Von Andreas Zimmermann.
Steht die nächste Pseudo-Pandemie vor der Tür? Der Zombie „Vogelgrippe“ wird gerade wiederbelebt. Zeit zu erklären, warum Zwangsmaßnahmen auch bei einer echten Pandemie nicht gerechtfertigt wären.
„Here I go again“, sangen Whitesnake vor 38 Jahren. Freunde des Jazz bevorzugen vermutlich Ray Charles' Song aus dem Jahr 1962 mit dem fast identischen Titel „Here we go again“. Wobei es dabei nicht, wie manche Mitglieder des Scholz’schen Restkabinetts vermuten dürften, um Personen geht, die irgendwo herumgehen, sondern darum, dass sich jemand zum wiederholten Mal in der gleichen Situation wiederfindet. Und genau dieses Gefühl stellt sich bei den aktuellen Meldungen zur Vogelgrippevariante mit dem griffigen Kürzel H5N1 ein. Kalifornien hat bereits den Notstand verhängt, der erste angebliche Todesfall wurde gerade bekanntgegeben, und verschiedene Länder haben damit angefangen, sogenannte „Impfstoffe“ zu bunkern.
Und wie bei SARS-CoV-2 wird auch wieder die PCR-Amplifikation dazu missbraucht, um angeblich „symptomlos Erkranke“, eine klassische contradictio in adjecto, zu entdecken, bei denen es sich schlicht um falsch positive Ergebnisse handelt, zumal man im Vergleich zu Christian Drostens Mickey-Maus-Test auf SARS-CoV-2 gleich noch einmal fünf Zyklen hinzugefügt hat und das Ausgangsmaterial mit völlig irrsinnigen 45 Zyklen (nach der offiziellen Empfehlung der amerikanischen FDA) zu vervielfältigen versucht. Was bei einer idealen PCR, sprich einer Verdoppelung in jedem Zyklus, einer Vervielfältigung um den Faktor also 2 hoch 45 oder, in anderen Worten, um den Faktor 35 Billionen entspricht. Wohlgemerkt, deutsche Billionen, oder in Zahlen 3,5 x 10 hoch 13. Damit bekommt man auch einen Brocken Mondgestein positiv.
Natürlich dürfen auch die Pandemisten nicht fehlen, die tägliches Testen aller angeblich gefährdeten Nutztiere und der mit ihnen in Kontakt kommenden Personen fordern. Mit anderen Worten, die nächste herbeigetestete Pseudo-Pandemie steht vor der Tür. Dabei wird der Zombie „Vogelgrippe“ schon seit Jahrzehnten durch die mediale Manege getrieben, wie ich hier auf der Achse des Guten vor über eineinhalb Jahren schon einmal beschrieben habe.
Aber wenn es darum geht, die Bevölkerung in Angst und Panik zu versetzen, dann kennt der politmediale Komplex schon länger keine roten Linien mehr, egal wie lächerlich, bösartig oder unanständig sein Vorgehen auch sein mag. Und lächerlich ist die Mär von der angeblich tödlichen Vogelgrippe wahrhaftig. Denn in den USA, einem Land mit 336 Millionen Einwohnern, wurden im letzten Jahr gerade einmal 46 Personen positiv getestet (also 0,000014 Prozent), von denen kein einziger gestorben ist, was für H5N1 eine rechnerische Infektionssterblichkeit für 2024 von genau 0 ergibt.
Suchen Sie sich aus, welches neue Virus Ihnen am besten gefällt
Umso unanständiger ist es, hieraus nicht nur eine angebliche Bedrohung aufzublasen, sondern auch noch Steuergelder für sogenannte „Impfstoffe“ auszugeben, deren Wirksamkeit man noch nicht einmal, wie dies bei den sogenannten Covid-19-Impfstoffen gemacht wurde, fälschen kann, weil sich für Vogelgrippe überhaupt keine klinische Wirksamkeit testen lässt.
Denn H5N1 zirkuliert nicht in der menschlichen Bevölkerung, weil es nicht von Mensch zu Mensch übertragbar ist. Deshalb beschränken sich die Ergebnisse der „Impfstoffstudien“ auf das Messen von Surrogatparametern wie Antikörperkonzentrationen, deren Übertragbarkeit auf klinische Wirksamkeit gegen Null geht. Ach ja, und auf das Herunterspielen von Nebenwirkungen, weil in der „Impfgruppe“ immerhin elf Studienteilnehmer das Zeitliche gesegnet haben, während es in der Placebogruppe nur ein einziger war.
