Ausgerechnet die Deutsche Presseagentur (dpa) arbeitet daran, den Ruf der Achse des Guten zu schädigen. Der dpa wurde jetzt wie ihrem Auftraggeber Facebook, das die dpa als „Faktenprüfer" angeheuert hatte, gerichtlich untersagt, unwahre Faktenchecks über Achgut zu verbreiten.
Die Buße eines Ordnungsgeldes von „bis zu zweihundertfünfzigtausend Euro“ oder „eine Ordnungshaft bis zu sechs Monaten“ – gleich zwei Landgerichte, in Karlsruhe und in Hamburg, haben dies den Verantwortlichen von „Meta Platforms“ (sprich: Facebook) und auch den sogenannten „Faktenprüfern“ der dpa, die für Facebook arbeiten, in einer Einstweiligen Verfügung in Aussicht gestellt. Und zwar für den Fall, dass sie einen bestimmten Artikel, den die „Achse des Guten“ bei Facebook gepostet hatte (siehe unten), weiterhin mit dem verunglimpfenden Hinweis in Form eines Overlays „Fehlinformation. Von unabhängigen Faktenprüfern überprüft“ versehen und verstecken.
Am vergangenen Freitag (12. Juli 2024) wurde der gerichtliche Entscheid den „Faktenprüfern“ zugestellt. Gleich am selben Tag zog Facebook dann den Overlay mit seiner Herabsetzung zurück, unter dem der Inhalt des Achgut-Beitrags vorübergehend verborgen war. Zu deutlich waren die Worte in der Begründung des Gerichts: „Die Behauptungen des Faktenprüfers“ seien „bereits unwahr“. Obendrein seien sie „in einer Weise missverständlich“, die von Achgut „nicht hinzunehmen ist“. Dies auch deshalb, weil der Achse des Guten „eine Aussage untergeschoben wird, die sie nicht getätigt hat“. Allzu schludrig haben die „Faktenprüfer“ gearbeitet. Oder hatte ihr Vorgehen System? Seit Freitag jedenfalls ist der Achgut-Beitrag wieder ungehindert bei Facebook einsehbar und dort wohl auch nicht (mehr) in seiner Reichweite herabgestuft.
Es ist nicht das erste Mal, dass sogenannte „Faktenprüfer“ des sozialen Netzwerkes versuchen, Beiträge der Achse des Guten auf seiner Plattform mit einem herabwürdigenden Stempel, mit behindertem Zugang und mit eingeschränkter Reichweite zu diskriminieren, mit unhaltbaren Begründungen. Ganz offenbar geht es darum, missliebige Meinungen und Fakten, die in anderen Medien weniger bis gar keinen Raum finden, auch bei Facebook gar nicht erst Erwähnung finden zu lassen.
Achgut lässt sich das nicht gefallen. Ihr Anwalt Joachim Steinhöfel, Autor des kürzlich neu aufgelegten Bestsellers zum Thema, „Die digitale Bevormundung“ mit einem ausführlichen Kapitel zu „Faktencheckern“ (siehe hierzu auch weiter unten), ist bei den daraus folgenden gerichtlichen Auseinandersetzungen in aller Regel erfolgreich. Immer wieder kann er dafür sorgen, dass unserem Medium – wie auch in diesem Fall – Recht zugesprochen wird. Dass dennoch jedes Mal eine gute Portion Rufschädigung hängen bleibt, weil nicht jeder Leser das juristische Nachspiel verfolgt, ist nicht zu verhindern.
Eine Rufschädigung, die stets denjenigen Aktivisten nur allzu gelegen kommt, die gegen Anzeigenkunden von Achgut.com Kampagnen anzetteln, um sie von dem „einflussreichsten deutschen Autorenblog“ (Berliner Zeitung) fernzuhalten. Und hinter der – aus Sicht der Achgut-Herausgeber – durchaus eine entsprechende Agenda steht.
Dreist am Thema vorbei
Dabei offenbart sich meist schon auf den ersten Blick, wie dreist am Thema vorbei die „Faktenprüfer“ ihre Rufschädigung versuchen zu begründen. Die Genesis jenes jetzt aktuellen Konfliktes zwischen Achgut und Facebook zeigt dies sehr deutlich, deshalb sei sie hier genauer beleuchtet.
Gegenstand des Streits in diesem aktuellen Fall war ein recht kurzer Achgut-Artikel, verfasst vom Autor auch dieser Zeilen. Der Titel: „Zu Hochwassern fragen Sie das Umweltbundesamt“, erschienen am 4. Juni dieses Jahres. Achgut hatte auf die Auseinandersetzung bereits hingewiesen.
