Achgut.com / 29.05.2018 / 06:15 / Foto: U.S. D.D. / 57 / Seite ausdrucken

Achse-Dokumentation: Bamf-Betriebsrat zieht Reißleine

Die Achse des Guten dokumentiert hier ein Schreiben des Gesamtbetriebsrates der Bundesanstalt für Migration und Flüchtlinge. Es schildert, wie rechtmäßiges behördliches Handeln aus politischer Opportunität systematisch außer Kraft gesetzt wurde. Die politisch Verantwortlichen dafür sitzen in der Bundesregierung, allen voran Angela Merkel. Lesen Sie dazu auch den einordnenden Beitrag von Anabel Schunke.

Sonderveröffentlichung des GPR am 28.05.2018

Sondermitteilung des Gesamtpersonalrates zu den Vorgängen in Bremen und der Arbeit der Kolleginnen und Kollegen im Asylbereich

Sehr geehrte Frau Cordt,

Herr Weise  bot der Kollegin Josefa Schmid Hilfe an, erklärte aber: "Ich möchte nicht, dass Frau Cordt beschädigt wird"  ("spiegel online" vom 22.05.2018). Weiteren Pressemitteilungen waren die bekannten Schuldzuweisungen und unwahren Tatsachenbehauptungen – kein Qualitätsmanagement, kein Vieraugenprinzip, keine Führung etc. – zu entnehmen.

Wir  fordern Sie auf, zu diesen einseitigen Schuldzuweisungen und wahrheitswidrigen Tatsachenbehauptungen von Herrn Weise Stellung zu nehmen. Für die jetzt in der Kritik stehende "Bearbeitung" der Asylverfahren können nicht die Beschäftigten auf der Arbeitsebene des Amtes verantwortlich gemacht werden. Diese Asylbearbeitung verfolgte und verfolgt prioritär das vorgegebene Ziel pressewirksam signalisieren zu können: "Wir haben es geschafft". Wir verwahren uns ausdrücklich dagegen, dass Kolleginnen und Kollegen durch Herrn Weise in ihrem Ansehen, ihrer Arbeit und ihrer Person "beschädigt" werden!

Die  aktuellen Vorgänge in Bremen sollen hier nicht weiter thematisiert werden. Hierfür ist die Staatsanwaltschaft zuständig und hierfür sehen wir auch die Führung des Amtes nicht unmittelbar in der Verantwortung. Viele Kolleginnen und Kollegen haben allerdings kein Verständnis dafür, dass nach Bekanntwerden der Praxis in Bremen es offensichtlich an dem Willen zur Aufklärung und zu den gebotenen Konsequenzen mangelte. Diese Auffassung teilen wir. Auch wir können niemandem erklären, weshalb Frau B. ausgerechnet in der Qualitätssicherung bis zum Zeitpunkt der Pressekonferenz der Staatsanwaltschaft trotz aller Erkenntnisse eingesetzt werden konnte, während mittlerweile sämtlichen Bremer Kolleginnen und Kollegen ohne abschließende Untersuchungsergebnisse quasi unter Generalverdacht ihr Tätigkeitsbereich im Asylverfahren entzogen wurde.

Wir halten es für geboten klar zu stellen, dass für die berechtigte Kritik der Öffentlichkeit an der Arbeit des Bundesamtes nicht die Kolleginnen und Kollegen verantwortlich sind. 

Die Kolleginnen und Kollegen werden pauschal  dem Verdacht ausgesetzt, im BAMF herrsche Inkompetenz und Willkür. Richtig ist, dass  bis heute  den "Erledigungen" absoluten Vorrang eingeräumt und die Qualität diesem Ziel vollständig untergeordnet wird. Wer  teilweise unter Sanktionsvorbehalten z.B. drei, vier, fünf  und mehr Anhörungen von Antragstellern aus  Afghanistan oder dem Iran täglich durchführen lässt, verbunden mit entsprechenden Bescheidvorgaben nimmt Einschränkungen der grundgesetzlich normierten Rechtstaatlichkeit bewusst in Kauf.

