Dirk Maxeiner / 30.10.2020 / 06:20 / Foto: Marcin Szala / 55 / Seite ausdrucken

Achgut setzt „Correctiv“ Grenzen

Wenn es um die Beschreibung der ein wenig gehemmten Wertschöpfung in diesem Lande geht, gibt es einen netten Spruch: „Einer schiebt die Schubkarre, und zwei passen auf ihn auf“. Übertragen auf die Medien, besonders diejenigen die die etablierten Kreise stören, kann man das fortschreiben: „Einer schreibt was, und fünf passen auf ihn auf.“ Nachdem das journalistische Gewerbe zusehens in prekäre Verhältnisse gerät, verlegen sich immer mehr Angehörige des Standes auf das staatlich alimentierte Bewerten, Überwachen und Kontrollieren. Da hat man wenigstens sein Auskommen und kann sich obendrein als Streiter für das Wahre, Schöne und Gute inszenieren. Man muss dafür weder schreiben können noch kreativ sein, alles was man braucht, ist die richtige Haltung. Es gibt mittlerweile Dutzende solcher weltanschaulichen Vorfeld-Organisationen, die irgendwo zwischen Wahrheits-TÜV und Schrifttumskammer durch die Netze mäandern.

Eine dieser Organisationen heißt „Correctiv“. Achgut.com berichtet immer mal wieder über den Verein, siehe hier und hier und hier und hier und hier und hier und hier. Diese überlange Aufzählung ist gleichwohl unvollständig, deutet aber an, dass man eine ziemlich große Schubkarre braucht, um das, was dort produziert wird, zur nächsten Kläranlage zu transportieren. Achgut.com-Anwalt Joachim Steinhöfel übernahm diese Aufgabe gerade für uns vor dem Oberlandesgericht in Karlsruhe.

Aufmerksame Achgut.com-Leser kennen den Hintergrund, den unser Autor Dr. Gunter Frank so beschrieb: 

„Diejenigen, die meinen Coronabeitrag  Bericht zur Coronalage 23.06.2020: Rinderwahn auf Facebook teilen wollten, wundern sich derzeit über die Warnung „Falsche Informationen“ .

Begründet wird dies in diesem Correctiv-Artikel:

Nein, PCR-Tests für SARS-CoV-2 reagieren nicht positiv auf andere Coronaviren von Nutztieren“. Dort kann man lesen: "Über diese angeblichen Kreuzreaktionen gibt es auch einen Artikel des Blogs „Achse des Guten“.

Joachim Steinhöfel sieht den Casus juristisch so: 

Als „Faktenchecker“ sollte man eine Meinung von einer Tatsachenbehauptung unterscheiden können. Und dasselbe gilt für den Unterschied zwischen einer These und einer Tatsachenbehauptung. Herausforderungen, die sich allerdings für die umstrittene Firma Correctiv und ihren selbsternannten obersten Wahrheitswächter Schraven wiederholt als zu groß erwiesen. Jetzt mussten die kontroversen „Faktenchecker“ erneut eine empfindliche Niederlage vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe hinnehmen.

Einfach gesagt: Correctiv stellte einen Pappkameraden auf, um ihn dann umzuhauen, eine von Demagogen immer wieder gerne gewählte Methode. Dr. Frank hatte nämlich gar nicht behauptet, was Correctiv als Fake-News entdeckt haben will. Es gehört eigentlich zu den Sorgfaltspflichten der Presse, vor einer solchen Berichterstattung dem Betroffenen die Gelegenheit zu einer Stellungnahme zu geben (audiatur et altera pars). Correctiv hat aber weder Achgut.com noch Dr. Gunter Frank kontaktiert. Die Correctiv-Autorin wollte sich offensichtlich ersparen, ihre vorgefasste oder vorgegebene Meinung kaputt zu recherchieren.

Es folgt die Einschätzung von Joachim Steinhöfel, der das Verfahren und seinen Hintergrund so beschreibt:

„Im Mai 2020 verbot das Oberlandesgericht Karlsruhe Correctiv in einem mittlerweile rechtskräftigen Grundsatzurteil, eine Meinung als „falsch“ zu bewerten. Das Unwerturteil richtete sich gegen einen auf Facebook verlinkten Artikel aus „Tichys Einblick“. 

Unmittelbar nachdem das Urteil verkündet war, schlugen die Wahrheitsrichter erneut zu. Auf der „Achse des Guten“ erschien kurze Zeit später ein Text („Bericht zur Coronalage 23.06.2020: Rinderwahn“), in dem sich Dr. Gunter Frank mit der Frage befasst, ob den vielen positiven Corona-Tests in Schlachthöfen andere, nämlich die für Menschen harmlosen Rindercorona-Virentrümmer zugrunde liegen könnten. Er stellt dazu eine These auf, die er zur Überprüfung stellt (wörtlich: „Welche Fragen müssten geklärt werden, um diese These zu überprüfen?“).

