Zwar waren in den Monaten vor der Corona-Krise manche Angriffe auf Politiker und Büros von Abgeordneten oder Parteien immer mal wieder Gegenstand öffentlicher Aufmerksamkeit. Selten stand dabei aber die am stärksten betroffene Opfergruppe im Focus. Es gibt aktuelle Zahlen: Heute im Bundestag berichtet über die Antwort der Bundesregierung (19/18938) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/18653), wonach mit Stand vom 5. Mai 2020 im ersten Quartal dieses Jahres 161 Straftaten mit dem Angriffsziel "Parteirepräsentant/Parteimitglied" gemeldet wurden. Davon seien den Angaben zufolge Vertreter der AfD in 68 Fällen betroffen, Vertreter der CDU in 23 Fällen und Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen in 21 Fällen. In 15 Fällen seien laut Vorlage Vertreter der SPD betroffen gewesen, in jeweils 13 Fällen Vertreter der FDP und der Linken sowie in sechs Fällen Vertreter der CSU.
Wie aus der Antwort weiter hervorgehe, seien zudem im ersten Quartal dieses Jahres 110 Straftaten gemeldet worden, die dem Angriffsziel "Parteigebäude/Parteieinrichtung" zugeordnet werden könnten. Davon waren laut Bundesregierung in 41 Fällen die AfD betroffen, in 22 Fällen die CDU sowie in jeweils 14 Fällen die SPD, die FDP und Die Linke, während auf die Grünen fünf Fälle und auf die CSU ein Fall entfielen.