Lieber Alois Werner, bei wem wollen Sie sich denn als Beamter beschweren über rechtswidrige Anordnungen, wenn diese aus der Führungsetage dieses Staates kommen? Glauben Sie ernstlich, ein Beschwer würde Gehör finden oder gar Abhilfe schaffen? Nein, dieser Staat ist marode vom Kopf her, und zwar so marode, dass nur noch die Koalition aus Merkel-treuer Medienlandschaft, linksgrünen und autonomen Schlägertrupps (wieso erinnern die mich an die SA-Trupps Anfang der 1940er…?) und rückgratloser CDUCSUSPDFDP-Politiker den radikalen Zerfall derzeit abbremst. Aufzuhalten ist er nicht mehr. Wir werden uns - völlig zu Recht! - von Kindern, Enkeln und Urenkeln fragen lassen müssen, warum wir sehenden Auges nichts unternommen haben, sondern wütend zwar, aber dennoch tatenlos zugeschaut haben.
Und was tut Merkel, sie amuesiert sich bei einer beliebigen “Gedenkfeier” der Tuerken in Solingen, und grinst ueber beide Haengebacken, waehrend der Rede einer betroffenen Mutter. Die sich artig bedankt, dass sie schon fast 30 Jahre in Germanien lebt, und das alles in akzentfreiem Tuerkisch. Deutsch nie gehoert!
An Hand dieser Ereignisse kann noch einmal das Fatale der Staats- und Befehlsgläubigkeit der D. sichtbar gemacht werden. In meinem Philosophie-Seminar lernte ich von Hegel, daß der Staat “die Wirklichkeit der sittlichen Idee” darstelle. Als ich meine grundehrliche Mutter einmal nach ihrem Verhältnis zu staatlichen Gewalten fragte, erklärte sie, daß der Staat sich nicht irren könnte. Schon bei der Masseneinwanderung wunderte ich mich über die sich überschlagende Bereitschaft, Wohncontainer auch auf Rathausvorplätzen aufzubauen. Wenn jetzt der BR erklärt, daß Anweisungen von oben, wie “Papiere sind nicht anzufordern” , von den Beschäftigten einfach befolgt wurden, erschließt sich mir auch, wie die staatliche Bürokratie damals die Vernichtung der Ostvölker und der Juden klaglos organisierte.
Ein Freund von mir ist Vollzugsbeamter der Bundespolizei. Wissentlich, dass er mit der jetzigen Praxis (Guten Tag sagen, auf das Wort „Asyl“ warten und durchwinken) gesetzeswidrig handelt, hat er sich, zusammen mit Kollegen in einem Brief an seinen Dienstherrn (damals de Maizière) gewannt, mit der Bitte um Stellungnahme, welche dienstrechtlichen Konsequenzen ihr gesetzwidriges Verhalten (welches in aller Ausführlichkeit geschildert und juristisch untermauert war) für sie haben würde. Auf eine Antwort warten sie heute noch… Sie haben aber keine Bedenken, dass sich Vater Staat, sollte hier die Hölle losgehen, an den schwächsten Gliedern (und das sind die Uniformtröger) schadlos halten und ihre Verantwortung auf selbige abwälzen werden („Sündenbocktheorie“). Dies kann nur durch Öffentlichkeit verhindert werden. Die Bremer Beamten haben damit angefangen. Weitere werden hoffentlich nun Mut schöpfen und es ihnen gleichtun. Schon aus Eigenschutzinteressen. Danke an den GPR in Bremen und seine mutigen Unterzeichner des Briefes.
Das hier Veröffentlichte erinnert auch fatal an die Vorgehensweise der Treuhand. Da ging es nach Rohwedders Ermordung auch nur noch darum, die DDR-Betriebe schnellstmöglichst zu verramschen - absolut unabhängig davon, ob sie eine Überlebenschance auf einem freien Markt haben würden - oder nicht. Die Zeche zahlten die deutschen Steuerzahler und die Mitbürger in den neuen Bundesländern, welche zu Arbeitslosen und Wanderarbeitern degradiert wurden. Und nicht vergessen werden soll, daß eine weitere Folge dieser Verramschung die “Agenda 2010” war, in welcher für die nächsten 15 Jahre Lohndumping zum Staatziel gemacht wurde. Lohndumping, mit welchem den obersten Chefetagen deren Entgeltexplosion finanziert wurde.