Die Faktencheckerin Alice Echtermann von Correctiv („Für eine Reportage über ihren Heimat-Stadtteil in Bremen wurde sie 2019 mit dem Dritten Preis des Ralf-Dahrendorf-Preis für Lokaljournalismus ausgezeichnet“), vor kurzem noch Online-Journalistin beim „Weser-Kurier“ („Karte mit öffentlichen Brauchtumsbränden – Hier lodern in Bremen Osterfeuer“), nahm sich des Textes an und urteilte: „Teilweise falsche Informationen – Von unabhängigen Faktenprüfern geprüft.“ Diese Markierung war fortan bei Facebook überall angebracht, wo der Text von Dr. Frank auftauchte. Warum? Weil Frau Echtermann offenbar eine These nicht von einer Tatsachenbehauptung zu unterscheiden vermochte. Das, was die Mitarbeiterin von Correctiv getan hat, ist keine journalistisch oder wissenschaftlich saubere Widerlegung einer These. Es ist mangelhafter und weltanschaulich kontaminierter Journalismus mit aktivistischem Gepräge, wie ihn Correctiv leider häufig produziert.

Auch „Die Achse des Guten“ wollte sich diesen Rechtsbruch nicht bieten lassen und klagte mit Unterstützung von „Meinungsfreiheit im Netz“. Nachdem das Landgericht Mannheim, wie schon im Tichy-Verfahren, den Erlass einer einstweiligen Verfügung ablehnte, hatte die Berufung zum Oberlandesgericht Karlsruhe Erfolg. Das Gericht (Urteil vom 28.10.2020, 6 W 32/20) verbot auch diesen „Faktencheck“ als rechtswidrig (Rechtsmittel sind möglich).

Prof. Dr. Peukert von der Goethe-Universität in Frankfurt am Main brachte die Kernfrage dieser Streitigkeiten auf den Punkt: „Nicht zuletzt steht die fundamentale Frage im Raum, wer in einer offenen Gesellschaft legitimerweise über wahre/richtige und falsche Meldungen entscheiden soll.“

“Correctiv – Recherchen für die Gesellschaft gemeinnützige GmbH“ hat Macht und Geld. Macht, weil die Wahrheitsfinder als „Faktenchecker“ auf Facebook den Daumen über Inhalte heben und senken können, das letzte Wort darüber haben, was „wahr“ oder „falsch“ ist. Geld, weil Sie Millionen in der Kasse haben, davon auch sechsstellige Beträge aus des Steuerzahlers Portemonnaie (vom Auswärtigen Amt 44.000,00 Euro in 2020, von der Staatskanzlei NRW 60.000,00 Euro in 2020 usw., hier kann man sich das im Detail anschauen). Das Geld wird, wie wir jetzt wissen und wie gerichtlich bestätigt wurde, auch dafür verwandt, rechtswidrig in die Meinungsfreiheit einzugreifen und wiederholt in wettbewerbswidriger Weise weltanschauliche Gegenspieler zu diffamieren.

Senkt Correctiv auf Facebook den Daumen und ruft „Falsch“, hat das für den Betroffenen auch wirtschaftlich drastische Folgen. Die Sanktion reduziert die Reichweite auf Facebook um 80 Prozent, was wie ein Vertriebsverbot, wie ein Spam-Filter wirkt. Der Beitrag kann nicht beworben werden, die Reputation des Verfassers wird beschädigt, bei Wiederholungen droht der Verlust des Accounts.

Schraven, der Geschäftsführer des kontroversen Unternehmens, hier vor seiner ersten Niederlage, wehrt sich gegen die gerichtliche Inanspruchnahme, weil „Faktenchecks wichtig sind für unsere Gesellschaft“, denn nur auf der Basis von Fakten „haben wir tatsächliche Meinungsfreiheit“. Und „wenn wir einfach nur Gerüchte rausposaunen und falsche Informationen verbreiten“, führt das dazu, „unsere Gesellschaft auseinanderzutreiben und zu desintegrieren“. Dagegen tritt Schraven, der Großintegrator, mit seiner Truppe von Putzerfischen an, solchen Spaltern wie der „Achse des Guten“ oder Tichy das Handwerk zu legen.

In der juristischen Literatur werden die Faktenchecks auf Facebook als rechtswidrig erachtet. Denn wenn eine Meinung oder die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit einer streitigen These weder gegen allgemeine Gesetze noch gegen Rechte Dritter noch gegen wirksame Nutzungsbedingungen verstößt, darf sie nicht herauf- oder herabgestuft werden. Geschieht dies doch, liegt medienrechtlich eine unzulässige Diskriminierung und wettbewerbsrechtlich eine Verfälschung des Wettbewerbs zwischen Medien in Gestalt einer unlauteren Herabsetzung und gezielten Behinderung vor, vergl. Peukert, Faktenchecks auf Facebook aus lauterkeitsrechtlicher Sicht, WRP 2020, 391 ff.

Wir danken Joachim Steinhöfel und seiner Initiative „Meinungsfreiheit im Netz“ für die Unterstützung. Und wir danken unseren Lesern, die uns zuerst auf dieses unseriöse und unlautere Correctiv-Gebaren im Netz aufmerksam gemacht haben. Es ist wichtig, solchen Tendenzen entgegenzutreten. Auch wenn es lästig ist und wertvolle Arbeitszeit bindet, wir werden uns solche Dinge auch weiterhin nicht gefallen lassen. Wie Sie uns dabei helfen können, wissen Sie schon.