Wir erinnern uns: Der Übergang vom Frühling zum Sommer war dieses Jahr mal wieder von starkem Dauerregen mit folgenreichen Überschwemmungen geprägt. Und wie bei allen Fällen von Extremwetter, egal ob Dürren, Hochwassern, Stürmen, Hitze- oder Kältewellen, war auch dieses Mal fast die gesamte Medienlandschaft, insbesondere der öffentlich-rechtliche Rundfunk, wieder sehr schnell bei der Beurteilung: Die Überschwemmungen in den Flusstälern des Landes im Frühjahr seien ein klarer Ausdruck des Klimawandels gewesen. Vertreter der „Zivilgesellschaft“, Klimaaktivisten, Grünen-Politiker wurden als Zeugen dafür zitiert. Die zuständigen Fachleute aus der Meteorologie und der Klimakunde waren vorsichtiger, doch den alarmistischen Grundtenor wollten die meisten von ihnen auch nicht infrage stellen.
In dieser Situation kam mir die Idee, schnell einmal Daten zu suchen, die mir den Verlauf, die Stärke und Häufungen der Pegelstände und Abläufe der Flüsse aus den letzten Jahrzehnten erklären, um herauszufinden, ob der Klimawandel hier – wie vielfach einfach behauptet – tatsächlich nachweisbar zu einer Veränderung geführt hat. Dabei stieß ich auf den „Monitoringbericht 2023 zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel“ des Umweltbundesamtes (UBA). Im Punkt WW-I-5 („Spitzenabflüsse in Fließgewässern“, womit offenbar Hochwasserereignisse in deutschen Flusstälern gemeint sind) hält der Bericht fest: „Statistisch signifikante Trends gibt es bisher – mit Ausnahme einer Abnahme (Hervorhebung des Autors) von Pegeln in der Kategorie Mittleres Hochwasser im Sommerhalbjahr – nicht.“ Für diese Aussage legte das UBA offenbar Daten seit dem Jahr 1961 zugrunde.
Tja, wer will sich schon öffentlich blamieren?
Darauf war ich am 4. Juni zunächst in einem persönlichen Posting bei Facebook eingegangen. Darin hatte ich die Frage gestellt, ob die aktuellen Hochwasser erwiesenermaßen ein Zeichen der „Klimakrise“ seien: „Ach wirklich? Woher kommt diese Gewissheit? Nur weil es alle sagen? Offensichtlich.“ An diese Frage habe ich jenes Zitat aus dem Monitoring-Bericht des UBA sowie eine Tabelle über die Hoch- und Niedrigwasser, die das Umweltbundesamt über das Zitat gestellt hatte, angehängt. Ende des Postings. Weitere Kommentare habe ich mir erspart, fand ich überflüssig.
Ebenfalls am 4. Juni habe ich dieses Posting noch ein wenig ausgebaut zu jenem sehr kurzen Achgut-Beitrag mit ähnlichem Inhalt (hier wie oben verlinkt). Erweitert im Grunde nur durch den Tipp an Journalisten, auch mal die Pegelstände der vergangenen Jahrhunderte an alten Häusern, Brücken und Stelen einzusehen, ebenfalls ohne weitere Kommentare meinerseits, abgesehen von der Erwartung, man werde dann „aus dem Staunen nicht mehr herauskommen“ (siehe ebenfalls wie oben verlinkt). In beiden Fällen habe ich den Monitoring-Bericht des UBA verlinkt, er sollte für alle Leser in voller Länge offen nachzulesen sein.
Ein paar Tage später nun die Überraschung: Mein persönliches Posting wie auch das des Achgut-Beitrags wurden durch das Facebook-Universum plötzlich hinter jenem Overlay versteckt – mit dem genannten Zitat „Fehlinformation. Von unabhängigen Faktenprüfern überprüft“. Wer den Beitrag trotz dieser „Warnung“ dennoch lesen wollte, musste ihn sich durch einen Pfad von zwei Klicks erst hervorholen. Und wer, als Betroffener wie ich, auf diesem Pfad die Gelegenheit wahrnimmt, Einspruch zu erheben und von Facebooks „Faktenprüfern“ eine Begründung zu erbeten und diese dann erhält – der fragt sich unwillkürlich, ob diese Instanz, die da so scheinbar offiziös daherkommt, überhaupt Leute beschäftigt, die lesen können. Nur einen Satz aus einer der zwei Antwortmails, die ich bekam, konnte ich annähernd verstehen, nämlich den Hinweis: „Diese Mail ist nicht zur Veröffentlichung bestimmt“. Tja, wer will sich schon öffentlich blamieren?