Würde der ganze Wahnsinn nicht dermaßen viel Schaden anrichten, könnte man es ja irgendwie als bitterböse, schwarze Komödie betrachten. Es ist nur leider bittere Realität. In manchen Gegenden der USA kommt auch die Maskenpflicht wieder zurück, eine ähnlich sinnlose Maßnahme gegen respiratorische Erreger wie die immer wieder propagierten oder auch erzwungenen Impfungen, die angeblich vor Grippe oder Covid-19 schützen sollen. Im besten Fall haben diese Injektionen keine Wirkung, manchmal haben sie neben gefährlichen bis tödlichen Nebenwirkungen aber auch noch den Effekt, dass „Geimpfte“ häufiger unter der Krankheit leiden, gegen die die „Impfungen“ angeblich schützen sollen, als „Ungeimpfte“, wie für die sogenannten „Covid-19-Impfungen“ gerade wieder einmal in einer japanischen Studie gezeigt wurde.
Und weil der meiste Blödsinn, der in den USA zirkuliert, über kurz oder lang hierzulande ja doch aufgegriffen wird und mit schöner Regelmäßigkeit die nächste, angeblich schon vor der Tür stehende Pandemie (neben Vogelgrippe wahlweise Affenpocken, Ebola, Marburg oder irgendwelche lange bekannten Erkrankungen wie aktuell das menschliche Metapneumovirus, suchen Sie sich aus, was Ihnen am besten gefällt) propagiert wird, möchte ich, wenn auch zum wiederholten Male, die Kernpunkte der angeblichen „Pandemie-Bekämpfung“ noch einmal aufgreifen.
Marsmännchen, Regentänze und Robert Habecks Kompetenz
Beginnen wir mit den sogenannten „Impfungen“. Ganz egal, ob es sich um abgeschwächte Erreger, einzelne biotechnisch hergestellte Proteine oder Nukleinsäuren mit der Bauanleitung dieser Proteine handelt, wenn das menschliche Immunsystem schon bei einer natürlichen Infektion keine dauerhafte Immunität aufbaut, dann lässt sich diese auch mit keiner wie auch immer gearteten „Impfung“ erreichen.
Und diese Charakterisierung trifft nun einmal auf sämtliche Erreger, die hinter den klassischen Erkältungswellen stehen, zu (sonst gäbe es nicht Jahr für Jahr wiederkehrende, wenn auch unterschiedlich stark ausfallende Erkältungswellen), seien es nun Rhinoviren, Influenzaviren, die diversen Coronaviren oder was auch immer. Ende der Geschichte. Wer will, kann diese Aussage gerne anhand der offiziellen Zahlen der amerikanischen CDC überprüfen, die die Situation vermutlich immer noch zu positiv darstellen.
Das Gleiche gilt für die geistlosen Maskierungen, die gerade von medizinischen Einrichtungen völlig evidenzfrei immer wieder gefordert werden. Ja, ich weiß, Menschen glauben, wenn ein Vorhang vor dem Gesicht hängt, dann muss das doch etwas bewirken. Aber erstens wissen wir überhaupt nicht, wie respiratorische Viren (der Name bezieht sich darauf, dass sie Symptome in unserem Atmungssystem auslösen, nicht auf ihren Übertragungsweg) übertragen werden, und zweitens zeigen sämtliche Studien wie auch die Erfahrungen der „Corona-Jahre“, dass Lappen vor dem Gesicht genau Null Einfluss auf die Raten an positiven PCR-Tests wie auch auf die Häufigkeit respiratorischer Erkrankungen haben. Wer will, kann Letzteres gerne anhand der offiziellen RKI-Wochenberichte überprüfen.
Was haben wir noch an „Maßnahmen“, mit denen Politiker die Bevölkerung terrorisiert haben und dies auch so gerne wieder machen würden? Ach ja, die sogenannten „Kontaktbeschränkungen“ in ihren verschiedensten Formen, von Schul- und Geschäftsschließungen über die Verbote von Veranstaltungen und Demonstrationen (es sei denn, sie waren regierungskonform, dann gab es anscheinend kein „Infektionsrisiko“) bis zu „Abstandsvorschriften“, nächtlichen Ausgangssperren (gab es eigentlich irgendwelche Evidenz, dass SARS-CoV-2 damals nachtaktiv war?), „Einbahnstraßenregelungen“ im Baumarkt genauso wie beim Spaziergang um den See und Konzerten mit Besuchern in Schafspferchen (wie passend). Und beinahe hätte ich jetzt die „Verweilverbote“ vergessen – nie sollten wir den Tweet der Polizei vergessen, dass es verboten sei, ein Buch auf einer Parkbank zu lesen. Wer heute noch glaubt, dass diese Idiotien irgendeinen Einfluss auf die Verbreitung respiratorischer Erreger haben könnten, der kann genauso gut an Marsmännchen, Regentänze und Robert Habecks wirtschaftliche Kompetenz glauben.
