Beim Prozess gegen „Abdelhamid" kam heraus, dass der Salafisten-Prediger bereits zehnmal wegen Betrugs oder Diebstahls verurteilt wurde. Er und seine Frau räumten den ihnen vorgeworfenen Spendenbetrug ein, wollten aber die Frage, wie sie den deutschen Rechtsstaat heute sehen, nicht beantworten.
Seit 24. Juni müssen sich der vom Jobcenter lebende und vom Verfassungsschutz beobachtete Salafisten-Prediger „Abdelhamid" alias Dehran A. sowie Gjulten I., seine Ehefrau nach islamischem Recht (im Foto oben mit ihrem Verteidiger), vor der 9. Großen Strafkammer des Düsseldorfer Landgerichts verantworten. Beiden wird gewerbsmäßiger Bandenbetrug vorgeworfen, ihm in 37 und ihr in 21 Fällen. Der Betrug soll 2021 mit entsprechenden Aufrufen zu Spenden in sozialen Medien begonnen haben. Im Ergebnis seien durch die Online-Spendenaufrufe rund 497.000 Euro zusammengekommen, von denen mit Ausnahme von rund fünftausend Euro alles für eigene und private Zwecke ausgegeben worden sein soll. So habe sich der 34-jährige „Abdelhamid" etwa von einer besonders erfolgreichen „Spende für Palästina" einen neuen BMW gekauft.
Da „Abdelhamid" im Tatzeitraum auch in Moscheen Barspenden gesammelt hatte, die schwer nachvollziehbaren Barspenden aber ebenso wie Barabhebungen von Online-Spenden von den Ermittlungen und damit auch von der Anklage ausgeklammert wurden, dürfte die tatsächlich von ihm eingenommene Summe aber noch höher sein. Bereits kurz nach der Prozesseröffnung hatten die Verteidiger von „Abdelhamid" und Gjulten I. vollmundig für Montag dieser Woche „Geständnisse" ihrer Mandanten angekündigt.
Die beiden jeweils rund zweiminütigen Erklärungen, die am Montagmorgen tatsächlich von den Anwälten der Angeklagten im Landgericht verlesen wurden, dürften aber bestenfalls das Einräumen der Anklagevorwürfe gewesen sein. So sprach etwa der Verteidiger von Gjulten I. davon, dass seine Mandantin „die Taten zugibt". Der in Düsseldorf geborenen Mazedonierin sei bewusst gewesen, dass der Lebensstil, den sie und ihr Mann gepflegt haben, „offenbar nicht der Lebensstil war, den man beim Bezug von Sozialleistungen hat". Auch sei ihr bewusst gewesen, „dass Spenden in private Ausgaben geflossen sind".
Ungewöhnlich viel Zeit für „Abdelhamids“ Vorstrafenregister
Dass Gjulten I. auch davon wusste, dass die von ihr eröffneten Konten für diese Zwecke genutzt werden, räumte die dreifache Mutter, die sich nach eigenen Angaben erst nach ihrer Eheschließung zu „bedecken" begann, jedoch erst auf Nachfrage des Vorsitzenden Richters Philipp Kordt ein. Als der Richter ihr vorhielt, dass ihr in Folge der Spenden innerhalb weniger Tage rund 9.600 Euro für den Kauf von Louis-Vuitton-Produkten zur Verfügung standen, konnte sich die 33-Jährige „nicht genau erinnern".
„Mein Mandant ist vollumfänglich geständig. Grundsätzlich ist es richtig, was ihm die Anklage vorgeworfen hat", sagte „Abdelhamids" Verteidiger Roland Rautenberger. „Aber es gab keine gegenseitige Unterstützung und kein Zusammenwirken." Damit aber geriet Rautenbergers kurze Erklärung zu einem Widerspruch in sich, denn mit dem letzten Satz bestritt er die Existenz einer Bande – womit „Abdelhamid" eben nicht „vollständig geständig" war.
Dass das Verlesen von „Abdelhamids" Vorstrafenregister ungewöhnlich viel Zeit in Anspruch nahm, war in dessen Länge begründet. So kam an dieser Stelle heraus, dass der Salafisten-Prediger insgesamt zehnmal von Amtsgerichten in Düsseldorf, Lippstadt und Ratingen verurteilt worden war, fast immer wegen Betrugs oder Diebstahls. In einem Fall wurde er wegen mehrfachen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt, davon einmal in Verbindung mit Diebstahl. Vom Polizeipräsidium Düsseldorf wurden ihm der Besitz sowie der Erwerb von Waffen und Munition rechtswirksam untersagt.