Haben die „Faktenprüfer“ sich da im Gedankenlesen versucht?
Ein Grund dafür, dass man meinem Einspruch angeblich nicht stattgeben könne, lautete: „Von der Grafik auf die Abwesenheit des Klimawandels zu schließen, hält das UBA für ,unseriös'". Dem will ich gar nicht widersprechen. Aber 1. habe ich mit keinem Wort „von der Grafik auf die Abwesenheit des Klimawandels“ geschlossen. Und 2. habe ich zu der Grafik überhaupt kein einziges Wort gesagt oder geschrieben (wie das Gericht auch ausdrücklich festgestellt hat: „Die Grafik selbst wird im Artikel nicht einmal erwähnt“, heißt es in der Begründung zur Einstweiligen Verfügung). Ich habe sie einfach verlinkt und für sich sprechen lassen.
Haben die „Faktenprüfer“ sich da im Gedankenlesen versucht? Etwa besser gewusst als ich selbst, warum ich diese Tabelle veröffentlicht habe? Wie kommen sie darauf, dass ich daraus „auf die Abwesenheit des Klimawandels“ schließe? Weil sie das – wenn, dann insgeheim natürlich – selbst daraus lesen? Das könnten sie ja meinetwegen machen. So weit würde ich nie gehen, ehrlich nicht. Aber, ganz nebenbei und ohne Witz: Allein den Hinweis auf ein amtliches Dokument blindlings zu inkriminieren, tut mir leid, das erinnert mich an DDR-Zeiten. Als die alleinige Darstellung eines Bildes, eines Zusammenhangs ohne ein einziges Wort der Kommentierung, bei irgendeinem problematischen Topos schon genügte. Ein Beispiel: Wer etwa ein Foto mit der Berliner Mauer oder seinen Wachtürmen außen an seine Haustür hängte, dem drohte Ungemach, auch wenn er nichts weiter dazu schrieb. Sind wir schon wieder so weit?
Ich habe mit dem Zitat aus dem Monitoring-Bericht des UBA ausdrücklich nur eines andeuten wollen: Die darin veröffentlichte Statistik des UBA über den Verlauf von Hochwasserereignissen der letzten Jahrzehnte gibt keinen Hinweis darauf, dass diese Ereignisse sich im Zuge des Klimawandels verstärkt oder gehäuft hätten. Das ist – „Faktenchecker“ darauf hinweisen zu müssen, ist absurd genug – etwas ganz anderes als die natürlich falsche Behauptung, die ich nie aufgestellt habe: dass die UBA-Statistik „auf die Abwesenheit des Klimawandels“ schließen ließe.
Einen Pappkameraden aufstellen und ihn dann umhauen
In der Begründung dafür, warum sie meinen Einspruch abbügelten, erklärten die Faktenchecker weiterhin, dass die Grafik „zwar tatsächlich Pegelstände“ zeige, „aber nur die an ausgewählten Flüssen“. Kleinere Gewässer „wie etwa die Ahr, deren Hochwasser im Sommer 2021 mehr als 180 Menschen das Leben kostete, kommen gar nicht in den Daten vor“. Mit anderen Worten: Es konnten in der Statistik nicht alle Fließgewässer berücksichtigt werden, und das Ahr-Hochwasser fand offenbar keinen Eingang in die Aufstellung, worauf das UBA auch hinweist. Auch dem will ich gar nicht widersprechen. Allerdings sollten die Faktenchecker, wenn sie sich derart hervorwagen, wenigstens so weit statistisch geschult sein, dass sie wissen: Einzelne Ereignisse schaffen noch keinen Trend, wo keiner gegeben ist, und natürlich gibt es keine Statistik, die ausnahmslos alle Fließgewässer des Landes berücksichtigt.
Ganz offenbar hat das UBA allerdings seine Erhebungen für so aussagekräftig gehalten, dass sie die allgemeine Aussage („statistisch signifikante Trends gibt es (…) nicht“, s.o.) trotz der dem Amt bereits bekannten und kommunizierten Lücken genau so in ihrem Bericht aufgenommen hat. Absurd wäre es deshalb, von einem derart kurzen Achgut-Beitrag wie dem meinen zu erwarten, über diese Grundsatzaussage des UBA alle Einzelereignisse in allen Fließgewässern zu erwähnen.