Wir wollen dies an einem aktuellen Beispiel verdeutlichen, das ebenfalls Eingang in die Presse  gefunden hat. So haben die Entscheider einer Außenstelle die vorgegebenen Produktivziele nicht erfüllt, weswegen die operative Leitung des Amtes entschieden hat, dass "sämtliche EASO-Schulungen und Sonderbeauftragtenschulungen" (dies sind Grundschulungen) ausgesetzt würden. Mit anderen Worten: Nur wer ohne Schulung die Produktivziele – wie auch imrner – erfüllt, darf zur Grundschulung. Hierauf angesprochen wurde uns mitgeteilt,man habe dem Ziele der Verfahrensbeschleunigung den Vorrang gegeben. Soviel aktuell zur pressewirksaverkündeten "Qualitätsoffensive".

Auch lassen die bisherigen Erfahrungen der Kolleginnen und Kollegen hinsichtlich einer "lückenlosen Aufklärung" die von uns geteilte Vermutung zu, dass ein solches Interesse gerade nicht besteht. Wir fordern eine ernsthafte Aufklärung mit dem Ziel, die wirklich Verantwortlichen zu benennen. Dies ist Voraussetzung dafür, dass die Kolleginnen undKollegen künftig ein in jeder Hinsicht rechtsstaatliches Verfahren gewährleisten können, ohne hierfür mit Sanktionen rechnen zu müssen.

Wir fordern Sie auf, alle sog. Führungskräfte zur Rechenschaft zu ziehen, 

  • die ein rechtsstaatliches Asylverfahren mittels entsprechender Vorgaben von Anhörungen und Bescheiden verhindert haben;
  •  die seit den Zeiten von Herrn Weise bis heute Anhörungen und Bescheide fehlerhafte Bescheide "durchgewunken" haben;
  • die bis heute Einarbeitungen, Schulungen etc. verhindert haben;
  • die seit Mitte 2015 bis heute jegliche herkunftsländerspezifische Schulung verhindert haben;
  • die bis heute ein rechtsstaatliches Verfahren im Zusammenhang mit der Prüfung von Rücknahme und Widerrufsverfahren verhindern.

Auch Ihre Behauptung, seit Ende 2017 sei zwecks "Qualitätskontrolle" nun das Vieraugenprinzip erstmals eingeführt worden, ist falsch und setzt die Kolleginnen und Kollegen dem Verdacht aus, bis dahin habe Willkür geherrscht.

Bis zum Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes im Jahre 2005 gab es die Institution des Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten, der gegen Entscheidungen des Bundesamtes klagen konnte. Danach wurde das Vieraugenprinzip verbindlich eingeführt; diese Prüfung wurde auch – auch in den Jahren 2015 bis 2017 – in jedem Asylverfahren dokumentiert.

Dieses Verfahren hatte sich bis Mitte 2015 auch bewährt, was man der Qualität der damaligen Anhörungen und Entscheidungen entnehmen kann. Ferner waren die damaligen Referenten und Referatsleiter auch in der Lage, diese Kontrollen auszuüben. Dies änderte sich schlagartig seit der Leitungsübernahme durch Herrn Weise und der Durchsetzung nicht tragbarer Zahlenvorgaben durch die Amtsführung. Diese Tatsachen haben aber nicht die Kolleginnen und Kollegen der Arbeitsebene zu verantworten.

