Vera Lengsfeld / 24.08.2023 / 16:00 / Foto: Imago / 51 / Seite ausdrucken

Kinder als Verfügungsmasse

Die schlimmste Folge des Selbstbestimmungsgesetzes war bisher nicht Gegenstand der öffentlichen Debatte. Eltern haben künftig die Möglichkeit, das Geschlecht ihres Kindes zu bestimmen. Das ist das Gegenteil von Selbstbestimmung.

Nein, es hätte nicht eines weiteren Beweises bedurft, dass die Ampelregierung alle Anstrengungen unternimmt, die Grundlagen unserer Gesellschaft zu zerstören. Das „Selbstbestimmungsgesetz“, das gestern vom Kabinett beschlossen wurde, ist bei weitem der größte und gefährlichste Sprengsatz, der an unser Zusammenleben gelegt wurde. Künftig ist die Nennung biologischer Tatsachen strafbar und wird mit einem hohen Bußgeld bis zu 10.000 Euro belegt. Wir leben (noch) in einem Land, in dem jeder nach seiner Fasson selig werden kann. Das reicht einer Mikrominderheit aber nicht, sondern wir sollen nach ihrem Diktat leben. Es geht nicht um Selbstbestimmung, sondern um Macht. Die Ampelkoalition hat sich diesem Machtstreben untergeordnet und liefert das nötige Gesetz zur Gängelung der Mehrheit.

Künftig ist jedem Bürger gestattet, sein Geschlecht, angeblich ein gesellschaftliches Konstrukt, selbst festzulegen. Dazu muss er lediglich zum Standesamt gehen und den dortigen Eintrag ändern lassen. Dann steht Männern, die sich momentan als Frauen fühlen, alles offen: Damen-Umkleidekabinen, Schutzräume für Frauen, Damentoiletten, Damensaunen, Frauengefängnisse und Listenplätze für Frauen bei Parlamentswahlen. Im Sport deklassieren solche „Frauen“ die weiblichen Wettbewerber um Längen. Vor allem darf man nicht aus Versehen daran erinnern, dass der langjährige Nachbar Norbert nun Nele ist.

Aber die schlimmste Bestimmung des Gesetzes war bisher nicht Gegenstand der öffentlichen Debatte. Eltern haben künftig die Möglichkeit, das Geschlecht ihres Kindes zu bestimmen. Das ist das Gegenteil von Selbstbestimmung – absolute Macht über einen anderen Menschen. Für Kinder zwischen 0 und 14 Jahren sieht das Gesetz folgendes vor:

Säuglinge können geschlechtsumgewandelt werden

Ist die minderjährige Person geschäftsunfähig oder hat sie das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet, kann nur der gesetzliche Vertreter die Erklärungen zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen für die Person abgeben. Eltern können also frei entscheiden, welches Geschlecht sie ihrem Kind geben wollen. Das Kind erhält dann die Papiere entsprechend der Festlegung der Eltern, nicht entsprechend seines wirklichen Geschlechts. Eine Prüfung durch Standesbeamte ist nicht vorgesehen. Erst mit 14 Jahren hätte das Kind die Möglichkeit, sich sein eigentliches Geschlecht eintragen zu lassen. Sollten die Eltern dagegen sein, müsste das Familiengericht nach Kindeswohl entscheiden.

Bis zu einem Alter von 13 Jahren gibt es eine solche Möglichkeit nicht. Selbst wenn im Kindergarten und in der Schule festgestellt wird, dass sich das Kind in dem ihm zugewiesenen Geschlecht unwohl fühlt, dürfen Kindergärtner und Lehrer das nicht äußern. Tun sie das dennoch, droht ihnen gemäß Selbstbestimmungsgesetz ein Bußgeld bis zu 10.000 Euro wegen Verstoßes gegen das „Offenbarungsverbot“. Säuglinge können also geschlechtsumgewandelt werden und um diesen Akt ist eine gesetzliche Mauer des Schweigens errichtet worden. Ist das die „Lufthoheit über die Kinderbetten“ die Olaf Scholz als Generalsekretär der SPD gefordert hat?

Es handelt sich hier jedenfalls um absolut totalitäre Festlegungen, die geeignet sind, das Leben eines Menschen schon gleich nach seiner Geburt zu zerstören, indem er zur Verfügungsmasse seiner Eltern gemacht wird. Diese unfassbare Grausamkeit ist nicht Teil einer Dystopie oder eines Alltags in einer besonders menschenverachtenden Diktatur, sondern ein Gesetz nach dem Willen unserer demokratisch gewählten Regierung.

