Kommt der wegen Spendenbetrugs angeklagte „Abdelhamid" gleich nach seinem Urteil wieder auf freien Fuß? Anstelle der Behörden schickt sich nun ein selbst als radikal geltender Imam an, dem Salafisten-Prediger das Handwerk zu legen.
Im Betrugsprozess gegen den als „Abdelhamid" bekannten Dehran A. sowie Gjulten I., dessen Ehefrau nach islamischem Recht, wurden am Mittwoch im Düsseldorfer Landgericht die Plädoyers vorgetragen. Dabei beantragte die Staatsanwaltschaft für „Abdelhamid" eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten sowie für seine Frau eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die auch zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Die Verteidiger von Dehran A. beantragten eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten. Die Verteidiger von Gjulten I. beantragten eine Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt werden soll. Das Urteil soll am 16. Juli verkündet werden.
Bereits am Dienstag hatte der Vorsitzende Richter Philipp Kordt mit den Prozessbeteiligten die Möglichkeit erörtert, den Haftbefehl gegen den seit Oktober 2024 in Untersuchungshaft befindlichen „Abdelhamid" nicht zu verlängern und ihn stattdessen gegen Auflagen auf freien Fuß zu setzen. Zuerst vergewisserte sich Kordt, dass sich der deutsche Reisepass und weitere mögliche Ausweispapiere von Dehran A. bei der Staatsanwaltschaft befinden, damit er keine Möglichkeit bekommt, sich ins Ausland abzusetzen. Danach wurde um die Sicherheitsleistung gefeilscht, die für eine Haftentlassung von „Abdelhamids" Familie hinterlegt werden muss. „Was stellen Sie sich denn vor?", fragte dessen Verteidiger Roland Rautenberger. „Wenn man etwas Fünfstelliges zusammenbringt, wäre das gut", antwortete der Richter. „Und wenn es weniger wird, dann ist das eben so."
Die Staatsanwältin aber hatte Probleme mit den erörterten Auflagen: „Alleine Papiere abgeben, reicht mir nicht", sagte sie. „Hier sind engmaschige Meldeauflagen notwendig, etwa eine einmal tägliche Meldeauflage." Kordt aber befand, dass eine Meldeauflage an jedem zweiten Tag ausreichen würde. „Wichtig ist, dass das Gesamtpaket so passt, dass wir das verantworten können", sagte der Richter.
Spenden in einer Gesamthöhe von rund einer halben Million Euro
Der 34-jährige „Abdelhamid" ist einer der bekanntesten Salafisten-Prediger Deutschlands. Vom Verfassungsschutz werden seine Positionen als „direkt gegen Staat und Gesellschaft gerichtet" eingestuft. Er selbst bezeichnete sich bei einer Hausdurchsuchung im April 2023 gegenüber Polizisten als „Salafist Nr. 1 in Deutschland". Aufgrund seiner Popularität bei vielen muslimischen Jugendlichen sind die von ihm betriebenen Internet-Seiten ungewöhnlich reichweitenstark. Vor dem Hintergrund seiner auffällig häufigen Spendenaufrufe für religiös-karitative Zwecke, die von diesen Online-Seiten ergingen, sowie seiner Bekanntschaft mit Personen des wegen Terror-Finanzierung verbotenen Hilfsvereins „Ansaar International" wurden 2022 Ermittlungen wegen des Anfangsverdachts der Terror-Finanzierung gegen ihn eingeleitet.
Der Verdacht der Terror-Finanzierung bestätigte sich jedoch nicht. Stattdessen fanden die überraschten Ermittler heraus, dass die überwiegend religiös motivierten Spenden in einer Gesamthöhe von rund einer halben Million Euro hauptsächlich für Luxusgüter wie einen neuen BMW und mehrere Rolex-Uhren sowie im Fall von Gjulten I. für Produkte von Prada, Gucci und Dior ausgegeben wurden. Ebenso wie die Mazedonierin Gjulten I., die vor ihrer Ehe mit dem bekannten Prediger als Reinigungskraft gearbeitet hatte, räumte „Abdelhamid" seine Taten am zweiten Verhandlungstag ein. Lediglich der Vorwurf der Bandenbildung wurde dabei bestritten.
