Als ich noch in der DDR eingemauert war, hielt ich die Bundesrepublik für einen Rechtsstaat und bewunderte ihren entschlossenen Umgang mit den RAF-Terroristen. Bis herauskam, dass auch hier offenbar betrogen und vertuscht wurde. Was können wir daraus lernen?
Immer mehr Menschen fragen sich heutzutage, wann es eigentlich angefangen hat, dass die Arroganz der Macht die rechtsstaatlichen Prinzipien zersetzte. Die Antwort ist, dass dieser Prozess ein schleichender war und viel früher begann, als die meisten von uns annehmen würden. Als ich noch in der DDR eingemauert war, dachte ich tatsächlich, dass die Bundesrepublik Deutschland ein zuverlässig funktionierender Rechtsstaat wäre, mit einer unabhängigen Justiz und einer freien Presse. Ich war weit davon entfernt, die BRD zu idealisieren, denn mich hat immer irritiert, dass die Witwe des berüchtigten Nazi-Richters und Präsidenten des Volksgerichtshofes Roland Freisler trotz der vielen unrechtmäßigen Todesurteile, die ihr Gatte zu verantworten hatte, Witwenrente bezog (Freisler zeichnete für etwa 2.600 Todesurteile verantwortlich, Anm. d. Red.).
Eine Ironie der Geschichte ist, dass die SED, die dies vehement anprangerte, nach der Wiedervereinigung als PDS mit ihrem Vorsitzenden Gregor Gysi sich für die Stasitäter mit dem Schlachtruf stark machte, es dürfe kein Rentenstrafrecht geben. Dreißig Jahre später hat sich das Bundesverwaltungsgericht der Auffassung der Bundesregierung angeschlossen, dass jemand bereits ein Feind der freiheitlich-demokratischen Grundordnung ist, wenn er den Staat „delegitimiert“ und seine Repräsentanten „verächtlich“ macht. Hans-Georg Maaßen hat das folgendermaßen kommentiert: „Diese Entscheidung ist gefährlich, denn sie kann so verstanden werden, dass schon überspitzte Kritik an der Bundesregierung bei Beamten, Richtern und Soldaten dazu führt, dass ihr Verhalten als verfassungsfeindlich angesehen wird und sie ihren Job, ihre Pensionsansprüche und ihren Krankversicherungsschutz durch die Beihilfe verlieren.“
Wie sah es in den 80er Jahren in der BRD aus? Die Republik hatte mit den Folgen des RAF-Terrors zu kämpfen. Ich fand es imponierend, wie ein entschlossener Rechtsstaat die Täter zur Strecke brachte und verurteilte. Ich teilte die Mehrheitsmeinung, dass diese Urteile Terroristen betrafen, die für die Morde verantwortlich waren. Aber war das immer so?
Die Akte ist in der Bundesanwaltschaft nicht auffindbar
Das erste Opfer der RAF-Mordserie war der damalige Generalbundesanwalt Siegfried Buback, der mit seinen Begleitern am Karfreitag 1977 von RAF-Terroristen in Karlsruhe erschossen wurde. Bundeskanzler Helmut Schmidt verkündete auf der staatlichen Trauerfeier für die Ermordeten: Der Rechtsstaat „weiß sich Siegfried Buback und Wolfgang Göbel und Georg Wuster schuldig, ihre Mörder zu ergreifen und vor Gericht zu stellen“.
Schon am Abend des Tattages wurden RAF-Mitglieder als mögliche Täter namentlich benannt. Am Tag danach wurden Günter Sonnenberg, Christian Klar und Knut Folkerts zur Fahndung ausgeschrieben. Am 10. Mai 1977 gab es einen Haftbefehl gegen Verena Becker wegen Mittäterschaft am Karlsruher Attentat. Nach ihrer Verhaftung wurde das Verfahren gegen sie aber eingestellt, später auch das gegen Sonnenberg, der mit ihr verhaftet worden war. Schließlich wurden am 2. April 1985 Brigitte Mohnhaupt und Christian Klar als Attentäter in Karlsruhe verurteilt, wie im Juli 1980 schon Knut Folkerts. Das Attentat auf Buback schien aufgeklärt und die Täter ihrer gerechten Strafe zugeführt worden zu sein.
