Adorján Kovács, Gastautor / 06.12.2021 / 15:00 / Foto: Achgut.com / 75 / Seite ausdrucken

Jeder hat das Recht auf Schutz vor dem Staat

Erinnern sie sich an den Fall des Mörders, dem Gewalt angedroht wurde, um ein Kind zu retten? Und warum dies trotzdem nicht erlaubt sein sollte? Womit wir beim Grundrecht der körperlichen Unversehrheit sind. Und damit sehr aktuell.

Am 3. Januar 2021 lief im Ersten Deutschen Fernsehen ein durchaus speziell zu nennendes Filmprojekt. Die beiden Spielfilme „Feinde – Gegen die Zeit“ und „Feinde – Das Geständnis“ wurden zeitgleich auf mehreren Sendern der ARD ausgestrahlt. Gegen die Zeit zeigte das Geschehen aus der Sicht des Ermittlers Peter Nadler (gespielt von Bjarne Mädel). Das Geständnis erzählte dieselbe Geschichte aus der Sicht des Strafverteidigers Konrad Biegler (gespielt von Klaus Maria Brandauer). Als Vorlage diente ein realer Fall in Frankfurt am Main (der Name des Täters verdient nicht, genannt zu werden), bei dem 2002 der elfjährige Bankierssohn Jakob von Metzler entführt und ermordet wurde sowie der Täter eine Lösegeldforderung gestellt hatte.

Er wurde bei der Geldübergabe identifiziert, dann festgenommen und verschleierte bei seiner Vernehmung den Ort, an dem er sein Opfer festgehalten hatte und den Zustand des Opfers. Daraufhin ordnete der damalige Polizeivizepräsident Wolfgang Daschner an, durch Gewaltandrohung die möglicherweise lebensrettende Aussage zum Aufenthaltsort des Elfjährigen zu erzwingen. Der Täter machte daraufhin zutreffende Angaben (die nur er wissen konnte, er besaß also Täterwissen), sodass die Polizei die Leiche des Entführungsopfers finden konnte. Für diese Gewaltandrohung musste sich Daschner später strafrechtlich verantworten.

Beide Hauptdarsteller der Filme zeigten beeindruckende schauspielerische Leistungen. Der Ermittler bekam allerdings etwas schwächere Argumente ins Drehbuch geschrieben, was den Zuschauer verstimmen musste. Besonders eindrucksvoll war dagegen das hochpathetische Plädoyer des Strafverteidigers (Brandauer) für das Recht auf körperliche Unversehrtheit, das auch einem Mörder zustehe. Selbstverständlich gilt das auch für Massenmörder, denn die quantitative Schwere der Schuld spielt hier keine Rolle. Und es gilt auch dann, wenn andere deswegen sterben müssen.

„Menschen müssen vor dem Staat geschützt werden“

Der ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam schreibt auf der Webseite zum Film (Tippfehler sind korrigiert): „Das Folterverbot des Staates gegenüber Beschuldigten ist eine Reaktion auf die Gräueltaten des NS-Staates. ‚Verschärfte Vernehmungsmethoden', so wurde Folter damals genannt. Die Richterin fasst am Ende des einen Films zusammen: Die Väter und Mütter des Grundgesetzes hätten die Barbarei der Nazizeit erlebt und begriffen, dass Menschen vor dem Staat geschützt werden müssen (Hervorhebung von mir). Ganz besonders vor Folter, und auch dann, wenn sie einer Straftat beschuldigt werden.“

Bräutigam fährt fort:

„Das Folterverbot ist ein Ausdruck der Menschenwürdegarantie. Es ist im Grundgesetz, in der Europäischen Menschenrechtskonvention und in der Strafprozessordnung ausdrücklich geregelt. Die genauen Vorschriften sind:

Artikel 104 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz: ‚Festgehaltene Personen dürfen weder seelisch noch körperlich misshandelt werden.'

Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention: ‚Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.‘

Das § 136 a Absatz 1 Satz 1 Strafprozessordnung: ‚Die Freiheit der Willensentschließung und der Willensbetätigung des Beschuldigten darf nicht beeinträchtigt werden durch Misshandlung, durch Ermüdung, durch körperlichen Eingriff, durch Verabreichung von Mitteln, durch Quälerei, durch Täuschung oder durch Hypnose.'“

„Sehen Sie nicht, wohin das führt, wenn Sie diese Tür öffnen?“

Im Film gibt es darüber eine spannende Diskussion im Gerichtssaal. Polizist Nadler [der den Täter im Film tatsächlich einer Art „waterboarding“ unterzogen hat; AK] sagt, dass es hier ja um einen ganz anderen Zweck als in der NS-Zeit geht; nämlich darum, ein Menschenleben zu retten. In extremen Fällen müssten Ausnahmen vom Folterverbot möglich sein (Hervorhebung von mir). Strafverteidiger Konrad Biegler hält dagegen. Wer bestimmt denn, wann so eine Ausnahme vorliegt, fragt er. Wo verläuft die Grenze zwischen „verboten“ und „ausnahmsweise zulässig“? Und ist man wirklich sicher, dass man den Richtigen foltert, oder ist es eine unschuldige Person? „Sehen Sie nicht, wohin das führt, wenn Sie diese Tür öffnen?“, sagt der Verteidiger. Und begründet damit, warum es auch in krassen Fällen keine Ausnahmen geben darf (Hervorhebungen von mir).

Für ein durch Folter erlangtes Geständnis gilt rechtlich ein sogenanntes „Verwertungsverbot“. Das bedeutet: Das Gericht darf dieses Beweismittel nicht nutzen, um einen Angeklagten zu verurteilen. Das Gericht muss also so entscheiden, als ob es das Geständnis gar nicht gegeben hätte. Zentrale Frage ist in so einem Fall dann: Gibt es andere Beweise, die die Schuld des Angeklagten nachweisen? Oder gesteht der Angeklagte nochmal aus freien Stücken im Gerichtssaal? Das alles gab es im Fall der Entführung im Film aber nicht. Deswegen musste das Gericht (im Gegensatz zum realen Fall) den Angeklagten freisprechen.“ Soweit der Rechtsexperte. – Im Gegensatz zum realen Fall, in dem der Täter verurteilt wurde, weil er aus freien Stücken gestand, wurde im Film also verteidigt, dass ein überführter Kindermörder aufgrund einer – sicher wichtigen – Formalie in die Freiheit entlassen wird und möglicherweise weiter mordet. Ich darf hinzufügen, dass das alles auf folgendem Grundrecht beruht:

Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 Grundgesetz: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“

Das im Netz erreichbare „Juraforum“ schreibt dazu, entsprechend Satz 3 des genannten Absatzes: „Diese allgemeinen Grundsätze der körperlichen Unversehrtheit können durch spezifische Gesetze außer Kraft gesetzt oder eingeschränkt werden. [...] Auch ein eventuell auftretender Seuchenfall kann dazu führen, dass nach § 20 IfSG (Infektionsschutzgesetz) Menschen zwangsweise geimpft werden müssen.“

Liegt der Schwerpunkt nicht erkennbar auf Kontrolle?

An diesem Gesetz wird nun seit einem Jahr gebastelt. Obwohl eine echte Seuche ein Ereignis ist, bei dem jeder von einem Seuchentoten im Nachbarhaus weiß, und dieses Ereignis nachweislich nicht vorliegt, wird eine pandemische Lüge von nationaler Tragweite konstruiert. (Wenn hier eine Biowaffe vorläge, müsste freilich alles neu bewertet werden, aber davon ist ja keine Rede.) Vom ungeeigneten Mittel des PCR-Tests, von der sinnlosen Kennziffer Inzidenz und den vielen anderen Ungereimtheiten will ich gar nicht reden, auch davon nicht, dass der sogenannte Ethikrat nun Einschränkungen sogar für Geimpfte empfehlen will, die sich bekanntlich jetzt auch schon testen müssen.

Was ist das aber für eine Impfung, bei der man ansteckend bleibt, bei der man (angeblich weniger schwer) erkranken kann und die alle halbe Jahre wiederholt werden muss? Man also nach einem halben Jahr schon wieder den Status eines Ungeimpften hat und nicht mehr ins Restaurant, nicht ins Theater, nicht in Einzelhandelsgeschäfte gehen und nicht reisen kann? Der Impfpass zum zweiten Ausweis wird? Vom immer drohenden Verlust der Arbeit und den drohenden ruinösen Geldstrafen ganz abgesehen? Liegt der Schwerpunkt nicht erkennbar auf Kontrolle statt auf Gesundheit? Sollte der Schutz vor dem Staat nicht auch für Menschen gelten, die keine Kinder- oder Massenmörder sind?