Die einzig wirksame Maßnahme gegen erfundene Pandemien besteht darin, den Verbreitern der Pandemielügen keinen Glauben zu schenken. Und die einzig wirksame Maßnahme gegen die jährlich wiederkehrende Erkältungssaison wäre, staatlicherseits dafür zu sorgen, dass das Gesundheitssystem darauf vorbereitet ist, während der winterlichen Erkältungswellen die alten und immungeschwächten Menschen, die zwangsläufig jedes Jahr erkranken, sinnvoll und menschenwürdig zu versorgen. Etwas, das in Deutschland genauso wie etwa in Großbritannien immer weniger funktioniert.
Und bei einer echten Pandemie?
Ich möchte mich noch auf eine Frage konzentrieren, die in den Kommentaren zu meinem letzten Artikel aufkam, nämlich ob ich staatliche Maßnahmen denn für gerechtfertigt halten würde, sollte es eine echte Pandemie geben. Und um des Arguments willen werde ich die Tatsache ignorieren, dass es keine überzeugende Evidenz gibt, dass Pandemien in einigermaßen technisierten Ländern mit einer halbwegs vernünftig ernährten Bevölkerung und einem zumindest rudimentär funktionierenden Gesundheitssystem (sprich in Ländern wie dem „besten Deutschland aller Zeiten“ im Jahr des Herrn 2025) überhaupt auftreten könnten.
Nehmen wir also fiktiv an, es würde tatsächlich ein neuer, sich rasch ausbreitender Erreger auftreten, der wahrnehmbare Auswirkungen auf die Morbidität und Mortalität auf Bevölkerungsebene hätte und gegen den es keine Kreuzimmunität gibt (alles Bedingungen, die bei SARS-CoV-2 nicht erfüllt waren). In einem solchen Fall müsste man mit Sicherheit keine „Maßnahmen“ vorschreiben, weil die Menschen sowieso versuchen würden, eine Ansteckung zu vermeiden und für sinnvolle Vorschläge ohne Frage mehr als nur ein offenes Ohr hätten.
Wir müssen also in unserem fiktiven Beispiel noch eine weitere Annahme hinzufügen, nämlich, dass die Mehrheit der Bevölkerung entweder zu dumm ist, für ihre eigene Gesundheit Sorge zu tragen oder aus anderen Gründen sinnvolle Empfehlungen ignoriert. Wäre es, wenn man von allen diesen doch recht unrealistischen Annahmen ausgeht, zumindest dann gerechtfertigt, dass die herrschenden Politiker den Menschen im von ihnen beherrschten Land vorschreiben, wen diese Menschen treffen dürfen, dass sie ihr Gesicht verhüllen müssen, sich gegen ihren Willen Injektionen verpassen lassen müssen oder auch ihren Beruf nicht mehr ausüben dürfen und damit ihre wirtschaftliche Existenz zerstört wird?
Nun, die Antwort auf diese Frage hängt natürlich davon ab, welchem Gesellschaftsmodell man (heimlich oder offen) anhängt. Als Anhänger des Totalitarismus, was, wenn man sie nach ihren Worten wie auch ihren Taten beurteilt, die Mehrheit der Mitglieder des politmedialen Komplexes in Deutschland adäquat beschreibt, würde man diese Frage natürlich bejahen.
Anders fällt die Antwort aus, wenn man auf dem Boden des Grundgesetzes steht und damit ein Anhänger der freiheitlich-demokratischen Grundordnung ist – eine beziehungsweise eigentlich sogar zwei Charakterisierungen, die beide auf Vertreter der „Berliner Republik“ kaum noch zutreffen.
Für Menschen, die die im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland niedergelegten Grundrechte achten und für die der Begriff „freiheitlich-demokratische Grundordnung“ keine leere Worthülse darstellt, kann es auf die Frage, ob die „Vertreter des Staates“ im Falle einer „echten Pandemie“ sogenannte „Maßnahmen“ verhängen dürfen, wie sie dies in der Corona-Pseudo-Pandemie getan haben, tatsächlich nur eine Antwort geben: Nein. Und diese Antwort lässt sich auch begründen.