Aber im März 2007 hatte der RAF-Aussteiger Peter-Jürgen Boock den Sohn des ermordeten Siegfried Buback, Michael Buback, davon unterrichtet, dass keiner der drei Verurteilten zu den Tätern von Karlsruhe gehörte. Für Michael Buback war das der Anlass, sich intensiv mit den Ermittlungen zu beschäftigen. Das Ergebnis seiner Recherchen veröffentlichte der Sohn in seinem Buch „Der zweite Tod meines Vaters“, indem er zahllose Ermittlungspannen, die mit Schlampereien nicht zu erklären waren, aufdeckte: Nicht berücksichtigte Zeugenaussagen, verschwundene Asservate, Hinweise, denen nicht nachgegangen wurde, warfen die Frage auf, ob die Ermittlungsbehörden vielleicht den wirklichen Tathergang kannten, ihn aber nicht der Öffentlichkeit zugänglich machen wollten.
Mit seiner Frage, wie ein aufgeklärter Mord das Wohl des Staates gefährden könne und welches Interesse es geben konnte, die wahren Täter zu decken, trat Buback eine Lawine los, die sein und das Leben seiner Familie stark veränderte. Er musste fortan mit der systematischen Schädigung seines Rufes kämpfen. Die Unterlagen des Bundesamtes für Verfassungsschutz könnten viele Fragen beantworten, sie wurden aber 2008 von Innenminister Schäuble mit einem Sperrvermerk versehen. Eine Veröffentlichung würde dem Wohl des Bundes Nachteile bereiten. Den Angehörigen hatte Schäuble im Juli 2007 mitgeteilt, „dass sowohl das Bundesamt für Verfassungsschutz als auch das Bundeskriminalamt seinerzeit über ihre jeweiligen Befragungen und Vernehmungen sowie die dabei gewonnenen Erkenntnisse umfassend und schriftlich in Kenntnis gesetzt hätten“. Die Akte ist in der Bundesanwaltschaft nicht auffindbar.
Keine Protokolle und keine Tonbandmitschnitte
Trotz des scharfen Gegenwinds, der ihm vor allem von Behörden und teils auch in den Medien entgegenschlug, recherchierte Buback weiter. Er wollte wissen, wer der Mörder seines Vaters war. Seine Ermittlungen konzentrierten sich auf Verena Becker, die zu Beginn öffentlich als mögliche Täterin genannt worden war. Dutzende Zeugen hatten ausgesagt, dass die zweite Person auf dem Attentats-Motorrad eine Frau war oder eine Frau gewesen sein könnte. Diese Person hatte die tödlichen Schüsse abgegeben. Buback bekam Hinweise, dass es sowohl im Verfassungsschutz als auch in der RAF Personen gab, die überzeugt waren, dass Becker die Attentäterin gewesen sei und dies gegenüber Dritten geäußert hatten.
Verena Becker wurde 1989 von Bundespräsident Richard von Weizäcker begnadigt, obwohl sie bis heute über das Karlsruher Attentat schweigt. Im Jahr 2007 berichtete der Spiegel, dass Becker geheime Informantin des Verfassungsschutzes gewesen sei. Am 6. April 2010 wurde Verena Becker wegen dreifachen Mordes in Karlsruhe angeklagt. Der zweijährige Prozess wurde hauptsächlich in Stammheim geführt. Die Bubacks waren Nebenkläger, Ehefrau Elisabeth in Vertretung ihrer Schwiegermutter. Von diesem Prozess handelt das zweite Buch von Michael Buback: „Der General muss weg!“.
Es ist sicher einer der seltsamsten Prozesse, die in der Geschichte der Bundesrepublik stattgefunden haben. Es wurden in diesem Prozess keine Protokolle und keine Tonbandmitschnitte angefertigt. Was wir vom Prozessverlauf nachlesen können, stammt von den Mitschriften Elisabeth Bubacks. Es dürfte nicht oft vorkommen, dass die Anklage und die Verteidigung am gleichen Strang ziehen und den Nebenkläger attackieren. Schon früh stellt sich für den Leser heraus, dass der Prozess anscheinend geführt wurde, um Becker im Ergebnis per Urteil zu bescheinigen, dass sie nicht die Todesschützin war.
