Vera Lengsfeld / 24.08.2023 / 16:00 / Foto: Imago / 51 / Seite ausdrucken

Kinder als Verfügungsmasse

Die schlimmste Folge des Selbstbestimmungsgesetzes war bisher nicht Gegenstand der öffentlichen Debatte. Eltern haben künftig die Möglichkeit, das Geschlecht ihres Kindes zu bestimmen. Das ist das Gegenteil von Selbstbestimmung.

Nein, es hätte nicht eines weiteren Beweises bedurft, dass die Ampelregierung alle Anstrengungen unternimmt, die Grundlagen unserer Gesellschaft zu zerstören. Das „Selbstbestimmungsgesetz“, das gestern vom Kabinett beschlossen wurde, ist bei weitem der größte und gefährlichste Sprengsatz, der an unser Zusammenleben gelegt wurde. Künftig ist die Nennung biologischer Tatsachen strafbar und wird mit einem hohen Bußgeld bis zu 10.000 Euro belegt. Wir leben (noch) in einem Land, in dem jeder nach seiner Fasson selig werden kann. Das reicht einer Mikrominderheit aber nicht, sondern wir sollen nach ihrem Diktat leben. Es geht nicht um Selbstbestimmung, sondern um Macht. Die Ampelkoalition hat sich diesem Machtstreben untergeordnet und liefert das nötige Gesetz zur Gängelung der Mehrheit.

Künftig ist jedem Bürger gestattet, sein Geschlecht, angeblich ein gesellschaftliches Konstrukt, selbst festzulegen. Dazu muss er lediglich zum Standesamt gehen und den dortigen Eintrag ändern lassen. Dann steht Männern, die sich momentan als Frauen fühlen, alles offen: Damen-Umkleidekabinen, Schutzräume für Frauen, Damentoiletten, Damensaunen, Frauengefängnisse und Listenplätze für Frauen bei Parlamentswahlen. Im Sport deklassieren solche „Frauen“ die weiblichen Wettbewerber um Längen. Vor allem darf man nicht aus Versehen daran erinnern, dass der langjährige Nachbar Norbert nun Nele ist.

Aber die schlimmste Bestimmung des Gesetzes war bisher nicht Gegenstand der öffentlichen Debatte. Eltern haben künftig die Möglichkeit, das Geschlecht ihres Kindes zu bestimmen. Das ist das Gegenteil von Selbstbestimmung – absolute Macht über einen anderen Menschen. Für Kinder zwischen 0 und 14 Jahren sieht das Gesetz folgendes vor:

Säuglinge können geschlechtsumgewandelt werden

Ist die minderjährige Person geschäftsunfähig oder hat sie das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet, kann nur der gesetzliche Vertreter die Erklärungen zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen für die Person abgeben. Eltern können also frei entscheiden, welches Geschlecht sie ihrem Kind geben wollen. Das Kind erhält dann die Papiere entsprechend der Festlegung der Eltern, nicht entsprechend seines wirklichen Geschlechts. Eine Prüfung durch Standesbeamte ist nicht vorgesehen. Erst mit 14 Jahren hätte das Kind die Möglichkeit, sich sein eigentliches Geschlecht eintragen zu lassen. Sollten die Eltern dagegen sein, müsste das Familiengericht nach Kindeswohl entscheiden.

Bis zu einem Alter von 13 Jahren gibt es eine solche Möglichkeit nicht. Selbst wenn im Kindergarten und in der Schule festgestellt wird, dass sich das Kind in dem ihm zugewiesenen Geschlecht unwohl fühlt, dürfen Kindergärtner und Lehrer das nicht äußern. Tun sie das dennoch, droht ihnen gemäß Selbstbestimmungsgesetz ein Bußgeld bis zu 10.000 Euro wegen Verstoßes gegen das „Offenbarungsverbot“. Säuglinge können also geschlechtsumgewandelt werden und um diesen Akt ist eine gesetzliche Mauer des Schweigens errichtet worden. Ist das die „Lufthoheit über die Kinderbetten“ die Olaf Scholz als Generalsekretär der SPD gefordert hat?

Es handelt sich hier jedenfalls um absolut totalitäre Festlegungen, die geeignet sind, das Leben eines Menschen schon gleich nach seiner Geburt zu zerstören, indem er zur Verfügungsmasse seiner Eltern gemacht wird. Diese unfassbare Grausamkeit ist nicht Teil einer Dystopie oder eines Alltags in einer besonders menschenverachtenden Diktatur, sondern ein Gesetz nach dem Willen unserer demokratisch gewählten Regierung.

