„Demokratie leben!“ nennt sich ein Förderprogramm des Bundesfamilienministeriums. Nach Eigendarstellung fördert es bundesweit Projekte, die sich für Demokratie und Vielfalt und gegen Extremismus einsetzen. Wie immer, wenn keine konkreten, nachprüfbaren Ziele angegeben sind, sondern schwurblige Allgemeinplätze Verwendung finden, geht es tatsächlich um anderes: Zum einen geht es um die einseitige Beeinflussung des politischen Diskurses (also das Gegenteil von Förderung der Demokratie), zum anderen um die Alimentierung gleich- oder ähnlich gesinnter Aktivisten auf Steuerzahlerkosten.
Es liegt auf der Hand, dass solche Förderprogramme nicht ehrliche, rechtschaffene, arbeitsame Bürger und Organisationen fördern. Denn welcher rechtschaffene Bürger will schon mit Fördermitteln, also mit fremdem Geld, andere Menschen dazu bringen, seine Überzeugungen zu ändern? So etwas machen nur unredliche Schmarotzer. Es ist ähnlich wie bei den Medien. Nehmen diese Staatsgelder entgegen, sind sie nicht seriös und betreiben nicht (regierungs)unabhängigen Journalismus.
„Demokratie leben!“ ist diskriminierend und antidemokratisch
Bekanntlich gibt es unzählige linke bis hin zu linksradikalen Organisationen, die aus dem Programm „Demokratie leben“ Fördergelder erhalten (um nur drei bekannte Beispiele zu nennen: Correctiv, HateAid, Amadeu Antonio Stiftung), aber – soweit ersichtlich – nicht auch nur eine konservative/rechte Organisation. Das Programm kommt also ausschließlich linken Organisationen zugute. Die Einseitigkeit der Förderung der politischen Linken steht einer Anerkennung des Programms als demokratieförderlich von vornherein entgegen. Denn Demokratie lebt von der Auseinandersetzung unterschiedlicher politischer Richtungen. Das unterstützt dieses Programm nicht.
In einer Demokratie hat sich die Willensbildung von unten nach oben zu vollziehen und nicht umgekehrt von oben nach unten. Ein demokratischer Staat darf dabei keine politische Richtung bevorzugen. Das jedoch geschieht, indem der Staat eine Seite verstärkt finanziert und damit eine einseitige Einwirkung auf die Willensbildung des Volkes aktiv unterstützt. Unerheblich ist dabei, ob theoretisch auch nicht-linke Organisationen Fördergelder beantragen können. Das erscheint zweifelhaft, denn Voraussetzungen und Zielsetzungen des Programms sind auf linksgerichtete Organisationen zugeschnitten.
Letztlich kommt es aber ohnehin nicht darauf an, aus welchen Gründen eine Seite des politischen Spektrums nicht an solchen Programmen teilnimmt. Auch eine Förderung, die offen für alle Seiten ausgestaltet wäre, sich aber tatsächlich als einseitig erweist, ist im Ergebnis antidemokratisch. Die Förderung durch „Demokratie leben“ widerspricht daher demokratischen Prinzipien und ist grundgesetzwidrig. Würde man ein Förderprogramm auflegen, das beispielsweise ausschließlich Männer begünstigt, würden ganze Heerscharen von Aktivisten laut „Diskriminierung“ schreien. Es sei angemerkt, dass auch eine gleichmäßige Verteilung von Fördergeldern auf politische Richtungen als demokratiefeindlich abzulehnen ist, da auch dann der Staat einzelne politische Organisationen gegenüber nichtbegünstigten Akteuren bevorzugt.
„Demokratie leben!“ fördert Steuergeldabzocke
Mit der einseitigen Beeinflussung des politischen Diskurses geht untrennbar einher die Alimentierung politischer Aktivisten des linken Lagers auf Steuerzahlerkosten. Hunderte Millionen Euro gehen seit Jahren in die linke Szene. Das Bundesprogramm „Demokratie leben“ ist dabei nur eines von vielen Programmen. Es gibt zahlreiche weitere Fördertöpfe nicht nur auf Bundesebene, sondern auch auf Länder-, Kommunal- und EU-Ebene.
