Vera Lengsfeld / 24.08.2023 / 16:00 / Foto: Imago / 51 / Seite ausdrucken

Kinder als Verfügungsmasse

Die schlimmste Folge des Selbstbestimmungsgesetzes war bisher nicht Gegenstand der öffentlichen Debatte. Eltern haben künftig die Möglichkeit, das Geschlecht ihres Kindes zu bestimmen. Das ist das Gegenteil von Selbstbestimmung.

Nein, es hätte nicht eines weiteren Beweises bedurft, dass die Ampelregierung alle Anstrengungen unternimmt, die Grundlagen unserer Gesellschaft zu zerstören. Das „Selbstbestimmungsgesetz“, das gestern vom Kabinett beschlossen wurde, ist bei weitem der größte und gefährlichste Sprengsatz, der an unser Zusammenleben gelegt wurde. Künftig ist die Nennung biologischer Tatsachen strafbar und wird mit einem hohen Bußgeld bis zu 10.000 Euro belegt. Wir leben (noch) in einem Land, in dem jeder nach seiner Fasson selig werden kann. Das reicht einer Mikrominderheit aber nicht, sondern wir sollen nach ihrem Diktat leben. Es geht nicht um Selbstbestimmung, sondern um Macht. Die Ampelkoalition hat sich diesem Machtstreben untergeordnet und liefert das nötige Gesetz zur Gängelung der Mehrheit.

Künftig ist jedem Bürger gestattet, sein Geschlecht, angeblich ein gesellschaftliches Konstrukt, selbst festzulegen. Dazu muss er lediglich zum Standesamt gehen und den dortigen Eintrag ändern lassen. Dann steht Männern, die sich momentan als Frauen fühlen, alles offen: Damen-Umkleidekabinen, Schutzräume für Frauen, Damentoiletten, Damensaunen, Frauengefängnisse und Listenplätze für Frauen bei Parlamentswahlen. Im Sport deklassieren solche „Frauen“ die weiblichen Wettbewerber um Längen. Vor allem darf man nicht aus Versehen daran erinnern, dass der langjährige Nachbar Norbert nun Nele ist.

Aber die schlimmste Bestimmung des Gesetzes war bisher nicht Gegenstand der öffentlichen Debatte. Eltern haben künftig die Möglichkeit, das Geschlecht ihres Kindes zu bestimmen. Das ist das Gegenteil von Selbstbestimmung – absolute Macht über einen anderen Menschen. Für Kinder zwischen 0 und 14 Jahren sieht das Gesetz folgendes vor:

Säuglinge können geschlechtsumgewandelt werden

Ist die minderjährige Person geschäftsunfähig oder hat sie das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet, kann nur der gesetzliche Vertreter die Erklärungen zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen für die Person abgeben. Eltern können also frei entscheiden, welches Geschlecht sie ihrem Kind geben wollen. Das Kind erhält dann die Papiere entsprechend der Festlegung der Eltern, nicht entsprechend seines wirklichen Geschlechts. Eine Prüfung durch Standesbeamte ist nicht vorgesehen. Erst mit 14 Jahren hätte das Kind die Möglichkeit, sich sein eigentliches Geschlecht eintragen zu lassen. Sollten die Eltern dagegen sein, müsste das Familiengericht nach Kindeswohl entscheiden.

Bis zu einem Alter von 13 Jahren gibt es eine solche Möglichkeit nicht. Selbst wenn im Kindergarten und in der Schule festgestellt wird, dass sich das Kind in dem ihm zugewiesenen Geschlecht unwohl fühlt, dürfen Kindergärtner und Lehrer das nicht äußern. Tun sie das dennoch, droht ihnen gemäß Selbstbestimmungsgesetz ein Bußgeld bis zu 10.000 Euro wegen Verstoßes gegen das „Offenbarungsverbot“. Säuglinge können also geschlechtsumgewandelt werden und um diesen Akt ist eine gesetzliche Mauer des Schweigens errichtet worden. Ist das die „Lufthoheit über die Kinderbetten“ die Olaf Scholz als Generalsekretär der SPD gefordert hat?

Es handelt sich hier jedenfalls um absolut totalitäre Festlegungen, die geeignet sind, das Leben eines Menschen schon gleich nach seiner Geburt zu zerstören, indem er zur Verfügungsmasse seiner Eltern gemacht wird. Diese unfassbare Grausamkeit ist nicht Teil einer Dystopie oder eines Alltags in einer besonders menschenverachtenden Diktatur, sondern ein Gesetz nach dem Willen unserer demokratisch gewählten Regierung.

Theoretisch hat das Kind die Möglichkeit, so es nicht bereits psychisch gebrochen ist, mit 14 Jahren sein wahres Geschlecht zu erlangen, mit 18 könnte es dann seine Eltern auf Schadensersatz und Schmerzensgeld verklagen. Die Politiker, die sich dieses gemeingefährliche Gesetz ausgedacht und der Gesellschaft oktroyiert haben, sind juristisch nicht zu belangen. Aber die Geschichte wird ihr Urteil über sie sprechen!

Foto: Imago

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Leserpost

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Holger Chavez / 24.08.2023

Und die CDU? Wird sie versprechen, beim Machtwechsel dieses Gesetz zu widerrufen, zur Not auch mit den Stimmen der AfD? Wird sie? Nein, sie wird nicht. Liebe konservative, christliche Wahlbürger, gebt Euch endlich einen Ruck! Wenn Ihr weiter die CDU wählt, wählt Ihr den schleichenden Totalitarismus. Ihr macht Euch mitschuldig am Selbstmord unserer Demokratie. Doch Ihr habt Angst. Nicht vor der AfD, sondern davor, bei pol. Gesprächen mit Bekannten und Verwandten entweder lügen zu müssen oder sich äußerst unwohl zu fühlen beim Verschweigen der Wahlpräferenz oder -  bei Nennung der Wahlpräferenz AfD -  gar definitiv geschnitten zu werden. Dann doch lieber CDU oder auch gar nicht wählen, dann ist man auf der sicheren Seite, Ihr Feiglinge!

Peter Krämer / 24.08.2023

Mit diesem Gesetz legitimiert der Staat geistig verwirrte Eltern, Verbrechen an ihren unmündigen Kindern zu begehen, wenn dessen Geschlecht nicht ihren Vorstellungen entspricht. Wer haftet eigentlich für den Fall, das verstümmelte Kinder später diesen Eingriff bereuen?

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