Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) in Köln setzt die Hochstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“ vorerst aus, um die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln abzuwarten.
Das BfV hat soeben gegenüber dem Verwaltungsgericht in Köln mittels der angeforderten Stillhaltezusage erklärt, dass es die AfD vorerst nicht mehr als gesichert extremistische Bestrebung einstuft. Dies erklärte der Anwalt Christian Conrad von der Kanzlei Höcker, welcher die AfD in der Klage gegen die Einstufung vertritt, auf X.
Das BfV erklärte in einer Stellungnahme: “Ungeachtet der deshalb gerechtfertigten Neubewertung der AfD erklärt das BfV ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, dass es, um der beschließenden Kammer eine sachgemäße summarische Prüfung im Eilverfahren VG Köln L 1109/25 zu ermöglichen, die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung bis zum Ergehen der Entscheidung der beschließenden Kammer in diesem Eilverfahren vorläufig aussetzen und die AfD einstweilen weiterhin lediglich als Verdachtsfall beobachten und behandeln wird. Die Antragsgegnerin wird die AfD bis zum Ergehen der Entscheidung der beschließenden Kammer in diesem Eilverfahren dementsprechend nicht öffentlich als gesichert rechts-extremistische Bestrebung bezeichnen. Das BfV wird außerdem bis zur Entscheidung der beschließenden Kammer in diesem Eilverfahren die am 2.05.2025 veröffentlichte Pressemitteilung zur AfD von der Webseite des BfV entfernen.“