Wie die Abzocke des Steuerzahlers rein praktisch funktioniert, lässt sich am Programm „Demokratie leben“ gut zeigen. Dieses Programm gewährt eine sogenannte Festbetragsförderung. Bei dieser Form der Förderung werden nicht konkret bezifferte Ausgaben gefördert. Vielmehr erhalten die Begünstigten pauschalierte Festbeträge für Personal- und für Gemeinkosten.
Für 2025 betrugen diese Festbeträge beim Personal zwischen 56.207 € und 90.526 € pro Mitarbeiter, der einem Projekt zugeordnet ist. Wobei diese Beträge auf 90 Prozent reduziert werden. Siehe das Merkblatt des Bundesfamilienministeriums (Seite 2) über die zuwendungsfähigen Ausgaben bei Festbetragsfinanzierung. Welchen Betrag ein Fördergeldempfänger erhält, hängt von der „Qualifikation“ des Mitarbeiters ab. Den Höchstbetrag von 81.473 € (also 90 Prozent x 90.526 €) gibt es für Mitarbeiter mit Hochschulstudium.
Zusätzlich zu den Personalkosten wird zur Abgeltung der Gemeinkosten ein pauschaler Zuschlag von 29,4 Prozent auf die Personalkosten gezahlt. Gemeinkosten sind allgemeinen Kosten eines Unternehmens wie Geschäftsleitung, Miete, EDV, Buchhaltung, Telefon usw. Das sind dann also noch einmal bis zu 19.083 € pro Mitarbeiter (!). Ob die Gemeinkosten tatsächlich höher oder niedriger sind, ist unerheblich. Eine Organisation kann also ein paar Absolventen der Soziologie einstellen, ihnen Mindestlohn zahlen, erhält aber aus dem Programm mehr als 100.000 € pro Mitarbeiter.
Das Merkblatt teilt zum Zuschlag mit: „Der Gemeinkostenzuschlag auf das steuerliche Brutto in Höhe von 29,4 % ist eine Umlage für Kosten von nicht unmittelbar an der Projektumsetzung beteiligte Querschnittseinheiten Ihrer Organisation. Der Gemeinkostenzuschlag dient der Deckung dieser Kosten, wenn und sofern sie in Ihren Organisationen tatsächlich anfallen. Hierzu zählen z.B. Geschäftsführung/Leitung, interne Beauftragte (z.B. Datenschutzbeauftragte), Controlling, Arbeitsschutz, Lohnbuchhaltung, Informationstechnik usw.“ Und weiter heißt es im Merkblatt: „Aus der Sachkostenpauschale sind Kosten für sächliche Verwaltungsausgaben (Geschäftsbedarf, Arbeitsplatzausstattung, Aus- und Fortbildungskosten, Dienstreisen, Gerichtskosten), Investitionen (Arbeitsplatzausstattung und Ausrüstung, Erwerb von Fahrzeugen) und Büroräume und Arbeitsplätze (insb. Mieten und Pachten sowie damit einhergehende weitere Kosten) zu bestreiten.“
Förderpraxis ist wie Lottogewinn
Die Einschränkung bei der Gemeinkostenerstattung „sofern sie tatsächlich anfallen“ ist faktisch keine. Denn Gemeinkosten fallen in jedem Unternehmen an, insofern gibt es den Gemeinkostenzuschlag quasi automatisch. Durch diese Form der pauschalen Förderung ist eine Kontrolle der Fördergeldempfänger hinfällig. Es kann nur noch „überprüft“ werden, ob überhaupt Mitarbeiter mit entsprechendem Bildungsabschluss eingestellt wurden, welche Art der Tätigkeit der Mitarbeiter ausgeübt wurde und welche Dauer die Tätigkeit hatte. Selbst diese Minimal-„Überprüfung“ erfolgt laut Merkblatt nur auf Verlangen der Behörde. Das Ganze wird dem Bürger als Verwaltungsvereinfachung „verkauft“. Das ist sogar richtig. Noch einfacher wäre es aber, den begünstigten Organisationen einfach so viel zu überweisen, wie sie wollen. Allzu groß ist der Unterschied zur tatsächlichen Förderpraxis nicht mehr.