„Demokratie ist die Macht des Volkes über das Volk.“
Betrachten wir zunächst den Ausdruck „freiheitlich-demokratische Grundordnung“. Und um jeglicher rechtspopulistischer Umtriebe unverdächtig zu sein, verwende ich, soweit möglich, im Weiteren die Definitionen, die Wikipedia liefert. Zum Begriff Freiheit findet sich dazu Folgendes: „Freiheit (lateinisch libertas) wird in einem weiten Sinn als die Möglichkeit verstanden, ohne Zwang zwischen unterschiedlichen Optionen auszuwählen und entscheiden zu können. Der Begriff benennt in Philosophie, Politikwissenschaft, Theologie und Recht der Moderne allgemein einen Zustand der Autonomie eines Subjekts.“
Nun, das ist ziemlich eindeutig, würde ich sagen, und passt mit Masken-, Impf- und Abstandzwang so gar nicht zusammen. Sehen wir nun also, was Wikipedia zum Begriff „Demokratie“ zu sagen hat: „Demokratie (von altgriechisch δημοκρατία dēmokratía Volksherrschaft) ist ein Begriff für Formen der Herrschaftsorganisation auf der Grundlage der Partizipation beziehungsweise Teilhabe aller an der politischen Willensbildung.“ Und weiter lesen wir: „Aus der ursprünglichen Wortbedeutung von Demokratie (Macht oder Herrschaft des Volkes) abgeleitet und um das Objekt der Herrschaftsausübung logisch erweitert folgert Giovanni Sartori: „Demokratie ist die Macht des Volkes über das Volk.“ Dabei zu beachten sei, dass die vom Volk nach oben ausgehende Macht – wiederum durch die Kontrolle des Volkes – auch die Machtausübung nach unten bestimme. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass die Herrschaft über das Volk mit der Herrschaft des Volkes nichts zu tun habe. „Wer Macht delegiert, kann sie auch verlieren; Wahlen sind nicht notwendig frei; und die Repräsentation ist nicht unbedingt eine echte.“
Klingt das wie das, was die Bevölkerung während der politmedialen Pseudo-Pandemie erleben musste? Nicht wirklich, würde ich sagen. Betrachten wir abschließend noch, was das deutsche Grundgesetz zu diesen Themen zu sagen hat. Das gesamte Grundgesetz findet sich übrigens im Wortlaut auf den Seiten des Deutschen Bundestages, woher auch sämtliche unten verwendeten Textausschnitte stammen. Und ich bin mir sicher, dass kaum einer der Bundestagsabgeordneten sich jemals auf diese Seite verirrt hat. Dabei lohnt es sich, sich im Wortlaut in Erinnerung zu rufen, was dort eigentlich geschrieben steht.
Hat es in der gesamten Geschichte der Bundesrepublik nicht gegeben
Beginnen wir mit Artikel 1. Dieser lautet: „Artikel 1: (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt. (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.“
Weiter geht es zunächst mit Artikel 20, denn diese beiden Artikel sind (eigentlich) durch die sogenannte „Ewigkeitsklausel“ geschützt. Dort heißt es: „Artikel 20: (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden. (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“
Die erwähnte „Ewigkeitsklausel“ findet sich in Artikel 79, Absatz 3: „Artikel 79: (3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.“ Fasst man die hier erwähnten Grundsätze zusammen, so ist auch jegliche Gesetzgebung, die die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt, unzulässig.
Wie etwa die staatlichen Verordnungen, die es während der Pseudo-Pandemie Angehörigen verboten haben, ihre sterbenden Verwandten zu besuchen und in deren letzten Stunden bei ihnen zu sein. Mehr als 300.000 Menschen mussten aufgrund dieser eindeutig verfassungswidrigen staatlichen Regelungen in diesen Jahren einsam und alleine sterben. Einen klareren staatlichen Verstoß gegen Artikel 1, Absatz 1 des Deutschen Grundgesetzes hat es in der gesamten Geschichte der Bundesrepublik nicht gegeben.
Mündige Bürger, dümmliche Untertanen oder gefährliche Staatsfeinde?
Und wer jetzt mit dem Argument kommt, dass Grundrechte durch Gesetze eingeschränkt werden dürfen, den muss ich enttäuschen. Denn vollständig lauten die relevanten Absätze 1 und 2 von Artikel 19 folgendermaßen: „Artikel 19: (1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen. (2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.“ Letzterer Punkt gilt damit auch für die körperliche Unversehrtheit wie auch die Freiheit der Person, die (eigentlich) in Artikel 2, Absatz 2 garantiert werden: „Artikel 2: (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.“
Gemeinsam mit Artikel 19, Absatz 2, dass nämlich kein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angegriffen werden darf, verbieten sich damit (eigentlich, sofern Legislative, Exekutive und Judikative sich in Deutschland noch an das Grundgesetz gebunden fühlen würden, was offensichtlich nicht der Fall ist) sämtliche medizinischen Zwangsmaßnahmen wie Impfzwanggesetze für größere Bevölkerungsgruppen und schon gar eine allgemeine Impfpflicht, wie sie im April 2022 im Bundestag zur Abstimmung stand.
