Während die Milliarden-Zuwendungen für zweifelhafte öffentlich-rechtliche Medien aus Zwangsgebühren immer abenteuerlichere Höhen erreichen, soll den kleinen kritischen Medien der Geldhahn zugedreht werden. Diese sogenannte „Demonetarisierung“ hat vielfältige Formen angenommen und wird von meist privaten, aber direkt oder indirekt staatlich finanzierten NGOs übernommen. (Wenn Sie etwas dagegen tun wollen, drücken Sie unten auf den Spenden-Button).
Ein anschauliches Beispiel für dieses korrumpierte System ist die US-Firma „NewsGuard“, gegen die wir nun nach über drei Jahren Gerichtsverfahren gesiegt haben. Das dieser Tage im Berufungsverfahren gefällte Urteil des Oberlandesgerichts in Frankfurt in einem Rechtsstreit mit Achgut.com lässt an Deutlichkeit wenig zu wünschen übrig. NewsGuard kassierte eine herbe Niederlage.
Hier kurz, worum es geht: NewsGuard maßt sich an, Internetseiten nach Gut und Böse einzuteilen und so „Reichschriftumskammer“ zu spielen. Aufgrund seiner Zusammenarbeit mit Browsern (wie Microsoft Edge) erscheint dann bei der Suche nach einer bestimmten Seite im Netz eine Empfehlung oder ein Warnhinweis. Im Falle von Achgut.com hieß es: „Höchste Vorsicht geboten – diese Webseite ist unzuverlässig, da sie in hohem Maße gegen grundlegende journalistische Standards verstößt“.
Flächendeckende üble Nachrede
Wer – sofern er uns nicht kennt – würde nach diesen Warnhinweisen eine solche Seite noch aufrufen? Zu den Nutzern des Stigmatisierungs-Signets von NewsGuard gehören unter anderem Apple, Microsoft, Amazon, die EU-Kommission, Bildungseinrichtungen, Internetdienstleister, Browser und Werbeagenturen, Universitäten wie Stanford und Princeton. Wir dürfen hier also ohne Übertreibung von einer flächendeckenden üblen Nachrede sprechen. Auch wurde Achgut.com an dritter Stelle einer „Top Ten“-Liste der „einflussreichsten Desinformations-Webseiten” aufgeführt. Das wurde NewsGuard jetzt auch untersagt.
Das Verdikt ist dabei nicht Fakten- sondern Ideologiegetrieben. NewsGuard steht in Treue fest im herrschenden Meinungskorridor, egal ob es um Corona, Migrations- oder Klimafragen geht. Und es gibt gerne offizielle Verlautbarungen von Behörden, Unternehmen und staatlichen Institutionen als der Weisheit letzter Schluss an.
Der US-Journalist Michael Shellenberger, ein Herausgeber der „Twitter Files“, sagte über NewsGuard: „Ich betrachte diese Zensoren als die gefährlichsten Menschen in Amerika“. Elon Musk bezeichnete das Geschäftsmodell als „Betrug“ und forderte, es „sofort aufzulösen“. Unser Anwalt Joachim Steinhöfel nannte NewsGuard „Handlanger von Big Pharma“. Zu den größten Geldgebern gehörte seinerzeit der mächtige und weltweit drittgrößte „Werbedienstleister“ Publicis, der die Gerichte in den USA wegen krimineller Pharma-Kampagnen beschäftigt. Wen wundert es da, dass insbesondere unsere kritischen Veröffentlichungen zum Thema Corona von NewsGuard als „Desinformation“ gegeißelt wurden.
Achgut.com rief die deutschen Gerichte an. Nach langem Instanzenweg liegt nun über drei Jahre später das (Berufungs-)Urteil vor: Das Oberlandesgericht in Frankfurt verbot NewsGuard die Aufnahme von Achgut.com in die Top-Ten-Liste und die Verknüpfung der Abwertung mit Suchergebnissen. Von 4.000 Beiträgen im Jahr 2022 habe das Unternehmen nur einen als „Beweismittel“ vorgelegt. NewsGuard habe nicht vermocht, „substantiiert aufzuzeigen“, worauf sein Urteil beruhe und unter Beweis zu stellen, „welche Beiträge in die streitgegenständliche Bewertung eingeflossen sind“.