Auf die Fragen, wie sie ihre Taten heute sehen, bekam der Richter keine Antwort
In der rund einstündigen Verhandlung am Montagmorgen wirkten Dehran A. wie auch die erneut im Tschador vor Gericht erschienene Gjulten I. zumeist gut gelaunt. Erst als Philipp Kordt sie mit den verständnisvollen Worten „Was macht das mit Ihnen?" dazu befragte, wie es ihr damit gehe, dass nun ihr ganzes Umfeld von ihren Betrügereien wisse, präsentierte sie sich leidend: „Man schämt sich halt", schluchzte sie leise. „Sie bekommt E-Mails, in denen ihr andere Leute die Meinung sagen", ergänzte ihr Verteidiger Mühlenfeld schnell. Welcher Art diese Meinungen sind, sagte er jedoch nicht.
Als der Richter sie und ihren Mann auf eine gemeinsame Messenger-Kommunikation ansprach, „wo derbe Worte über den deutschen Rechtsstaat gefallen sind", wollte jedoch keiner von beiden etwas dazu sagen. Damit blieb Kordts Frage, wie die Angeklagten heute zum deutschen Rechtsstaat stehen, unbeantwortet. Auch bei seinen Fragen dazu, wie sie ihre Taten heute sehen, bekam der Richter keine Antwort.
Lediglich Kordts Frage danach, ob Gjulten I. von den Predigten ihres Mannes im Internet wusste, wurde zumindest teilweise beantwortet: „Was er im Internet gesagt hat, hat sie mitbekommen", sagte ihr Verteidiger. „Wie sie heute darüber denkt, ist was ganz Persönliches." Vom Verfassungsschutz wurden „Abdelhamids" Positionen zuletzt als „direkt gegen Staat und Gesellschaft gerichtet" eingestuft. „Sie legen das Fundament für eine islamistische und jihadistische Radikalisierung und Rekrutierung durch Terror-Organisationen wie al-Qaida oder den sogenannten Islamischen Staat", so die Behörde.
Kein Wort darüber, um welche Religion es sich handelt
Das aber will im Gerichtssaal bis heute niemand aussprechen. Im Gegenteil: Stets dann, wenn es um den religiösen Hintergrund geht, ohne den „Abdelhamids" Taten kausal so gar nicht möglich gewesen wären, bedienen sich Gericht wie auch Anklage Sprachregelungen, die auf die wenigen Prozessbeobachter so wirken, als solle dieser Hintergrund möglichst umschifft, aber bloß nicht klar ausgesprochen werden. So hatte etwa die Verlesung des Anklagesatzes klar ergeben, dass mindestens die Hälfte seiner Spendenaufrufe weder humanitär noch karitativ, sondern eindeutig religiös begründet wurde. Dennoch achten Anklage und Gericht aber bis heute streng darauf, immer nur von Spendenaufrufen „zu humanitären und karitativen Zwecken" zu sprechen. Faktisch wird der Sachverhalt, der zu dieser Anklage geführt hatte, damit jedoch zumindest teilweise verdreht.
Als der Vorsitzende Richter „Abdelhamid" am Montag zu seinem religiösen Werdegang befragte, antwortete der Prediger: „Mit 16 oder 17 habe ich angefangen, mich mit Religion zu beschäftigen und zu praktizieren. Und jetzt stehe ich hier." Gleichzeitig aber vermied es Kordt, den 34-Jährigen konkret zu fragen, welche Religion er predige. Spätestens damit wurde deutlich, dass in den Prozess gegen Dehran A. und Gjulten I. einerseits ständig über Religion gesprochen wird, andererseits aber bis heute mit keinem Wort verraten wird, um welche Religion es sich dabei konkret handelt.
Besonders bizarr wurde es, als die Staatsanwältin „Abdelhamid" zu seinen Online-Seiten befragte. Seine Instagram-Seite hatte zuletzt rund 196.000 Follower, sein TikTok-Kanal bereits mehr als 580.000. Sein überwiegend deutschsprachiger YouTube-Kanal „Abdelhamid Offiziell" hat derzeit rund 110.000 Abonnenten. Mögliche Antworten auf die Nachfragen der Staatsanwältin dürften nicht nur für ihre eigene Behörde, sondern auch für den Verfassungsschutz von Interesse gewesen sein.