Über weite Strecken war der Chefankläger Walter Hemberger damit beschäftigt, Michael Buback anzugreifen, in zum Teil beleidigender, sogar ehrabschneiderischer Weise. Sein Schlussplädoyer beschäftigte sich mehr mit Michael Buback als mit der Angeklagten. Die kam hauptsächlich in den Passagen seiner Rede vor, in denen es darum ging, dass sie auf keinen Fall die Schützin gewesen sei. Buback hielt in seinem Plädoyer ruhig und sachlich dagegen. Er fügte Beweis an Beweis und Indiz an Indiz an, die für Beckers Täterschaft sprachen. Er benannte noch einmal die schlimmsten Ermittlungsfehler, wie das Verschwinden des Fluchtautos, den Verkauf des Tatmotorrads, die Nichtweitergabe von wichtigen Informationen oder die Erstellung von Berichten, die von den Befragten nicht unterschrieben worden waren und im Prozess nicht als ihre Aussagen wiedererkannt wurden.
Die Merkwürdigkeiten begannen schon am Tattag. Das Attentat fand an einer Kreuzung in Stuttgart statt. Aber anstatt die Autofahrer zu befragen, die das Attentat mitansehen mussten, wurden sie ohne Registrierung vom Tatort weggeleitet. Georg Wuster, einer der Begleiter Bubacks, hatte überlebt, war ansprechbar und blieb es vier Tage lang im Krankenhaus, wo er vom Justizminister besucht wurde. Niemand von den Ermittlern hat ihn befragt, bevor er – nach ärztlicher Einschätzung auf dem Weg der Besserung – unerwartet verstarb.
Deutsche Staatsanwaltschaft unterliegt politischen Weisungen
Sofort nach dem Plädoyer von Buback meldete sich Chefankläger Hemberger noch einmal zu Wort. In einem scheinbar spontanen Wutausbruch warf Hemberger Buback vor, mit einer „durch nichts zu rechtfertigende Unverfrorenheit“, einem integren Behördenleiter und seinen Mitarbeitern Rechtsbeugung vorgeworfen zu haben und drohte sogar mit eventuellen rechtlichen Konsequenzen. Buback hatte nichts dergleichen getan, sondern nur auf die Tatsache hingewiesen, dass der Verfassungsschutz Generalbundesanwalt Kurt Rebmann darauf hingewiesen hatte, dass Stefan Wiesniewski ein Schütze von Karlsruhe sei, Rebmann aber kein Ermittlungsverfahren eingeleitet hatte.
Das Framing für die Presse war damit gegeben. Die meisten Medien berichteten von dem „Eklat“, dass Buback den Behörden Rechtsbeugung vorgeworfen habe. In der Süddeutschen stand sogar, Buback hätte lediglich seine „Verschwörungstheorie“, dass Becker die Schützin gewesen sei, referiert und endete mit der Frage, ob Buback „ganz bei Trost“ sei. Damit war der Blick auf die sachliche und überzeugende Argumentation von Buback verstellt.
Was können wir aus diesem Prozess lernen? Die deutsche Staatsanwaltschaft unterliegt politischen Weisungen. Sie kann gar nicht unabhängig ermitteln. Das ist ein schwerer Makel, der beseitigt werden muss. Zeugen, zumal von Schwerverbrechen, sollten unabhängig von Aussagegenehmigungen aussagen können, denn anders ist die Wahrheitsfindung nicht möglich.
Wer war Siegfried Buback, an dessen Mordaufklärung so wenig staatliches Interesse herrschte? Er war ein korrekter Beamter, wie man ihn sich wünscht. Als junger Bundesanwalt musste er in der „Spiegelaffäre“ Rudolf Augstein verhaften und vernehmen. Augstein hatte Buback aus Anlass zur Ernennung zum Generalbundesanwalt gratuliert und sein neuestes Buch geschickt, mit einer Widmung „…zur Erinnerung an gemeinsame und schöne Tage“. Buback war sowohl mit dem Fall Julius Steiner, der während des Misstrauensvotums der Unions-Bundestagsfraktion für Willy Brandt gestimmt hatte, als auch mit dem Fall des Kanzlerberaters Günter Guillaume befasst. Im letzterem riet er Brandt, nicht zurückzutreten. Buback war alles andere als ein Parteisoldat. Er war parteilos und widersprach politischen Anweisungen, wenn er sie für falsch hielt. Das hat den politischen Anweisern kaum gefallen.
