Gunter Weißgerber / 15.05.2018 / 14:00 / Foto: achgut.com / 22 / Seite ausdrucken

Zur Übergabe der „Erklärung 2018“ an den Bundestag

Der Deutsche Bundestag bekommt in dieser Woche hohen Besuch. Besuch aus der Bevölkerung. Vera Lengsfeld, Henryk M. Broder und andere werden dem Petitionsausschuss ihre „Erklärung 2018“ mit mehr als 155.000 Unterschriften übergeben. 

Meine Unterschrift ist nicht darunter. Was jedoch nicht bedeutet, dass ich die Forderungen ablehne oder gar den Petenten das Recht abspreche, ihre Meinung zu äußern und diese öffentlich zu bewerben. Im Gegenteil. Die Erklärung habe ich von Beginn an mitverbreitet. Wem das zu widersprüchlich ist, dem empfehle ich Richard Schröders Text zu den zwei wichtigsten Erklärungen. Es ist auch meine Position.

Warum ich dann Vera Lengsfeld viel Erfolg wünsche? Es kann nicht sein, dass wir knapp drei Jahrzehnte nach dem Fall der kommunistischen Diktatur in Ostdeutschland ein gesellschaftlich bedrückendes Klima erleben, welches freie Meinungsäußerung erneut – dieses Mal in Abwesenheit von Mauer/Stacheldraht/Schießbefehl – für viele Lohnabhängige, für viele in der öffentlichen Verwaltung Beschäftigte, für viele in den politischen Stiftungen Tätige, selbst für viele in den Medien nicht gewährleistet. 

Die Petition Lengsfeld & Freunde fordert neben dem Gang zurück zur Rechtstaatlichkeit im Bereich der Zuwanderung eine (Enquete-)Kommission, die die Vorgänge seit dem Herbst 2015 nicht nur beleuchten soll, sondern auf deren Erkenntnissen, die in das Handeln aller einfließen sollen, das Vertrauen in den Staat und seine Institutionen wiederherstellen soll. Eigentlich sollte das doch auch ein Wunsch der jetzigen Bundestagsparteien sein?

Im Herbst 2017 gingen Richard Schröder, Eva Quistorp und ich mit unseren „Zehn Thesen für ein weltoffenes Deutschland“ an die Öffentlichkeit. Das aus diesen Thesen resultierende Buch „Weltoffenes Deutschland?“ behandelt im Kapitel 9 einen Teil des Kontextes, in dem sich Vera Lengsfeld und Freunde unabhängig von uns ebenfalls bewegen. Ich wünsche Vera Lengsfeld gutes Gelingen! Sie macht sich um unser Gemeinwesen verdient. Und aus diesem Anlass hier der Text aus unserem Buch.

Sieh zu, dass du nicht verkaisert werdest! Nimm einen solchen Anstrich nicht an, denn es geschieht so leicht.
Mark Aurel  (121–180)

Jetzt geht es ans Eingemachte: an das Grundvertrauen zwischen dem Wahlvolk und dem Staat und seinen Institutionen. Dieses Vertrauen ist der Kitt, der das demokratische Gemeinwesen zusammenhält. Auf Gedeih und Verderb ist die Repräsentative Demokratie untrennbar an das Grundvertrauen ihrer Bürgerschaft gebunden. Das Prinzip scheint einfach: Der Staat schützt seine Bevölkerung, die Bevölkerung sichert ihm im Gegenzug ihre Loyalität zu. Mit diesem Verständnis im Hinterkopf sollten wir unseren Fokus unverstellt auf die Landtagswahlergebnisse seit dem Herbst 2015 und das Bundestagswahlergebnis vom 24. September 2017 richten. Der Uralt-Sozi Ferdinand Lasalle hilft uns dabei gern auf die Sprünge: „Alle große politische Aktion besteht in dem Aussprechen dessen, was ist, und beginnt damit. Alle politische Kleingeisterei besteht in dem Verschweigen und Bemänteln dessen, was ist."

Was ist denn nun? Wie steht es um unsere Institutionen? Wie steht es um unser Vertrauen in die Institutionen? Klappt das noch mit der Demokratie? Wie war das gleich mit den Unterschieden zwischen König und Bundeskanzler? Warum Gewaltenteilung? Wagen wir einen saloppen Blick auf die neuzeitliche Entwicklung zur Demokratie, wie wir sie heute kennen, um die Anforderungen und Bedingungen zu benennen, die wir für ein weltoffenes Deutschland nötig haben.