„Abdelhamid" antwortete ihr, dass er seine Instagram-Seite immer selbst geführt habe, seinen TikTok- sowie seinen YouTube-Kanal aber „einem kleinen Team" überlassen habe, da „das ab 2022 immer größer" geworden sei. Als die Staatsanwältin Namen wissen wollte, fuhr ihr jedoch sein Verteidiger Roland Rautenberger barsch in die Parade: „Das hat ja mit der Sache hier nichts zu tun." Diese Darstellung dürfte schlicht falsch gewesen sein, da die Spendenbereitschaft der insgesamt rund 180 Geschädigten ohne „Abdelhamids" Tätigkeit als Salafisten-Prediger so gar nicht vorstellbar gewesen wäre. Dennoch traute sich niemand, dem Anwalt des Salafisten-Predigers zu widersprechen oder gar weiter zu fragen.
Unzählige Male „Free Abdelhamid" gefordert
Gleichzeitig machen Teile seiner Anhängerschaft abseits des Gerichtssaals deutlich, noch immer zu „Abdelhamid" zu stehen. Als „RTL West" nach der Prozesseröffnung auf TikTok einen Bericht dazu veröffentlichte, hatte das mehr als 2.700 Kommentare zur Folge. Davon waren mindestens die Hälfte in seinem Sinne. So wurde unzählige Male „Free Abdelhamid" gefordert. Auch wurde den Medien immer wieder falsche Berichterstattung zu dem Prozess vorgeworfen: „Ich glaube den Medien kein Wort", schrieb „ilovekoran". „Diesem Staat und den Nachrichten glaube ich kein Wort", meinte „Safa68". „Die Wahrheit wird noch ans Licht kommen, Inschallah", „Die Medien lügen gerne" und „Bleib stark, Bruder" lauteten weitere typische Kommentare.
Mehrfach forderten Anhänger von ihm andere auf, „Dua für unseren Bruder" zu machen. Mit „Dua" ist ein islamisches Bittgebet gemeint. „Solange es keine Beweise gibt, glaube ich kein Wort. Möge Allah die Lage ihm und seiner Familie erleichtern", schrieb „Bosniak". Ein anderer Nutzer schrieb: „Abdelhamid auf die 1. Möge Allah ihn beschützen." Mehrere Kommentatoren wünschten ihm: „Möge Allah ihm sabr (Geduld) geben." Lediglich ein Nutzer wollte wissen: „Mein Bruder, warum hast du das getan, wegen dir habe ich konvertiert."
Peter Hemmelrath, Jahrgang 1963, arbeitet seit 2013 als Journalist und Gerichtsreporter. Seine Schwerpunkte dabei sind Islamismus, Antisemitismus sowie die Berichterstattung über staatsschutzrelevante Gerichtsverfahren.

ZITAT 1:„“Mein Mandant ist vollumfänglich geständig. Grundsätzlich ist es richtig, was ihm die Anklage vorgeworfen hat„, sagte “Abdelhamids„ Verteidiger Roland Rautenberger. “Aber es gab keine gegenseitige Unterstützung und kein Zusammenwirken.„ Damit aber geriet Rautenbergers kurze Erklärung zu einem Widerspruch in sich, denn mit dem letzten Satz bestritt er die Existenz einer Bande.“ ZITAT 2:„“Abdelhamid„ antwortete ihr, dass er seine Instagram-Seite immer selbst geführt habe, seinen TikTok- sowie seinen YouTube-Kanal aber “einem kleinen Team„ überlassen habe, da “das ab 2022 immer größer„ geworden sei. Als die Staatsanwältin Namen wissen wollte, fuhr ihr jedoch sein Verteidiger Roland Rautenberger barsch in die Parade: “Das hat ja mit der Sache hier nichts zu tun.„“
Diese beiden Zitat muss man zusammenbringen. Natürlich ist das alles professionell organisiert, darum macht der Anwalt da auch dicht. Im Hintergrund gibt es Geldgeber und wohl auch geheimdienstlich organisierte Kräfte, die ihre Influencer in der Öffentlichkeit nach vorne pushen. Und so lange die dann im Interesse des fundamentalen Islams das nach außen verkörpern, was da intern gewünscht ist, scheint das auch keinen zu stören, wenn die sich von den offiziellen Spendengeldern einen BMW kaufen oder teure Luxusklamotten. Das ist im Sinne der üblichen Kriminalität zwar wirklich keine Bande, aber wohl eine aus radikalislamisch tickenden Ländern geheimdienstlich gesteuerte PR Aktion mit Abdelhamid als PR Star, der selbst wohl gar kein Islamist ist, sondern Schauspieler bzw. Aufschneider. Ich erinnere daran, dass „Islamophobie“ eben KEIN(!) wissenschaftlicher Begriff ist der eine irgendwie geartete rassistische Fremdenfeindlichkeit beschreibt, sondern eine alte Propagandastrategie aus der Iranischen Revolution, mit der der Widerstand gegen den Islam im Westen gebrochen werden soll. Was man im Internet dazu lesen kann, ist meist Bullshit und zeigt, dass diese Strategie im Westen leider längst verfangen hat.