Aber auch die gesetzliche Masernimpfpflicht, die für Kinder gilt, die öffentliche Einrichtungen besuchen, und damit aufgrund der Schulpflicht faktisch alle Kinder in Deutschland betrifft, tastet das Grundrecht auf körperliche Unversehrt völlig offensichtlich in seinem Wesensgehalt an, weil dieses Gesetz besagtes Grundrecht für sämtliche schulpflichtigen Kinder in Deutschland schlicht und einfach abschafft.
Abgesehen davon, dass sie, außer für Juristen, offensichtlich grundgesetzwidrig sind, passen vom Staat verordnete, medizinische Zwangsmaßnahmen aber noch aus einem ganz anderen Grund nicht zu einem demokratischen Staatswesen. Eine Demokratie beruht immer auf dem Prinzip des mündigen Bürgers, denn immerhin ist es in einer Demokratie den Bürgern anvertraut, über Wahlen die Machthaber des Staates zu bestimmen oder auch wieder abzuberufen.
Und es ist schlicht und einfach ein eklatanter Widerspruch, Menschen das Urteilsvermögen zuzutrauen, über das politische Schicksal ihres Landes mitzubestimmen, ihnen aber gleichzeitig nicht zuzutrauen, Entscheidungen, die ihre eigene Gesundheit betreffen, selbsttätig zu treffen. Von daher hatte das absolut unsägliche Verhalten der Mitglieder des politmedialen Komplexes während der Corona-Jahre zumindest etwas Gutes – es hat gezeigt, dass sie die Bevölkerung keineswegs für mündige Bürger, sondern wahlweise für etwas dümmliche Untertanen oder renitente, gefährliche Staatsfeinde halten.
Den Demokratiefeinden eine Abfuhr erteilen
Das aktuelle Gekreische des politmedialen Komplexes über angebliche „Wählermanipulation“ in den sozialen Medien ist insofern genauso konsequent wie die flankierenden Zensurforderungen, kommt beides doch von den gleichen Leuten, die auch noch die abseitigsten „Pandemie-Maßnahmen“ begeistert propagiert haben, solange damit die Bevölkerung, die offensichtlich in ihren Augen zu eigenständigen Entscheidungen geistig nicht in der Lage ist, gegängelt werden konnte. Es handelt sich bei diesen Vertretern der Berliner Republik im Speziellen und des langsam untergehenden Westens im Allgemeinen, samt den ihnen angeschlossenen Medien, schlicht und einfach um Feinde von Freiheit und Demokratie, egal wie oft sie diese Begriffe in Orwellscher Manier im Mund führen.
Und in einem Moment seltsamer Ehrlichkeit hat mit Thierry Breton einer der Vertreter der EU-Nomenklatura eben erst auch zugegeben, dass die Ergebnisse demokratischer Wahlen von den Machthabern nur dann akzeptiert werden, wenn sie ihnen in den Kram passen. Ansonsten werden die Ergebnisse der Wahlen eben rückgängig gemacht, wie Breton in verblüffender Offenheit klargestellt hat: „Wir haben es in Rumänien getan und wir werden es offensichtlich, falls nötig, auch in Deutschland tun müssen.“
„Here I go again“, so habe ich diesen Artikel begonnen. Und genauso ist es auch. Die inszenierte Corona-Pseudo-Pandemie war ein Angriff sowohl auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung als auch auf die verfassungsmäßige Ordnung Deutschlands durch die sogenannten „Funktionseliten“. Dieser Angriff war am Ende nur teilweise erfolgreich.
Doch jene, die diesen Angriff ausgeübt haben, sind weiter an der Macht und wie die heimliche Verabschiedung des „UN-Überwachungspakts“ perverserweise ausgerechnet am Heiligen Abend gezeigt hat, sind sie fest entschlossen, ihr Zerstörungswerk fortzusetzen, sei es unter dem Deckmantel der „Sicherheit“, des „Klimaschutzes“, des „Kampfes gegen rechts“ oder vielleicht auch bald wieder unter dem Vorwand einer „neuen Pandemie“.
Andreas Zimmermann ist promovierter Naturwissenschaftler und lehrt an einer deutschen Hochschule. Er schreibt hier unter einem Pseudonym.