Nun sollen zudem sog. Teamleiter zur Qualitätsprüfung eingesetzt werden; hierzu wurde die notwendige Erfahrung (Berufsausübung) auf 18 Monate reduziert, mithin kann ein Jungbeamter auf Probe Teamleiter werden und übt somit eine Tätigkeit im Endamt (A 13g) dieser Laufbahn aus; dieses erreicht ein Beamter aus guten Gründen in der Regel frühestens nach zwanzig Jahren. Dessen ungeachtet ist der Teamleiter in erster Linie für die Produktivität seines Teams dem Leiter des operativen Bereichs verantwortlich. Für diese überaus verantwortungsvolle Aufgabe wäre eine langjährige Berufserfahrung unabdingbar, um die Qualitätsoffensive und das Vieraugenprinzip zu einem Erfolg zu verhelfen.

Auch für dieses Handeln sind nicht Kolleginnen und Kollegen verantwortlich.  

Wir hätten nun im Rahmen von Rücknahme- uund Widerrufverfahren die Möglichkeit, die Asylverfahren in einen rechtsstaatlichen Verfahren zu überprüfen. Wir reden von Hunderttausenden von Verfahren, in denen mutmaßlich die Identität nicht belegt wurde; dies betrifft nicht nur die Anerkennungen mittels Fragebögen.

Diese Möglichkeit wird jedoch – wie uns zahlreiche Entscheider berichten – aktuell mittels Dienstanweisungen verhindert. So sollen Personen mit Flüchtlingsschutz zweimal zu einem Gespräch geladen werden, das jedoch ausdrücklich freiwillig sein soll. Wer zweimal dem Gesprächsangebot nicht nachkommt, bekommt einen positiven Vermerk. Es gibt die ausdrückliche Anweisung, "Papiere nicht anzufordern".

Das zuständige Fachreferat des Bundesamtes votierte in einer – wie der Presse zu entnehmen ist – Vorlage vom 11.05.2018 für eine rechtskonforme Durchführung der Verfahren und kam zu dem Fazit, dass eine rechtskonforme Durchführung der Rücknahme- und Widerrufsverfahren und damit eine Ausschöpfung der Möglichkeiten nicht gewollt ist. Weiter wurde ausgeführt, dass die Durchführung von Widerrufsverfahren kein Instrumentarium der schnellen Erledigung von Fallzahlen sein sollte.

Die Welt (15.05.18) berichtete unter Bezugnahme auf diesen Bericht, die Widerrufsverfahren würden "zum großen Teil der Voraussetzung einer umfassenden rechtlichen Prüfung nicht gerecht" werden. Sie würden zudem den einschlägigen Rechtsvorschriften widersprechen. Insgesamt hätten Stichproben gezeigt, dass "in der Mehrheit der Prüffälle" keine Identitätsfeststellung vorgenommen wurde - "selbst wenn Hinweise auf eine andere Staatsangehörigkeit bereits nachträglich in die Erstverfahren eingearbeitet worden waren". Unter den anerkannten Syrern und lrakern befinden sich demnach "auch Staatsangehörige anderer Länder wie zum Beispiel der Türkei".

Die Kolleginnen und Kollegen sehen sich auch jetzt wieder dem Vorwurf ausgesetzt, auch diese Aufgaben rechtsfehlerhaft wahrgenommen zu haben. Hierzu wollen wir klarstellen, dass nicht der Bericht und dessen Veröffentlichung hierfür ursächlich sind. Ursächlich sind alleine die Dienstanweisungen, die die Leitung des Bundesamtes zu vertreten hat.

Sehr geehrte Frau Präsidentin,

im Namen der Kolleginnen und Kollegen appellieren wir an Sie, mit den Beschäftigten einen Neuanfang – und eines solchen Bedarf es – zu gewährleisten.

Dies setzt eine ernsthafte Überprüfung der Verfahren seit 2015 voraus. Dabei sind die Verantwortlichen – ungeachtet ihrer Funktionen – zu ermitteln. Dabei müssen die sog. Führungskräfte und nicht die weisungsabhängigen Mitarbeiter des Bundesamtes im Fokus stehen.

Künftig sollte der Qualität und nicht irreale Produktivleistungen absolute Priorität eingeräumt werden. Dies setzt allerdings gut ausgebildete Mitarbeiter voraus.