Darüber hinaus lesen die „Faktenprüfer“ noch weitere angeblich relativierende Feststellungen in den Monitoringbericht hinein, die darin überhaupt nicht enthalten sind (das mit den „ausgewählten Flüssen“ zum Beispiel), auf die im Einzelnen einzugehen hier der Raum fehlt. Die Methode: Man stellt selbst einen Pappkameraden auf und haut ihn dann um.
Festzuhalten bleibt, dass die Faktenprüfung die wesentlichen, konkreten Punkte meines äußerst höflich formulierten Einspruchs einfach ignorierten und in selbstherrlichem Machtanspruch befanden: „Wir behalten unsere Bewertung bei“. Und dann über dem Gruß am Ende noch bemerkten: „Diese Mail ist nicht zur Veröffentlichung bestimmt“. Warum eigentlich? Ich kann es mir denken.
Das Thema „Faktenchecker“ in der Öffentlichkeit ist heute nicht mehr zu trennen von dem Buch des Achgut-Anwalts Joachim Steinhöfel, „Die digitale Bevormundung“. Aus seiner reichen Erfahrung mit jenem Berufsstand stellt er fest: „Faktenchecker irren sich häufig und unterscheiden sich dabei von anderen Meinungsinhabern lediglich durch die Anmaßung, sie seien dazu berufen, wie Richter über Richtig oder Falsch oder über Wahr oder Unwahr befinden zu dürfen. Verliehen hat ihnen diese Macht allerdings niemand anders als sie selbst.“
Er klärt auf über die lediglich selbstreferenziellen, angeblichen Gütesiegel der „Prüfer“ („International Fact Checking Network“ IFCN) – und weist bei der Gelegenheit auch gleich auf den kapitalen Verständnisfehler von Meta und Facebook hin, den sie ausgerechnet in ihren „Grundgedanken“ zur Richtlinie über Falschmeldungen veröffentlichten: „Fehlinformationen unterscheiden sich von anderen Arten der Meinungsäußerung, die in unseren Gemeinschaftsstandards behandelt werden, da es keine Möglichkeit gibt, eine umfassende Liste dessen zu erstellen, was verboten ist.“ Erstaunlich: „Andere Arten der Meinungsäußerung“, wie bitte? Wer Information und Meinung nicht unterscheiden kann, der hat sich als Instanz zur „Wahrheitsfindung“ allein schon dadurch disqualifiziert.
Weite Teile seines Faktencheck-Kapitels widmet Steinhöfel den umstrittenen „Falsch“-Erklärungen für die Berichterstattung über die Maßnahmen zur Hoch-Zeit der Corona-Krise, für die bei Facebook vor allem die „Faktenprüfer“ des umstrittenen Unternehmens „Correctiv“ zuständig waren, dessen Struktur der Autor bei der Gelegenheit beleuchtet und dabei Überraschendes zutage fördert. Im Falle des Achgut-Beitrags über das UBA und das Hochwasser waren „Faktenchecker“ von dpa tätig, weshalb dieses Mal auch die Nachrichtenagentur die Abmahnung und Einstweilige Verfügung kassierte.
Noch einmal zurück zum Thema Hochwasser, Klima und Statistiken des Umweltbundesamtes, und am Ende gestatte man mir hierzu noch eine kleine Zugabe: Ein Absatz in jenem Monitoring-Bericht des UBA befasst sich übrigens mit dem Gegenteil von Hochwassern, mit Lagen, wenn es mal besonders trocken ist. Der Absatz ist überschrieben mit: „Niedrigwasserereignisse – keine klimawandelbedingte Häufung erkennbar“. Auch interessant. Aus gegebenem Anlass allerdings hierzu ein kleiner Hinweis für womöglich leseschwache „Faktenchecker“: Mit dem Hinweis auf diese Überschrift des Umweltbundesamtes will ich keineswegs „auf die Abwesenheit des Klimawandels schließen“.
Ulli Kulke ist Journalist und Buchautor. Zu seinen journalistischen Stationen zählen unter anderem die „taz“, „mare“, „Welt“ und „Welt am Sonntag“, er schrieb Reportagen und Essays für „Zeit-Magazin“ und „SZ-Magazin“, auch Titelgeschichten für „National Geographic“, und veröffentlichte mehrere Bücher zu historischen Themen.
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@Thomas Szabó: Sehr gute Idee, Herr Szabó!
Ich hoffe, dass sie von der Redaktion aufgenommen wird!
„ Kleinere Gewässer “wie etwa die Ahr, deren Hochwasser im Sommer 2021 mehr als 180 Menschen das Leben kostete, kommen gar nicht in den Daten vor.„
Ganz, ganz tolle Faktenchecker waren hier zugange. Gratulation!