Das interessante an diesem offenen Brief werden wieder die Reaktionen der Medien sein. Ohne allzu negativ zu werden, wird man versuchen diesen Brief zu ignorieren und kleinzureden solange es geht. Dies auch von der medialen Seite ! Das Drama daran ist, das bei der kleinsten Äußerung von Seiten der AfD sofort “semantisch” seziert und sich empört wird. Das alles mit der Rechtfertigung, das man der AfD mit ihrem Hass keine Plattform bieten dürfe !
Einige Kommentare deuteten es schon an: Ein Beamter darf auch auf Anweisung keine rechtswidrigen oder strafbaren Handlungen begehen. Er hat in einem solchen Fall seine Vorgesetzen zu informieren. Wenn diese keine Abhilfe schaffen und er die Weisung dennoch ausführt, trägt er die persönliche Verantwortung. Damit trägt jeder Beamte im BAMF, der wissentlich rechtswidrig gehandelt hat, die persönliche Verantwortung. Ein Befehlsnotstand dürfte jedenfalls nicht bestanden haben. Insofern ist das Schreiben des PR zwar hilfreich, weil es die skandalösen Zustände in dem Amt beschreibt, aber die Zurückweisung der eigenen Verantwortlichkeit ist ebenso skandalös. Unabhängig davon kann ich mir nach der allgemeinen Lebenserfahrung nicht vorstellen, daß diese Vorgänge in den beteiligten Ämtern und Ministerien nicht allgemein bekannt waren. Bei soviel Mitarbeitern in den Ministerien, Behörden und Ämtern bestehen unzählige informelle Kontakte. Daß man über solche Vorgänge nicht spricht, ist nahezu ausgeschlossen. Auch in die höchsten Kreise des Innenministeriums muß das glangt sein. Daher kann nur ein Untersuchungsausschuß das ganze Außmaß des Tarnens und Vertuschens aufdecken.
Erstaunlich wie schnell der Betriebsrat nun ins klagen und jammern kommt, weil sich die Schlinge der Aufdeckung dieser unsagbaren Zustände immer enger zieht. Die erste Frage lautet meinerseits, wieso nur Führungskräfte zur Verantwortung gezogen werden sollten. Lückenlos heißt eben auch gnadenlos und da soll auf keiner Ebene haltgemacht werden. Ich vermute mal, daß sich in der BAMF insgesamt eine Art begeisterter Fanclub im Bezug auf “Wir schaffen das” und “Asyl für jeden Wahn” ausgebreitet hat und man, trotz Wissens etwas ungesetzliches zu machen, in eine Art Wettstreit eingetreten ist um so viel wie möglich abzuarbeiten. Zu schaffen halt. Unter Duldung des Betriebsrates offensichtlich. Im Übrigen gibt es bei Beamten die Möglichkeit der Remonstration (Einwendung, die ein Beamter gegen eine Weisung erhebt, die er von seinem Vorgesetzten erhalten hat). Auch das gesondert geschützt, damit eben genau das verhindert werden kann. Nur hat man bisher nie davon gehört, daß es ein Beamter der BAMF mal eingesetzt hätte. Ich vermute, daß die meisten sich mit der Situation zufrieden gaben. Damit steht die Frage nach Schonung der niederen Chargen nicht mehr im Raum. Daraus ergibt sich aber nun Frage Zwei: Wieso hat sich der Betriebsrat nicht schon von Anfang an vor seine Schützlinge gestellt? Ist er nicht in erster Linie deswegen gesondert und gesetzlich geschützt, damit er genau dies ungehindert ausüben kann? Wie siehts denn aus mit Remonstration durch Betriebsratsleute? Auch hier nichts bisher gehört und da muß man sich schon fragen, ob es nicht an der Zeit wäre, auch im Hinblick auf die Betriebsratstätigkeit nähere Betrachtungen zu stellen. Ich will glauben, daß jedes Mitglied des BR nicht nur die Rechte sondern auch die Pflichten dieser Tätigkeit verinnerlicht hat. Wenn nicht hat er zumindest fahrlässig zugelassen, was nicht Recht war. Falls aber doch, so ist er nicht nur von Seiten seiner Wähler abzustrafen.
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