Wegen Spendenbetrugs wurde der Salafisten-Prediger „Abdelhamid" in Düsseldorf zu drei Jahren Haft verurteilt. Sein Haftbefehl aber wurde mit dem Urteil erst mal wieder aufgehoben. Für die Bekämpfung des Islamismus dürfte der teilweise verstörende Prozess ein schwerer Rückschlag sein.
Der als „Abdelhamid" bekannte Salafisten-Prediger Dehran A. wurde am Mittwoch von der 9. Großen Strafkammer des Düsseldorfer Landgerichts wegen Spendenbetrugs in 35 Fällen zu drei Jahren Haft verurteilt. Gjulten I., seine mitangeklagte Ehefrau nach islamischem Recht, wurde wegen Spendenbetrugs in 21 Fällen zu einem Jahr und neun Monaten Haft verurteilt, was aber zur Bewährung ausgesetzt wurde. „Abdelhamid" hatte seine Stellung als Prediger dazu ausgenutzt, bei seinen Anhängern um Spenden für religiös-karitative Zwecke zu werben. So kamen rund eine halbe Million Euro zusammen, die jedoch größtenteils von ihm und seiner Frau für eigene Zwecke ausgegeben wurde. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Obwohl der 34-jährige „Abdelhamid" bislang weniger als ein Jahr in Untersuchungshaft verbracht hat, wurde der Haftbefehl gegen ihn mit dem Urteil unter Auflagen aufgehoben. Zu den Auflagen gehören 8.000 Euro Kaution, die vollständige Abgabe seiner Ausweisdokumente sowie das Verbot, Deutschland ohne Erlaubnis des Gerichts zu verlassen. Außerdem muss sich der Salafisten-Prediger jeden zweiten Tag bei der Polizei melden.
Urteil und Aufhebung des Haftbefehls waren allgemein erwartet worden, da die Kammer den Anwälten des Salafisten-Predigers bei einer Erörterung lange vor Beginn der öffentlichen Hauptverhandlung für den Fall eines Geständnisses eine Haftstrafe von rund drei Jahren sowie eine temporäre Haftentlassung angeboten hatte. „Er kann den Rest seiner Strafe ja später absitzen", sagte der Vorsitzende Richter Philipp Kordt dazu. „Abdelhamid" erfüllte die vom Gericht genannte Bedingung, indem er die ihm zu Last gelegten Taten am zweiten Verhandlungstag einräumte. Vor dem Hintergrund dieses „Deals" hatte die Forderung der Staatsanwaltschaft nach drei Jahren und neun Monaten Haft für den Salafisten-Prediger nur formale Bedeutung.
Einer der gefährlichsten Salafisten-Prediger Deutschlands
Die nicht in Untersuchungshaft befindliche Gjulten I. erschien zu ihrem Urteil im schwarzen Tschador. Ihren Gesichtsschleier lüftete die Mazedonierin erst beim Betreten des Saales. Ähnlich wie bereits bei den letzten Verhandlungstagen war der Zuschauerraum auch beim Urteil von Anhängern und Freunden des Salafisten-Predigers bevölkert. Mit Mohamed Matar aus Berlin-Neukölln war erneut auch ein als radikal bekannter Imam anwesend. Da die Kammer bei diesem Prozess jedoch auf die sonst bei Verfahren gegen Islamisten übliche sitzungspolizeiliche Anordnung verzichtet hatte, gab es keinerlei Personalienfeststellungen. Die Islamisten nutzen ihren ungewohnten Freiraum auch dazu, die Journalisten im Gericht danach zu befragen, für welches Medium sie tätig sind. Antworten bekamen sie von den Pressevertretern allerdings nicht.
„Abdelhamid" gilt als einer der bekanntesten und wohl auch gefährlichsten Salafisten-Prediger Deutschlands. Zusammen mit anderen Szene-Größen wie „Abu Alia" alias Efstathios Tsiounis und „Scheich Ibrahim" alias Ibrahim al-Azzazi wird der 34-Jährige von Experten zur „zweiten Generation" von Salafisten-Predigern gezählt, die nun fortführen, was Prediger wie Pierre Vogel oder Sven Lau vor fast zwei Jahrzehnten begonnen haben. Vom Verfassungsschutz werden „Abdelhamids" Positionen als „direkt gegen Staat und Gesellschaft gerichtet" eingestuft. „Sie legen das Fundament für eine islamistische und jihadistische Radikalisierung und Rekrutierung durch Terror-Organisationen wie al-Qaida oder den sogenannten Islamischen Staat", so die Behörde.