Bei der STURZFLUT, nicht “Hochwasser„, verloren, so schlimm es auch ist, exakt 135 Menschen ihr Leben (134 Personen im Landkreis Ahrweiler, eine Person im Einzugsbereich Polizeipräsidium Trier), zwei weitere Personen gelten als vermisst.
Nicht einmal offizielle Zahlen sind sie in der Lage zu recherchieren und entsprechend einzuordnen.
Leute, benutzt Twitter.
Allein die Erwähnung des Hochwassers im Ahrtal ist doch ein klassischer Gegenbeweis. Wenn man sich einmal die Historie der entsprechenden Hochwässer anschaut, kann man einen unglaublich konstanten Trend feststellen. Alle knapp 110 Jahre fand ein entsprechendes Ereignis statt. 191? war die Abflußmenge wohl halb so hoch, 1803 oder 4 dafür wohl deutlich höher als beim letzten. Napoleons Gattin Josephine spendete aus ihrer Privatschatulle (also vom Geld der Franzosen und der unterworfenen Völker) für die Flutopfer. Damals gab es auch Zeichnungen der zerstörten steinernen Bogenbrücken in den Zeitungsartikeln, die nach Aussage einer dieser ahnungslosen und rechercheunfähigen Hupfdohlen, die heutzutage als Reporterinnen firmieren, seit hunderten von Jahren hier ständen und jetzt dem „menschengemachten“ Klimawandel zum Opfer gefallen sind. Bedauerlich ist, daß die zuständigen Wasser- und Schifffahrtsämter diesen Trend nicht erkannt haben. Mal so als Idee, kann man der DPA nicht einmal eine Abmahnung schicken, mit der Aufforderung, das Versenden ihrer Lücken- und Lügenmeldungen zu unterlassen? Natürlich versehen mit einer entsprechend hohen Abmahngebühr. Das wäre doch schon allein der Spaß wert.
„Ausgerechnet die Deutsche Presseagentur (dpa) arbeitet daran, den Ruf der Achse des Guten zu schädigen.“
Ist das in einer Diktatur des Prekariats nicht exakt deren Aufgabe? Kein Unterdrückerregime kann schließlich Kritik gut vertragen. Daran lässt sich ein Unterdrückerregime leicht erkennen, an der Vielfalt der Maßnahmen, die Pressefreiheit und freie Meinungsäußerung einzuschränken. Anhand dieses Maßstabes haben wir es mit einem Meinungsterrorstaat im fortgeschrittenen Zustand zu tun! Die sich für so schlau halten, dass sie meinen, dass das Volk den wahren Zweck von Correctiv und den sonstigen, steuerfinanzierten Faktencheckern nicht durchschaut, heimliche Zensur! Woraus sich wiederum leicht ableiten lässt, dass man es mit intellektuellen Leichtmatrosen in der Ampel-Regierung zu tun hat, was die allerdings auch ganz besonders gefährlich, da unberechenbar und grausam ohne die Folgen zu erfassen macht. Wie ein Kind, das einen scheinbar lästigen Käfer einfach zertritt, weil es das kann, ohne sich über die Folgen im Klaren zu sein.
Die Ampelpolitik ist Seelenmord, die Ampelpolitiker sind Seelenmörder!
@Thomas Szabó -- Sehr schöner Vorschlag!
Außer dem Teil des Klimawandels der evolutionär abläuft, ist der Rest nichts als Wetter! Gemeint sind Auswirkungen z.b. durch Schrägstellung der Erdachse, durch die Ellipsenform der Umlaufbahn der Erde um die Sonne, durch Abläufe direkt auf der Sonne oder im All, durch Verschiebungen des Erdmantels auf dem Erdkern und damit verbundener vulkanischer Einflüsse und, und und Wolkenbildung und …. ! Allein das Messfeld, anders ausgedrückt die Dichte der Messpunkte global, erlauben keine gültigen Aussagen zum Klimawandel. Seltsam erscheint auch die Bestimmung einer Bezugsgröße in Grad C und eines Bezugsjahres 18?? und die damit verbundene Datenerhebung insbesondere über die gewaltigen Ozeanflächen hinweg – oder ist Klima nicht überall? Auch die Umwandlung Sonnenlicht und CO2 über Blattgrün zu Sauerstoff sehe ich als evolutionär an. In dem Zusammenhang von menschengemachter Klimaveränderung zu sprechen im Sinn von schuldhafter Mehrerzeugung des lebensfördernden CO2 ist irreführend und gehört einer Grundsatzprüfung unterworfen.