„Die Post wird dann nach New York weitergeleitet“
Das Urteil weist unserer Ansicht nach weit über den Fall Achgut.com hinaus: Das ganze Geschäftsmodell beruht offenbar auf Willkür und auf einer vorgetäuschten sorgfältigen Prüfung, die offenbar gar nicht stattgefunden hat. Diese in unserem Verfahren zutage getretenen Praktiken betreffen naturgemäß auch andere Medien, die sich nun entsprechend wehren können. Sie stellen das gesamte NewsGuard-Geschäftsmodell infrage. Das Urteil ist im Moment noch nicht rechtskräftig. Um Schadenersatz durchzusetzen, bedarf es weiterer Verfahren – falls es die Firma bis dahin überhaupt noch gibt.
Achgut.com traf sich mit NewsGuard ziemlich genau vor drei Jahren zum ersten Mal vor dem Landgericht in Karlsruhe. Joachim Steinhöfel schrieb damals:
„In der Verhandlung kam dann ans Tageslicht, dass NewsGuard in Limburg (wo NewsGuard nach eigener Darstellung seinen Sitz haben soll; S.F.) gar nicht existiert. Oder, in den Worten ihrer in der Verhandlung anwesenden Managing Editor & Vice President Partnerships, Deutschland & Österreich, Roberta Schmid: ‚In Limburg ist gar nichts. Da geht auch keine Post hin.' Ein Firmensitz der deutschen GmbH existiert nicht, kein Büro, kein Anlagevermögen, keine Betriebsausstattung, nicht einmal ein Briefkasten. Die Post an die deutsche GmbH lässt man sich, wie eine Briefkastenfirma, an ein im Impressum angegebenes Anwaltsbüro in Berlin zustellen. Und dann? Schmid: ‚Die Post wird dann nach New York weitergeleitet‘. Wo auch der einzige Geschäftsführer ansässig ist. Der spricht zwar kein Deutsch, erklärt aber an Eides Statt, er prüfe auch die Bewertungen deutscher Nachrichtenseiten. In Deutschland existiert man also nicht.“
Das wegen der Zuständigkeitsfrage um Jahre verzögerte Verfahren landete dann schlussendlich vor dem OLG in Frankfurt, wo nun der oben geschilderte Urteilsspruch erfolgte. Anbei ein Abschiedsgruß an NewsGuard von Henryk Broder, den dieser bereits vor fast fünf Jahren abfasste, der aber von unverminderter Aktualität ist. Damals hatte Achgut.com noch versucht, diese Spezies von Medienschaffenden mit Fakten und Argumenten zu überzeugen, was sich aber als illusorisch herausstellte. Henryk M. Broder schrieb:
Die „Schutzgelderpressung“ war zu Zeiten der Prohibition eine beliebte Methode
"Man könnte sagen, NewsGuard versteht sich als eine Art Kläranlage; sie filtert die toxischen Elemente aus der Kanalisation raus und schickt das gereinigte Wasser zurück in das Kapillarsystem der Wasserwerke, die es an die Verbraucher verteilen.
Wesentlich näher an der Wirklichkeit wäre eine andere Lesart. NewsGuard hat sich selbst als private Zensurbehörde autorisiert. Das Geschäftsprinzip von News-Guard nennt man in den USA „Racketeering“; gut organisierte Gangs bieten Firmen und Geschäften, vorzugweise Clubs und Restaurants, ihren „Schutz“ an, natürlich gegen eine „Gebühr“, deren Höhe vom Umsatz des jeweiligen Etablissements abhängt.
