Es liegt mehr als acht Jahrzehnte zurück: Bei der Befreiung des Kriegsgefangenenlager Stalag 326 VI K Senne in Nordrhein-Westfalen durch die US-Armee am 2. April 1945 wurden zwischen 180.000 und 200.000 Kriegsgefangene registriert. Jeder dritte Kriegsgefangene aus der Sowjetunion, der seit 1941 nach Deutschland gebracht wurde, durchlief das Lager. Neben sowjetischen waren auch französische, polnische, serbische, italienische und belgische Kriegsgefangene untergebracht. Sie alle mussten hier oft Zwangsarbeit in naheliegenden Unternehmen und Betrieben verrichten. Viele überlebten das Lager nicht.
Nun hat die Staatsanwaltschaft Dortmund Ermittlungen gegen einen ehemaligen Lager-Wachmann eingeleitet. Dem mittlerweile 105-jährigen Mann wird Beihilfe zum vielfachen Mord vorgeworfen. Ins Rollen gebracht hat das Verfahren die „Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen“ in Ludwigsburg. Sollte es zu einem Prozess kommen, wäre es nicht der erste Prozess gegen ehemalige NS-Täter im Greisen-Alter. Zuletzt hatte das Landgericht Itzehoe 2022 eine ehemalige Sekretärin des Konzentrationslagers Stutthof wegen Beihilfe zum Mord in 10.505 Fällen verurteilt. Die damals 97-Jährige wurde zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Das Urteil war Folge einer neuen Rechtspraxis, wonach jeder, der in einem nationalsozialistischen Straflager arbeitete, sich der Beihilfe zum Massenmord schuldig machte. Zuvor galt das nur für jene, denen nachgewiesen werden konnte, dass sie sich nachweislich direkt am Töten beteiligten.
Nicht wenige zweifeln am Sinn solcher Verfahren: Sie fragen, was es bringe, belastete Greise vor Gericht zu stellen. Tatsache ist: die Entscheidung einen Einhundertfünfjährigen vor Gericht zu bringen, ist vor allem eines: der Beleg einer skandalösen Verspätung. Jahrzehntelang waren Verfahren nicht eröffnet oder beinahe routinemäßig eingestellt worden.
Zu langsam hat sich die deutsche Justiz von ihrer „zweiten Schuld“ befreit
Der Justiz reichte es jahrzehntelang nicht für eine Anklage, dass jemand eine Funktion in einem Vernichtungslager innehatte. Vielmehr musste der jeweilige Beitrag zu mörderischen Taten nachgewiesen werden. Es fehlte durchweg an gesetzgeberischen Signalen. Es fehlte das „Wollen“, NS-Täter, als diese noch keine Greise waren, vor Gericht zu bringen. Persönliche Schuld verschwand so im Dickicht von Beweisakten, Gutachten und Verteidiger-Strategien. So konnten Täter und Täterinnen unbehelligt ihr Leben führen. Erst nach dem Urteil gegen John Demjanjuk, ein Wachmann, der als „ukrainischer Hilfswilliger“ im Vernichtungslager Sobibór tätig gewesen war und 2011 in München verurteilt wurde, ist die Justiz nach jahrzehntelanger Untätigkeit wieder aktiv geworden. Wer als kleines Rädchen beim großen Massenmorden der Nazis dabei war, der kann seither auch ohne konkreten Tatverdacht wegen Beihilfe zum Mord angeklagt werden. Mord verjährt nicht.
Langsam, zu langsam hat sich die deutsche Justiz von ihrer „zweiten Schuld“ befreit: der mangelnden Strafverfolgung von NS-Tätern in der Bundesrepublik nach den Schandurteilen des Nationalsozialismus. Doch auch nach dem Urteil gegen betagte Rentner und Greise bleibt die Frage: Kann die Justiz nach Jahrzehnten diese Verbrechen noch sühnen? Kann ein Gericht jemanden angemessen bestrafen für die Beteiligung an einem kollektiven System der Barbarei – dafür, am „reibungslosen Ablauf der Tötungsaktionen“ teilgenommen zu haben? Vor allem aber: Kann den Opfern und ihren Hinterbliebenen überhaupt Gerechtigkeit, späte Wiedergutmachung widerfahren? Und ist der Aufwand dieser Verfahren tatsächlich gerechtfertigt? Andererseits: Verpflichtet uns der Respekt vor den Hinterbliebenen nicht dazu, die Schuld und die Schuldigen zu benennen und vor Gericht zu bringen, solange es noch möglich ist, gleich wie alt die Täter inzwischen sind? Einige sehen hier allenfalls eine symbolische Anklage, andere ein notwendiges rechtstaatliches Verfahren.
Man darf festhalten: Die Ermittlungen der Dortmunder Staatsanwaltschaft sind ein Beleg für jahrzehntelange Versäumnisse und Verzögerungen. Die Justiz hat hier gründlich versagt, nicht nur im Falle des Hundertfünfjährigen, der sich nun in Dortmund verantworten soll. Ein beschämendes Versagen.