Wenn wir noch einmal auf den Film Feinde schauen und seine Argumentation: Selbstverständlich haben sogar Kinder- und Massenmörder Anspruch auf körperliche Unversehrtheit, die auch dann nicht verletzt werden darf, wenn weitere Menschen ums Leben kommen oder andersherum: auch dann nicht, wenn durch die Verletzung der körperlichen Unversehrtheit Menschenleben gerettet werden können. „Sehen Sie nicht, wohin das führt, wenn Sie diese Tür öffnen?“, fragt der Verteidiger im Film. Und begründete damit, warum es auch in krassen Fällen keine Ausnahmen geben darf. Die geplante Impfpflicht soll nun eine solche Ausnahme werden, die aktuelle Situation ist also angeblich noch krasser als krass, sodass die körperliche Unversehrtheit von Millionen unbescholtener Bürger nicht mehr geschützt werden muss.

Krieg nicht gegen ein Virus, sondern gegen die eigene Bevölkerung

Man könnte einwenden, dass durch eine Pflichtimpfung kein Schaden wie bei einer Folter zugefügt würde, sondern nur ein Nutzen, und zwar für den Geimpften und für alle anderen. Der Schaden muss also geringer sein als zum Beispiel „durch Ermüdung, durch Täuschung oder durch Hypnose“, um die Strafprozessordnung zu zitieren. Das stimmt nicht, wenn bei VigiAccess (WHO) 2,6 Millionen unerwünschte Nebenwirkungen der Covid-Impfstoffe offiziell registriert sind und bei einem passiven Meldesystem 10-fach mehr Nebenwirkungen angenommen werden können. Das sind zwar viel mehr als bei konventionellen Impfungen, aber im Vergleich zu den geimpften 3 Milliarden natürlich Peanuts. Wen es trifft, der hat halt Pech gehabt!

Die Kriegsmetapher wird dabei neuerdings nicht umsonst bemüht, denn nur im Krieg ist eine solche Rücksichtslosigkeit des Staates gegenüber seinen Bürgern erlaubt – aber auch nur dann, wenn der Feind die Freiheit, die man hat, bedroht. Bei einem Virus ist das nicht der Fall, es „will“ unsere Freiheit nicht zerstören, auch wenn die sinn- und wirkungslosen Lockdowns und Notbremsen als virusbedingt bezeichnet werden, um sie zu rechtfertigen. Einige Staaten haben ja gezeigt, dass es ohne diesen totalitären Import aus Rotchina durchaus geht. Und Alternativen in Form von Medikamenten wurden hierzulande nie diskutiert, was unverzeihlich ist.

Letztlich ist die wichtigste juristische sogenannte Schranken-Schranke für ein Gesetz zur Impfpflicht die Verhältnismäßigkeit des einschränkenden Gesetzes und der einschränkenden Maßnahme. Man darf beim aktuellen Bundesverfassungsgericht annehmen, dass alle Einwände zur Verhältnismäßigkeit abgeschmettert werden. Es lief, kann man rückblickend sagen, von Anfang an auf eine Impfung aller Menschen hinaus, wie es Bill Gates schon im April 2020 gefordert hatte. Eine Kontrollgruppe darf es nicht geben.

Wir lernen von der ARD: Der Schutz der körperlichen Unversehrtheit gilt nur bei Kinder- und Massenmördern unbedingt. Wohlgemerkt: Auch dann, wenn das Leben anderer dafür gefährdet oder geopfert wird – das ist ja das Argument gegen die Ungeimpften, das deshalb nicht zieht. Die körperliche Unversehrtheit darf in Friedenszeiten nicht gegen den Willen der unbescholtenen Betroffenen, und schon gar nicht gegen den von Millionen unbescholtenen Betroffenen, verletzt werden. Das ist ein Krieg – nicht gegen ein Virus, sondern gegen die eigene Bevölkerung, mit unabsehbaren negativen Konsequenzen auch für die, die jetzt noch Hurra schreien.

