Als durch „Abdelhamids" Spendenbetrug Geschädigte als Zeugen vernommen wurden, zeigte sich, dass die das dem Salafisten-Prediger kaum übel nehmen. Seine Anwälte erklärten den Betrug mit „Problemen mit dem Staatsschutz", die ihn in wirtschaftliche Schwierigkeiten gestürzt hätten.
Als der Prozess gegen den vom Verfassungsschutz beobachteten Salafisten-Prediger „Abdelhamid" alias Dehran A. sowie seine Frau Gjulten I. am Donnerstag beim Landgericht Düsseldorf fortgesetzt wurde, war der Zuschauerraum bis auf den letzten Platz gefüllt. Die meisten der Zuschauer, Männer ebenso wie Frauen, waren aufgrund ihrer Kleidung als gläubige Muslime zu erkennen. Offenbar hatten viele von ihnen Freunde oder Familienangehörige begleitet, die an diesem Tag als Zeugen geladen waren. Wie viele der Zuschauer Anhänger von „Abdelhamid" waren, war von außen nicht erkennbar.
Der 34-jährige „Abdelhamid" und Gjulten I. müssen sich seit 24. Juni vor der 9. Großen Strafkammer des Düsseldorfer Landgerichts verantworten. Beiden wird gewerbsmäßiger Bandenbetrug vorgeworfen; ihm in 37 und ihr in 21 Fällen. Der Betrug hatte 2021 mit entsprechenden Aufrufen zu Spenden im Internet begonnen. Im Ergebnis sind durch die Online-Spendenaufrufe rund 497.000 Euro zusammengekommen, von denen mit Ausnahme von rund fünftausend Euro alles für eigene und private Zwecke ausgegeben wurde. Beide hatten ihre Taten bereits am Montag eingeräumt. Lediglich die Bandenbildung wurde dabei bestritten.
Die erste Zeugin, eine 30-jährige Frau, die im schwarzen Tschador vor Gericht erschien, erklärte ihre Spenden in der Gesamthöhe von tausend Euro damit, dass sie „den Herrn auch kenne". Er „komme authentisch rüber" und sei ihr durch „islamische Vorträge" bekannt. „Wenn ich hilfsbedürftige Menschen sehe, will ich aus religiösen Gründen spenden", sagte ein 34-jähriger Elektromeister, der mehrfach auch in dreistelliger Höhe gespendet hatte. Ein bärtiger junger Mann erklärte seine Spende „für Fastende in Mekka" damit, dass er „Abdelhamid" auf TikTok gesehen habe, wo er „über den Propheten erzählt". Außerdem habe er eine Veranstaltung des Predigers in Marl besucht. „Ich mag es, Gutes zu tun", erklärte ein 20-jähriger Student seine Spenden „für Speisen in Mekka".
Einige Zeugen machten aber auch gleichzeitig deutlich, dass sie ihre Spenden noch immer für richtig halten. „Das ist eine Sache von Herrn A.", erklärte ein 24-jähriger Fußballer, nachdem der Vorsitzende Richter Philipp Kordt ihn darüber aufgeklärt hatte, dass der Prediger bereits eingeräumt hat, die Spenden für eigene Zwecke genutzt zu haben. „Ich bin überzeugt, dass meine Spende für gute Zwecke genutzt wurde."
„Ich bin da reinen Gewissens", hatte auch die erste Zeugin am Ende ihrer Vernehmung erklärt. „Ich gehe weiter davon aus, dass die Spende entsprechend verwendet wurde. Und wenn nicht, bitteschön, dann ist das eben so." in der Sitzungspause kurz darauf umarmte sie die ebenfalls angeklagte Gjulten I. demonstrativ. Lediglich der junge Mann, der für „Fastende in Mekka" gespendet hatte, fand es „schade", dass sein Geld für andere Zwecke verwendet wurde. Darüber hinaus war jedoch von den vermeintlich Geschädigten keinerlei Kritik an „Abdelhamids" Spendennutzungsverhalten zu erkennen. „Den BMW und die Rolex hatte er doch schon vorher", verteidigte ihn einer der vermeintlich Geschädigten.
Bislang folgte der Prozess der Logik, „Abdelhamids" Prediger-Tätigkeit sowie die damit verbundene Beobachtung durch den Verfassungsschutz und seinen Spendenbetrug als zwei unterschiedliche Dinge zu betrachten, die nichts miteinander zu tun haben. Dazu passt auch, dass erst am Montag sein Vorstrafenregister vom Gericht verlesen wurde, aber bislang kein einziger der Einträge, die der Verfassungsschutz über ihn verfasst hat, in die Beweiserhebung Eingang gefunden hat.
Die Zeugenvernehmungen am Donnerstag aber dürften klar aufgezeigt haben, wie absurd diese Logik ist, denn die meisten der Zeugen erklärten ihre Spende nun einmal damit, dass er ihnen aufgrund seiner Prediger-Tätigkeit bekannt war und deswegen von ihnen als vertrauenswürdig angesehen wurde. Damit wäre die Rechtsauffassung, dass seine Tätigkeit als Prediger als eine „conditio sine qua non", also als eine nicht wegzudenkende Bedingung für die bei ihm eingegangenen Spenden anzusehen ist, ungleich realitätsbezogener.