Er selbst hatte sich bei einer Hausdurchsuchung im April 2023 gegenüber Polizisten als „Salafist Nr. 1 in Deutschland" bezeichnet. In der jüngeren Vergangenheit tingelte er zusammen mit „Abu Alia" durch nordrhein-westfälische Moscheen und organisierte Pilgerreisen nach Mekka. Aufgrund mehrerer Internet-Seiten, denen in der Summe fast eine Million Anhänger folgen, hat „Abdelhamid" bei muslimischen Jugendlichen hohe Bekanntheits- und Popularitätswerte. Nachdem er auf seinen Online-Seiten ebenso wie in Moscheen zunehmend um Spenden warb, wurden vor rund drei Jahren Ermittlungen gegen ihn eingeleitet. Ähnlich wie bei anderen Predigern seiner Art stand zunächst der Verdacht einer möglichen Terror-Finanzierung im Raum.
Anders als vom CDU-Innenminister angekündigt
Dieser Verdacht bestätigte sich jedoch nicht. Stattdessen fanden die überraschten Ermittler heraus, dass die überwiegend religiös motivierten Spenden hauptsächlich für eigene Zwecke ausgegeben wurden, etwa für Luxusgüter wie einen neuen BMW und mehrere Rolex-Uhren sowie im Fall der ehemaligen Reinigungskraft Gjulten I. für Produkte von Louis Vuitton, Prada, Gucci und Dior. Als die Ermittler auch noch Hinweise darauf hatten, dass sich der Prediger und seine Familie nach Dubai absetzen wollten, wurde „Abdelhamid" im Oktober 2024 in Untersuchungshaft genommen. „Da wird durchgegriffen", kündigte der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul daraufhin vollmundig vor der Presse an. „Das ist so ähnlich wie damals bei Al Capone. Der wurde ja auch wegen Steuerhinterziehung verhaftet."
Tatsächlich aber kam alles anders als von dem CDU-Politiker angekündigt: Zuerst entschied die Staatsanwaltschaft, nur die von „Abdelhamid" im Internet gesammelten Spenden zur Anklage zu bringen, nicht aber die in Moscheen gesammelten Gelder. Begründet wurde das damit, dass Barspenden sowie deren Verwendung ungleich schwerer nachzuvollziehen sind als entsprechende Kontoeingänge. Womit die Moscheen, die dem Salafisten-Prediger seine Auftritte in ihren Räumlichkeiten erlaubt hatten, wieder aus dem Schneider waren, denn damit war auch gewährleistet, dass deren Verantwortliche nicht vor Gericht als Zeugen aussagen müssen.
Und für „Abdelhamid" bedeutete das, dass nur ein Teil der von ihm gesammelten Gelder zur Anklage gebracht wurde, womit sich die vom Gericht festgestellte Schadenshöhe und damit auch seine Strafe automatisch verringert haben dürften. Noch profitabler aber dürfte für den 34-Jährigen das Angebot gewesen sein, das die Kammer seinen Anwälten vor der Hauptverhandlung gemacht hatte. Damit zeichnete sich bereits vor dem eigentlichen Prozess ein ungewöhnlich milder Umgang der Justiz mit dem Salafisten-Prediger ab.
Nicht minder verstörend dürfte sein, dass das Gericht die religiöse Komponente dieses Falles bis zuletzt konsequent ausgeblendet hat: Obwohl bereits bei der Verlesung des Anklagesatzes zu Prozessbeginn klar ersichtlich war, dass „Abdelhamids" Spendenaufrufe und -einnahmen überwiegend religiös begründet waren und die Vernehmungen mehrerer Spender diesen Eindruck auch später bestätigt haben, sprach Richter Philipp Kordt bis zuletzt stets nur von Spenden zu „sozialen" und „karitativen" Zwecken. Damit bleibt der Eindruck zurück, dass die Kammer den Fall von Anfang an so abhandeln wollte, als handele es sich dabei um ein „gewöhnliches" Betrugsverfahren - und trotz aller gegenteiligen Erkenntnisse bis zum Schluss auch stur daran festgehalten hat.