Die „Schutzgelderpressung“ war zu Zeiten der Prohibition eine beliebte Methode der Gewinnmaximierung bei minimalem Einsatz. Der Aufbau einer glaubwürdigen Drohkulisse genügte, um der Zahlungsbereitschaft auf die Sprünge zu helfen. Heute steht nicht „Entglasung“ als Drohung im Raum, sondern die Zerstörung der wirtschaftlichen Existenz durch Rufmord. Die Idee ist die gleiche, nur die Methoden sind subtiler geworden.
NewsGuard schickt keine Inkasso-Spezialisten los, Gorillas in dunklen Anzügen, sondern Mails an die Anbieter von Internet-Seiten. Diese werden in einem höflichen Ton darüber informiert, dass sie Inhalte verbreiten, die NewsGuard anstößig findet, Beiträge über den menschengemachten Klimawandel oder die der Corona-Pandemie. Und so geriet auch Achgut in das digitale Fadenkreuz von NewsGuard. Den daraus folgenden Briefwechsel haben wir hier dokumentiert.
Anders als beim klassischen Racketeering-Geschäft kann man sich bei NewsGuard nicht freikaufen. Man hat nur die Wahl zwischen Nachgeben und die anstößigen Inhalte im Sinne der Anstoßnehmer „nachbessern“ oder – die Abmahnung ignorieren. Auch auf das Risiko hin, dass Leser und/oder Anzeigenkunden abspringen. Es ist eine Zumutung, sich gegen Beschuldigungen und Unterstellungen verteidigen zu müssen, die allein von der Arroganz und Inkompetenz ihrer Absender zeugen."
Es ist schön, diese Einschätzung von einem deutschen Gericht bestätigt zu bekommen.
Buchhinweis, passend zum Thema: „Der Staat gegen Steinhöfel.
as passiert, wenn der Staat seine Bürger nicht mehr vor Übergriffen schützt, sondern selbst zum Angreifer wird?
Joachim Steinhöfel, Deutschlands profiliertester Kämpfer für die Meinungsfreiheit, dokumentiert eine beängstigende Entwicklung: Den systematischen Feldzug staatlicher Institutionen gegen die Freiheit des Wortes. Allein im Jahr 2024 führte Steinhöfel 16(!) Prozesse gegen die Bundesregierung – und hat sie alle gewonnen. Anhand dieser Verfahren gegen Ministerien, Behörden und Auseinandersetzungen mit dem BKA zeigt er, dass es sich um verfassungswidrige Eingriffe des Staates gegen eines unserer wichtigsten Grundrechte handelt. Der Grund: die wachsende Angst der Mächtigen vor einer Machtkritik, die sie nicht mehr kontrollieren können.
Beitragsbild: Montage Achgut.com/ Gage Skidmore, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons
Zensur, Propaganda Business as usual 2!
Die C19 GoF Forschung am Menschen ist aktuell aber scheinbar in der Pflanzenwelt schon lange umgesetzt. Report24 „Gentech-Gift: Wie die Agrar-Lobby unsere ungeborenen Kinder vergiftet“ Auszug „Forscher des Universitätsklinikums Sherbrooke in Montréal (Kanada) veröffentlichten bereits im Jahr 2011… Es hätte ein politisches Erdbeben auslösen müssen. Denn bei 93 Prozent der untersuchten schwangeren Frauen wurde Cry1Ab im Blut nachgewiesen – das ist das Insektengift, das von genmanipuliertem Mais produziert wird. Noch viel schlimmer: Bei 80 Prozent der ungeborenen Babys wurde dieses Gift direkt im Nabelschnurblut gefunden! Das ist genau das Gift (Bt-Toxin), von dem uns die Biotech-Konzerne und willfährige Politiker jahrelang hoch und heilig versprochen haben, es würde unseren Verdauungstrakt niemals überstehen.“ … „Ursprünglich ein harmloses Bodenbakterium (Bacillus thuringiensis), das Bio-Bauern früher auf Blätter sprühten, weil es im Sonnenlicht schnell zerfällt. Doch in den 90er Jahren spielten die Agrar-Riesen Gott: Sie bauten das Bakterium direkt in die DNA von Pflanzen ein. Der Mais produziert das Bakteriengift nun selbst – in jeder einzelnen Zelle, im Korn, in den Wurzeln.“
Ist ein solcher DNA Eingriff vergleichbar mit der Biowaffe der pseudo COVID-19-Impfstoffen? Die Propaganda hat gut funktioniert, wie tief steckt Publicis in dem C19 Massenmord?