Alleinherrscher sind oberster Gesetzgeber und oberster Richter in Personalunion. Mit einem vermeintlich „guten" König kann das eine Weile funktionieren. Im Falle seines Ablebens aus verschiedenen Gründen, die Geschichte hält hier unzählige Ursachen bereit, kommt in solchen Staatsgebilden allerdings der nächste Alleinherrscher auf seine Untertanen zu. Bereits der kann ein für seine Umwelt und sich gefährlicher Mensch sein. Reinreden lässt er sich nicht und muss das auch nicht zulassen. Ihn jetzt wieder loszuwerden, das klappt nicht so einfach. Mitsprache gibt es nicht, und die Untertanen haben, wenn überhaupt, die Möglichkeit von Bittgesuchen. Solch eine Bitte kann jedoch unberechenbar in Form, Qualität und Quantität zurück auf den Bittenden kommen, wie es heißt: „Gehe nie zu deinem Fürst, wenn du nicht gerufen wirst.“

Der Weg von den feudalen Herrschaftssystemen zur Repräsentativen Demokratie war ein langer und oft blutiger. Um ihren Alleinherrschern die Macht zu nehmen und selbst Teilhaber der eigenen Dinge zu sein, setzten viele mutige und selbstbewusste Menschen ihr Leben ein. Die Demokratie fiel nicht als Geschenk vom Himmel, wir haben das in Ostdeutschland am eigenen Leib erlebt. Wir alle, Wähler und Gewählte, sollten die Demokratie deshalb mehr achten, uns in die Dinge dieser res publica einmischen und so zum Erhalt der demokratischen Grundlagen beitragen. Nur die Demokratie gibt die Gewähr unblutiger Machtwechsel und friedlicher Entscheidungswege. Nicht nur, wer aus einer Diktatur kommt, sollte das schätzen.

Wir heute Lebenden sind keinen Deut klüger als unsere Altvorderen. Unser Wissen ist größer, klüger sind wir deswegen nicht. Deshalb sollte unsere Hochachtung vor den Demokratiedenkern der vergangenen Jahrhunderte nach oben offen sein. Nehmen wir zum Beispiel den Begriff der „Gewaltenteilung“. Statt des feudalen Alleinherrschers haben wir es heute mit auf Zeit mandatierten Bundeskanzlern und Ministern, ebenso auf Zeit gewählten Parlamentariern und unabhängigen Richtern zu tun. Als sogenannte „Vierte Gewalt“ kennen wir zudem die unabhängige Presse, eine wichtige Errungenschaft im Unterschied zu vielen früheren Gesellschaften. Damit sind die wichtigsten Institutionen unserer Demokratie aufgezählt: Gewaltenteilung und unabhängige Presse, die Freiheit unabdingbar voraussetzend. Alles in allem ein gewaltiger Fortschritt in der Menschheitsgeschichte.

Ein heute weitgehend unbekannter Vorgang soll an diesem Punkt stellvertretend für viele ähnliche Auseinandersetzungen kurz angerissen werden: Eduard von Simson, erster Präsident des 1879 gegründeten Reichsgerichtes, der wegen seiner maßgeblichen Arbeit an der letztlich gescheiterten Reichsverfassung von 1849 als „erster Verfassungsvater“ Deutschlands angesehen wird, führte im April 1849 die Reichsdeputation von 32 Abgeordneten der Frankfurter Nationalversammlung an, die dem preußischen König Friedrich Wilhelm IV. die Nachricht von der Erwählung zum Deutschen Kaiser überbrachte. Kaiser von Volkes Gnaden wollte der Preuße aber unter keinen Umständen werden. Er schlug die Kaiserwürde aus, die die Nationalversammlung ihm aus zweierlei Gründen überantworten wollte. Mit der Übergabe der Kaiserwürde sollte eine konstitutionelle Monarchie aus dem Willen des Volkes etabliert werden, in der der Kaiser keiner gottgewollten Alleinherrscherordnung entsprechen würde, sondern die Geschicke seines mündigen Volkes für alle Welt sichtbar als vom eigenen Volk gegeben, repräsentieren sollte. Zugleich hätte die Annahme der Kaiserwürde einen wichtigen Schritt zur Deutschen Einheit „von unten“ lange vor der Reichsgründung „von oben“ 1871 bedeutet.