Theoretisch hat das Kind die Möglichkeit, so es nicht bereits psychisch gebrochen ist, mit 14 Jahren sein wahres Geschlecht zu erlangen, mit 18 könnte es dann seine Eltern auf Schadensersatz und Schmerzensgeld verklagen. Die Politiker, die sich dieses gemeingefährliche Gesetz ausgedacht und der Gesellschaft oktroyiert haben, sind juristisch nicht zu belangen. Aber die Geschichte wird ihr Urteil über sie sprechen!

Foto: Imago

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Leserpost

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Karsten Dörre / 24.08.2023

Derzeit hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf beschlossen. Das muss noch durch den Bundestag. Auch wenn viele Medien, wie auch AchGut, so tun, als ob seit 23.08.23 dieses Gesetz beschlossen sei - nein, ist es nicht. Man kann darüber weiter Meinungsbildung betreiben. Sollte auch einer Ex-Bundestagsabgeordneten bekannt sein (*smile*). Übrigens, solch ähnliche Gesetze sind bereits u.a. in Dänemark und Irland aktiv.

Wilfried Cremer / 24.08.2023

Hi, auch das gehört zur sog. freien Liebe. Der Bruch der Ehe ist der Bruch mit Gott. Die angelsächsische Kultur des Ehebruchs mit Rom ist seit dem zweiten Weltkrieg Weltmacht. Die ganze Scheiße kommt von da. Grüne Scheiße.

Carlo Mayer / 24.08.2023

Die Mutter von Rainer-Maria Rilke hat sich sehnlichst ein Mädchen gewünscht, daher hat sie ihren Sohn während seiner ganzen Kindheit in Mädchenkleider gehüllt, was das Kund hasste. Übrigens dasselbe bei der reichen Industriellenfrau Jenny Brown Sulzer, die ihren Sohn ebenfalls ständig als Mädchen oder als Clown verkleidete und sich darüber vor Spaß gar nicht mehr einkriegte und viele „lustige“ Fotos davon machte. Krankhaften mütterlichen Neurosen sind damit ebenfalls Tür und Tor geöffnet.

Dr. R. Möller / 24.08.2023

Alle Männer sollten sich als Frau eintragen lassen, dann machen unisex Toiletten mehr Sinn. Dann wird „Mann“ auch bevorzugt eingestellt, alle Quoten werden erfüllt und endlich jede Menge weibliche Ingenieure. Und ist auch Schluß mit männlicher Toxizität. Und wir haben nicht nur weibliche Außenpolitik. Nur so entlarvt man diesen Blödsinn und beendet ihn de facto. Frauensauna und Gefängnisse sind ein zusätzliches Plus. Und Einnahmequelle sind die Mitmenschen die mich falsch ansprechen.

Georg Andreas Crivitz / 24.08.2023

Frage mich, wie das »Offenbarungsverbot« mit dem GG vereinbar ist. Wenn ich einen Mann, der sich selbst als Frau bezeichnet und evtl. auch im Ausweis als Frau deklariert ist, trotzdem visuell als Mann wahrnehme und das ausspreche, handelt es sich ja letztlich um die Äußerung einer persönlichen Meinung.

Wolfram Becker / 24.08.2023

So völlig absurd, wie dieses „Selbstbestimmungsgesetz“ ist mittlerweile alles, was diese völlig irre Regierung beschließt. Das ganze ist Ausdruck größter Dekadenz und kündigt den nahen Exitus dieses kaputten Staates an. Sowohl die linke („Der Russe schluckt uns!“) als auch die rechte Dystopie („Der Islam schluckt uns!“) erscheinen in diesem Licht als die kleineren Übel.

Peter Kern / 24.08.2023

Zitat Lengsfeld: “Säuglinge können also geschlechtsumgewandelt werden” - ich hab den Gesetzestext durchgelesen, und gleich im dritten Satz steht: “Medizinische Maßnahmen werden in diesem Gesetz nicht geregelt.” Es sind auch nur Regeln zur standesamtlichen Geschlechtsdefinition und dem Vornamen angesprochen, zumindest konnte ich nichts anderes heraus lesen. Mit Verlaub, ich halte das alles für einen unfassbaren Schwachsinn und Irrsinn, für den Versuch, die menschliche Individualität komplett auszuhölen. Aber man sollte doch auch nichts hineinschreiben, was so nicht enthalten ist. Das schadet jeglichem Widerstand gegen diese De-Regierung in Berlin. Sollte ich mich irren, freue ich mich über Aufklärung!

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