Die "Northvolt"-Pleite ist für den Steuerzahler viel teurer, als bislang bekannt. Welche gigantischen Summen Habeck und Scholz dort versenkt haben und wie der Fall verschleiert und verharmlost wird, können Sie hier exklusiv bei Achgut.com lesen.
Als am 25. März 2024 das ZDF vermeldete: „Scholz und Habeck beim Northvolt-Spatenstich“, war das der Spatenstich zweier Totengräber, die das Geld der deutschen Steuerzahler in einem riesigen Subventionsloch versenkten. Dieses Loch ist größer als allgemein und insbesondere von Bundeswirtschaftsminister Habeck (Grüne) kolportiert. Es drohen im Insolvenzfall Northvolt nicht nur 620 Millionen Euro Verlust, sondern sogar mehr als 1,3 Milliarden Euro, also mehr als das Doppelte.
Northvolt ist ein schwedisches Unternehmen, das im Bereich der Produktion von Batterien für Elektrofahrzeuge tätig ist. Ende 2023 vergab die KfW (vormals Kreditanstalt für Wiederaufbau) an Northvolt einen Kredit (in Form einer Wandelanleihe) in Höhe von 600 Millionen Euro für den Bau einer Batteriefabrik in Schleswig-Holstein. Die KfW ist eine staatseigene Bank, die zu 80 Prozent dem Bund gehört und zu 20 Prozent den Bundesländern. Vorsitzender des Verwaltungsrats ist Bundeswirtschaftsminister Habeck.
Verluste der KfW sind Verluste des Steuerzahlers
Wenn die KfW Verluste macht, geht also das Geld des Steuerzahlers verloren. Damit die KfW beim Ausfall eines Großschuldners nicht ihrerseits in finanzielle Schwierigkeiten gerät, übernimmt der Bund immer wieder Garantien zugunsten der KfW. Der Steuerzahler sichert also sich selbst ab.
Das Gesamtschadensrisiko für den Steuerzahler setzt sich wie folgt zusammen:
(1) 600 Mio. Euro: Kredit/Wandelanleihe
(2) 148 Mio. Euro: entgangene Zinsen und KfW-Refinanzierungskosten
(3) 400 Mio. Euro: UFK-Garantie
(4) 180 Mio. Euro: KfW-IPEX-Bank-Finanzierung
Gesamtbetrag: 1.328 Millionen Euro = 1,328 Milliarden Euro
Zu (1) und (2):
Die Wandelanleihe nebst Zinsen und Kosten von 748 Millionen Euro
Der KfW-Kredit in Form der Wandelanleihe beträgt 600 Millionen Euro. Dazu kommen die Kreditzinsen, die Northvolt eigentlich bis zum Fälligkeitszeitpunkt 30.06.2028 an die KfW hätte zahlen müssen sowie die Refinanzierungskosten der KfW in Höhe von voraussichtlich 148 Millionen Euro. Zusammen also 748 Millionen Euro. Dieser Betrag (ganz genau sind es 748,181 Mio. Euro) ist in der Bundestags Drucksache 20/11635 (S. 8) als sogenannte Verpflichtungsermächtigung des Bundes ausgewiesen. Der Bund verpflichtete sich dabei, die KfW bis zu dieser Höhe von Verlusten infolge der Zeichnung der Northvolt-Wandelanleihe freizustellen. In Höhe von 300 Millionen wiederum sicherte das Land Schleswig-Holstein den Bund ab. Somit hat im Fall Northvolt der schleswig-holsteinische Steuerzahler etwas mehr zu schultern als die übrigen Steuerzahler.
Hütchenspieler Habeck
Laut Auskunft des Bundeswirtschaftsministeriums sei der Betrag von 748 Millionen Euro ein „fiktiver Maximalbetrag“, den die KfW vom Bund hätte verlangen können, wenn der Kredit bis zum Laufzeitende bestanden hätte; tatsächlich könne die KfW aber vom Bund nur die Zinsen/Kosten von circa 20 Millionen Euro bis zum Insolvenzantrag am 21.11.2024 verlangen, insgesamt mit Kredit also 620 Millionen Euro.
Das ist natürlich Hütchenspielerei. Denn der mögliche Gesamtschaden bei der KfW in Höhe des Kredits zuzüglich Zinsverlusten und Refinanzierungskosten von bis zu 748 Millionen Euro trifft den Steuerzahler auch dann in voller Höhe, wenn der Bund den Schaden der KfW nur in Höhe von 620 Millionen ersetzen muss. Ob die KfW den Schaden hat oder der Bund oder beide teilweise, ist unerheblich. Ein Schaden der KfW ist genauso ein Schaden des Steuerzahlers. Bundeswirtschaftsminister Habeck versucht über das gesamte Ausmaß des Schadens hinwegzutäuschen, indem er nur auf den Haftungsanteil des Bundes gegenüber der KfW abstellt, obgleich der Bund und die Bundesländer auch den bei der KfW verbleibenden übrigen Schaden als Eigentümer zu tragen haben.
zu (3):
Die UFK-Garantie von 400 Millionen Euro
Bereits im Jahre 2020 (also noch unter Bundeswirtschaftsminister Altmaier und Scholz als Bundesfinanzminister) hat der Bund eine sogenannte UFK-Garantie in Höhe von 420 Millionen US-Dollar (ca. 400 Mio. Euro) übernommen. Diese Garantie sichert eine Finanzierung seitens kommerzieller Banken für die Northvolt-Batteriefabrik in Schweden ab.
