Volker Seitz / 18.05.2019 / 15:30 / 1 / Seite ausdrucken

Verstümmelung immer noch grausame Praxis

Weibliche Genitalverstümmelung (Female Genital Mutilation, FGM) bezeichnet verschiedene Formen operativer Eingriffe, bei denen die äußeren weiblichen Genitalien ohne medizinische Gründe teilweise oder ganz entfernt werden. Durchgeführt wird diese Praktik meist an Minderjährigen, überwiegend ohne Betäubung und unter schlechten hygienischen Bedingungen. Der Eingriff kann nicht rückgängig gemacht werden und führt häufig zu direkten, aber auch langfristigen psychischen und körperlichen Schäden. Folgen der Genitalverstümmelung sind neben Blutungen Schmerzen, Infektionen sowie Beschwerden bei der Menstruation und beim Wasserlassen.

Ayaan Hirsi Ali, niederländisch-amerikanische Frauenrechtlerin und Islamkritikerin somalischer Herkunft beschreibt die Praxis in ihrer Autobiografie „Mein Leben, meine Freiheit" Piper, 2007:

"In Somalia wie in vielen Ländern Afrikas und des Nahen Ostens werden kleine Mädchen 'rein', indem man ihnen Teile der Genitalien wegschneidet. Anders lässt sich diese Prozedur, die im Normalfall im Alter von fünf Jahren vorgenommen wird, nicht beschreiben. Dem Kind werden Klitoris und die Labien abgeschnitten oder abgeschabt oder – in Gebieten, in denen man mehr Mitleid walten lässt – lediglich eingeschnitten oder durchstochen. Häufig wird die Wunde so zusammengenäht, daß der dicke Gewebestreifen aus dem eigenen vernarbten Fleisch des Mädchens eine Art Keuschheitsgürtel bildet. Ein sorgsam plaziertes Löchlein läßt einen dünnen Urinstrahl durch. Nur mit viel Gewalt läßt sich dieses Narbengewebe für den Geschlechtsverkehr weiten... Viele Mädchen sterben nach der Beschneidung an Infektionen. Andere Komplikationen verursachen mehr oder weniger lebenslang große Schmerzen."   

Zahlreiche internationale Konventionen beziehen Stellung gegen FGM. Besondere Bedeutung kommt im afrikanischen Zusammenhang dem 2003 unterzeichneten Maputo-Protokoll, einem Zusatzprotokoll zur Afrikanischen Charta für Menschen- und Völkerrechte zu. Artikel 5 erkennt schädliche Praktiken wie FGM ausdrücklich als Menschenrechtsverletzung an und unterstreicht die Verantwortung der Staaten, Frauen durch Gesetzgebung und öffentliche Bewusstseinsbildung zu schützen und zu fördern. In vielen Ländern steht weibliche Genitalverstümmelung inzwischen offiziell unter Strafe. Einen echten Schutz bieten Verbote aber erst, wenn sie nicht nur im Strafrecht, sondern auch im Rechtsbewusstsein der Bevölkerung verankert sind.

Jede vierte Frau stirbt an den Spätfolgen der Verstümmelung

Weibliche Genitalverstümmelung stellt nicht nur einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit mit schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen dar. Die Praktik verletzt auch elementare Grundrechte und schränkt Mädchen und Frauen in ihren Entwicklungschancen ein. Im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) beteiligt sich die GIZ seit 1999 an den internationalen Bemühungen, weibliche Genitalverstümmelung zu überwinden. 

Jede vierte Frau stirbt an den Spätfolgen der Verstümmelung, etwa bei der Geburt eines Kindes. In Djibouti, Sudan, Somalia, Sierra Leone, Mali, Burkina Faso, Gambia und Guinea sollen zwischen 83 und 98 Prozent aller Frauen von der Genitalverstümmelung betroffen sein. Befürworter der Eingriffe berufen sich auf religiöse Traditionen und warnen vor einem Verlust der kulturellen Identität.

Nigeria bewahrt seit 2015 als drittes afrikanisches Land Mädchen und Frauen vor der grausamen Verstümmelung ihrer Genitalien. Bei rund einem Viertel der nigerianischen Frauen wurde bis dahin FGM durchgeführt – das zu Unfruchtbarkeit, Müttersterblichkeit, Infektionen und Verlust der sexuellen Lust führen kann.

