Vera Lengsfeld / 24.08.2023 / 16:00 / Foto: Imago / 51 / Seite ausdrucken

Kinder als Verfügungsmasse

Die schlimmste Folge des Selbstbestimmungsgesetzes war bisher nicht Gegenstand der öffentlichen Debatte. Eltern haben künftig die Möglichkeit, das Geschlecht ihres Kindes zu bestimmen. Das ist das Gegenteil von Selbstbestimmung.

Nein, es hätte nicht eines weiteren Beweises bedurft, dass die Ampelregierung alle Anstrengungen unternimmt, die Grundlagen unserer Gesellschaft zu zerstören. Das „Selbstbestimmungsgesetz“, das gestern vom Kabinett beschlossen wurde, ist bei weitem der größte und gefährlichste Sprengsatz, der an unser Zusammenleben gelegt wurde. Künftig ist die Nennung biologischer Tatsachen strafbar und wird mit einem hohen Bußgeld bis zu 10.000 Euro belegt. Wir leben (noch) in einem Land, in dem jeder nach seiner Fasson selig werden kann. Das reicht einer Mikrominderheit aber nicht, sondern wir sollen nach ihrem Diktat leben. Es geht nicht um Selbstbestimmung, sondern um Macht. Die Ampelkoalition hat sich diesem Machtstreben untergeordnet und liefert das nötige Gesetz zur Gängelung der Mehrheit.

Künftig ist jedem Bürger gestattet, sein Geschlecht, angeblich ein gesellschaftliches Konstrukt, selbst festzulegen. Dazu muss er lediglich zum Standesamt gehen und den dortigen Eintrag ändern lassen. Dann steht Männern, die sich momentan als Frauen fühlen, alles offen: Damen-Umkleidekabinen, Schutzräume für Frauen, Damentoiletten, Damensaunen, Frauengefängnisse und Listenplätze für Frauen bei Parlamentswahlen. Im Sport deklassieren solche „Frauen“ die weiblichen Wettbewerber um Längen. Vor allem darf man nicht aus Versehen daran erinnern, dass der langjährige Nachbar Norbert nun Nele ist.

Aber die schlimmste Bestimmung des Gesetzes war bisher nicht Gegenstand der öffentlichen Debatte. Eltern haben künftig die Möglichkeit, das Geschlecht ihres Kindes zu bestimmen. Das ist das Gegenteil von Selbstbestimmung – absolute Macht über einen anderen Menschen. Für Kinder zwischen 0 und 14 Jahren sieht das Gesetz folgendes vor:

Säuglinge können geschlechtsumgewandelt werden

Ist die minderjährige Person geschäftsunfähig oder hat sie das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet, kann nur der gesetzliche Vertreter die Erklärungen zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen für die Person abgeben. Eltern können also frei entscheiden, welches Geschlecht sie ihrem Kind geben wollen. Das Kind erhält dann die Papiere entsprechend der Festlegung der Eltern, nicht entsprechend seines wirklichen Geschlechts. Eine Prüfung durch Standesbeamte ist nicht vorgesehen. Erst mit 14 Jahren hätte das Kind die Möglichkeit, sich sein eigentliches Geschlecht eintragen zu lassen. Sollten die Eltern dagegen sein, müsste das Familiengericht nach Kindeswohl entscheiden.

Bis zu einem Alter von 13 Jahren gibt es eine solche Möglichkeit nicht. Selbst wenn im Kindergarten und in der Schule festgestellt wird, dass sich das Kind in dem ihm zugewiesenen Geschlecht unwohl fühlt, dürfen Kindergärtner und Lehrer das nicht äußern. Tun sie das dennoch, droht ihnen gemäß Selbstbestimmungsgesetz ein Bußgeld bis zu 10.000 Euro wegen Verstoßes gegen das „Offenbarungsverbot“. Säuglinge können also geschlechtsumgewandelt werden und um diesen Akt ist eine gesetzliche Mauer des Schweigens errichtet worden. Ist das die „Lufthoheit über die Kinderbetten“ die Olaf Scholz als Generalsekretär der SPD gefordert hat?

Es handelt sich hier jedenfalls um absolut totalitäre Festlegungen, die geeignet sind, das Leben eines Menschen schon gleich nach seiner Geburt zu zerstören, indem er zur Verfügungsmasse seiner Eltern gemacht wird. Diese unfassbare Grausamkeit ist nicht Teil einer Dystopie oder eines Alltags in einer besonders menschenverachtenden Diktatur, sondern ein Gesetz nach dem Willen unserer demokratisch gewählten Regierung.

Theoretisch hat das Kind die Möglichkeit, so es nicht bereits psychisch gebrochen ist, mit 14 Jahren sein wahres Geschlecht zu erlangen, mit 18 könnte es dann seine Eltern auf Schadensersatz und Schmerzensgeld verklagen. Die Politiker, die sich dieses gemeingefährliche Gesetz ausgedacht und der Gesellschaft oktroyiert haben, sind juristisch nicht zu belangen. Aber die Geschichte wird ihr Urteil über sie sprechen!