Das Bundeswirtschaftsministerium teilt hierzu mit: „Die Garantie besteht, ein Teil des zugrundeliegenden Kredits wurde aber bereits zurückgezahlt. Welche Rückflüsse der Bund im Falle einer Insolvenz von Northvolt AB und Inanspruchnahme der Garantie daraus vereinnahmen könnte, ist gegenwärtig nicht belastbar bezifferbar.“ Das Bundeswirtschaftsministerium teilt weiter mit, dass die Forderungen der Banken gegen Northvolt besichert seien. Auf die konkreten Sicherheiten und deren Werthaltigkeit geht das Ministerium nicht ein.
Somit ist festzustellen: Auch wenn ein Teil des zugrundeliegenden Kredits bereits zurückgezahlt worden sein soll (in welcher Höhe, teilt das Ministerium nicht mit), besteht die Garantie weiterhin in voller Höhe; das Bundeswirtschaftsministerium macht keine Einschränkung bei der Garantiehöhe. Die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme der Garantie durch die Banken lässt sich mangels Angaben zu Art und Werthaltigkeit der Sicherheiten nicht beurteilen.
Da aber nicht ersichtlich ist, welche wirklich werthaltigen Sicherheiten Northvolt den Banken hätte geben sollen, ist das Risiko für den Steuerzahler als sehr hoch einzustufen. Insofern würde es nicht besonders verwundern, wenn sich am Ende wieder einmal der alte Spruch bewahrheitet: „Den Bürgen sollst du würgen.“ Das heißt, die Banken werden sich selbstverständlich am Bund bzw. Steuerzahler schadlos halten, sollten sie ihr Geld nicht in voller Höhe zurückerhalten. Und davon sollte man im Insolvenzfall Northvolt lebensnah ausgehen.
zu (4):
Die KfW-IPEX-Finanzierung von 180 Millionen Euro
Zusätzlich beteiligte sich im Januar 2024 die KfW-IPEX-Bank, eine hundertprozentige Tochterfirma der KfW, mit 188 Millionen US-Dollar (etwa 180 Millionen Euro) an einer Northvolt-Finanzierung eines Bankenkonsortiums im Volumen von fünf Milliarden Euro. Das Bundeswirtschaftsministerium verweigerte hierzu nähere Angaben unter Hinweis darauf, dass sich dabei um den „kommerziellen Arm der KfW handele, der bundesregierungsunabhängig agiere“. Diese Verweigerung ist nicht nachvollziehbar, da der Bund mittelbarer Eigentümer der KfW-Tochterfirma ist. Insofern ist unklar, ob dieser Betrag von 180 Millionen Euro von der vorgenannten Garantiesumme von 400 Millionen Euro mit umfasst ist oder noch hinzukommt. Da das Bundeswirtschaftsministerium betont, dass die IPEX-Bank unabhängig von der Bundesregierung handele, ist anzunehmen, dass diese Finanzierung nichts mit der UFK-Garantie der Bundesregierung zu tun hat, somit der Steuerzahler hierfür zusätzlich geradezustehen hat.
Zahlt Northvolt die Kredite zurück?
Bundeswirtschaftsminister Habeck erweckt den Eindruck, dass der Steuerzahler sein Geld zurückerhalten könnte. Das erscheint ausgeschlossen. Denn etwaige neue Investoren (sofern es sie überhaupt gibt), die sich jetzt im Rahmen der Sanierung sich mit neuem Geld an Northvolt beteiligen, werden wohl kaum das Verlust-Engagement der KfW bezahlen wollen. Etwas anderes anzunehmen, ist lebensfremd.
Außerdem können Rückzahlungen an die KfW erst erfolgen, wenn zuvor Volkswagen sein Geld aus einer weiteren Wandelanleihe von 330 Millionen Euro zurückerhalten hat. Eine solche Nachrang-Regelung enthält die KfW-Wandelanleihe laut Northvolt-Insolvenzantrag. Die Devise lautete also: Erst VW, dann der Steuerzahler. Da haben sich Bundeswirtschaftsminister Habeck und Bundeskanzler Scholz auf Kosten des Steuerzahlers äußerst zuvorkommend gegenüber den VW-Aktionären gezeigt. Das heißt, ein Neu-Investor müßte vor der KfW erst einmal VW ausbezahlen. Es sei denn, VW verzichtet auf seinen Vorrang – auch nicht sehr wahrscheinlich. Anzunehmen ist aber ohnehin, dass weder VW noch KfW beziehungsweise Bund Geld von Northvolt zurückerhalten.
Habecks Fake-News
Wie hoch das Risiko für den Steuerzahler im Insolvenzfall Northvolt insgesamt genau ist, lässt sich nicht sagen, da die KfW auf Anfrage gar nicht reagiert hat und das Bundeswirtschaftsministerium teilweise „mauert“. Jedenfalls ist es eine grobe Irreführung des Bürgers, das maximale Risiko auf „nur“ 620 Millionen Euro zu beziffern, wie es das Bundeswirtschaftsministerium auch im Rahmen der Anfrage zu diesem Artikel getan hat.
Denn dieser Betrag umfasst nur die Ersatzpflicht des Bundes gegenüber der KfW aus der Wandelanleihe, unterschlägt aber die weiteren Schadensrisiken beim Bund aus der UFK-Garantie und bei der KfW, die den Staat als Eigentümer der KfW und damit den Steuerzahler ebenfalls treffen. Warum die Medien diese weiteren Risiken nicht thematisieren und Habecks diesbezügliche Fake-News durchgehen lassen, ist eine eher rhetorische Frage.
Lesen Sie im zweiten Teil dieses Beitrages: Der Kriminalfall Northvolt. Warum der Insolvenzfall Northvolt ein Fall für die Staatsanwaltschaft ist.
Ansgar Neuhof, Jahrgang 1969, ist Rechtsanwalt und Steuerberater mit eigener Kanzlei in Berlin.