Zurück zu den Grundlagen unserer Demokratie. Institutionell sprechen wir von drei Typen von Staatsorganen: Exekutive, Legislative und Judikative. Die Exekutive ist die Regierung, die von der gesetzgebenden Versammlung – der Legislativen – kontrolliert wird. Die Judikative wiederum ist unabhängig und kontrolliert Regierung und Legislative. Alles, was Regierung und Parlament beschließen und tun, kann juristisch angefochten werden. Das Kontrollverhältnis Exekutive-Legislative ist in der Bundesrepublik seit 1949 allerdings längst nicht mehr klinisch rein. Beide Institutionen stehen sich nicht mehr als Gegenspieler gegenüber. Durch die inzwischen vielfache Personalunion Parlamentarier/Regierungsmitglied wuchs die Bedeutung der Opposition in den Parlamenten beträchtlich an. Franz Münteferings Satz „Opposition ist Mist“ ist demokratietheoretisch überheblich und der eigentliche Mist. Opposition mag weniger Spaß machen. Ob Müntefering ja auch nur das meinte? Zu diesen drei institutionellen Staatsorganen besitzen die freien Medien die Rolle der sogenannten Vierten Gewalt. Deren Freiheit ist institutionalisiert, um als unabhängige Sachwalter des öffentlichen Interesses ungehindert im Rahmen des Rechts Information beschaffen und verbreiten zu können.

Diese Zusammenhänge sind essenziell, aber auch zerbrechlich. Geraten sie in eine Schieflage, achtet sie der Staat nicht genug, so schwindet die Loyalität seiner Bevölkerung. Eine Pegelstandsmessung für diese Loyalität sind die regelmäßigen freien, geheimen und direkten Wahlen, die Klarheit über die Stimmung in der Bevölkerung bringen. Vier Jahre lang sind die Parteien und Fraktionen am auf diese Zeitspanne mandatierten Zuge, am Wahlabend macht der Souverän seinen Zug und vergibt seine Versetzungsvermerke.

Soviel zur Theorie, die Praxis seit dem 4. September 2015 wird vor diesem Hintergrund noch spannender. Bis zu diesem historischen Datum war die Sache, wie gerade skizziert, klar. Sowohl für die Regierten als auch für die Regierenden. Wahlprognostisch gingen noch im Sommer 2015 große Teile der Bevölkerung allgemein davon aus, dass die für 2017 kommenden Bundestagswahlen wenige Überraschungen bringen würden. Eine Unionsmehrheit um die 40 Prozent schien wahrscheinlich. Damit würde sich die Union ihre Partner unter SPD, FDP oder Grünen aussuchen können, wobei eine veränderte große Koalition die höchste Wahrscheinlichkeit besaß, eine Linksaußenkoalition stand nicht wirklich im Raum. AfD und Pegida würden austrudeln und die Republik nicht vor nennenswerte Probleme stellen. Die Republik war keineswegs in Unruhe.

Das galt solange, bis das „Bundesamt für Migration und Flüchtlinge“ per Tweet am 25. August 2015 die Dublin-III-Regelungen und damit europäische Verträge und Recht außer Kraft setzte und die Bundeskanzlerin die verheerende Botschaft am 31. August mit „Wir schaffen das, und wo uns etwas im Wege steht, muss es überwunden werden“ sogar steigerte. Damit wurde dem Volk eine Aufgabe aufgebürdet, die vorher nicht mit ihm besprochen worden war.

Aber handelte es sich damals nicht um einen Notstand? Diesen Einwurf hört man oft. Nein, handelt es sich nicht. Die Notsituation am 4. September 2015 in Budapest war kein inner-bundesrepublikanischer Notstand! Vielleicht meinte die Bundeskanzlerin ja mit dem „Wir“ nur sich selbst? Nach meinem Dafürhalten kann es tatsächlich der pluralis majestatis gewesen sein: Auf der einen Seite eine Kanzlerin, die die bedrohliche Situation leugnete und auf der anderen Seite gleichzeitig dieselbe Kanzlerin, die mit dem Autokraten Erdoğan einen Deal strickte, der die angeblich nicht bedrohliche Zuwanderung eindämmen sollte. Absurd!