Wir wollen mit Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten nutzen, im Rahmen von Rücknahme- und Widerrufsverfahren Fehler der Vergangenheit nach Möglichkeit zu korrigieren. Dies darf nicht wie bisher von Dienstanweisungen gezielt verhindert werden.

Nur auf diesem Wege wird das Vertrauen in die Rechtstaatlichkeit und die Arbeit unseres Amtes wieder hergestellt. Hierzu bedarf es dem Mut zur Wahrheit, auch wenn wir uns vielleicht eingestehen müssen, dass wir es in dieser kurzen Zeit nicht geschafft hatten.

Mit freundlichem Gruß

Rudolf Scheinost

Vorsitzender

 

Paul Müller

stv. Vorsitzender

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Leserpost

netiquette:

Reiner Hoefer / 29.05.2018

Nein, Deutschland ist kein Drittweltstaat. Deutschland ist ein autoritär regierter Staat, und es ist das Ziel dieser Autorität so viele Migranten aufzunehmen wie möglich. Die Feststellung von Identitäten und anderen Fakten ist dabei störendes Hindernis und wird nach Kräften umgangen. Demokratische Kontrollen werden ausgeschaltet. Und alle machen mit, vor allem die Medien. Na ja, nicht alle. Z.B. die Achse macht nicht mit. Dafür großen Dank. Interessant wird sein, wie man mit den ungehorsamen BAMF-Mitarbeitern umspringen wird. Oder ob sich was zum Besseren ändern wird. Ich glaube nicht daran.

Dietmar Blum / 29.05.2018

@ Ralph Buitini: Nicht verunglückte Orthographie zählt, sondern EINZIG der Inhalt des Schreibens.

John Sheridan / 29.05.2018

Wieso haben die Mitarbeiter (vielleicht auf Empfehlung des Betriebsrates) nicht das Remonstrationsrecht in Betracht gezogen? Obrigkeitshörigkeit oder selbst verschuldetes Fehlverhalten? Und wenn man jetzt dieses “System” z.B. auf Arbeitsämter, im Neudeutsch Jobcenter, überträgt, weiss jeder, dass die “Bundesrepublik” eine Bananenrepublik ist, die es noch nicht einmal mehr schafft, einen Flughafen verünftig zu planen!

Uta Buhr / 29.05.2018

Mein Gott, welch sinnfreies Geschwafel, das durch die ellenlangen, jeglicher korrekten Interpunktion abholden Sätze auch nicht besser wird. Ganz im Gegenteil. Mit derartig wirrem Zeug reagiert jener, der sich ertappt fühlt und Angst vor Konsequenzen hat. Ich denke jedoch, dass diese “Sauerei” beim BAMF wie üblich unter den Teppich gekehrt wird. Mutti, die wahrhaft Verantwortliche dieser Misere wird’s schon richten und in schönster DDR-Manier ihre Anweisungen erteilen. Sie hat immerhin aus dem Demokratieverständnis eines Erich Honecker und seiner Vorgänger alles gelernt, was sie benötigt, um den Zorn der Betroffenen -nämlich jener, die schon länger hier leben - zu unterdrücken. Weiter wie bisher, lautet ihr Credo, wir schaffen das. Wird der Tag kommen, an welchem sie von einigen Mutigen im Parlament aufgefordert wird, den erst von ihr geschaffenen Augiasstall selbst auszumisten?