Foto: Imago

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Leserpost

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Sabine Heinrich / 24.08.2023

@C. Hofmann: Ob der Deutsche Kinderschutzbund gegen diesen Irrsinn vorgeht - das würde mich sehr interessieren! Übrigens - er nennt sich nur noch regional “Deutscher Kinderschutzbund” - ansonsten ist das “Deutsch” verschwunden - der ehemalige DKSB firmiert nun unter “Kinderschutzbund” - und das sagt m.E. ALLES über seine Ausrichtung. - Ich habe ihn nach jahrzehntelanger Mitgliedschaft 2016 verlassen, als er sich für den unbegrenzten Nachzug von Familienmitgliedern von sogenannten “Ankerkindern” eingesetzt hat.

Sabine Schönfeld / 24.08.2023

Gibt es auch schon ein Bußgeld dafür, wenn ich die aus all dem ableitbare Realität benenne, dass diese Regierung den deutschen Bürgern längst nur noch ganz offensichtlich feindselig gegenübersteht? Sie behandeln uns mit offener Verachtung, das wird nicht nur durch ihre menschenfeindlichen Gesetze und Bestimmungen deutlich und dass sie unsere Staatsbürgerschaft einfach so verramschen. Wenn man sich die Wahlkampfauftritte von Scholz und Schulze in Bayern ansieht, dann sieht man es den Minen dieser Politiker an - nichts, überhaupt nichts verbindet sie mehr mit den Menschen im Land zu denen sie scheinbar sprechen. Als wären wir ein von der Ampelregierung besetztes Land, als wären sie unsere feindlichen Besatzer. Unserer Regierung kann ich sie nicht mehr nennen und diesen Bundestag auch nicht mehr unsere Vertreter.

Hans Benzell / 24.08.2023

Das gilt dann auch für adoptierte Kinder!

P. Wedder / 24.08.2023

Dürfen alle in Deutschland lebenden Menschen das Geschlecht nach Belieben auf dem Papier ändern, oder nur deutsche Staatsangehörige? Bei denen müsste doch dann auch die Ausweispapiere angepasst werden, oder? Wie läuft das dann bei ausländischen Bewohnern? Oder führen sie nur jeweils bis zu Staatsgrenze, das Geschlecht ihrer Wahl und sobald sie Deutschland verlassen, gilt wieder das biologische Geschlecht?

Paul Salvian / 24.08.2023

Wenn man gezwungen ist, Tag für Tag dabei zuzusehen, wie der Rechtsstaat in Deutschland von einer vollkommen enthemmten verbrecherischen linksradikalen Elite Stück für Stück kaputt gemacht wird, während die meisten Zeitgenossen achselzuckend bis zustimmend danebenstehen, ist es ein kleiner Trost, die Erfahrung zu machen, dass es trotzdem immer noch Menschen mit Herz und Charakter gibt, die den offenen Widerspruch wagen - Menschen wie Vera Lengsfeld und Birgit Kelle.

P. Wedder / 24.08.2023

Meinen Beobachtungen nach haben Tiere in diesem Land eine größere Lobby als Kinder und ältere Leute.

Thomin Weller / 24.08.2023

Sorry der meinen absolut perversen Gedanken in heutiger Zeit. In der Gewebe-Organspenden viel Geld und korrupte Mediziner bringen. Verstehe ich das richtig. Ich kann mit einer Partnerin ein Kind, vorzugsweise ein männliches zeugen und dann den Penis-Schwellkörper verkaufen und als weibliches in die Welt entlassen? // In Indien war es üblich dem Westen eine Niere zu verkaufen. Was die islamisch Gläubigen z.B. Saudis und ihre Leberzirrhose, Austausch in Kiel bei Scholz Kumpel, darüber schreibe ich lieber nicht. Es wäre nicht Halal…. kompatibel. Die links-rot-grünen machen viel in dem Bereich…

Karsten Dörre / 24.08.2023

Derzeit hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf beschlossen. Das muss noch durch den Bundestag. Auch wenn viele Medien, wie auch AchGut, so tun, als ob seit 23.08.23 dieses Gesetz beschlossen sei - nein, ist es nicht. Man kann darüber weiter Meinungsbildung betreiben. Sollte auch einer Ex-Bundestagsabgeordneten bekannt sein (*smile*). Übrigens, solch ähnliche Gesetze sind bereits u.a. in Dänemark und Irland aktiv.

Wilfried Cremer / 24.08.2023

Hi, auch das gehört zur sog. freien Liebe. Der Bruch der Ehe ist der Bruch mit Gott. Die angelsächsische Kultur des Ehebruchs mit Rom ist seit dem zweiten Weltkrieg Weltmacht. Die ganze Scheiße kommt von da. Grüne Scheiße.

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