Das durch Handeln bei gleichzeitigem Nichthandeln entstandene doppelbödige Bild der deutschen Politik 2015-2017 – wir dürfen den Bundestagswahlkampf mit dem Tanz um den nicht benannten Elefanten im Raum „unkontrollierte Zuwanderung in völkerwanderungsähnlichen Dimensionen“ nicht vergessen – gab Deutschland der Lächerlichkeit preis. Der britische Politologe Anthony Glees beschrieb das am 8. September 2015 im Deutschlandfunk auf die deutsche Politik bezogen mit „wie ein Hippie-Staat von Gefühlen geleitet“.

Diesem „Hippie-Staat Deutschland“, der eine Führungsrolle in der EU einnimmt, entflohen die Briten 2016 mit ihrem Brexit. Sie wurden dafür von vielen harsch kritisiert. Von mir nicht, ich kann sie verstehen: Wer will schon mit solch fehlgeleiteten Akteuren in einer Union deren Suppe mit auslöffeln? Gingen 2016 im Sommer die Briten von Bord, so taten das 2017 viele frühere Unions- und SPD-Wähler. Union und SPD fielen deutlich durch. Sie trugen die Hauptverantwortung für die Gefährdung der Stabilität der Bundesrepublik und erhielten die Quittung. Die verdiente Quittung.

Das Erstaunliche daran ist, dass diese Vorgänge eines bestätigen: Die Demokratie funktioniert. Nur wer das nicht wahrhaben will, wundert sich über das Erstarken der AfD nach dem September 2015. Bei weitem nicht jeder AfD-Wähler gehört dem rechtsextremen Spektrum an. Die meisten AfD-Wähler, die interessanterweise am 24. September 2017 zu zwei Dritteln West- und zu einem Drittel Ostwähler waren, wussten keinen anderen Ausweg mehr, als mit ihrer AfD-Stimme der politischen Klasse mitzuteilen, dass aus ihrer Sicht das Ende der Fahnenstange erreicht sei. Viele von ihnen hätten wohl viel lieber ihre Stimme wie bisher „ihren“ Parteien CDU und SPD gegeben. Doch der Eindruck, dass diese Parteien ihre Stimme offensichtlich nicht mehr wollten, ließen diese Wähler für die AfD stimmen. Das Fatale daran: Diese Wähler zurückzuholen, ist eine unendlich schwere, vielleicht sogar nahezu unlösbare Aufgabe. Sind einmal die Millionen unsichtbarer Fäden zwischen Parteien und ihren Anhängern zerrissen, dann sind deren Enden kaum wiederzufinden, geschweige denn erneut zu verknoten. Vertrauensabrisse – auch im politischen Raum – haben immer einen Hauch von Endgültigkeit.

Nur um das noch einmal deutlich zu sagen: Selbstverständlich gab es Anfang September 2015 eine Notsituation, das Elend der über 5.000 Flüchtlinge am Budapester Hauptbahnhof war groß. Ohne Zweifel bestand auch dringender Handlungsbedarf seitens Deutschlands und der EU. Das soll nicht bezweifelt und schon gar nicht kritisiert werden. Es handelte sich um eine Notsituation, aber eben nicht um einen bundesrepublikanischen Notstand. Das ist ein gewaltiger Unterschied.

Damit entfällt ein wesentliches Argument für das Handeln und Vorgehen der Bundeskanzlerin und erklärt sich der Vertrauensschwund des Volkes, das nicht befragt wurde, ob „wir“ es wirklich schaffen. Die Feststellung Merkels, die deutschen Grenzen seien nicht zu kontrollieren, hat diesen Vertrauensverlust nur noch vergrößert. Denn wir Staatsbürger müssen fundamental davon ausgehen können, dass unsere Bundesregierung mit einer Kanzlerin oder einem Kanzler an der Spitze die Regeln dieser unserer Demokratie einhält. Das bedeutet, dass das Regierungshandeln im Rahmen des Grundgesetzes erfolgen muss. Die Exekutive kann nur innerhalb des Rahmens handeln, den ihr die Legislative vorgibt. Europäisches Recht kann nur im Einvernehmen mit den europäischen Vertragspartnern aufgehoben werden. Hierzu muss der Bundestag der Bundesregierung jedoch vorher seine Zustimmung erteilen. Der entsprechende parlamentarische Vorgang fand allerdings nicht statt, damit missachtete die Bundesregierung das Parlament. Man handelte, ohne das Parlament zu befragen, ohne das Volk zu befragen, ohne sich von den Volksvertretern einen entsprechenden Handlungsrahmen geben zu lassen. Wie sollte man danach noch Vertrauen in den Pakt Regierung-Volk haben?

