Peter Grimm / 27.08.2020 / 06:05 / 135 / Seite ausdrucken

Berliner Verbots-Seuche

„Die Freiheit stirbt zentimeterweise“ heißt es warnend in einem bekannten Aphorismus. Doch inzwischen hat sich das Schrittmaß erheblich vergrößert. Mit dem Verbot der nächsten großen Demonstration der vielfältigen Gegner von Grundrechtseinschränkungen und all der Verbote und Gebote, die nach der Infektionsschutzverordnung mit dem Corona-Virus begründet werden, ist wieder ein großes Stück geschafft. Die große Empörung bleibt aus, weil viele, die im öffentlichen Leben stehen, Angst davor haben, den Eindruck zu erwecken, sie könnten sich mit denen, die da am Samstag demonstrieren wollen, gemein machen. Doch genau da liegt das Problem. Freiheit und Grundrechte gibt es nur dann, wenn sie für alle gelten. Und sie müssen für jeden verteidigt werden, dem sie ohne angemessenen Grund genommen werden sollen. Das gilt für die Demonstranten am Samstag sogar unabhängig davon, ob sie eher zu den honorigen Verteidigern der Grundrechte, den fachlich versierten Kritikern der Corona-Politik oder zu den Aluhut-Trägern, den Anhängern verschrobener, versponnener oder auch extremer Weltsichten gehören. Bei Letzteren muss man natürlich darauf hinweisen, dass dies nur gilt, solange sie nicht gewalttätig auftreten oder zu Gewalt aufrufen.

Doch nun hat Berlin bekanntlich die für das Wochenende angekündigten Demonstrationen gegen die sogenannten Corona-Maßnahmen samt und sonders verboten. Der Berliner Innensenator Andreas Geisel hat erst verkündet: „Ich bin nicht bereit ein zweites Mal hinzunehmen, dass Berlin als Bühne für Corona-Leugner, Reichsbürger und Rechtsextremisten missbraucht wird. Ich erwarte eine klare Abgrenzung aller Demokratinnen und Demokraten gegenüber denjenigen, die unter dem Deckmantel der Versammlungs- und Meinungsfreiheit unser System verächtlich machen.“ Doch dann gab er sich auf Nachfrage auch wieder ganz staatsmännisch und bestritt, dass das Verbot irgendetwas mit den von den Demonstranten vertretenen Inhalten zu tun habe, denn es ginge nur um Infektionsschutz und damit um die „Unversehrtheit des Lebens“. Die sei wichtiger als die Versammlungsfreiheit. Die Demonstration gilt dem Genossen Senator demnach als lebensgefährlich, weil man sich ja bei den „Corona-Leugnern“, die weder Mindestabstand noch Masken akzeptierten, leicht anstecken kann.

Nun mag das für vorsichtigere Naturen überzeugend wirken. Auch schon kurz nach der Demonstration vom 1. August wurde über die dortigen Ansteckungsgefahren gemutmaßt. Mir ist aber kein späterer Bericht über tatsächliche Infektionen bekannt, die von dieser Demo ausgegangen seien. Auch in der Begründung des gestrigen Verbots wird zwar auf die Ansteckungsgefahren verwiesen, aber kein Fallbeispiel der vergangenen Demonstration angeführt.

Merkwürdiger Beigeschmack

Vielleicht bin ich ja zu sensibel, aber ich empfinde jede Einschränkung von Grundrechten alarmierend. Und wie Sie sich vielleicht erinnern, waren die Gestalter des Corona-Ausnahmezustands ursprünglich der Überzeugung, den Bürgern mit eingeschränkten Bürgerrechten das Demonstrieren unter Verweis auf den Seuchenschutz ganz verbieten zu können. Erst durch die Entscheidungen der Gerichte wurden wieder Demonstrationen möglich. Insofern ist es für die Demo-Initiatoren keine ganz neue Erfahrung, für ihr Demonstrationsrecht die Justiz zu bemühen. Dennoch hat wahrscheinlich niemand ein solch umfangreiches Verbot erwartet.

