News-Redaktion / 27.10.2021 / 11:15 / 0 / Seite ausdrucken

Ab 25. November nur noch „leichtere“ Corona-Zwangsmaßnahmen?

Ampel-Parteien: Grundrechtseinschränkungen bekommen neue Gesetzesgrundlage

Nach den Plänen von SPD, FDP und Grünen soll die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ Ende November ohne Verlängerung auslaufen. Allerdings soll damit keine Rückkehr zur Normalität von Freiheit und Grundrechten verbunden sein. Die Bundesländer sollen mit einer neuen bundesgesetzlichen Regelung ermächtigt werden, weiterhin Ausnahmezustands-Maßnahmen, wie vielleicht die Aussperrung Ungeimpfter aus Teilen des öffentlichen Lebens, zu verhängen.

Die drei Parteien, die aller Voraussicht nach die nächste Bundesregierung stellen werden, hätten am Mittwoch einen Vorschlag für eine Übergangslösung bis zum 20. März 2022 vorgelegt, die der Bundestag beschließen solle, meldet sueddeutsche.de. Demnach ende die Zeit der „epidemischen Lage“ formal am 25. November, auf deren Grundlage Bund und Länder seit eineinhalb Jahren weitreichende Einschränkungen beschließen konnten. Die Länder sollten bis zum Beginn des Frühjahrs aber einen „sicheren Rechtsrahmen“ für „leichtere“ Einschränkungen bekommen, wie SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese sagte.

SPD, Grüne und FDP hätten sich auf dieses Vorgehen geeinigt In den kommenden vier Wochen solle nun ein konkreter Gesetzentwurf erarbeitet und beschlossen werden. „Alltagstaugliche Maßnahmen“ wie Masken oder sogenannte Hygieneregeln brauche es im Herbst und Winter aber weiterhin. Schulschließungen, Lockdowns oder Ausgangssperren „wird es mit uns nicht geben“, habe es von Wiese geheißen.

Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt habe gesagt, dass nun die Bundesländer einen „Instrumentenkasten auf den Tisch“ bekämen, um je nach der lokalen Lage handeln zu können. Eine Pflicht der Unternehmen, Homeoffice anzubieten, werde es künftig nicht mehr geben.

Wird die „epidemische Lage“ nicht verlängert, bleibe den Bundesländern nach Infektionsschutzgesetz ohnehin die Möglichkeit, über ihre Landesparlamente die Notwendigkeit weiterer Corona-Maßnahmen festzustellen; ein Auslaufen ist deshalb nicht automatisch mit einem Ende der Grundrechtseinschränkungen verbunden.

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