Für diesen Vertrauensverlust sind allerdings nicht nur die Kanzlerin und die Regierung verantwortlich. Der Deutsche Bundestag wurde schon aus kleineren Gründen zu Sondersitzungen zusammengerufen. Allein in der Regierungszeit Helmut Kohls waren Bundestagssondersitzungen in den Sommerpausen so üblich, dass sich die Öffentlichkeit schon wunderte, wenn es in einem Jahr einmal nicht zu Sondersitzungen gekommen war. Lag das vielleicht auch daran, dass frühere Bundestage schlichtweg selbstbewusster waren? Ging hier etwas Grundlegendes in den letzten Jahren verloren? Ich bin überzeugt, dass kein Kanzler vor Merkel die Tore ohne Rücksprache mit dem Parlament und den europäischen Partnern geöffnet hätte. Nicht im Traum wäre denen das eingefallen. Damit meine ich nicht, dass die Abgeordneten sich dem Anliegen vielleicht verweigert hätten. Nein, aber sie hätten ein geordnetes Verfahren mit Ziel, Beginn und Ende der Aktion inklusive der Konsultation mit den europäischen Partnern beschlossen und der Regierung auf den Weg gegeben. Darin besteht die Verantwortung der gewählten Volksvertreter. Es ist schockierend, wie lange das Parlament seinerseits untätig blieb. Ich will es direkt und aus meiner eigenen Politikerfahrung sagen: Ohne einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss wäre das früher nicht abgegangen, lieber Bundestag!

Moment, besteht nicht Demokratie aus der Gewaltenteilung? Was war denn mit den anderen Gewalten? Nichts. Die Judikative kontrollierte ihrerseits weder Exekutive noch Legislative und gab auch keinerlei staatsrechtliche Hinweise. Die Medien wiederum, die „Vierte Gewalt“, betätigten sich überwiegend als Applaus- und Regierungskampagnen-Agenturen. So etwas hält keine Demokratie aus. Der galoppierende Vertrauensverlust in Bundesregierung und Bundestag zerstörte die früher stabilen Mehrheitsverhältnisse im Bundestag.

Im Herbst 2015 offenbarte sich etwas, womit niemals vorher für die Bundesrepublik zu rechnen gewesen wäre: ein flächendeckendes Institutionenversagen. In der Folge riss sich eine Lawine aus dem Grundvertrauen der Bevölkerung los, die sich noch immer unberechenbar talwärts bewegt und die Parteienlandschaft der Bundesrepublik gewaltig zerzaust.

Eines kann ich mir nicht verkneifen: Legionen kluger Westdeutscher sangen uns Ostdeutschen vor beinahe dreißig Jahren immer wieder das Hohelied des demokratischen Rechtsstaates und seiner Institutionen. Ich für meinen Teil hatte das begierig aufgesogen. Wie konnte es aber dann 2015 geschehen, dass es so gut wie keine Stimmen gab, die das Recht über die Selbstjustiz der Bundesregierung stellten? Wir Ostdeutschen hatten 1989/90 schon mal einen Staat sang- und klanglos untergehen sehen, die meisten von uns wollten das damals sogar. Ein waffenstarrendes Unterdrückungsmonster verschwand beinahe über Nacht. Der vielen Ostdeutschen willkommene Abgang prägte sich tief ein und formte die Überzeugung: Das, was dem Unterdrückungsstaat zu Recht geschah, das sollte sich keinesfalls mit der verletzlicher erscheinenden Demokratie, in der die Menschen ihre Freiheit leben können, wiederholen. Diese Überzeugung scheint mir heute wichtiger denn je. Wir müssen uns eines klarmachen: Die Bundesrepublik Deutschland ist das freieste und demokratischste Staatsgebilde der Deutschen Geschichte. Das bedeutet, dass wir darauf vertrauen können müssen, dass Regeln eingehalten werden und Recht nicht gebrochen wird. Wir müssen deshalb laut werden und rufen: Mit Freiheit und Demokratie spielt man nicht! Spielt nicht mit dieser Bundesrepublik Deutschland! Spielt nicht mit dem Vertrauen des Volkes in diesen Staat! Schwindet das Vertrauen, geht das Gemeinwesen schweren Zeiten entgegen. Das ist das kleine Einmaleins des Rechtsstaates in Verbindung mit freien, geheimen und direkten Wahlen! Genauso wollte ich das 1989. Viele andere wollten das auch. Wir waren und wir sind überzeugt: Diese Republik ist nicht das hilflose Beutetier von Parteien. Sie ist das, was wir alle daraus machen.