Der nächste Schritt wäre, das NewsGuard überhaupt verboten wird, den Eindruck zu vermitteln, sie würden im offiziellen Auftrag handeln. Einen legitimen öffentlichen Auftrag zur TÄUSCHUNG kann es unter Beachtung staatsrechtlicher Prinzipien nicht geben.
Es ist ja nicht so, dass sie nach Hinweisen darauf, dass sie eine Falschbehauptung mit unverhältnismäßigen Mitteln und unter Vortäuschung staatlicher Machtbefugnis verbreiten, selbst eingestellt hätten. Sie mussten erst durch gerichtliche Entscheidung dazu gezwungen werden. Sie können sich nicht auf Irrtum berufen. Es war vorsätzliche Täuschung, „weil sie es konnten“, bzw. weil sie glaubten durch die „Verleihung“ staatlicher Rechte unangreifbar zu sein.
Die Bürger, die GETÄUSCHTEN, müssen solche nassforsche Rechtsverletzung, die zur ZERSTÖRUNG DER LEGITIMATION DES STAATSWESENS FÜHREN MUSS, nicht mehr hinnehmen.
In §83 StGB wird schon die VORBEREITUNG eines hochverräterischen Unternehmens unter Strafe gestellt. Die Zerstörung der GRUNDLAGEN des Staates an sich, durch Zerstörung des Prinzips von Treu und Glauben ist ein hochverräterisches Unternehmen.
Es darf nicht weiter sein, dass wir fassungslos zusehen, wie vor unseren Augen UNSER STAAT systematisch marodiert und zerstört wird, durch „internationale“ Betreiber, und wir glauben auch noch, es gäbe in unserem Rechtssystem kein Mittel dagegen.
Es geht m.E. nicht nur darum, das im Einzelfall und in zähem Ringen zu verhindern.
Die Gründung und die Beauftragung eines hochverräterischen Unternehmens an sich ist strafbar!
Und es liegt auch nicht im persönlichen Ermessen eines Staatsanwaltes, ob der Hochverratsparagraph angewendet wird. Wenn die TATMERKMALE erfüllt sind, ist der Staat an Recht und Gesetz GEBUNDEN. Gleiches gilt für die Frage, ob illegale Einwanderung verhindert werden muss, oder ob systematisch „Duldungen“ ausgesprochen werden können und auch noch unbegrenzt verlängert werden können.
Desinformation/manipulierende Informationen gibt es nur von den staatlichen Organen und ihren medialen Multiplikatoren. Diese Desinformationen sind eine Überlebensstrategie der politischen Parteien und ihrer Protagonisten. Durch die kleineren, vielfältigen digitalen Medien wird diese Desinformations-/Manipulierungmacht des Altmedien-Kartells durchbrochen und destabilisiert. Es wird Frischluft in das „Pissoire“ des medialen Mainstreams geblasen. Das stört die Pissoirebetreiber und Zuhälter des Altparteien-Systems. Die reagieren mit Empörung, daß ihre Deutungs-/Manipulierungshoheit attackiert wird und reagieren mit bezahlten Wächter-Garden (RevolutionsWächter von UnsereDemokratie) in der digitalen Welt, um die Aufklärungsmedien wie Achgut, Tichy, Nius und viele andere über den prozessualen Weg zum Verstummen zu bringen. Machen wir weiter, um das Feuer unter den Hintern der UnsereDemokratieDespoten zu schüren, auch wenn nötig mit Spenden für Prozesskostenhilfe.