Seine Verteidiger erklärten den Spendenbetrug am dritten Verhandlungstag mit seiner „exponierten Stellung als bekannte Person", die zu „Problemen mit dem Staatsschutz" geführt habe. So hätten Kontosperrungen bei der Durchführung der von ihm organisierten Pilgerreisen nach Mekka sowie Aktivitäten von Staatsschützern, die auf Hallenvermieter eingewirkt haben sollen, ihm für seine Auftritte als Prediger keine Räumlichkeiten zu vermieten, bei „Abdelhamid" zunehmend für wirtschaftliche Probleme gesorgt. Daraufhin sei er schwach geworden und habe Spenden für sich und seine Familie genutzt, so die Erklärung seiner Anwälte. „Ich hoffe, dass die muslimische Community hinter mir steht und mir vergibt", fügte „Abdelhamid" der Erklärung seiner Verteidiger hinzu. „Ich bin weiterhin gläubiger Muslim. Ich bezeuge auch weiterhin, dass es keinen anderen Gott gibt außer Allah."
Der Imam Mohamed Matar aus Berlin-Neukölln
Danach sieht es derzeit jedoch nicht aus: Denn als „Abdelhamid" die muslimische Community mitten im Gerichtssaal um Vergebung bat, saß neben mehreren seiner Anhänger auch noch der Imam Mohamed Matar aus Berlin-Neukölln im Zuschauerraum. Der 2017 von der Bild-Zeitung als „Radikal-Imam" bezeichnete Matar gilt in jenem Milieu, in dem sich „Abdelhamids" Straftaten hauptsächlich ereignet haben, als entsprechende Autorität. Und nur einen Tag später veröffentlichte Mohamed Matar auf seiner Internet-Seite einen fünfseitigen Text, der mit zahlreichen religiösen Quellen versehen ist.
Mohamed Matar bezeichnete seine darin enthaltenen Schlussfolgerungen nicht als Urteil, sondern als „persönliche Zusammenfassung des dritten Prozesstages". Auch vermied der Imam jede Formulierung, die so interpretiert werden könnte, als stelle er sich damit gegen oder gar über das irdische Gericht. Das könnte darin begründet sein, dass dem einschlägig bekannten Imam bewusst sein dürfte, dass der Verfassungsschutz wohl auch bei ihm aufmerksam mitliest.
Aber in dem Milieu, das nun über „Abdelhamids" weiteres Schicksal entscheidet, dürften Mohamed Matars Beurteilungen ungleich mehr Gewicht haben als die eines deutschen Gerichts. Und auch wenn sie nicht explizit als Urteil bezeichnet wurden, so haben Matars religiös begründete Schlussfolgerungen, wie es nach einer Haftentlassung mit „Abdelhamid" weitergehen soll, ganz eindeutig den Charakter eines Urteils. Und das sieht harte Strafen für den 34-Jährigen vor: So fordert der Imam von dem Salafisten-Prediger, „das zu Unrecht verzehrte Vermögen durch ehrliche Arbeit zurückzuerstatten". Außerdem sei es „unverzichtbar", dass er „nie wieder predige".
Die Absurdität dieses Prozesses
Die von „Abdelhamid" und seinen Verteidigern vorgetragene Einlassung akzeptierte Matar nicht: „Das mag erklären, was geschehen ist, aber es entschuldigt es nicht", schrieb der Imam. Und er wendete sich in seiner Veröffentlichung auch deutlich gegen jene Anhänger des Salafisten-Predigers, die noch immer hinter dem 34-Jährigen stehen: „Verharmlosung ist Sünde", urteilte der Imam. „Fehler abtun ohne Abrechnung, verharmlosen damit eine der größten Sünden. Fürchtet Allah und nehmt seine Gebote ernst."
Für „Abdelhamid", der vor seiner Verhaftung „Umrah"-Pilgerreisen nach Mekka organisiert hatte und zusammen mit anderen Szene-Predigern durch nordrhein-westfälische Moscheen getingelt ist, wäre eine Umsetzung von Matars Urteil nicht nur das Ende seiner Tätigkeit als Salafisten-Prediger, sondern auch das Ende seines Geschäftsmodells. Denn ebenso wie seine Spenden-Kampagnen waren auch seine Angebote im Bereich der Pilgerreisen nur aufgrund seines Status als bekannter Prediger erfolgversprechend. Und damit würde eine Umsetzung dieses Urteils auch bedeuten, dass sich Staats- und Verfassungsschützer mit einem Salafisten-Prediger weniger herumärgern müssten.
