Wolfgang Meins / 30.01.2023 / 12:00 / Foto: Imago / 58 / Seite ausdrucken

Wenn die Justiz dem „Klimaschutz“ dient

Wenn selbst das Bundesverfassungsgericht den Weg für den „Klimaschutz“ ebnet, wird Aberglauben schnell zu Realpolitik. Da kann eine Richterin den Hausfriedensbruch eines „Baumbesetzers“ begnadigen und die Umweltschutzorganisation BUND die Regierung wegen „Verstoßes gegen die Klimaziele“ verklagen.

Der eine oder andere Leser wird sich vielleicht noch an das wegweisende Urteil des Amtsgerichts Flensburg vom November letzten Jahres erinnern, das allerdings noch nicht rechtskräftig ist. Die Staatsanwaltschaft hat Revision eingelegt. Was war geschehen? Das Gericht hatte einen 41-jährigen Mann freigesprochen, der über mehrere Tage auf einem Privatgrundstück einen Baum „besetzt“ hatte, um gegen dessen Rodung zu protestieren beziehungsweise diese zu verunmöglichen. Auf dem Grundstück in unmittelbarer Nähe zum Flensburger Bahnhof sollte – nach erfolgter Baugenehmigung – mit der Errichtung eines Hotels samt Parkhaus begonnen werden, zunächst mit den Rodungsarbeiten. Doch dazu kam es bisher noch nicht, der Bau ruht, wenn er denn wegen der mit jedem Monat weiter ansteigenden Kosten überhaupt jemals wieder aufgenommen wird.

Vielmehr könne der Angeklagte für sich in Anspruch nehmen, aus einem „Notstand“ heraus gehandelt zu haben. Er habe, so die Richterin in ihrer sehr ausführlichen Urteilsbegründung, eine gegenwärtige Gefahr für den Klimaschutz abwenden wollen. Natürlich hat dieses Urteil sowohl unterstützende als auch ablehnende Stimmen in der Welt der Rechtswissenschaften ausgelöst. Die reichen von „mutig“ und „eine absolute Ausnahmeentscheidung“ bis hin zur nüchternen Feststellung, dass in einer funktionierenden parlamentarischen Demokratie Klimaschutz kein Rechtfertigungsgrund für Straftaten sei. Befürworter des Urteils argumentieren, dass der sogenannte Notstandsparagraf unter der Bedingung, dass die Maßnahmen des Staates die Gefahren des Klimawandels nicht ausreichend abwehrten, Handlungen wie die des Baumbesetzers legitimieren können.

Als klassisches Beispiel für die berechtigte Anwendung des Notstandsparagrafen gelten Bergwanderer, die in eine private Schutzhütte einbrechen, um sich vor den unmittelbar drohenden Gefahren eines aufziehenden, potenziell lebensgefährlichen Gewitters zu schützen. Der Autor dieser Zeilen möchte es dem Leser überlassen, nach Parallelen zwischen der Situation des Baumbesetzers und der Bergwanderer zu suchen – mir sind so recht keine überzeugenden eingefallen, aber ich bin auch kein Jurist.

Am Ende stehen Sofortprogramme

Diskutiert wurde naturgemäß auch die Bedeutung des Klima-Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts (BVG) vom Frühjahr letzten Jahres. Ohne den, so etliche Stimmen, wäre eine solche Entscheidung wie die in Flensburg nicht möglich gewesen – es habe sich dadurch etwas „verschoben“. Wie weit und wohin genau, darüber gehen dann die Meinungen auseinander. Aber, erinnern wir uns: Im Kern geht es bei dem BVG-Beschluss zum Klimaschutz darum, dass das seinerzeitige Klimaschutzgesetz als verfassungswidrig eingestuft wurde, weil „hinreichende Maßgaben für die weitere (CO2-) Emissionsreduktion ab dem Jahre 2031 fehlen“.