Kein Auftritts-Verbot für den Prediger
Der Tiefpunkt dieses Prozesses aber dürfte der dritte Verhandlungstag gewesen sein, denn an diesem Tag hatte die Strafkammer ungerührt zugesehen, wie sich „Abdelhamid" vor seinen Anhängern als Opfer der Sicherheitsbehörden inszenierte: Zuerst erklärten seine Verteidiger den Spendenbetrug mit seiner „exponierten Stellung als bekannte Person", die zu „Problemen mit dem Staatsschutz" geführt habe. So hätten Kontosperrungen bei der Durchführung der von ihm organisierten Pilgerreisen nach Mekka sowie Aktivitäten von Staatsschützern, die auf Hallenvermieter eingewirkt haben sollen, ihm für seine Auftritte als Prediger keine Räumlichkeiten zu vermieten, bei dem 34-Jährigen zunehmend für wirtschaftliche Probleme gesorgt. Daraufhin sei er schwach geworden und habe Spenden für sich und seine Familie genutzt, so die Erklärung seiner Anwälte. Aufgrund seiner vom Jobcenter Düsseldorf bezogenen Leistungen dürfte dies jedoch nur wenig glaubwürdig gewesen sein.
Der Salafisten-Prediger nutzte die Gelegenheit sofort: „Ich hoffe, dass die muslimische Community hinter mir steht und mir vergibt", sagte er an die Adresse seiner im Saal sitzenden Anhänger gerichtet. „Ich bin weiterhin gläubiger Muslim. Ich bezeuge auch weiterhin, dass es keinen anderen Gott gibt außer Allah." An dieser Stelle hätte wohl ein simpler Hinweis darauf, welche Gründe seine Beobachtung durch die Sicherheitsbehörden hatte, völlig gereicht, um dieser bizarren Inszenierung schnell wieder ein Ende zu machen. Dazu waren jedoch weder der Kammervorsitzende noch seine zwei beisitzenden Richter bereit.
Und obwohl sich mehrere von „Abdelhamids" Spendern ebenso wie als Zeugen vernommene Polizisten im Verlauf des Prozesses offen über dessen Bekanntheit sowie die Gründe dafür geäußert hatten, wollte Philipp Kordt selbst bei der Urteilsbegründung noch immer nichts davon wissen, dass es sich bei dem gerade Verurteilten um einen vom Verfassungsschutz beobachteten Salafisten-Prediger handelt. So habe die Beweiserhebung lediglich hervorgebracht, dass sich der 34-Jährige „vertieft mit dem Islam beschäftigt" habe, führte der Kammervorsitzende dazu allen Ernstes aus.
Wie es mit „Abdelhamid" nach seiner Entlassung aus der Haft weitergeht, bleibt abzuwarten. Da die Auflagen des Gerichts weder entsprechende Kontakt- noch Auftritts- oder Internet-Verbote vorsehen, kann der 34-Jährige seine Tätigkeit als Salafisten-Prediger bis zu einer möglichen späteren Inhaftierung theoretisch sofort wieder aufnehmen. Praktisch aber bleibt abzuwarten, ob das ihn umgebende Milieu dem Prediger auch seine Taten vergeben wird. Dort herrschte zuletzt ein hohes Maß an Uneinigkeit vor: Angefangen von der Forderung, er dürfte nie wieder predigen über Sprüche wie „Möge Allah diesen Betrüger vernichten" und Aufforderungen, weiter zu ihm zu stehen, bis hin zu Vorschlägen, nun für ihn Spenden zu sammeln, war während des Prozesses aus salafistischen sowie anderen islamistischen Kreisen im Internet alles Mögliche zu vernehmen. Auch war auffällig, dass ehemalige Weggefährten wie „Abu Alia" bis zuletzt zu „Abdelhamid" schwiegen.
Klar dürfte derzeit nur sein, dass Staats- und Verfassungsschützer „Abdelhamid" nun wieder werden beobachten müssen. Für die Bekämpfung des Islamismus in Nordrhein-Westfalen dürften der Prozess gegen ihn und das von einem seiner Verteidiger als „schönes Ergebnis" bezeichnete Urteil aber schon jetzt ein schwerer Rückschlag sein. Denn damit hat nun auch der Letzte mitbekommen, dass Teile der Justiz der Vorgabe von Innenminister Reul, Salafisten-Prediger ebenso wie Clan-Größen dadurch zu bekämpfen, dass sie für alle von ihnen begangenen Straftaten konsequent verurteilt werden, nicht zu folgen bereit sind.