Gleichzeitig aber haben er und seine Verteidigung keine Hemmungen, seine „exponierte Stellung als bekannte Person" und damit verbundene „Probleme mit dem Staatsschutz" als Entschuldigung für seinen Spendenbetrug vorzutragen. So hätten Kontosperrungen bei der Durchführung der von ihm organisierten Pilgerreisen nach Mekka sowie Aktivitäten von Staatsschützern, die auf Hallenvermieter eingewirkt haben sollen, ihm für seine Auftritte keine Räumlichkeiten zu vermieten, bei „Abdelhamid" zunehmend für wirtschaftliche Probleme gesorgt. Daraufhin sei er schwach geworden und habe Spenden für sich und seine Familie genutzt, lautete die Erklärung seiner Anwälte am Donnerstag.
Auch „Abdelhamid" selbst nutzte dies zu seiner Entschuldigung: „Es ist nicht so, dass wir den Staat hassen", ergänzte er die Ausführungen seiner Verteidiger. Aber er habe sich durch den Staatsschutz „beobachtet gefühlt" und sei deswegen „emotional aufgeladen" gewesen. „Am Flughafen mussten Hunde an meinen Kindern riechen", klagte er. Vor diesem Hintergrund habe er sich „nicht gerade nett über den deutschen Staat geäußert". Jetzt pflege er aber „den Kontakt mit dem Staatsschutz".
Gleichzeitig nutzte der Prediger seine eigentlich an die Strafkammer gerichtete Erklärung auch dazu, Worte an seine Anhänger im Saal zu richten: „Ich bin dankbar, dass man trotzdem hinter mir steht. Ich hoffe, dass die muslimische Community hinter mir steht und mir vergibt", sagte er. „Ich bin weiterhin gläubiger Muslim. Ich bezeuge auch weiterhin, dass es keinen anderen Gott gibt außer Allah."
Vom Verfassungsschutz wurden „Abdelhamids" Positionen zuletzt als „direkt gegen Staat und Gesellschaft gerichtet" eingestuft. „Sie legen das Fundament für eine islamistische und jihadistische Radikalisierung und Rekrutierung durch Terror-Organisationen wie al-Qaida oder den sogenannten Islamischen Staat", so die Behörde.
Dass „Abdelhamid" und seine Verteidiger einerseits davon profitieren, dass Gericht und Staatsanwaltschaft seine Einstufung und Beobachtung durch den Verfassungsschutz in der Beweiserhebung des Prozesses bislang außen vor ließen, ihn aber gleichzeitig als Opfer eben dieser Beobachtung inszenieren und den Betrug jetzt damit zu entschuldigen versuchen, wirkt widersprüchlich und unverfroren. Genau betrachtet aber nutzen sie damit nur geschickt für sich, dass Gericht und Staatsanwaltschaft den Fall von Anfang an wie einen „gewöhnlichen" Betrugsprozess abzuhandeln versucht haben.
Am Ende des Tages dürfte die Bewertung dieses Strafverfahrens ohnehin eine Frage der Perspektive sein: Wer darin ein gewöhnliches Betrugsverfahren sieht, der sieht eine Justiz, die schablonenhaft genau das abgearbeitet hat. Wer darin aber einen Prozess gegen einen der bekanntesten Islamisten-Prediger Deutschlands sieht, der sieht eine Posse. Der sieht etwa eine Anklage, die als Anwältin vermeintlich Geschädigter agiert, die sich aber selbst gar nicht als Geschädigte wahrnehmen. Und nicht zuletzt einen Salafisten-Prediger, der den Gerichtssaal auch dazu nutzen konnte, sich des Rückhalts der eigenen Anhängerschaft zu vergewissern. Das zu verhindern, kam der Justiz offenbar nicht in den Sinn.
Peter Hemmelrath, Jahrgang 1963, arbeitet seit 2013 als Journalist und Gerichtsreporter. Seine Schwerpunkte dabei sind Islamismus, Antisemitismus sowie die Berichterstattung über staatsschutzrelevante Gerichtsverfahren.