„Sehen Sie nicht, wohin das führt, wenn Sie diese Tür öffnen?“ Wer bestimmt denn, wann so eine Ausnahme vorliegt, fragt der Verteidiger im Film. Wir bekommen die Antwort: Der Staat. – „Wo verläuft die Grenze zwischen 'verboten' und 'ausnahmsweise zulässig'?“, fragt der Verteidiger. Das bestimmt der Staat, wird uns jetzt sehr deutlich gezeigt. – Und ist man wirklich sicher, dass man mit der Impfung erstens die einzig richtige Maßnahme erzwingt, die wieder zur Normalität führt, wenn das überhaupt beabsichtigt ist, und zweitens nicht für die Schädigung und den Tod vieler Menschen direkt verantwortlich sein wird? Natürlich kann man nicht sicher sein. Darf der Staat Entscheidungen treffen, deren Wirkungen nicht mehr rückgängig zu machen sind? Aber ist das nicht längst zur geläufigen Übung geworden, wenn wir an Finanzkrise, Migration und Atomausstieg denken? Wer hat den Staat je zur Rechenschaft gezogen? Wer schützt die Bürger vor diesem Staat?

Prof. Dr. med. Dr. med. dent. Dr. habil. Adorján Kovács ist niedergelassener Mund-, Kiefer-, und Gesichtschirurg. Er hat 20 Jahre an einer Universitätsklinik gearbeitet, über 150 wissenschaftliche Arbeiten veröffentlicht und sich zur regionalen Chemotherapie bei Kopf-Hals-Krebspatienten habilitiert. Er ist auch publizistisch tätig.

Foto: Achgut.com

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netiquette:

Sabine Lotus / 06.12.2021

Schutz vor ‘dem Staat’. Hahaha, süß,  sagen Sie das mal Gustav Mollath oder noch aktueller Georg Thiel. Bald zwei Jahre Biderman Coercion aber wir haben Recht auf Schutz vor dem Staat. Wo denn? Wäre es nicht so tragisch…könnte ich mich glatt noch auf den Punkt ‘monotones Essen’ vorfreuen. Ist doch lustig, dürfen die nämlich gar nicht. Haha, so lustig. Ächz.

Ludwig Luhmann / 06.12.2021

“Jeder hat das Recht auf Schutz vor dem Staat”—- Pfffff ... hahahahahahahahahaha ... ... und was ist, wenn der “Staat” diese “Recht auf Schutz” nihct mehr gewährleistet oder in einem bestimmten Sinne interpretiert oder nur noch bestimmten Gruppen zukommen lässt oder ... oder ... oder ... —- Stell’ Dir vor, es ist Krieg und keiner kann sich wehren!—- DIE MACHT KOMMT AUS DEN GEWEHRLÄUFEN!

Dirk von Riegen / 06.12.2021

Nun ja, gerne bezieht man sich bei der “Argumentation” auf die “Gräuel” und “Barberei” der NS-Zeit, aber nur solange es in die eigene Ideologie passt. Will man aber selbst totalitäre Maßnahmen durchsetzen, so findet sich dann immer eine “Hintertür”, um dieses irgendwie rechtlich zu legalisieren. Somit ergibt sich dann wieder ein “Rechtssystem”, welches ähnlich der der NS-Zeit oder der SED-Diktatur ist, wo ” Recht” auch von sogenannten Juristen dementsprechend “gebogen” und “ausgelegt” wurde…

Markus Kranz / 06.12.2021

Naja, normalerweise könnte man in einer Republik die Regierung abwählen. Geht aber nur so bedingt, denn jeder, der das Kreuz an der falschen Stelle macht & das auch noch öffentlich sagt, hat mit massiven Konsequenzen zu rechnen. Dazu werden bei Abweichlern - siehe Kemmerich - auch gerne mal Familien bedroht oder Häuser angegriffen. Ursprünglich war das natürlich anders gedacht.

Walter Weimar / 06.12.2021

Dieses Land, dieser Staat ist von allem verlassen, was Recht, Demokratie oder Menschenwürde bedeutet. Da läßt sich auch nichts schönreden. Der größte Hetzer ist der Staat mit seinem öffentlichen Rundfunk.

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