Peter Hemmelrath, Jahrgang 1963, arbeitet seit 2013 als Journalist und Gerichtsreporter. Seine Schwerpunkte dabei sind Islamismus, Antisemitismus sowie die Berichterstattung über staatsschutzrelevante Gerichtsverfahren.

@B.Jacobs: Richtig. Ich zahle seit Jahren wegen angeblicher Beleidigung und Bedrohung „unserer Kanzlerin“ bzw. einer Krankenhaus-Telefonistin monatlich 50 Euro ab. Für die zugereisten „Fachkräfte“ scheinen diese Beleidigungen und Bedrohungen von Israel und deren Bürger kostenfrei zu sein…
Sehr gut geeignet als Richter am BVerfG, der Vorsitzende.
Der Richter Alois Eschenberger scheint fortwährend und überall seines Amtes zu walten.
Die Justiz wagt sich an das Thema Islam und Verfassungswidrigkeit einfach nicht heran, darum auch immer wieder die falsche Unterteilung In Islam und Islamismus. Man hat Angst vor „ich weiß wo dein Haus wohnt“ und das nicht zu unrecht. Ich kann genau davon auch ein Liedchen singen. Insbesondere seit 2001 und ganz besonders seit 2014/15. Aber: Damit kann man umgehen lernen. Insbesondere wenn man international die richtigen Partner mit an Bord hat, die bei dem Thema über ausgewiesene Expertise verfügen. Das hat schon seinen Grund, warum ich Israel immer wieder in Schutz nehme, Nämlich genau den. Ich selbst vertraue den Israelis bei dem Thema deutlich mehr als unseren eigenen Behörden. Alles was ich persönlich im Dienst und privat abbekommen habe, kennen die auch und haben genug Rückgrat, das auch offen zu vertreten. Wir haben das hier leider nicht. Nicht nur weil es hier an professionellen Sicherheitsmaßnahmen fehlt, sondern dummerweise auch, weil diese immer wieder „von oben“ absichtlich verhindert werden. Den Deutschen geht es wie den Amis zuvorderst ums Geld. Und davon investieren die Araber hier Milliarden. Viel mehr, als es die Juden und Israelis jemals könnten. Dabei verheizt man dann zwar sein eigenes Volk und verscherbelt das letzte Tafelsilber ans Ausland, aber viele Deutsche in entscheidenden politischen Positionen nehmen da lieber das Zuckerbrot als die Peitsche und denken sich „nach mir die Sintflut“. Ich ticke da anders. Ich will morgens noch in den Spiegel schauen können ohne zu kotzen. Ich weiß, dass ich damit nicht allein bin. Den meisten im Apparat fehlt es aber einfach an der nötigen Erfahrung und der richtige Absicherung. Aber dafür kann man sorgen. Nur dann muss der Weg frei sein. Bisher ist das nicht der Fall. Immer noch nicht. Ich habe das schon mal gesagt: Dieses Land behandelt seine Helden wie den letzten Dreck, denn die Deutschen können zwar Geld veruntreuen, aber ihr Land verteidigen können sie nicht. Geht auch anders. Macht den Weg frei…
Was „damals“ mal die „Furchtbaren Juristen“ waren sind heute die „Furchtbar netten Juristen“.
Der Schaden dürfte in die Millionen gehen. Euro und Menschen.
Der Klassiker würde sagen: nützliche Idioten. Oder etwas mit der Schnur…
Die Globalisten und der Deep State verfüttern die autochthone Bevölkerung der westlichen Länder an die muslimischen Wölfe, deren blutige Lefzen geflissentlich machtvoll medial verborgen/downgesized werden. Und ein Ende ist nicht in Sicht. Die Bürger merken’s allmählich, sind aber nicht bereit zu agieren, sondern freunden sich entweder mit einen Leben in der Barbarei an, oder schlittern in einen ( gewollten ) Bürgerkrieg. Ausnahmen sind Ungarn, Polen und die USA.