Wer da im Gerichtssaal als Zuschauer zugegen war und Abdelhamid dabei in Schutz genommen hat, ist die islamische Umma. Abdelhamid ist quasi Werbegesicht für den Islam und dafür hat man gespendet, nicht genau für den vorgegeben Zweck. Insofern sehen die daran auch nichts Schlimmes, dass der Mann die Spendengelder zuvorderst privat genutzt hat. Die handeln nach ihrer eigenen Kultur und ihrem eigenen Weltbild, was die Verbreitung des Islams unter den Ungläubigen ja vorsieht. Dass sich davon Muslime auch „radikalisieren“ lassen, ist ja nur die Einordnung der deutschen Behörden. Es gibt keinen Unterschied zwischen Islam und Islamismus. Das ist deutsches Schubladendenken. In der Praxis bedeutet radikaler Islam eine fundamentale und wörtliche Auslegung des Koran. Und damit sind wir dann bei dem, was ich immer wieder schreibe: Der Islam ist in seiner jetzigen Version verfassungswidrig und verstößt gegen 19 der ersten 20 unabänderlichen Artikel unseres Grundgesetzes. Das kann man aber nur wissen, wenn man sich mit dem Islam beschäftigt und vielleicht den Koran und die Hadithen mal zu Gemüte führt. Was unsere Politik und leider auch unsere Sicherheitsbehörden anscheinend nicht tun. Was dann zu solchen Possen führt wie im Artikel beschrieben. Und dummerweise auch, dazu, dass Islamkritiker, die aus genanntem Grund den ungefilterten Islam zu recht als gefährlich kritisieren auch noch bei den selben Behörden ebenso als staatsgefährdend und „rechtsradikal“ einsortiert werden, was sie nicht sind. Im Gegenteil, die machen die Arbeit die unsere Sicherheitsbehörden und der Gesetzgeber tun sollte, Eigentlich macht sich hier nicht Abdelhamid lächerlich, sondern unser Sicherheitsapparat. Ich muss das jetzt so hart sagen: Ein Großteil des Polizeiapparates bzw. Staatsschutzes hat beim Thema Islam von Tuten und Blasen keine Ahnung. Beim VS ist das etwas besser, aber auch der wird parteipolitisch missbraucht, um genau die islamkritische Opposition kleinzuhalten, nicht etwa den Islam selbst.
Die Spenden haben doch etwas Gutes bewirkt und im übrigen hat Berhard Freiling den Sachverhalt gut geschildert. Das erinnert an das Scheren eines Schweins:…. viel Geschrei und wenig Wolle !
Sieht so aus als tickten Islamisten ähnlich wie die amerikanischen Schwarzen der Südstaaten. Die sind auch stolz drauf, wenn ihr evangelikaler Prediger („Father“) im goldenen Mercedes rumfährt und in einer Villa wohnt, wie einst ihre weißen Sklavenhalter, alles bezahlt von ihren Spenden, während sie selbst am Rande der Gesellschaft dahinkrebsen. Keine Ahnung wie man dieses Phänomen nennt, Stockholm Syndrom ist es nicht, aber jedenfalls pure Selbstverarsche. Araber sind ohnehin anfällig für derartigen Scheiß, denn von Bekannten (bei der Polizei) weiß ich, dass die meisten arabischen AMG-Fahrer keineswegs erfolgreiche Geschäftsleute, Drogenhändler etc sind, sondern diese Protzautos sind meist schlicht Mietwagen, oder Geld von Daddy, oder gar Schulden die sie machen um einmal protzen zu können wie ein echter Gangster. Vollkommen irre. Aber so ist halt der Orient. Hauptsache Bling-Bling, Angeberei, Show. Leider sind wir gerade dabei uns diese Müllkultur anzueignen. (PS: In Karl Lagerfelds Jogginghosen-Dekret steckt mehr Erkenntnis als in 99% aller Soziologieseminare).
Der ausdrückliche Hinweis des Angeklagten auf seinen ungebrochenen Gottesglauben deutet auf seine Anwendung der islamischen Taqiya hin, d.h. der „Notlüge“ und Verstellung, welche dem Muslim in bedrohlichen Situationen gestattet ist. Die Betonung seiner Glaubensstärke soll jeden Zweifel ausräumen, dass seine Auslassungen im Zweifel als solche „Notlüge“ (gegenüber Ungläubigen) zu werten seien und ihm nicht religiös nachteilig auszulegen seien. Die Implikationen für seinen Beitrag zum laufenden juristischen Verfahren liegen folglich auf der Hand. Analoges wird für die Zeugenaussagen seines Bekanntenkreises gelten.
Das ganze Vorgehen verstehe ich nicht. Ist dieser Fuzzy ein steuerbegünstigter, eingetragener Verein, der Spenden einsammeln darf? Dann wäre es „ein Offizialdelikt und von Staats wegen zu verfolgen. Wenn nicht: gibt es “Geschädigte„, die ihn wg. weiß der Teufel was verklagen? Die müßten ihn im Rahmen einer Privatklage belangen. Wenn nicht: wen, außer der Finanzbehörde, geht dann dieser “Fall„ etwas an? Da hat einer sich beschenken lassen. Die Schenker sind es zufrieden und der Beschenkte auch. Da wäre nur die Frage zu klären, ob im Einzelfall die Schenkungsfreigrenze von 20.000€ überschritten und dadurch Schenkungssteuer hinterzogen wurde. # So langsam beginne ich wirklich an mir selbst zu zweifeln. Bin ich durchgeknallt, oder hab ich es nur noch mit Leuten zu tun, deren Denkvorgänge ich nicht mehr nachvollziehen kann?
Ich schätze mal: Max. 2 Jahre auf Bewährung…
Der „Abdelhamid-Prozess“ ist ebenso Bühne für die Anti-Islam-Community-Show mit täglichen Updates. Eine echte Winwin-Situation für beide Seiten !