Foto: Marcin Szala CC BY-SA 3.0 via Wikimedia Commons

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Dieter Kief / 30.10.2020

“Nur wenn wir auf Basis von Fakten diskutieren, haben wir tatsächliche Meinungsfreiheit.” David Schraven, Correctiv. - Das ist gaga. Nichts davon steht in den entsprechenden Gesestzen. Und nichts davon entstammt der liberalen Tradition, die selbst biederen linken Schlitzohren wie dem Meinungsunternehmer David Schraven das Feld bereitet haben, einst, im 1848er Mai, als frohen Revoluzzerkehlen das wunderbare Lied entspross: “Die Geanken sind frei!”

dr. michael kubina / 30.10.2020

Welche Auswirkungen hat das denn über die konkreten Fälle hinaus? Wenn man da keinen Anspruch auf Schadensersatz o.ä hat, bringt das doch wenig, da die einfach weitermachen. Wer kann sich schon eine Klage leisten.

Stefan Schultz / 30.10.2020

Die warten doch nur darauf euch einen Fehler nachzuweisen. Fehler, die bei den Massenmeden tagtäglich verbreitet, aber nie gehndet werden. Hier wird versucht unliebsame Seiten auszuschalten. Eine ganz miese Methode von ganz miesen Leuten.

Hansgeorg Voigt / 30.10.2020

Man kann den alternativen Medien nicht genug dafür danken, gegen Fake News von Correctiv und anderen Medien vorzugehen und sich nicht unterkriegen zu lassen. Diese Agenturen schaden, politisch motiviert, einer offenen demokratischen und diskussionsfähigen Gesellschaft. Fake News gab es schon immer nur nannte man das früher eine Ente. Das dies heute nicht mehr erfolgt, ist kein Ruhmesblatt für den Journalismus. Dass sich die Journalisten auch noch selbst beweihräuchern, durch die Verleihung von Preisen, macht das ganze noch schlimmer.

Wolf Kull / 30.10.2020

Ich erwarte keine Veröffentlich, aber sozusagen ein “Correctiv” des sehr informativen Textes. Solche Texte machen die Qualität der Achse aus, sodass ich auch hin und wieder spende. Folgender Satz fiel mir auf: Die Faktencheckerin Alice Echtermann von Correctiv („Für eine Reportage über ihren Heimat-Stadtteil in Bremen wurde sie 2019 mit dem Dritten Preis des Ralf-Dahrendorf-Preis       richtig: ...-Preises für Lokaljournalismus ausgezeichnet“), vor kurzem noch Online-Journalistin beim „Weser-Kurier“ („Karte mit öffentlichen Brauchtumsbränden – Hier lodern in Bremen Osterfeuer“), nahm sich dem Text                       richtig: des Textes an und urteilte:...

Franck Royale / 30.10.2020

Die Mohammedaner*innen haben in ihrem sozialen Netzwerk ja auch ihr „Correctiv“, ihre eigenen Wahrheitswöchter. Der „Faktencheck“ heißt bei denen „Fatwa“. Da hat ein Rechtsstaat nicht mehr viel zu melden, wer bei Facebook oder aus dem Islam austritt, ist nicht mehr, gehört zu den Unsichtbaren, der kann frih sein, wenn er das überlebt. Irgendwie waren wir da schon mal weiter, zumindest im Westen.

W. Hoffmann / 30.10.2020

Ich gehe davon aus, dass Correctiv & al. unbeirrt weitermacht wie bisher. Leider ermöglichen die prall gefüllten Kassen der Meinungsprüfer solches Tun, vom Regime auch hoch geschätzt und reichlich belohnt. So wirkt die Gleichschaltung bis tief in die asozialen Medien hinein.

Steffen Schwarz / 30.10.2020

Ich habe mir mal die Echtermann (nur bildlich)  näher angesehen. Genau der Typ der Korrektiven, meine Vermutungen: Generation Schneeflocke, Eltern Beamte, Lehrer o ä. 2. Generation 68ger, Verdienst gut auskömmlich, Wohngegend gut bürgerlich. im Kinderzimmer. Goldhamster, Atomtodposter und Bravoststarschnitte der 90ziger, Schülersprecherin, *_x_in mit bereits fester grünsozialistischer Haltung, jetzt Mitglied bei den Grünlichen, /Jungsozen, Mitglied im Freundeskreis /  Kochkurs und Stricken mit Araberinnen, da nach der Schule mangels Allgemeinbildung (Bremen!) nichts weiter vor, 1 Jahr Schafzüchten in Australien, dann was mit Medien gemacht, um die Haltung weiter zu festigen, Lokalreporterin um dabei Rechte, Rassisten und Antisemiten auszuspüren und zu stellen, Abschlußarbeit auf der Jourschule über rechte Umtriebe im Karnickelverein, dann endlich der Ruf an den Olymp der Systemschreiberlinge unter der Lichtgestalt Schraven..etc etc. Ich lasse mit gern korrigieren.

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