Ich konnte die Veröffentlichung der Kommentare zu diesem Beitrag kaum abwarten. Vielen herzlichen Dank: @Harald Hotz, @Gudrun Meyer, @Thomas Szabó. Offensichtliches Unrecht ohne Rückversicherung zu benennen, heißt den Opfern deutsch-bunter Unrechts-, Willkür- und Gesinnungsjustiz ein Stück Würde zurückzugeben!
Die in den letzten Jahren Abgeurteilten, wurden nicht abgeurteilt, weil sie schuldiger waren als ihre Alters- und Zeitgenossen. Sie wurden verurteilt – weil sie noch greifbar und übrig waren.
Angesichts der monströsen NS-Verbrechen soll es weiter Schuldige geben und sollen weiter (symbolische) Strafen verhängt werden. Der Gutmensch will sich gut fühlen. Da die wirklich Schuldigen und die wirklich Verantwortlichen allein ihren Gräbern liegen, nimmt man nun alte Menschen, die sich weder wehren noch verteidigen können.
Ja, @Harald Hotz, auch ich nenne das „schäbig“!
@Gudrun Meyer: Das rückwirkende Rumbasteln an rechtlichen Standards ist selbst offener Rechtsbruch und nichts Anderes! Danke.
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Ein Staat, der gegenüber den Tätern von Ravensbrück und Hoheneck – und in Hoheneck wurde eben NICHT weniger gelitten als in Ravensbrück ! – (Vernichtungslager wie Majdanek, Auschwitz und Treblinka schließe ich ausdrücklich aus) so offenkundig unterschiedliche rechtliche Standards anwendet, hat das Recht sich „Rechts-Staat“ zu nennen, in meinen Augen moralisch verwirkt!
Bevor man sich an einem 105 Jahre alten ehemaligen Wachmann abarbeitet, sollte man nnicht vergessen, das echte Schwerkriminelle wie der Gaswagenerfinder oder der Doktor Tod von Mauthausen und auch der berüchtigte Zwillingsforscher von Auschwitz vollkommen ungeschoen davon gekommen sind.
Juristisch kann und will ich diesen Fall nicht kommentieren! Zur Moralität möchte ich allerdings meinen verstorbenen Vater zitieren, der in der Waffen-SS war und mir erklärt hatte:
„Niemand war gezwungen, in einem KZ Dienst zu tun! An der Front brauchte man jeden Mann, eine einfache Meldung hätte genügt!“
…was ist mit den Lager-Kommandanten, Aufsehern und Sekretären der Rheinwiesenlager mit zig tausend Toten…?…alle verurteilt oder hoch dekoriert ?
>>Ins Rollen gebracht hat das Verfahren die „Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen“ in Ludwigsburg.<<
## Hochinteressant. Was haben die eigentlich die letzten 80 Jahre lang gemacht?
Ich denke einfach, irgendwer hat die Finanzierung dieser Stelle beenden wollen. Und eine Umwidmung in Zentralstelle zur Aufklärung der Covid-Verbrechen ist noch nicht heerangereift, weil noch viel zu viele Täter so viel Einfluss haben. Irgendwie muss man die nächsten 80 Jahre überstehen. Das wird in der Endphase sehr schwierig, weil die 160-Jährigen infolge der Impfungen immer weniger werden. Die Oma hat die 95 kaum geschafft. Aber die war vor 81 Jahren vierzehn. Das wäre eine Entlastung, wenn sie nicht damals braune Zöpfe gehabt hätte!!
LEUTE! Wenn jemand, der an der Berliner Mauer POLIT-OFFIZIER gewesen ist, heute Vizechef der Polizeigewerkschaft sein kann, OBWOHL er kein Türkisch versteht!! Da gelten doch auch Ermittlungshindernisse. Naja, die Gerechtigkeit erfordert jedenfalls, dass die Täter bestraft werden. Das nimmt uns die Pflicht ab, zu erkennen, wieso sie 81 Jahre lang nicht bestraft wurden. Vielleicht ist das die dringendere Recherche. Vielleicht sind ja neue Opfer dazu gekommen.
Irgendwie kommt mir da was schwer bekannt vor. Und da fällt mir jemand ein, mit dem ich mich vor ein paar Jahren länger unterhalten habe. Und falls es immer noch keiner versteht: Das Problem ist nicht die neurechte AfD. Das Problem sind die altrechten Parteien mit dem „C“ am Anfang. Ohne Nachhilfe lernen die es wohl einfach nicht…
Die Justiz hatte zuvor rechtsstaatlich gearbeitet und konkrete Beweise für Körperverletzung mit Todesfolge (Folter, ‚medizinische‘ Versuche), Totschlag oder Mord verlangt. Die Haupttäter (oft hohe Offiziere, Juristen, Verwaltungsfachleute …) stammten ohnehin aus Jahrgängen (1870er bis 1900), die vor Jahrzehnten längst verstorben waren.