Die Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten organisiert die Gedenkveranstaltung für NS-Opfer am 27. Januar 2025 ohne den Landtag, damit keine AfD-Vertreter eingeladen werden müssen.
Durch den Landtag als Ko-Ausrichter waren die Organisatoren bislang verpflichtet, auch die Abgeordneten der AfD einzuladen. Jetzt ist der Landtag nur noch Teilnehmer und soll möglichst nur durch die Mandatsträger der anderen Fraktionen vertreten sein. der jedoch weiterhin vertreten sein.
Der Direktor der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten, Axel Drecoll, behauptet, dass Führungspersonen der AfD die Verbrechen des NS-Regimes herunterspielen, die gegenwärtige Erinnerungskultur in Frage stellen und eine ethnisch-homogene Gesellschaft anstreben. Aus diesem Grund wären sich die Stiftung und Opferverbände einig, dass AfD-Vertreter nicht eingeladen werden sollten, berichtet der Tagesspiegel. Die Stiftung habe den Auftrag, ein respektvolles Gedenken zu gewährleisten. Der 27. Januar, der Tag der Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz 1945, ist bekanntlich seit 1996 ein offizieller Gedenktag in Deutschland.