Vahrenholt und Lüning haben in der Broschüre „Unanfechtbar?“ sich damals rasch und in 35 Abschnitten mit den teils hanebüchenen naturwissenschaftlichen Schwachstellen und Fehlern dieses durch und durch alarmistischen Beschlusses auseinandergesetzt. Ungeachtet dessen wurde ungewöhnlich rasch ein neues Klimaschutzgesetz mit einem längeren Zeithorizont und noch ambitionierterer Reduktion von CO2-Emissionen für die verschiedenen Sektoren vom Bundestag verabschiedet.

Eine vergleichsweise leichte Übung für Politiker, sich einfach auf höhere Prozentzahlen festzulegen. Aber die Probleme tauchen dann natürlich bei der Umsetzung auf. So ist mittlerweile absehbar, dass die (kurzfristigen) Reduktionsziele überwiegend verfehlt werden. Als Konsequenz des BVG-Beschlusses verklagt jetzt der BUND die Bundesregierung wegen Verstoßes gegen die gesetzlichen Klimaziele und fordert, ebenfalls im Einklang mit dem BVG-Beschluss, „Sofortprogramme“, also eine Art Notverordnung zur CO2-Reduktion.   

Agitprop auf allen Kanälen

Es ist aber nicht nur dieser höchstrichterliche Beschluss, der etwas „verschoben“ hat, sondern auch die in den letzten Jahren drastisch zugenommene und immer weiter medial angefachte Panik und Hysterie, die sich in Begriffen wie „Klimanotstand“ und „Klimakatastrophe“ widerspiegeln, dem angeblichen „Verbrennen“ der Erde oder gar „Kochen“ der Ozeane und natürlich der in immer wieder neuen Varianten aufgelegten Warnung vor dem sich – nun aber wirklich – endgültig schließenden Zeitfenster.

Hinzu kommen jede Menge subkutane Botschaften, die uns mittlerweile mit der größten Selbstverständlichkeit allerorten begegnen, wenn sie denn überhaupt bewusst wahrgenommen werden. Beispielsweise lässt bei der kürzlichen Verleihung von Auszeichnungen für Deutschlands nachhaltigste Sportvereine der Bundespräsident mal eben so den Spruch los, dass bei Nichteinhaltung des 1,5-Grad-Ziels Fußball auf einem grünen Rasen ja nicht mehr möglich sei, schon deshalb müssten Fussballvereine ein Interesse daran haben, und so weiter und so fort.

Nun gut. Nur in einer solch aufgeheizten Atmosphäre, die stark von Vereinfachungen, Übertreibungen und Zuspitzungen sowie einem steten Framing charakterisiert ist, kann überhaupt erst ein Gefühl der Bedrohung durch den Klimawandel entstehen. Und nur in einer solchen Atmosphäre kann überhaupt erst jemand auf die Idee kommen, einen Baum zu besetzen, um damit etwas für den „Klimaschutz“ zu tun, oder ein Gericht auf die Idee kommen, dass hier der Notfallparagraf gefragt sein könnte.

Und das, obwohl es sich um eine rein symbolische oder auch propagandistische Aktion handelt: Weder schützt sie den Akteur in dem hier bei sachlicher Betrachtung geltenden Zeithorizont von mindestens mehreren Jahrzehnten vor irgendeiner konkreten lebensbedrohlichen Gefahr, noch hat sie überhaupt irgendeinen messbaren Effekt auf das Klima. Diesem einen Baum und seiner „Rettung“ kommt bei der hier interessierenden globalen Klimaentwicklung – bei sehr wohlwollender Betrachtung – allenfalls die Potenz eines Tropfens im weltweiten Ozean zu. Es dürfte in erster Linie die Haltung gewesen sein, die durch das Urteil rechtlich geadelt werden sollte.