Der Vollständigkeit halber sei angemerkt, dass auch vor Einführung dieser Festbetragsförderung eine echte Ausgabenkontrolle nicht erfolgt ist. Dazu waren und sind die zuständigen Stellen personell und fachlich gar nicht in der Lage. Wie NIUS berichtet (siehe hier), ergibt sich aus einer (zum Zeitpunkt der Abfassung dieses Artikels) noch nicht veröffentlichten Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der AfD, dass allein das Bundesfamilienministerium zwischen 2020 und 2026 mehr als 40.000 Einzelzuwendungen gewährt habe und es bereits einen unzumutbaren Arbeitsaufwand erfordern würde, auch nur die Zuwendungsempfänger zu benennen. Anzunehmen, eine ordnungsgemäße Prüfung aller dieser Zuwendungen sei erfolgt, ist illusorisch. Zumindest aber erforderte die Pflicht zum Sammeln und ggf. Vorlegen von Ausgabenbelege eine gewisse Selbstdisziplinierung auf Seiten der Fördergeldempfänger. Und bei gelegentlichen Stichproben waren auch gelegentlich Verstöße gegen die Förderrichtlinien feststellbar. Das ist nunmehr kaum noch denkbar. Die Festbetragsförderung des Programms „Demokratie leben“ ist für die Fördergeldempfänger wie ein Lottogewinn.
Analyse belegt: HateAid führt Öffentlichkeit in die Irre
Auch die Firma HateAid GmbH als Empfänger von Fördermitteln aus dem Programm „Demokratie leben“ profitiert von dieser Förderpraxis. Das Unternehmen ist unter anderem im Geschäftsfeld Prozesskostenfinanzierung tätig. Es unterstützt finanziell Personen, die im Internet tatsächlich oder vermeintlich „angegangen“ werden, indem es deren Anwalts- und Gerichtskosten für diesbezügliche Verfahren übernimmt. Vielfach sind die Begünstigten Personen des öffentlichen Lebens, insbesondere auch hochbezahlte und hochvermögende Politiker vornehmlich der Grünen und SPD wie z.B. die frühere Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth oder die langjährige Bundestagsabgeordnete Renate Künast (beide Grüne). HateAid weigert sich, Auskunft darüber zu geben, wer auf Betroffenenseite und wer auf Anwaltsseite zu den Profiteuren gehört. Das Ganze bewegt sich in der Grauzone von verdeckter Parteien und Abgeordnetenfinanzierung und umgekehrter Geldwäsche. Achgut hat darüber berichtet (siehe HateAid – eine Organisation im Zwielicht). Dieses Geschäftsgebaren wird zu Recht stark kritisiert. Denn diese Personen des öffentlichen Lebens verfügen regelmäßig über hinreichend Einkommen und Vermögen, um solche Verfahren selbst zu bezahlen.