Vera Lengsfeld, geboren 1952 in Thüringen, ist eine Politikerin und Publizistin. Sie war Bürgerrechtlerin und Mitglied der ersten frei gewählten Volkskammer der DDR. Von 1990 bis 2005 war sie Mitglied des Deutschen Bundestages zunächst bis 1996 für Bündnis 90/Die Grünen, ab 1996 für die CDU. Seitdem betätigt sie sich als freischaffende Autorin. 2008 wurde sie mit dem Bundesverdienstkreuz am Bande geehrt.

Ja, ja, genau. Die Demokratie und der Rechtsstaat, eine ideale Lösung – wird bloß leider immer wieder falsch gemacht. Wie der Kommunismus, auch super, wurde aber nie richtig verwirklicht. In der Sowjetunion, China, Kambodscha, der DDR – alles kein richtiger Kommunismus – aber die Idee ist perfekt, sogar wissenschaftlich bewiesen. Die Bundesrepublik wäre eine tolle Demokratie mit einem tollen Rechtsstaat, mit einer prima Gewaltenteilung, nahezu perfekt, wenn die Demokratie, der Rechtsstaat usw. nur richtig gemacht wird! Wacht auf! Was sich in China und der Sowjetunion abgespielt hat, war Kommunismus und niemand käme auf der blödsinnige Idee zu behaupten, Hitler hätte den „richtigen“ Nationalsozialismus nur falsch umgesetzt. Eine Unabhängige Staatsanwaltschaft wurde nicht vorgesehen, weil man sie damals nicht wollte, aus handfesten Gründen, dass hat der Adenauer nicht einfach verbummelt. Der „Rechtsstaat“ ist eben doch kein Staat des Rechts. Und ein Richter, welcher seine angebliche Unabhängigkeit praktiziert, bekommt Besuch vom SEK, wie Corona gezeigt hat. Die unliebsamen Erscheinung der hiesigen Demokratie und Rechtsstaates, sind genau der Charakter dieses Staatsgebildes. Es ist eben doch ein korruptes Funktionärsregime, eine Mafia, installiert im Interesse des Geldadels. Das Volk ist nur die Kanallie, vor 150 Jahren war man wenigstens so ehrlich, dass auch offen zu sagen.
Man koennte daran nahtlos nicht nur, aber auch die „Geschichte“ der NSU bis zum prozessualen Höhepunkt, dem zumindest fuer Juristen interessanten, politischen Schauprozess, anschließen. Die sich auch dort aufdraengenden sachlichen und juristischen Fragen ähneln doch dem hier behandelten Thema in einer erstaunlichen Art und Weise. Erstaunlich ist das Alles natuerlich nur fuer Menschen, die ihre Wuensche und Phantasien mit der Realitaet verwechseln, Masse genannt. Es kreist letztlich immer um das Spektrum „Mensch, so wie er eben ist bzw wird, System und Struktur“. Die „augustinische“ Erkenntnis, nicht selten „bitter“ und deshalb vermieden, in diesem Fall von der Räuber-Bande war und ist zutreffend. Niemand der Polit taeter hat die ihm zugeschriebenen, edlen Motive, die Bandbreite reicht bis weit in das Pathologische und / oder Kriminelle hinein. Bei der „Repräsentation“ geht es um dieTaeuschung des „Kunden“, des „Vertetenen“ nach dem Schlange Kaa – Modus „ vertraue mir, glaube mir “ mit den beabsichtigten Folgen. Die immer suboptimal und permanent bedrohte Loesung ist klar : Das System muss fuer ein Maximum an Machtverteilung und wechselseitiger Kontrolle sorgen, fuer ein Maximum an Misstrauen und die permanente Option des Einschreitens bereits einer kleinen Gruppe des Demos, zeitliche Machtbegrenzungen und voellig andere staatliche Regelungen im GG inklusive. Welche, ebenfalls wenig edlen, Motive die Gegenspieler haben ist irrelevant. Kein Machtausuebender darf zu Recht davon ausgehen, dass er unbeobachtet und ohne Sanktionen handeln darf. Das gilt umso mehr, als dieser Demos mehrheitlich realiter keiner ist und sein will. Es ist offensichtlich, dass nach WK II vorsaetzlich ein gegenteiliges, rein vorgetaeuschtes, fassadendemokratisches System geschaffen wurde, das erwartungsgemaess nun totalitaer benutzt wird. In derartigen Systemen handeln per se dazu passenden Menschen mit „ wenig“ rechts staatlichen Methoden immer aus aehnlichen oder gleichen Gruenden.