Die Falschheit der eigenen Aussage überwinden

Interessant ist in diesem Zusammenhang die Frage, ob der Baumbesetzer auch dann aktiv geworden wäre, wenn es nicht um den Bau eines Hotels samt Parkhaus, sondern um den einer Flüchtlingsunterkunft gegangen wäre. Und falls ja, wie dann wohl das Gericht entschieden hätte. Aber solche Fragen zu stellen, heißt, sie zu beantworten. Denn zwischen beiden Themen herrscht in den einschlägigen grünen Kreisen zweifellos eine starke ideologische Koinzidenz. Wer sich, egal an welcher Front genau, als Klimaaktivist verortet, der wird wahrscheinlich – selbstverständlich völlig unbelastet von der herrschenden Wohnungsnot – auch tönen: „Wir haben Platz.“ Und dabei, neben anderen Aspekten, problemlos ignorieren, dass mit jedem Grenzübertritt eines  „Schutzsuchenden“ sich zwingend auch dessen CO2-Fußabdruck anhaltend vervielfacht.

Aber solche Inkonsistenzen zu kritisieren, ist eigentlich müßig. Handelt es sich bei den Grünen und ihren Sympathisanten doch ganz überwiegend um eine quasi religiöse Erweckungs- und Erlösungsgemeinschaft – allerdings ohne jede transzendente Tiefe –, bei der deshalb die Realität und deren möglichst ideologiefreie Wahrnehmung keine Priorität genießt. Dabei kommt den Grünen samt Anhang zugute, dass vor drei bis vier Jahrzehnten eine ähnliche Ideologisierung auch in den Wissenschaften deutlich Fahrt aufgenommen hat. 

Begünstigt durch die totale Säkularisierung und damit auch den Wegfall religiöser Dogmen als Gegenmodell von Wissenschaft, hat vor allem die Fähigkeit gelitten, durch kritisches Vorgehen die Falschheit der eigenen Aussage zu überwinden, prägnanter: überhaupt überwinden zu wollen. So ist von Wissenschaft als organisierter Skepsis mittlerweile nicht mehr viel übrig geblieben, wie Boris Kotchoubey in seinem fulminanten Achgut-Essay „Wissenschaft, Religion, Größenwahn“ am Beispiel der antiepidemischen Coronamaßnahmen überzeugend nachweist: „Als Ergebnis haben wir zu jeder aktuellen Frage eine einzige und unhinterfragbare wissenschaftliche Meinung, und jeder Versuch, darüber zu diskutieren, wird als wissenschaftsfeindlich gebrandmarkt.“ Das kommt einem langjährigen Beobachter der Klimawandel-Diskussion doch sehr bekannt vor.

Hat sich ein solch nicht mehr hinterfragbares wissenschaftliches Mega-Narrativ wie das einer nahezu ausschließlich menschengemachten globalen Erwärmung durchgesetzt und fest etabliert, dann schlägt auch die Stunde der wissenschaftlichen Hilfstruppen. Die wollen nun ebenfalls von den reichlich sprudelnden Fördergeldern profitieren, wobei Skepsis in Bezug auf grundlegende oder auch speziellere Aspekte des Mega-Narrativs in vielerlei Hinsicht ausgesprochen hinderlich wäre.

Ein schönes Beispiel dafür bietet die Uni Erfurt, wo im Januar 2023 das „Institut für klimagesundes Verhalten“ seine Arbeit aufgenommen hat. Das Team, so heißt es auf der Website ganz unschuldig, „möchte z. B. auch die Akzeptanz von Maßnahmen zur Unterstützung von Systemänderungen besser verstehen. Es wird dabei verhaltenswissenschaftliche Werkzeuge (…) erarbeiten, die zu einer klimagesunden Zukunft beitragen“. Da trifft es sich gut, dass die Instituts-Direktorin in den vergangenen Jahren vorzugsweise zu sozialen Aspekten „im Kontext des Impfens und der Impfgegnerschaft“ geforscht hat.

 

Prof. Dr. med. Dipl.-Psych. Wolfgang Meins ist Neuropsychologe, Arzt für Psychiatrie und Neurologie, Geriater und apl. Professor für Psychiatrie. In den letzten Jahren überwiegend tätig als gerichtlicher Sachverständiger im sozial- und zivilrechtlichen Bereich.