Erinnern Sie sich noch, wann eine Demonstration vergleichbarer Größenordnung zum letzten Mal verboten wurde? So lange ist das noch gar nicht her. Es war im Januar 2015. Einerseits schaute die deutsche Öffentlichkeit seit Wochen Montag für Montag nach Dresden, weil sich dort eine wöchentlich wachsende Zahl zu den damals noch recht neuen Pegida-Demonstrationen einfanden, obwohl viele Politiker und Meinungsbildner darüber Empörung und Abscheu äußerten. Andererseits hatte sich der islamistische Terror mit den Mordanschlägen auf die Redaktion von Charlie Hebdo und einen koscheren Supermarkt in Paris wieder in die öffentliche Wahrnehmung geschossen. Und dann überraschte Dresdens Versammlungsbehörde kurze Zeit später mit einem Versammlungsverbot – für Pegida und alle Gegendemonstrationen. Die Begründung damals: die Bedrohung durch islamistischen Terror. Es habe Anschlagsdrohungen gegeben und anders als durch Demonstrationsverbote hätte man die Sicherheit in der Stadt nicht gewährleisten können.

Das war natürlich eine vollkommen andere Ausgangslage, aber ein Unbehagen, eine Ahnung, dass sich eine solche Praxis etablieren könnte, blieb. Ich schrieb damals:

„Anschlagsdrohungen von islamistischen Terroristen hebeln das deutsche Grundrecht auf Versammlungsfreiheit aus und können das Verbot der Dresdener Demonstrationen von PEGIDA als auch Versammlungen von deren Gegnern durchsetzen. So real die Bedrohung sein mag, es hat leider einen merkwürdigen Beigeschmack, wenn ausgerechnet die Demonstration nicht stattfinden kann, vor der fast alle Parteien, viele Institutionen und etliche Regierungsmitglieder in den letzten Wochen ebenso lautstark wie erfolglos warnten.“

Weder damals noch heute wollte ich unterstellen, dass die Bedrohungslage durch islamistischen Terror nur Mittel zum Zweck gewesen sei und gar nicht bestanden haben. Im Gegenteil, eine solche Gefahr war ja damals durch die Pariser Anschläge nur allzu deutlich geworden. Aber auch bei Gefahr müssen Grundrechte gelten – egal ob die Gefahr von Terroristen oder einem Krankheitserreger ausgeht. Freiheit ist keine Freiheit, wenn man sie sich nur im Rahmen einer Vollkasko-Schönwetter-Wirklichkeit vorstellen kann. Deshalb sollten solche Verbote auch nicht so leicht von der Hand gehen, und wenn die angenommenem Gefahren nicht überraschend auftreten, sondern wie im Falle von Corona im August des Jahres 2020 schon eine Zeit lang vergleichsweise berechenbar sind, dann sollte das in einem demokratischen Gemeinwesen zuvor Gegenstand einer offenen Debatte sein.

„In Deutschland muss demonstriert werden können“

Im Januar 2015 war dies noch vielen Politikern und journalistischen Meinungsbildnern klar. Viele, die sich sonst eher angewidert über Pegida äußerten, nahmen dennoch klar gegen ein solches Verbot Stellung, Angela Merkel eingeschlossen:

"‚Ich habe als Bundeskanzlerin, unbeschadet ob mir die Inhalte gefallen, ein Interesse daran, dass an jedem Ort in Deutschland demonstriert werden kann, weil es sich um ein Grundrecht handelt‘, sagte Merkel in Berlin. Die Demonstrationsfreiheit sei ein hohes Gut. ‚Ein solches hohes Gut muss, so weit als möglich, geschützt sein.‘ Wenn der Bund gebeten werde, werde auch er natürlich hierfür Sorge tragen“, hieß es damals im Tagesspiegel

„Grünen-Chefin Simone Peter hat nach dem Verbot sämtlicher Demonstrationen am Montag in Dresden gefordert, dass dies eine Ausnahme bleiben müsse. Die Politikerin forderte Polizei und Behörden auf, ein sicheres Umfeld zu schaffen, damit kommende Woche wieder jeder sein Demonstrationsrecht wahrnehmen könne.“, konnte man im Spiegel lesen. Und die Deutsche Welle berichtete: „Politiker in Berlin reagierten zurückhaltend auf das Demonstrationsverbot in Dresden. SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann sagte, es sei die ‚Aufgabe der Polizei, die Versammlungsfreiheit zu schützen‘. […] Der CDU-Bundestagsabgeordnete Jens Spahn sagte bei ‚Günther Jauch‘, in der Zukunft müssten die Demonstrationen von ‚Pegida‘ wieder möglich gemacht werden.“