Spätestens damit zeigt sich aber auch die Absurdität dieses Prozesses in ihrer ganzen Blüte: Bei Betrügereien, die hauptsächlich in einem Milieu stattgefunden haben, das dem Rechtsstaat ohnehin ablehnend gegenübersteht, wären aus der Normalbevölkerung wohl kaum laute Rufe nach Strafverfolgung zu vernehmen gewesen. Die Forderung, Salafisten-Predigern endlich das Handwerk zu legen, wird hingegen seit Jahren an den Staat herangetragen. Vor diesem Hintergrund wäre außerhalb der Salafisten-Szene wohl kaum jemand traurig gewesen, wenn die Düsseldorfer Polizei, nachdem sie im Sommer 2024 klare Hinweise darauf hatte, dass sich „Abdelhamid" mit seiner Familie nach Dubai absetzen will, im Moment seiner Abreise kurz angestrengt in eine andere Richtung geschaut hätte.
Jetzt aber steht die Möglichkeit im Raum, dass sich ein Gericht dafür entscheidet, dass der Salafisten-Prediger schon bald wieder auf freien Fuß kommt und dem Land erhalten bleibt. Und dass ausgerechnet ein einschlägig bekannter Imam, der seit Jahren selbst als radikal gilt, die letzte Hoffnung dafür ist, dass „Abdelhamid" am Ende des Tages doch noch das Handwerk gelegt wird. Denn die Internet-Seiten, mit denen der Prediger in der Summe fast eine Million Abonnenten und Follower erreicht, sind unverändert am Netz. Und deren Nutzung war nicht Gegenstand der vom Landgericht erörterten Auflagen.
Peter Hemmelrath, Jahrgang 1963, arbeitet seit 2013 als Journalist und Gerichtsreporter. Seine Schwerpunkte dabei sind Islamismus, Antisemitismus sowie die Berichterstattung über staatsschutzrelevante Gerichtsverfahren.

Dreht den Leuten den Geldhahn ab. Keine Sozialleistungen, kein Bürgergeld mehr für diese Prediger und ihr Publikum. Anschliessend die Prediger und alle die gespendet haben ausweisen, wenn sie Doppelstaatler sind, dann erst ausbürgern und dann ausweisen. So funktioniert wehrhafte Demokratie.
Deutschland hat sich eine Bevölkerung ins Land geholt, deren Gerechtigkeitsgefühl hochgradig anders ist als das der deutschen Rechtsprechung. Und deren Bereitschaft hoch ist, dann eben selbst tätig zu werden. Das wird noch lustig werden mit der islamischen Selbstjustiz. Auch die Richter, die dann nach islamischen Vorstellungen klares Unrecht sprechen, werden sich gut anschnallen müssen. Meine Vision ist die von deutschen Richtern, die zur Verheimlichung ihrer Identität hinter einer Milchglasscheibe sitzen und mit Stimmverzerrern arbeiten. Oder mit einer Papiertüte über dem Kopf, weil der Justiz Geld für Technik fehlt? Das ist Multi-Kulti, nur eben zu Ende gedacht.
Nun, das sind doch Nachrichten aus Absurdistan … -- Ich fass daher die bisherige Berichterstattung kurz zusammen: 1) Ein extremistischer Muselman tingelt jahrelang mit seiner Ablehnung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung durch Moscheen und das Internet, ohne daß ihm das Islamistenhandwerk gelegt worden wäre oder hätte werden können. 2) Dann ruft er in seinen Islamistenkreisen zu „Spenden für Palästina“ auf (zweifelsfrei, um sie dort seinen Hamas-Kumpeln zuzustecken). 3) Infolge von Kontensperrungen durch den Staatsschutz (Achtung: Täter-Opfer-Umkehr!) sei er leider „schwach geworden“ und habe für privaten Luxus in die Spendenschatulle gegriffen (was prinzipiell begüßenswert ist, denn die angeschafften Luxusprodukte sorgten für Arbeitsplätze in Deutschland bzw. Europa). 4) Weil er seine Islamistencommunity beklaut hat (was ebenso prinzipiell begrüßenswert ist), soll er nun (mutmaßlich mit Auflagen) verurteilt werden. -- Dem Mann gebührt für seine heroische und selbstlose Aufklärungsarbeit über den Islam unbedingt das Bundesverdienstkreuz und keine Gefängnisstrafe.