Foto: Imago

Achgut.com ist auch für Sie unerlässlich?
Spenden Sie Ihre Wertschätzung hier!

Hier via Paypal spenden Hier via Direktüberweisung spenden
Leserpost

netiquette:

Rainer Irrwitz / 30.01.2023

Glücklicherweise habe ich meine Analogkäse-Aktien damals, als der Skandal durch die Presse ging, nicht abgestossen, hab erst neulich meine erste Million mit “veganen Geniesserscheiben” gemacht. Mal sehen ob die Klima-Kleber-Kids auch auf meine Insekten-Bulletten so abfahren werden. Win-Win, Profit für mich, Ablassbrief mit angeschlossenem minderwertigen Fressformelsnack für die Gutmenschelnden. Heil Klima! (heilt es doch selber).

Thomin Weller / 30.01.2023

Bei ca. 1 Billionen Euro bis zum Jahresende 2023 in der EU, verabschiedet sich der Verstand restlos und treibt skurrile Blüten. Selbst die evangelische Kirche EKD, Deutsche Christen, sind Geldgeil. Vermutlich wird ein Michael Blume aus dem Topf bezahlt. Auszug EKD—>“Die Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) wurde zum Wiederaufbau der europäischen Wirtschaft nach den Auswirkungen der Coronakrise eingerichtet und hat eine Laufzeit bis einschließlich 2023. Diese Fazilität soll mit insgesamt 672,5 Milliarden Euro ausgestattet werden, die – in Form von Finanzhilfen in Höhe von 312,5 Milliarden Euro sowie 360 Milliarden Euro für rückzahlbare Darlehen – an die Mitgliedstaaten ausgezahlt werden sollen. Davon erhält Deutschland insgesamt 25,6 Mrd. €. Von den Geldern der ARF müssen mindestens 37% in Klimaschutzmaßnahmen sowie mindestens 20% in Digitalisierungsmaßnahmen fließen. In Deutschland fließen die Mittel aus der ARF in die Finanzierung des Konjunkturpakets ein. Nähere Informationen zur Verwendung der ARF-Mittel in Deutschland finden Sie unter xxxx”<—Quelle ekd Suche mit “Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF)”, Sterben fürs Klima, the Pandemic must go on. Nun müssen ganz schnell Projekte gefunden werden die aus der EU finanziert werden. Genau der Grund warum so viele “Nazis” da sind. Richter und ihr Nebeneinkommen bei z.B. Versicherungsgesellschaften…

Wolfgang Richter / 30.01.2023

@ Gert Köppe / Franz Klar - “wenn alle kräftig mit beugen?” Sehr schön diesbezüglich das Strafverfahren wegen angeblicher Rechtsbeugung gegen den Weimarer “Masken-Richter”, incl. faktischem Berufsverbot und der Durchsuchungs- und Beschlagnahme- maßnahmen nicht nur gegen ihn, sondern auch gegen die von ihm beauftragten Gutachter, alles honorige Wissenschaftler, leider mit einem kleinen Manko, sich der Wissenschaft und nicht den politischen Vorgaben verpflichtet sehend.

Wolfgang Richter / 30.01.2023

@ Max Wedell - “ein unverhülltes Auf-Distanz-Gehen zum demokratischen Prozeß der Karlsruher,”  Diese Anti-Demokratisierung macht sich offensichtlich zunehmend in der gesamten Westliche-Werte-EU breit. Deren selbst ernannte Repräsentanten machen sich nicht mal mehr die Mühe, ihre selbstherrlichen De-Demokratisierungs-Aktionen zu verbergen, wie zB der Grüne Ösi-Präses van der Bellen, der jüngst öffentlich verkündete, daß er auch eine mehrheitlich vom Volk gewählte FPÖ  n i c h t mit der Regierungsbildung beauftragen werde. Demokratie ist also nur, wenn der Pöbel diesen selbst ernannten Volksbetreuern folgt, am besten in vorauseilendem Gehorsam. Dieser Begriff soll ja zum Volksdeutsch der verdammten 12 Jahre gehören. Sie haben nichts gelernt, ist auch klar, weil “Geschichte” sie ja nicht interessiert, obwohl man aus selbiger zB lernen könnte, wie frühere Generationen in einen Weltkrieg schlidderten.