Dieser Text ist ein Auszug aus dem Buch von Eva Quistorp, Richard Schröder und Gunter Weißgerber: Weltoffenes Deutschland? Zehn Thesen, die unser Land verändern, Die Veröffentlichung erfolgt mit freundlicher Genehmigung des Verlags. Besprechung von Ulrich Schödlbauer auf Globkult.

Foto: achgut.com

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Leserpost

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Gabriele Klein / 15.05.2018

Auch ich wünsche Frau Lengsfeld viel Erfolg. Bin allerdings hier sehr pesimistisch, denn mir wäre kein einziger Fall in der Geschichte bekannt wo ein Rechtsstaat mit Hilfe von Petitionen erreicht worden wäre…..... Der Rechtsstaat bedarf seiner Durchsetzung und dies ist ganz am Ende eine Frage der Macht und wer sie hat. Jemand der die Gewaltenteilung, sei es innerhalb eines Parteiengefüges, oder im Lande selbst außer Kraft setzt, macht auf mich nicht gerade den Eindruck dass es ihm oder ihr um Rechtstaatlichkeit d.h. Begrenzung des Machtmißbrauchs zu tun ist. Andrerseits, wäre mir kein Despot bekannt der sich NICHT zur Rechtstaatlichkeit bekannt hätte… Der Unterdrücker versteht halt nur was anderes darunter als der Unterdrückte. D.h. es ist im Grunde eine Frage der Macht über die Definition…......  Unterdrücker haben es an sich,  nicht die Logik ( das wäre fatal) sondern die ihr zu Grunde liegenden Definitionen zu ändern. Es ist immer das gleiche Spiel. Wir beobachten es in der Wissenschaft wie auch in der Jurispudenz….... Ein kleiner semantischer Trick genügt und das gewünschte Ergebnis ist erreicht wie im Spiel mit dem Wörtchen “können”  Es könnte sein dass man etwas nutzt (nämlich weil man es MUSS auch man es nicht will wie z.B. eine Straße beim Transport eines Bewußtlosen ins Krankenhaus . Es könnte aber auch sein dass man etwas nutzt weil nicht weil man es muss sonder weil man es will wie z.B.  beim Einschalten von Unterhaltungsprogramme…....  Und, schwups,  schon ist die juristische Begründung für Quetschgebühren ohne Ende analog der Straßenabgaben da, man muß es nur bereitstellen, so daß man könnte ......  (ganz egal ob man nun will oder nicht…...

Martin Stumpp / 15.05.2018

So richtig der Hinweis auf die Notwendigkeit einer Gewaltenteilung in einem demokratischen Staatswesen ist, so falsch ist die Feststellung dass diese Bestandteil unserer “Demokratie” sei. Allein der Parlamentarische Staatssekretär beweist, dass dem nicht so ist. Wie bitteschön kann man von Gewaltenteilung sprechen, wenn nahezu die ganze Regierung aus Parlamentariern besteht. Auch der Hinweis, es wären nur relativ wenige, geht angesichts des Fraktionszwangs und Kontrolle der Fraktionen durch die Parteien, insbesondere deren Vorsitzenden, die letztlich die Deals aushandeln, ins Leere. Aber die Verfassungsrichter sind wenigstens unabhängig! Stimmt formal unabhängig ja, aber eben nicht unparteiisch. Und dass dort nicht allzuviel unabhängige Geister Platz nehmen, dafür sorgt der Partieproportz bei der Wahl von Bundestag und Bundesrat. Über die Vierte Gewalt zu sprechen erübrigt sich angesichts der Fakten. Die Regierungsnähe der meisten deutschen Medien ist zwischenzeitlich schon Legende, denn auch hier kann Parteizugehörigkeit oder -nähe bei der Karriere nutzen. Und wer wissen will woran dies liegt, denke darüber nach, wie das GG in Kraft gesetzt wurde. Über eine Volksabstimmung? Nein! Durch gewählte Volksvertreter? Nein! Als ich Jung war wurde mir erklärt, das wäre deshalb so, weil auch die Deutschen der Sowjetisch besetzten Zone gefragt werden müssten. Das GG wäre daher nur provisorisch und nur bis zur Einheit Deutschlands gültig. Dies wäre auch so im Artikel 146 GG festgelegt. Herr Weißgerber, wie haben Sie abgestimmt als der Artikel 146 des GG außer Kraft gesetzt wurde?

