Cora Stephan / 20.07.2020 / 15:00 / 31 / Seite ausdrucken

Paritätsgesetz: Wir sind eine Demokratie und kein Ständestaat!

Sie hätten doch nur ins Grundgesetz schauen müssen, die roten und grünen Parteien in Thüringen, dann hätten sie gewusst, dass sie auf dem falschen Dampfer waren. Die von ihnen im Juli 2019 verabschiedete Änderung des Landeswahlgesetzes, mit der Parteien gezwungen werden sollten, ihre Landeslisten paritätisch mit Männern und Frauen zu besetzen, ist vor dem Verfassungsgerichtshof in Weimar gescheitert. Die lesenswerte Begründung liest sich wie eine Nachhilfestunde in Sachen Demokratie. Dem „Prinzip der Repräsentation“ gemäß, heißt es da, „vertritt jede und jeder Abgeordnete das gesamte Volk und ist diesem gegenüber verantwortlich. Die Abgeordneten sind nicht einem Land, einem Wahlkreis, einer Partei oder einer Bevölkerungsgruppe, sondern dem ganzen Volk gegenüber verantwortlich; sie repräsentieren das Volk grundsätzlich in ihrer Gesamtheit, nicht als Einzelne.“

„Im Parlament schlagen sich die parteipolitischen Präferenzen des Volkes nieder, nicht dessen geschlechtermäßige, soziologische oder sonstige Zusammensetzung.“ M. a. W.: Weder Hautfarbe noch Herkunft, weder die soziale Schicht noch die sexuelle Neigung oder das Lebensalter spielen dabei eine Rolle. Wir leben nicht in einem Ständestaat, in dem jede Interessengruppe eine eigene Vertretung beanspruchen darf.

Heiter stimmt im übrigen auch, dass der rotrotgrüne Vorstoß vor Heteronormativität nur so strotzt: war nicht kürzlich noch Geschlecht ein bloßes Konstrukt? Und wo bleiben die Diversen?

Wollen Frauen nicht, was sie sollen?

Doch ebenso verblüffend ist, dass CDU und FDP eine Klage gegen das so offenkundig verfassungwidrige Gesetz der AfD überlassen haben, die sich nun als einzige Opposition verstehen darf, die Demokratie und Rechtsstaat verteidigt. Auch im Land Brandenburg wird sie gegen das dort verabschiedete Paritätsgesetz klagen. Und solange wir noch Richter haben, wird sie auch dort obsiegen.

Nun könnte man einwenden, dass doch gar nichts dagegen spricht, mehr Frauen in die Parlamente zu bringen. Sicher, nur: warum sollen ausschließlich Frauen in der Lage sein, die Interessen von Frauen zu vertreten? „Die“ Interessen „der“ Frauen gibt es nicht, schließlich wollen nicht alle in Führungspositionen oder in Aufsichtsräte einziehen oder die nächste Verteidigungsministerin werden. Dass sie heutzutage an solchen Karrieren noch gehindert würden, dürfte ein Gerücht sein, sie werden ja regelrecht angebettelt. Könnte es sein, dass sie nicht wollen, was sie sollen?

Denn um in ein Parlament gewählt zu werden, müssten Frauen in eine Partei eintreten. Das tun sie jedoch nicht zu den gewünschten 50 Prozent, egal, wie heftig sie umworben werden. Womöglich haben sie keine Lust auf allzu häufige Kungelsitzungen.

Kurz: sind nicht zuallererst die Parteien gefragt, wenn es um etwas geht, das sie sich offenbar wünschen, aber nicht hinkriegen? Brauchen sie dafür ein Gesetz, das sie dazu nötigt? Konsequenterweise müsste es dann auch eins geben, das Frauen dazu zwingt, paritätisch in Parteien einzutreten.

Wenn nur noch das zählt, was man zwischen den Beinen hat

Die CDU wird dieses Problem noch beschäftigen. Annegret Kramp-Karrenbauer, stolz darauf, eine Quotenfrau zu sein, möchte, dass sich die CDU auf eine verbindliche Frauenquote von 50 Prozent bis 2025 verständigt. Doch woher die Frauen nehmen, wenn die Partei nur über gut 26 Prozent weiblicher Mitglieder verfügt?

Dabei könnte es gut sein, dass Wähler und Wählerin ein ganz anderes Problem quält: dass es nunmehr offenkundig ist, dass es in der Politik nicht darum geht, dass sich der Kompetenteste durchsetzt, der gerne auch eine Frau sein darf. Gewiss, in der Frauenbewegung kursierte einst der Spruch: Gewonnen haben wir erst, wenn Frauen an der Macht genauso beschränkt sein dürfen wie Männer. Ziel erreicht, möchte man entnervt rufen, wenn nur noch das zählt, was man zwischen den Beinen hat und nicht, was sich im Kopf abspielt.

Und wäre es nicht an der Zeit, über das deutsche Wahlrecht nachzudenken, demzufolge nur die Hälfte der Volksvertreter vom Souverän direkt gewählt werden, während alle anderen über Listen in die Parlamente geraten, Listen der Parteien, die meist nach parteiinternen Kriterien besetzt werden, die nichts mit der Qualifikation zur Repräsentation der Interessen aller zu tun haben müssen?

Die modische Aufteilung des Wahlvolks in zu begünstigende Teilmengen wird den Parteien nicht das Wohlwollen jener einbringen, auf die sie setzen. Außer Frau Kramp-Karrenbauer will nämlich keine Frau, die etwas auf sich hält, eine Quotenfrau sein.

Dieser Beitrag erschien zuerst auf der Homepage des NDR.

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Stephan Braun / 20.07.2020

Das Urteil des thüringischen Verfassungsgerichtshof ist unverzeihlich und muss sofort rückgängig gemacht werden!

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