HateAid betont nun mit Vehemenz und unter Einsatz rechtlicher Mittel, dass die vom Staat erhaltenen Fördermittel nur für die in den jeweiligen Förderantragen definierten Tätigkeiten eingesetzt würden, nicht aber für den Bereich Prozesskostenfinanzierung; diese gehöre nämlich nicht zu den staatlich geförderten Tätigkeiten. In den Fragen/Antworten von HateAid teilt man beispielsweise mit: „Diese Förderungen sind zweckgebunden. Das heißt, wir dürfen die Mittel nur für die im Antrag definierten Bereiche und Tätigkeiten nutzen.“ Und in einer Pressemitteilung heißt es: „Richtig ist: HateAid erhält öffentliche Förderungen. Diese sind zweckgebunden und werden ausschließlich für die im jeweiligen Förderantrag definierten Tätigkeiten insbesondere in der psychosozialen Unterstützung für Betroffene von digitaler Gewalt verwendet. … Jegliche andere Behauptung ist falsch.“
Doch die Analyse der Förderbedingungen des Programms „Demokratie Leben“ belegt: HateAid erhält staatliche Fördergelder nicht nur und nicht ausschließlich für die geförderten Tätigkeiten an sich, sondern über den Gemeinkostenzuschuss auch für die Gesamtgeschäftstätigkeit; sogar Gerichtskosten dürfen damit finanziert werden. Und auch bei den Personalkosten können wie dargestellt ggf. Fördermittel fließen, die die tatsächlichen Personalosten übersteigen und damit letztlich in anderen Bereichen Verwendung finden. Teil der HateAid-Geschäftstätigkeit ist die Prozessfinanzierung. Auch in diesem Geschäftsbereich fallen naturgemäß allgemeine Ausgaben für Geschäftsführung, Telefon, EDV und so weiter an. Der Staat beteiligt sich also, wenn auch indirekt, an den Kosten für die Prozessfinanzierung von HateAid. Somit erscheint es sachlich gerechtfertigt, zu behaupten, HateAid unterstütze die Verfahren reicher linker Politiker mit Steuergeld.
HateAid-Aussagen, wonach Fördergelder ausschließlich oder nur für die im jeweiligen Förderantrag definierten Tätigkeiten verwendet würden, sind mit der derzeitigen pauschalisierten Förderpraxis nicht vereinbar und als irreführende Desinformation zu werten. Die diesbezüglich von HateAid angestrengten Verfahren gegen Kritiker wie z.B. gegen den Leipziger Rechtsprofessor Tim Drygala (siehe hier) haben somit keine Grundlage. Betroffenen und Gerichten sei angeraten, die Schriftsätze von HateAid dahingehend genau zu prüfen, ob HateAid wahrheitsgemäß vorträgt, wie die Prozessordnung es vorschreibt.
Demokratie leben statt „Demokratie leben!“
Das Programm „Demokratie leben!“ fördert nicht die Demokratie, sondern einseitig eine politische Richtung und die Abzocke des Steuerzahlers. Es ersatzlos zu beenden, wäre demokratietheoretisch und fiskalisch geboten. Einige Korrekturen, wie sie laut aktuellen Medienberichten (siehe hier) vorgenommen werden sollen, beseitigen den Grundfehler dieses Programms nicht. Profiteure wie HateAid können dadurch auch ihre Gemeinkosten mifinanzieren. Steuergelder kommen damit auch anderen Geschäftsbereichen zugute und können sogar dazu beitragen, Prozesse gegen Kritiker zu führen, um kritische Berichterstattung zu unterbinden und die Meinungsfreiheit einzuschränken.
Im Achgut-Buchshop erhältlich:
„Der Staat gegen Steinhöfel – Wie der Staat das Recht beugt, die Meinungsfreiheit attackiert – und warum Sie der Nächste sind“ von Joachim Steinhöfel, Deutscher Wirtschaftsbuch Verlag 2026, hier bestellbar.

Und in Sachsen wird gerade richtig Demokratie gelebt in dem Beamte die in der AfD sind gekündigt werden kann. Unfassbar. Was für ein asozialer Staat.
Praktisch hat sich der Filzteppich wie ein böser Pilz ausgebreitet. Das sind ja nicht nur die gut bezahlten Konsumenten, welche aus aller Welt eingeladen worden sind, kostenlos zu wohnen, sich pflegen zu lassen, oder gleich in Rente zu gehen, um sich mit unserem Geld einen faulen Lenz zumachen.
Mit den unzähligen Stiftungen und NGOs und steuerfinanzierter Energiewende darf man wohl feststellen, daß hier ein Massenarbeitslosenprogramm unter dem Deckmantel von Vielfalt aufgelegt worden ist, wo Arbeitslose Arbeitslose organisieren?
Eigentlich bin ich ja erledigt, aber „rechts“ ist für die Organisatoren der Arbeitslosigkeit der Holocaust. Wenn ich daran erinnern darf.