Wieso halten sich diese beiden Exremistencretins noch in Deutschland auf. So jetzt glotzen alle auf Grund meiner Aussage blöde drein, schauen verlegen weg oder verziehen sich in ihre Blase. Weil die Mehrheit es immer noch nicht kapiert hat wo es jetzt und in Zukunft lang geht.
@Emil.Meins / Gerhard Schmidt: „Wegen dir habe ich konvertiert“, oder etwa „Deinetwegen habe ich konvertiert“? Der Genitiv siecht schon länger dahin. Wegen dem Dativ…
Zeigt nur wie durchgeknallt unser Sozialsystem ist. Der liebe Adelhamid lebt vom Bürgergeld, seine Anhänger auch. Entweder dann, wenn er sie komplett abgezockt hat, oder schon vorher. In der Moschee wartet dann schon der nächste Abdulhammed auf seine Opfer. Was sie allerdings eint, ist, dass die den deutschen Steuerzahler von dem sie alle leben, auf tiefste verachten, und nicht zu vergessen auch bekämpfen.
@Gerhard Schmidt / „“Wegen dir habe ich konvertiert!„ Deutscher Muttersprachler oder verwechselt hier nur jemand Fremdworte?….“===> Herr Schmidt, der Schreiber sagt, er sei wegen Abdelhamid zum Islam übergetreten, vermutlich, weil er seine Predigten so toll fand. Was genau verstehen sie daran nicht (im sprachlichen Sinn)? den Übertritt selbst muß man ja nicht verstehen, das sei dahingestellt…
Der Autor ist echt hart gesotten! Schon der eine Prozess mit dem feigen Mörder gegen Unschuldige und seine Verachtung für alle in diesem Land. Dann noch der gesammelte islamische Bodensatz eines höchst Kriminellen, mit all den Lügen und einem herrischen Anwalt. Das Gericht vertritt offensichtlich nicht die Interessen zum Schutze der Gesellschaft und fast diese Schmarotzer noch mit Samthandschuhen an! Dieser salafistische Hassprediger mit seinen unzähligen Vorstrafen. Das meiste Betrug und Raub. Der muss doch schon dafür eigentlich seit Jahren im Knast sitzen. Stattdessen darf er Bürgergeld kassieren und fröhlich seine vollidiotischen Follower abkassieren. Herr Ballweg saß schon nur für die absolut haltlose Vermutung des Betruges unzulänglich lang in Untersuchungshaft. Der offensichtlich und zehnmal verurteilte Betrüger lief frei herum. Die Nichtbeachtung des religiösen Hintergrundes wurde sicherlich vorher durch den rabiaten Verteidiger ausgehandelt. Und die Waschlappen beugen sich ganz tief. Eine Verhöhnung des angeblichen Rechtsstaates und der Mehrheitsgesellschaft! Eine gezielte Zerstörung der Verhältnisse im Land durch feige Landsleute!
„Dennoch achten Anklage und Gericht aber bis heute streng darauf, immer nur von Spendenaufrufen “zu humanitären und karitativen Zwecken„ zu sprechen“. Das ist doch völlig nachvollziehbar , denn nur solche zweckgebundenen Spenden können veruntreut werden . „Religiös begründete“ Spendenaufrufe sind unspezifisch und können auch als Unterhaltszahlung an den Prediger verstanden werden.Da verfährt die Anklage schon pfiffig …