„Er [Hensel] gründete einen Verein namens “Fearless democracy„ und dessen wichtigstes Projekt “HateAid„. Fand diese Information gerade in einem der alten Artikel über NewsGuard aus dem Jahre 2021. War mir vorher nicht bekannt, wie HateAid entstand. Da wundert einen nichts mehr. (Hensel war Urheber des Hashtags #keingeldfuerrechts, eine Kampagne, die Werbekunden davon abhalten sollte, Anzeigen auf als “rechts„ gelabelten Portalen wie AchGut zu schalten.)
Die Abstrusität dieser ganzen „Warnungen“ vor Desinformation zeigte sich z.B. auf Twitter u.a. daran, dass gegen Ende der Corona-Zeit manchmal selbst Tweets der CDC (staatliche US-Gesundheitsbehörde) als potentiell disinformativ geflaggt und mit Warnhinweisen versehen wurden, :-) obwohl diese damals natürlich „brav“ die gängigen Mainstream-Narrative zu Corona verbreitete. D.h. das Zensur-System schaffte es noch nicht mal, die Institutionen, die die offizielle Linie fuhren, *nicht* zu attackieren. :-)
Ich denke, die „Staatsrechtler“, die offiziellen universitären, sind viele lange Jahre einfach untätig geblieben. Wir müssen vermutlich die Aktivitäten steigern, dem Staat auch die grundlegenden Prinzipien des Staatsrechtes zu erklären. Den gewählten Vertretern, sofern sie völlig ohne jede abgeschlossene Ausbildung sind, allemal!
Ein Staat beruht auf dem Prinzip von Treu und Glauben. Er kann von seinen Bürgern/Untergebenen nur erwarten, dass die die Gesetze einhalten, wenn er nicht wiederholt, wissentlich und von langer Hand geplant, die Bürger täuscht. Das gilt auch dann, wenn nach Meinung bildungsferner Ideologen die Täuschung der Bürger durch den Staat unvermeidbar ist, weil die Bürger ja sonst nicht erzogen werden könnten.
Dieses TÄUSCHUNGSVERBOT ist neben anderen Grundprinzipien, wie z. B. dem TYRANNEIVERBOT, die Basis, auf der ein Staat überhaupt existiert. Jeder Staat, der nicht unheilbar illegitim sein will, sollte seine EXISTENZGRUNDLAGEN immer kennen und beachten.
Insbesondere sind alle Vertreter des Staates, also alle Beamten und auch nichtbeamtete Personen, die mit der vom Staat verliehenen Autorität beauftragt werden Aufgaben zu übernehmen, z.B. hoheitliche Aufgaben. Die Konstruktion der „Nichtregierungsorganisationen“, die in Wahrheit BEAUFTRAGTE des Staates sind, sind eine Idee von der Qualität von Winkeladvokaten. Wenn ein Teil der Beauftragung oder die gesamte Beauftragung mit einer vorsätzlichen TÄUSCHUNG der Bürger verbunden ist, handelt dieser BEAUFTRAGTE des Staates HOCHVERRÄTERISCH, weil er im Rahmen einer Weiterreichung staatlicher GEWALT die ZERSTÖRUNG DER GRUNDLAGEN der Freiheitlich Demokratischen Grundordnung bewirkt.
AUCH DER VERSUCH IST STRAFBAR.
In dem Zusammenhang: Was ist WILLKÜRVERBOT?
Im Staatsrecht bedeutet Willkür ein staatliches Handeln ohne sachlichen Grund, also eine Entscheidung, die nicht mehr durch Gesetz, Zweck UND vernünftige Erwägungen getragen ist. Solche Entscheidungen sind im Rechtsstaat verboten. CORONA?!!
„Die Liste würde mich brennend interessieren!“
Abgedruckt beim bayrischen Rundfunk. Das sind die (un) glaubwürdigsten Websites 2022. … Achgut … unter anderem zu den Themen Migration und Klimawandel … noch Fragen?