Helmut Driesel / 15.05.2018

Ist das nicht genau das Geschwätz von gestern, das nicht weiter hilft? Besonders nicht der Regierung. Ich meine, da reden doch Leute, die bis zum Tage ihrer Aussonderung im Bundestag saßen und alles bis dahin ok fanden? Ich hätte auch nicht gedacht, dass langjährige Mandatsträger im Ruhestand solche Sachen wie Demokratie und Rechtsstaat verwechseln. Rechtsstaat hätten wir in der DDR auch haben können, ich vermute, das hätten die Auguren im Westen gar nicht bemerkt. Gar nicht auszudenken, sehr geehrter Herr Weißgerber, wie oft Sie da heute den Zeigefinger hätten heben und mit einem tiefen Seufzer Sätze mit “Damals…” zum Besten hätten geben können.

Albert Fütterer / 15.05.2018

Sehr geehrter Herr Weißgerber, Ihr verschwurbelter hochgestochener unverständlicher Text, weshalb Sie die Erklärung 2018 nicht unterschrieben haben, liefert keine Erklärung dafür. Der von Ihnen selbst erkannte Widerspruch wird dadurch nicht aufgelöst. Auch Ihr Verweis auf Schröder hilft mir nicht viel weiter. Dort steht: „Auch ich habe Einwände gegen diese Erklärung. Eine Solidarisierung mit unbenannten Demonstranten, von denen ich nicht sicher bin, dass sie dann auch noch »Ausländer raus« oder »Merkel muss weg« grölen (allein der Bundestag darf und zwar allein durch konstruktives Misstrauensvotum eine Kanzlerin absetzen), ist für mich völlig inakzeptabel. Zudem lässt die Gemeinsame Erklärung sträflich in der Schwebe, was genau an Deutschlands Grenzen geschehen soll. Soll das Schengen-Abkommen abgeschafft werden? Soll die Dublin III-Verordnung praktiziert werden? Es klingt so, als sollen die deutschen Grenzen für Migranten ohne Visum geschlossen werden. Das steht aber in dem Text wörtlich nicht drin und würde so auch geltendem Recht und Gesetz gar nicht entsprechen.“ Dies sei auch Ihre Position. Demnach verlangen Sie von jedem Teilnehmer einer Demonstration , dass er sich ausweist und auf einem Fragebogen zu erkennen gibt, wer er ist. Sie erklären sich gemein mit einer Position, die keinen Unterschied macht, ob jemand „Ausländer raus“ oder „Merkel muss weg“ grölt. Ich sehe da sehr wohl einen großen Unterschied. Herr Schröder und Sie werfen das aber unreflektiert in eine gemeinsame Kiste, genau wie alle linksextremen Antifas, die beide Gruppen von Demonstranten als Nazis bezeichnen. Wenn ich auf eine Demo gehe und dort „Merkel muss weg“ rufe, dann gebe ich einer berechtigten politischen Forderung Ausdruck, da Merkel das deutsche Volk verraten hat und fortwährend Rechtsbrüche begeht. Wenn ich aber „Ausländer raus“ gröle, dann verhalte ich mich ausländerfeindlich und undemokratisch. Schämen Sie sich für Ihren Beitrag

Helge-Rainer Decke / 15.05.2018

Deutschland hat ca. 82 Millionen Einwohner. Davon sind ca. 75 Prozent volljährig. Wenn also 155. 000 die Erklärung unterschrieben haben, so bewegt sich das Ergebnis im Promille Bereich. Und darüber soll der Bundestag beraten?  Darauf einen Dujardin.

Markus Knust / 15.05.2018

Klar lasst uns unseren Protest aufspalten und wegen eines Satzes eine solche Erklärung nicht unterschreiben, damit Ansatzpunkte geschaffen werden, für die Guten und Toleranten so gern zwischen uns treiben. Erfolgreich, wie man sieht. Den Rest des Textes habe ich mir dann gespart. “Ich bin ja auch der Meinung, aber (beliebige Distanziererei einsetzen),,,” ist genau unser Problem. Entweder man will das sich die Zustände ändern, oder eben nicht. Dazwischen gibt es nichts mehr, dafür haben andere gesorgt.

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