Andreas Rühl / 29.05.2018

Es ist das alte, wohlbekannte Spiel, Verantwortlichkeiten hin und her zu verschieben. Aber ich halte es nicht nur für sehr wahrscheinlich, sondern es wahr schlicht so, dass beim Wechsel zu Weise der Beschleunigung absoluter Vorrang eingeräumt wurde. Das hat Weise ja selbst damals so angekündigt. Natürlich unter dem Gesichtspunkt, dass man so schnell die “Streu vom Weizen” trennt. Das Ergebnis ist: Die Spreu wurde nicht vom Weizen getrennt, weil in entscheidenden Bereichen fahrlässig oder vorsätzlich keine Identitätsprüfung stattgefunden hat, weil die Mitarbeiter, die überstürzt eingestellt wurden, nicht herkunfslandspezifisch ausgebildet wurden (mit andern Worten: die wussten gar nicht, worüber sie entscheiden!) und die interne Kontrollinstanz leergelaufen ist, weil dort auch nur noch Leute saßen, die schlicht nicht in der Lage waren, diese Kontrolle auszuüben. Aber, da ohnehin im Ergebnis Spreu wie Weizen im Land bleibt: Wozu der Lärm. Sie kamen illegal ins Land und sie sind illegal im Land und sie dürfen bleiben bis an das Ende ihrer Tage, dazu noch den ganzen angeblichen Klan nachholen. Die bittere Wahrheit ist, dass damals wieder nur Symbolpolitik gemacht wurde und jeder nur daran interessiert war, “schnelle Ergebnisse” zu liefern um die Öffentlichkeit zu beruhigen, oder, fieser und richtiger gesagt: zu täuschen. Der Vertrauensverlust ist immens und kaum wiedergutzumachen. Vielleicht hängt es mit der 3. Generation zusammen, die so langsam die Verantwortung über die Republik übernimmt. Die 1. baut es auf, die 2. hält sie oben und die 3. vernichtet sie.

Alexander Brandenburg / 29.05.2018

Wenn die Spitze des Staates im Herbst 2015 einfach die Gesetzeslage aufhebt und die sogenannten Eliten bei dieser Selbstermächtigung zusehen und akklamieren, bleibt solche Gesetzeslosigkeit nicht folgenlos. Hinzu kommt, wie das Bundesverfassungsgericht mit der Merkelschen Außerkraftsetzung geltenden Rechtes umgegangen ist (keine Annahme von Beschwerden) und wie der Bundestagspräsident jede öffentliche Diskussion durch Untätigkeit verhindert hat. Eine Haltung der Duldung der Gesetzlosigkeit und der schleichenden Korruption breitet sich in allen staatlichen Einrichtungen und im ganzen Lande aus. Die langjährigen Mitarbeiter registrieren zudem, wie über die üblichen Parteibuch-Karrieren hinaus nur noch politische Gefolgsleute und aktive Verfechter der Invasion die Spitzenstellungen erklimmen. Der Betriebsrat spricht sich mit Recht dafür aus, nicht das Fußvolk und die mittleren Etagen für das Desaster des BAMF verantwortlich zu machen. Das BAMF zeigt uns in aller Deutlichkeit, wie das Gift der Gesetzlosigkeit und der Korruption die Führungsetagen in den öffentlichen Institutionen unterwandert hat. Merkel hat nicht nur die Islamisten aller Länder ins Land gebracht, sondern darüber hinaus Korruption und Gesetzlosigkeit.

Dorothee Prewo / 29.05.2018

“Ich bin klein, mein Herz ist rein.” Nein, lieber Betriebsrat und alle kleinen Täter an der Basis: Schaut mal in den Spiegel und nehmt euren eigenen Anteil wahr.

Martin Lederer / 29.05.2018

Ich muss es so deutlich sagen: Die ganzen Jahre war dem Gesamtpersonalrat (für mich auch so eine bürokratische Konstruktion) alles egal. Man machte einfach, was einem befohlen wurde. (Kann ich auch verstehen.) Aber jetzt, wo man in den Medien schlecht da steht, reagiert man empört und möchte diese “Schuld” wegwischen. Mein Eindruck seit einigen Jahren: Von Merkel runter bis zu den Politikern und allen staatlichen Institutionen (bei den privaten weiß ich es nicht so genau) ist die allergrößte Angst, dass man in den Medien schlecht da steht. Der Rest ist einem egal.

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