G Hamsinger „ich gehe auch davon aus, dass wir am Beginn einer Zeitenwende leben, die die Gesellschaften von Grund auf verwandeln wird. Geistig, wirtschaftlich, technisch, politisch. Dank des Internets sind die Anzeichen dafür nicht mehr zu übersehen.“
Genau deshalb wird in Kürze der Zugang zum Internet nur noch mit digitalem Code möglich bzw bei ‚Fehlvethalten‘ unmöglich sein. Inkl Kontosperrung, falls zu viel Wahrheit gepostet oder konsumiert wird. Eingeführt wird das Ganze selbstverständlich zur Abwehr gegen Cybercrime nach einem (selbstinszenierten) Angriff auf das Netz, der Verkehr, Versorgung, Bankwesen etc betreffen wird. Und Dummvolk wird wieder die Zusammenhänge nicht schnallen und begeistert zustimmen bei einem weiteren Schritt Richtung seiner eigenen Versklavung.
@Okko tom Brok „Die Weisungsgebundenheit der deutschen Staatsanwaltschaften scheint mir ein grandioser Webfehler unserer Gesellschaftsordnung zu sein, “ Nicht nur in Deutschland, auch in der „regelbasierten Weltordnung“. In England gibts wie in Hamburg ein königliches Edikt dass das gesamte Parlament ausschaltet,(s. Diego Garcia) in Hamburg das althergebrachte Nazi Evokationsrecht. Nur bei und mit der Staatsanwaltschaft kann der Staat Whistelblower regelrecht vernichten und korrupte Politiker-/Netzwerke schützen. Assange, Snowden haben genügen Material gebracht wie korrupt, verlogen die „regelbasierte Weltordnung“ und ihre angeschlossenen Propagandainstitute sind. C19 gab den Rest.
In Deutschland wirken teils ganz, ganz üble heilige Kräfte. „Was flüstert Ulrike Meinhofs Gehirn?“ fragte sich der Staat und seine pseudo Wissenschaftler beim sezieren ihres Gehirn. Erst durch eine Klage wurde es nach 30 Jahren frei gegeben und beerdigt. -Den Piloten war der Flugplatz vollens bekannt und kollidierten im Landeanflug bei leichtem Regen mit einem Antennenmast. Uwe Barschel überlebte als einziger um dann, was für ein Zufall, in einer schweizer Hotelbadewanne zu sterben. -Die Annette Barthelt-Stiftung gedenkt dem Anschlag auf die Besatzung der GEOMAR, der Anschlag in Dschibuti 18.3.1987. Auch eine extrem merkwürdige Verstrickung der Bundesregioerung. Willi Winkler „Der Schattenmann. Von Goebbels zu Carlos: Das mysteriöse Leben des François Genoud.“ Der schweizer Banker erfreute sich daran wenn sich links-rechts ermordet haben. Die Schweiz und neutral, haha sehr guter Witz. Verschwundene Strauß Festplatten aus der Asservatenkammer. Deutschland und Rechtsstaat stehen Diametral. Der Bellevue Doppelagent und Folterspezialist mit allerbesten Verbindungen zur CIA, Mafia, Vatikan ist letztlich die logische Fortschreibung. Der BND verlieh ihren ZEMAN Privatjet der CIA die wiederum europaweit Entführungen durchführte. P.S. Und welche Rolle Kostas Tsalikidis mit Goldman Sachs zu tun hat, kann jeder selbst feststellen. Hat die CDU noch ihre eigene Armee?
„denn mich hat immer irritiert, dass die Witwe des berüchtigten Nazi-Richters und Präsidenten des Volksgerichtshofes Roland Freisler trotz der vielen unrechtmäßigen Todesurteile, die ihr Gatte zu verantworten hatte, Witwenrente bezog.“
Ein Rechtsstaat kennt eben keine Sippenhaft. Der Autor beklagt dich über den Zerfall des Rechtsstaates und erwartet gleichzeitig Sippenhaft. So von wegen den Splitter im Auge des anderen und den Balken vor den eigenen Augen….
Dazu fällt mir nur der Begriff Rattenstaat ein.