Wolfgang Richter / 30.01.2023

Wenn Schland “fertig hat”, warum sollte die Justiz, deren Beschäftigte ein Teil der inzwischen mehrheitlich denkbefreiten Bevölkerung sind, eine Ausnahme machen? Alles zeitgeistkonform auf Linie. Der Große Knall wird s am Ende richten, egal ob als Folge von Blackout oder verstolperter Kriegserklärung.

Siegfried Ulrich / 30.01.2023

@Sabine Weber-Graeff: Mit Verlaub: Schon die Bezeichnung “Bundesverfassungsgericht” ist irreführend, denn wir haben nur.  ein von den Besatzern und den “Müttern und Vätern” formuliertes GRUNDGESETZ nach Artikel 46 der Haager Landkriegsordnung. Somit müßte es korrekt Bundesgrundgesetzgericht heißen. Dessen Entscheidungen folgen in den letzten Jahren seinen Herren….

Lao Wei / 30.01.2023

Die Definition von Rechtsbeugung definieren die Rechtsbeugenden. Die Rechtschaffenden schreiben sich die Finger wund; die parasitäre Polit-MiPo kommt vor Lachen nicht in den Schlaf!

Max Wedell / 30.01.2023

Zu diesem Thema gab es heute (30.01.) ein sehr lesenswertes Interview mit dem Völkerrechtler Matthias Herdegen in der WELT. Auch dieser diagnostiziert: “Wir erleben seit Jahren einen Bedeutungsschwund des demokratischen Prozesses und des Parlamentarismus, während eine zunehmend kreative und selbstbewusste Justiz dem Gesetzgeber immer mehr Entscheidungen aufdrängt.” Beim BVG-Urteil zum Klimagesetz erkennt er gar ein unverhülltes Auf-Distanz-Gehen zum demokratischen Prozeß der Karlsruher, indem sie “die in Wahlperioden ständig zu erneuernde Legitimation als Problem langfristiger Entscheidungsfähigkeit ausgeflaggt haben”. Wir haben also hier zunehmend Gesetzeslagen, die die Wähler über die demokratischen Prozesse gar nicht mehr verändern können, also eine Art Diktatur, die von einer überschaubaren Anzahl Personen in der Judikative nach persönlicher Weltanschauung etabliert wird, wobei wie noch in jeder Links-Diktatur natürlich bei den Akteuren nur die allerbesten Absichten vorherrschen. - Was mich persönlich an der Demokratiefähigkeit der Deutschen stark zweifeln lässt, ist der gesellschaftliche Diskurs über die Klimaerpresser. Der erschöpft sich bei den Kritikern darin, daß der von ihren Sabotageakten angerichtete Schaden kritisiert wird, etwa im Verkehr oder in Museen. Welchen Schaden eine Demokratie nimmt, sobald erstmal eine Erpressung der Politik zugelassen wird, nämlich einen Totalschaden, hat aber kaum jemand in unserem Land auf dem Schirm. Niemand benennt die Klimaerpresser deutlich als das, was sie ganz klar sind: Antidemokraten, die mit kriminellen Mitteln der Erpressung und jenseits aller etablierten demokratischen Wege ihre Vorstellungen von Politik durchsetzen wollen. Was wäre denn los, wenn andere diese Methoden zur Durchsetzung eines Dexits, konzertierter Illegalenabschiebungen oder Sanktionseinstellung gegenüber Rußland anwendeten? Dann würde das Antidemokratische solchen Handelns aber ganz fix von allen im Linkskosmos entdeckt und angeprangert werden!