Den Unterschied zum August 2020 kann man nicht nur am gestrigen Demonstrationsverbot ablesen. Schon nach der Querdenken-Demonstration vom 1. August wurden Stimmen für ein Verbot der Folgedemonstration laut, allerdings waren sie nicht so dominierend, dass man ein solches Verbot auch wirklich erwartet hätte.

Manches von dem, was tagesschau.de als Reaktionen von Politikern vermeldete, klang zwar wie eine Vorlage zur gestrigen Geisel-Entscheidung:

„Nach der Berliner Großdemonstration gegen staatliche Corona-Auflagen hat sich der CDU-Innenpolitiker Armin Schuster für eine Nachjustierung des Versammlungsgesetzes ausgesprochen. ‚In jedem Fall müssen wir darüber reden‘, sagte er im ARD-Morgenmagazin. Es gebe eine pandemische Gefahr nach einer solchen Versammlung, deshalb müsse man eine Güterabwägung machen. ‚Wir haben auf der einen Seite die Meinungsfreiheit, das ganz hohe Schutzgut Versammlungsfreiheit, und auf der anderen Seite sterben in diesem Land Menschen an dieser Pandemie, ihre Gesundheit ist schwer beeinträchtigt, wir verlieren Existenzen.‘

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Stephan Mayer, forderte, bei Versammlungen gegebenenfalls restriktiver vorzugehen. Zwar seien Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung ‚hohe, allen Bürgern garantierte unveränderliche Grundrechte‘, schrieb der CSU-Politiker in einem Gastbeitrag für die ‚Rhein-Neckar-Zeitung‘. ‚Allerdings eben immer nur so weit, als die Rechte Dritter oder die öffentliche Sicherheit nicht erheblich verletzt werden.‘

Die Überwachung der Einhaltung der Hygieneregeln müsse weiter höchste Priorität haben, schrieb Mayer. ‚Hier obliegt es den Landesbehörden abzuwägen, inwieweit Maßnahmen noch verschärft werden müssen und man aufgrund der negativen Erfahrungen des Demonstrationsgeschehens vom Wochenende bei der Genehmigung von Versammlungen zukünftig restriktiver zu entscheiden hat.‘"

Falsche Reflexe

Da gab es allerdings auch Gegenstimmen, die durch ihr Amt eigentlich Gewicht haben sollten:

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht wandte sich gegen Forderungen, solche Protestveranstaltungen notfalls von vornherein zu untersagen. "Ich finde es ganz wichtig, dass wieder Demonstrationen stattfinden können und Menschen dort ihre Meinung, auch zur aktuellen Corona-Politik der Bundesregierung, frei und öffentlich äußern können", sagte die SPD-Politikerin dem "Spiegel". Den bewussten Verstoß gegen Corona-Vorschriften nannte sie "verstörend und nicht hinnehmbar". Hier müssten die Vorschriften von Behörden vor Ort konsequent angewendet werden, "unabhängig davon, welches Ziel die jeweilige Demonstration hat".

Auch ein taz-Kommentator bewies, dass er – im Gegensatz zu leider immer mehr Akteuren – trotz eigener ideologischer Vorlieben nicht vergessen hat, woran sich der Wert von Grundrechten am Ende bemisst:

„Kein Zweifel, der Auflauf der Corona-Kreuz- und Querdenker:innen, die am Samstag in Berlin gegen die Vernunft demonstriert haben, war ein verstörendes Ereignis. Die Distanzlosigkeit, mit der dort mehrere Zehntausend vermeintlich Friedensbewegte, Alternativniks, Techno-Fans, Impf­gegner:innen, Esoteriker:innen, Ver­schwörungsideolog:innen und stramme Neonazis Seit an Seit marschiert sind, ist gleich in mehrfacher Hinsicht erschreckend. Aber das darf nicht zu falschen Reflexen führen. So ein falscher Reflex ist, wenn jetzt aus Unionskreisen Stimmen laut werden, Demonstrationen wie die am Wochenende mit strikteren Auflagen zu versehen oder einfach ganz zu verbieten.