Joschka Fischer
„Dieser Rückfall in diese nationalistische Pest, die darf nicht siegen“ Quelle: Welt
„Der frühere Bundesaußenminister Fischer macht sich Sorgen wegen der Gefahr einer “Renationalisierung„. Die deutsche Wiedervereinigung würde unter dem gegenwärtigen Einfluss der AfD wohl nicht zustande kommen. Hoffnung schöpft er aus der Wahl in Ungarn.“
Was Fischer hier präsentiert, ist triefend braune Soße im Quadrat. Der redet wie Adolf Hitler, und keiner merkt’s? Der wischt sich mit dem Völkerrecht – wie die meisten Jubeljournalisten, Experten und Parteioligarchen – den Hintern ab. Der ruft hier wiederholt zum deutschen Volkstod auf! Roth, Habeck, Baerbock, da gibt es wirklich sehr böse Äusserungen.
Je öfter jemand die Dämonisiering der AfD für unanständig hält, wie der Verfassungsrichter Peter Müller in der Süddeutschen oder Harald Martenstein von der Bild, desto unverschämter wird die Propaganda befeuert.
Joschka Fischer gehörte vorm Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen Volksverhetzung und Aufruf und Vorbereitung eines Völkermords angezeigt. Der Mann war ein Kopf der VISA-Affäre und bekam eine Anzeige wegen Begünstigung von Menschenschlepperei, Zwangsprostitution und Organisierter Bandenkriminalität. – Der Staatsanwalt ist von der CDU gebremst worden!
Sind die Deutschen hohl?
Werter Joachim Roux / 28.04.2026
Ich widerspreche ihrem Kommentar, da ihre angegführten Kirchen tatsächlich links sind und zu Zeiten in Betrieb befindlichen Kernkraftwerke gegen dessen Betrieb demonstrierten, wohl wissend dass ein Großteil der Mitarbeiter Mitglied in einer dieser demonstrierenden Kirchen ist. Das Gleiche haben Gewerkschaften gemacht. Ohne jegliches Wissen gegen wen und was sie da demonstrieren.
In schulen mit radikal muslimischen Hintergrund werden sogar andere Kinder und Jugendliche erpresst dank Tag der Anti Islamophonie sich dieser mittelalterlichen Glaubensdiktatur zu unterwerfen, wo bleibt das Einschreiten der Lehrer und der Politik? Ich bin der Meinung, wer sich nicht dem Gastgeberland anpasst und integriert, auch Kinder, gehören in ihre Heimatländer abgeschoben, ohne wenn und aber.
Der Clou ist natürlich die privatrechtliche Form der NGO-Unternehmen. Das eröffnet Spielräume für allerlei Aktivitäten welche eine Behörde schon rechtlich nicht machen könnte. Weiter entfallen zahlreiche Transparenzpflichten gegenüber der werten Wählerschaft und auch, etwa durch fehlende Auskunftspflichten nach DSGVO und Informationsfreiheitsgesetzen, dem einzelnen Bürger gegenüber, welcher von NGO-Aktivitäten zunehmend in einer behördlichem Handeln vergleichbaren Weise betroffen ist. Sehr nützlich. Die Nazis mit ihren zahllosen Parteiorganisationen und parteinahen Verbänden hatten das auch schon so gemacht. Vermutlich steht das ganze NGO-Konzept direkt in dieser Traditionslinie und die Ur-Grünen haben das in den 70ern noch direkt von ihren kack Nazialten übernommen. Der Apfel fällt meist nicht weit vom Stamm.
Dann ist es wohl nur ein Treppenwitz, dass Julian Reichelt (NIUS)
demnächst „Demokratie leben“ leiten wird……..
Na ja, man kann ja nicht permanent nur an Albträumen in diesem Staat der Brandmaurer und Demokratiesimulanten leiden, man muß ja wohl auch mal wenigstens in Träumen mal träumen dürfen …..
Und noch etwas, das bei detaillierten Recherchen immer wieder auffällt: Häufig sind NGOler auch gleich in mehreren NGO-Unternehmen beschäftigt, in Teilzeit oder projektbasiert. Auch weitere Posten im zunehmend NGO-artigen akademischen Milieu sind nicht unüblich.