Benin hat dies schon 2005 getan. Togo folgte 2012. Wesentlichen Anteil an der Abschaffung der Mädchenbeschneidung hatte der deutsche Verein (I)NTACT Mädchenhilfe in Saarbrücken, der seit 1996 Aufklärungskampagnen von lokalen Organisationen unterstützte. 2005 haben in Benin die letzten Beschneiderinnen aufgegeben. Sie erhielten Kleinkredite, um sich neue Existenzen aufbauen zu können.

Organisierter Beschneidungstourismus in den Schulferien

Seit 2013 steht FGM in Deutschland unter Strafe, seit 2015 auch dann, wenn die Tat im Ausland begangen wurde. Seit 2016 erlaubt das Gesetz zudem, Pässe von gefährdeten Mädchen vor einer Reise in die Heimat einzuziehen. Im Juli 2017 trat in Deutschland die Änderung des Passgesetzes in Kraft. Demnach droht Personen die Versagung und der Entzug des deutschen Passes, wenn sie Mädchen oder Frauen mit dem Ziel der Genitalverstümmelung ins Ausland begleiten. Damit sollte der organisierte Beschneidungstourismus in den Schulferien eingedämmt werden.

Allerdings ergab eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag (Drucksache 19/8821 vom 29.3.2019), dass der Bundesregierung kein einziger Fall bekannt sei, dass einer Person wegen des Verdachts der Ausreise zum Zweck der weiblichen Geniatalverstümmelung der Pass entzogen wurde. Die FDP hält das für wenig glaubwürdig. Sie vermutet eher, dass das Gesetz nicht greift, weil es an der Umsetzung scheitert.

Mit Blick auf die Einwanderung der vergangenen Jahre könne nicht davon ausgegangen werden, dass „Ferienbeschneidung“ plötzlich kein Problem mehr sei. Das neue Passgesetz scheine nur ein Feigenblatt zu sein, sagte die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Katja Suding. Sabine Menkens auf Welt-Online schreibt am 22.4.2019:  

„Nach einer 2017 vom Bundesfamilienministerium vorgelegten Studie leben in Deutschland geschätzt 50.000 genitalverstümmelte Frauen. Zwischen 1.500 und 5.700 in Deutschland lebende Mädchen sind akut davon bedroht, beschnitten zu werden“. 

Volker Seitz war von 1965 bis 2008 in verschiedenen Funktionen für das deutsche Auswärtige Amt tätig, zuletzt als Botschafter in Kamerun, der Zentralafrikanischen Republik und Äquatorialguinea mit Sitz in Jaunde. Er gehört zum Initiativ-Kreis des Bonner Aufrufs zur Reform der Entwicklungshilfe und ist Autor des Bestsellers (bisher 10 Auflagen) „Afrika wird armregiert“. Die aktualisierte und erweiterte Taschenbuchausgabe erschien im September 2018 und ist hier bestellbar. Volker Seitz publiziert regelmäßig zum Thema Entwicklungszusammenarbeit mit Afrika und hält Vorträge.

Sie lesen gern Achgut.com?
Zeigen Sie Ihre Wertschätzung!

via Paypal via Direktüberweisung
Leserpost

netiquette:

Leo Hohensee / 18.05.2019

Es ist schon spät und wahrscheinlich habe ich keine Chance mehr, veröffentlicht zu werden. Meine Betroffenheit angesichts dessen was ich hier lese, ist wie eine Ohnmacht. Sie , sehr geerhter Herr Seitz, beschreiben alles sehr technisch - das ist es aber nicht! Es ist ein Verbrechen im Namen des Islam. “Hallo Frau Roth, hallo Frau Göhring Eckert, Ska Keller .... das geschieht abartig, verbrecherisch und lebensfeindlich - unter Ihrem Schutz! Ich weiß nichts davon, dass so etwas im Namen von Christen, Budhisten, Hinduisten u.sw. geschieht ???????

Leserbrief schreiben

Leserbriefe können nur am Erscheinungstag des Artikel eingereicht werden. Die Zahl der veröffentlichten Leserzuschriften ist auf 50 pro Artikel begrenzt. An Wochenenden kann es zu Verzögerungen beim Erscheinen von Leserbriefen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Verwandte Themen

Es wurden keine verwandten Themen gefunden.

Unsere Liste der Guten

Ob als Klimaleugner, Klugscheißer oder Betonköpfe tituliert, die Autoren der Achse des Guten lassen sich nicht darin beirren, mit unabhängigem Denken dem Mainstream der Angepassten etwas entgegenzusetzen. Wer macht mit? Hier
Autoren

Unerhört!

Warum senken so viele Menschen die Stimme, wenn sie ihre Meinung sagen? Wo darf in unserer bunten Republik noch bunt gedacht werden? Hier
Achgut.com