Die Demonstrationsfreiheit ist ein Grundrecht, das unter allen Umständen zu verteidigen ist. Dass es am Anfang der Pandemie für mehrere Wochen in der Bundesrepublik weitgehend ausgesetzt war, hatte zwar nachvollziehbare Gründe, war jedoch trotzdem höchst problematisch. Es ist gut und wichtig, dass Menschen jetzt wieder demonstrieren können – auch wenn das, wofür sie demonstrieren, noch so abseitig sein mag.“

Angst vor der Gewöhnung

Nun also scheint stattdessen das Demonstrationsverbot wieder seinen Platz in der von manchen politischen Verantwortungsträgern mit Wonne ausgerufenen „neuen Normalität“ zu finden. Dieser leichtfertige Umgang mit einem Ausnahmezustand mittels Infektionsschutzgesetz und den einstmals – zu recht – beinahe geheiligten Grundrechten, ist beängstigend. Viel beängstigender als das Corona-Virus, ohne dass ich diesen Krankheitserreger für harmlos halte. Was ich aber mit einigen anderen mehr als unangenehmen Krankheiten, die derzeit aus der öffentlichen Wahrnehmung nahezu verschwunden zu sein scheinen, auch nicht tue.

Ich gebe zu, ich habe Angst. Angst davor, dass wir uns gerade in weit größeren Schritten als nur zentimeterweise nachhaltig von unserer Freiheit verabschieden. Und das nicht nur, weil der Genosse Geisel und die Seinen Demonstrationen verboten haben. Lehnen Sie sich doch mal zurück und versuchen Sie sich vorzustellen, dass wir uns an einem schönen Spätsommertag des Jahres 2019 in einem Biergarten oder Café getroffen hätten, um ein wenig über die Welt und ihre Zukunft zu parlieren.

Was hätten Sie gesagt, wenn ich Ihnen prophezeit hätte, dass die meisten Deutschen Grenzschließungen, auch innerdeutsche, Fußballstadien-, Theater-, Oper-, Festival-, Konzert, Messe-, Volksfest- und Versammlungsverbote ebenso klaglos hinnehmen werden wie die Beschränkung von Familienfeiern, Kontaktverbote ab einer bestimmten Personenzahl, Restaurant- und Kneipenbesuche nur mit namentlicher Registrierung, der Besuch der wenigen verbliebenen Kulturevents nur nach namentlicher Voranmeldung oder eine Maskenpflicht in Bahnen, Bussen und Geschäften. Allein all die Datenspuren, die zu hinterlassen wir gezwungen werden, hätten vor einem Jahr eine erregte Debatte ausgelöst. Doch mit der Angst vor einem Krankheitserreger geht plötzlich alles.

Sicher, es gibt Notstandssituationen, die erfordern Notstandshandeln. Und die Situation mag auch zeitweise so unklar sein, dass man den Notstand ausruft und es sich danach in diesem Umfang als unnötig erweist. Doch wer statt einer engen Begrenzung des Ausnahmezustands den Bürgern selbigen versucht als „neue Normalität“ unterzujubeln, muss sich über den Verdacht, er wolle die neue obrigkeitsstaatliche Bevormundung der Bürger mit beschränkten Bürgerrechten nur ungern aufgeben, nicht wundern. Ich habe Angst davor, dass sich zu viele an die „neue Normalität“ gewöhnen und sie nicht hinterfragen. Ich bestehe für mich darauf, die alte Normalität, die eines freiheitlichen Rechtsstaats, zum Maßstab zu nehmen. Für mich bleibt es normal, Gesicht zu zeigen, im wörtlichen, wie im übertragenen Sinne. Eine maskierte Gesellschaft ist mir ein Graus. Allein deshalb mag ich an einen Abschied von der Freiheit nicht glauben. Es müssen nur wieder genügend Bürger Anspruch darauf erheben und sie sich nehmen.