Weitere anzeigen Leserbrief schreiben:

Leserbrief schreiben

Leserbriefe können nur am Erscheinungstag des Artikel eingereicht werden. Die Zahl der veröffentlichten Leserzuschriften ist auf 50 pro Artikel begrenzt. An Wochenenden kann es zu Verzögerungen beim Erscheinen von Leserbriefen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Verwandte Themen
Wolfgang Meins / 30.07.2024 / 06:00 / 49

USA: Ein dementer Präsident ist ein gefährliches Vabanquespiel

Der Autor – Neuropsychologe, Arzt für Psychiatrie und Neurologie und Geriater – analysiert die Demenzerkrankung von Joe Biden und beobachtet – durchaus typisch – mangelnde Krankheitseinsicht. Für…/ mehr

Wolfgang Meins / 04.07.2024 / 12:49 / 1

Joe Biden: The Clinical Picture

Wolfgang Meins, German neuropsychologist, psychiatrist, neurologist, and geriatrician, has reviewed Joe Biden's public appearances and describes typical signs of a specific type of dementia. This…/ mehr

Wolfgang Meins / 05.03.2024 / 06:15 / 75

„Vielfalt macht uns stark“ – So klingen Durchhalteparolen

Die Zuwanderung in die Sozialsysteme geht ungebremst weiter und Kritik daran wird vom "Kampf gegen rechts" und der "Verteidigung der Vielfalt" übertönt. Doch was sagen…/ mehr

Wolfgang Meins / 12.02.2024 / 06:15 / 79

Bestellte Rassismusforschung

Der von Familienministerin Lisa Paus beauftragte Nationale Diskriminierungs- und Rassismusmonitor hat gravierende methodische Schwächen. Es entsteht der Eindruck, dass ein bestimmtes Ergebnis erzielt werden sollte. Im Folgenden…/ mehr

Wolfgang Meins / 11.01.2024 / 06:15 / 97

Fehltage wegen psychischer Störungen auf Allzeithoch – Warum?

Nach einer aktuellen DAK-Analyse hat die Anzahl der Fehltage wegen psychischer Erkrankungen – pro 100 DAK-Versicherten – von 2001 bis 2022 insgesamt um etwa den…/ mehr

Wolfgang Meins / 08.01.2024 / 14:00 / 28

Die Politik und die dunkle Persönlichkeit

Sowohl Psychopathie als auch Narzissmus geht einher mit einem überdurchschnittlich hohen Interesse an Politik. So weit, so gut. Problematisch ist dabei allerdings, dass Narzissmus negativ…/ mehr

Wolfgang Meins / 19.12.2023 / 06:00 / 44

Wie die Forschung muslimischen Antisemitismus totschweigt

Selbst in einschlägigen Wissenschaftseinrichtungen ist das Thema des muslimischen Antisemitismus – egal, welche Facette davon – kaum präsent. Das Thema wird aktiv beschwiegen, die Beschäftigung…/ mehr

Wolfgang Meins / 20.11.2023 / 06:05 / 69

Die Selbstverliebten im Politbetrieb

Wie kommt es, dass sich selbst offensichtlich minderbegabte Politiker unfassbar selbstbewusst geben? Da ist zum einen der „grandiose“ Typus, vorrangig gekennzeichnet durch ein starkes Streben nach…/ mehr

Unsere Liste der Guten

Ob als Klimaleugner, Klugscheißer oder Betonköpfe tituliert, die Autoren der Achse des Guten lassen sich nicht darin beirren, mit unabhängigem Denken dem Mainstream der Angepassten etwas entgegenzusetzen. Wer macht mit? Hier
Autoren

Unerhört!

Warum senken so viele Menschen die Stimme, wenn sie ihre Meinung sagen? Wo darf in unserer bunten Republik noch bunt gedacht werden? Hier
Achgut.com