Theoretisch hat das Kind die Möglichkeit, so es nicht bereits psychisch gebrochen ist, mit 14 Jahren sein wahres Geschlecht zu erlangen, mit 18 könnte es dann seine Eltern auf Schadensersatz und Schmerzensgeld verklagen. Die Politiker, die sich dieses gemeingefährliche Gesetz ausgedacht und der Gesellschaft oktroyiert haben, sind juristisch nicht zu belangen. Aber die Geschichte wird ihr Urteil über sie sprechen!

Foto: Imago

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Leserpost

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ralph bader / 24.08.2023

Ein Effekt des Selbstbestimmungsgedöns ist offenkundig, daß nun wirklich alles durcheinandergeröt. Zunächst einmal glaube ich, daß jede phantasievoll vorstellbare menschliche Verhaltensweise auch tatsächlich auftritt; offen ist allerdings, mit welcher Häufigkeit. Es wird also Eltern geben, die das Geschlecht ihrer Kinder zu deren Schaden umdeklarieren. Beispielsweise gibt es ja inzwischen Geschichten von schwangeren Frauen, die es als belastend empfinden, wenn ihr Kind nicht dem von ihnen präferierten Geschlecht angehört. Um nun nicht uferlos zu werden, möchte ich mich auf zwei Ausschnitte des Artikels begrenzen. “Säuglinge können geschlechtsumgewandelt werden” - nein, das können sie trotz all diesem nicht, sie können höchstens umdeklariert werden. “Selbst wenn im Kindergarten und in der Schule festgestellt wird, dass sich das Kind in dem ihm zugewiesenen Geschlecht unwohl fühlt, dürfen Kindergärtner und Lehrer das nicht äußern.” Das ist einerseits unzutreffend, zumindest aus der Sicht von Protagonisten dieses Gesetzes. Einerseits ist die Feststellung eines solchen Unwohlseins keine Offenbarung früherer standesamtlicher Geschlechtseinträge, andererseits: “Der Bußgeldtatbestand setzt voraus, dass durch die Offenbarung die betroffene Person absichtlich geschädigt wird.”, laut “Infopaper Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) ” der Bundesregierung. Und eine solche absichtliche Schädigung wäre hier nicht gegeben, obzwar die oben genannte schwangere Frau bzw. nunmehrige Mutter voraussichtlich versuchen würde, das anders hinzustellen. Was mir aber eher noch größeres Unwohlsein bereitet, ist die Vorstellung von Kindergärten und Schulen, die “Feststellungen” darüber treffen, wie sich die Kinder mit dem ihnen “zugewiesenen” Geschlecht fühlen.

St.Elmo / 24.08.2023

Tja mit dem Gesetz wird Art. 1 GG für einen Teil der Menschen ausgesetzt. Wobei das ja auch nichts ganz neues ist, mit dem “Beschneidungsgesetz” wurde ja bereits Art. 2 GG für einen Teil der Jungen ausgesetzt.

Christoph Ernst / 24.08.2023

Das ist ein Traumgesetz für pädophile Groomer und ein Alptraum orwellscher Dimension, der staatlich verordnete Zwang zum Lügen. So viel Geschichte braucht es gar nicht, um über die perversen Gestalten, die das eingerührt haben, zu urteilen. Deren gequirlte Scheiße stinkt auch so schon zum Himmel. Aber trotzdem Dank für den Artikel.

Christian Freund / 24.08.2023

Eigentlich müssten sie wissen, dass sie böse Menschen sind.

Rolf Wächter / 24.08.2023

Das Gesetz ist eine gute Nachricht für alle Unterhalt zahlenden Männer. Sie machen sich zur Frau und sind somit eine andere juristische Person. Damit entfällt die Unterhaltszahlung.

Gerd Heinzelmann / 24.08.2023

Hält sich Frau von der Leyen für die legitime Nachfolgerin von Queen Elizabeth? Was meinen Sie, Frau Lengsfeld?

Ludwig Luhmann / 24.08.2023

“Diese unfassbare Grausamkeit ist nicht Teil einer Dystopie oder eines Alltags in einer besonders menschenverachtenden Diktatur, sondern ein Gesetz nach dem Willen unserer demokratisch gewählten Regierung.”—- In Anbetracht der massiven jahrzehntelangen Dauerpropaganda kann man mMn nicht von einer echten Demokratie in Deutsch-Dodoland reden. 76% “Geimpfte” ... das sagt schon alles über unsere sog. “Demokratie” aus ...

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