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Leserpost

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Detlef Fiedler / 27.08.2020

SPON: Der Genosse Innensenator hat sich geäussert. Er nimmt für sich in Anspruch “eine Haltung” zu haben. So so. Weiterhin ist er der Überzeugung “Rechtsextreme” würden die Demo am 29.08. übernehmen. SPON verlinkt hierzu direkt im Artikel u.a. auf den Mordfall Lübke. Mieser und dreckiger geht es kaum noch. Zum Abschluss gibt der Genosse noch den Rat, wer trotz Verbot nach Berlin zur Demo kommt, solle sich von Gewalttätern fernhalten. Es ist schier nicht mehr zu fassen. Am besten alles selber lesen. Aber genug der Worte. Rechtsstaat und Demokratie werden geschleift. Am 29.08. nach Berlin!

Dr Stefan Lehnhoff / 27.08.2020

@ J Breitenbach: Die Erklärung ist ganz einfach- das hat kaum einer mitbekommen, ich auch nicht. Und die Anmelder der Demos in Berlin haben nie angekündigt oder gefordert den Mindestabstamd nicht einzuhalten, das war übrigens auch von Seiten der Polizei am 1.8. kein Thema. Selbstverständlich kritisiere ich die Entscheidung zu Hanau- sollte es so sein, wie Sie sagen, ganz genauso. @ Gabriele Klein: Die MIT Studie beweist das eben nicht, Sie fabulieren über Dinge, von denen Sie erkennbar keine Ahnung haben. Den Unfug zu den angeblichen Zielen will ich hier lieber nicht kommentieren. Ich bin auch nicht sicher, ob es nicht doch Satire sein sollte ( dann sorry

Hjalmar Kreutzer / 27.08.2020

Dirk@Jungnickel. Wenn Geisel u.a. Rotsocken sich unter die Demo mengen - küsst die Faschisten, wo Ihr sie trefft! (Tucholsky)

B. Oelsnitz / 27.08.2020

@ HaJo Wolf: Ein Kindheitstraum in HO-Format, ein Meisterwerk auf 5,5 m², DAS relativiert doch einiges. -> Stammtische sind in der Sache kaum geeignet, m. A. wenigstens.

Alex Georg / 27.08.2020

@Erika Schöffmann:  Ja, jahrelanges ZEIT-Lesen scheint die Gefahr von Gehirnerweichung zur Folge zu haben.

Ilona Grimm / 27.08.2020

@Frank Mara: SOSA war nur ein Vorschlag als Ersatz für die privilegierte ANTIFA. Machen Sie einen anderen/besseren!

Rupert Reiger / 27.08.2020

Andreas Geisel: Berlins Innensenator sieht eine Instrumentalisierung der Corona-Demonstration durch Rechtsradikale. Fast die komplette Szene mobilisiert für das Wochenende. DEUTSCHE WIRTSCHAFTSNACHRICHTEN:  Verfassungsschutz unterstützt Bürger: Rechtsextremisten haben keine Kontrolle über Anti-Corona-Demos. Dem Verfassungsschutz zufolge haben Rechtsextremisten keine Hoheit über die Anti-Corona-Demos erlangt. Rechtsextremisten ist es nach Einschätzung des Bundesamtes für Verfassungsschutz nicht gelungen, sich an die Spitze der Demonstrationen gegen die Corona-Politik zu setzen. Zwar hätten rechtsextremistische Parteien dies in den vergangenen Monaten immer wieder versucht und intensiv für die Teilnahme an diesen Demonstrationen geworben, sagte Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang dem ARD-Magazin “Kontraste”. Nach der Wahrnehmung des Verfassungsschutzes seien diese Versuche aber “nicht besonders effektiv.” Rechtsextremisten sei es nicht gelungen, die “Hoheit über das Demonstrationsgeschehen zu bekommen”.

Paul Siemons / 27.08.2020

Sollte ich mal von einem jungen Menschen gefragt werden: Ich kann jetzt anhand eines konkreten Beispiels anschaulich erklären, wie es zu 1933 und dessen Folgen gekommen ist.

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