Martina Binnig, Gastautorin / 15.03.2023 / 06:00 / Foto: Helodrgt / 82 / Seite ausdrucken

EU-Kommission will Online-Plattformen kontrollieren

Die EU-Kommission hat ein Gesetz über digitale Dienste formuliert, das den Weg für eine noch nie dagewesene öffentliche Aufsicht über Online-Plattformen in der Europäischen Union ebnet. 

In einer Pressemitteilung vom 2. März dieses Jahres informiert die EU-Kommission über eine delegierte Verordnung zum Gesetz über digitale Dienste (englisch: Digital Services Act, kurz: DSA), das „eine noch nie dagewesene öffentliche Aufsicht über Online-Plattformen in der Europäischen Union“ schafft. Das neue Gesetz ermächtigt die EU-Kommission, von „sehr großen Anbietern“, die ihrer Aufsicht unterliegen, eine Gebühr zu verlangen. Die Methodik und die Verfahren, wie diese Gebühr berechnet und erhoben werden soll, hat sie nun in der delegierten Verordnung vorgelegt. Die Gebühr werde voraussichtlich im Herbst 2023 zum ersten Mal erhoben.

Als „delegierte Verordnung“ wird ein Rechtsakt bezeichnet, für den der Rat und das Parlament die EU-Kommission ermächtigt hat und der Änderungen oder Ergänzungen von bestehenden Rechtsakten betrifft. Die am 2. März veröffentlichte delegierte Verordnung soll den Diensteanbietern, die im Rahmen des DSA (Digital Services Act) als sehr große Online-Plattformen (Very Large Online Platforms, VLOPs) oder sehr große Online-Suchmaschinen (Very Large Online Search Engines, VLOSEs) bezeichnet werden, Rechtssicherheit bieten.

Die Verordnung enthält noch weitere Einzelheiten zur Berechnung der geschätzten Gesamtkosten und zur Festlegung der einzelnen Gebühren. Der DSA ist am 16. November 2022 in Kraft getreten. Zwischen dem 22. Dezember 2022 und dem 19. Januar 2023 fand eine öffentliche Konsultation auf dem Portal „Ihre Meinung zählt“ statt. Laut der delegierten Verordnung gingen nur elf Beiträge ein, darunter drei von EU-weiten Industrieverbänden, einer von einer gemeinnützigen Stiftung, einer von einer nationalen Regulierungsbehörde aus Portugal, zwei von nationalen Wirtschaftsverbänden (aus Österreich und Frankreich) und vier von einzelnen Bürgern. 

Bis zum 17. Februar dieses Jahres mussten die Diensteanbieter ihre Nutzerzahlen offen legen. Vier Monate nach ihrer Benennung als VLOP oder VLOSE auf Grundlage dieser Nutzerzahlen müssen sie nun eine erste jährliche Risikobewertung durchführen und der Kommission übermitteln. Ab dem 17. Februar 2024 wird der DSA dann in vollem Umfang Anwendung finden, und die EU-Mitgliedstaaten müssen „ihren Koordinatoren für digitale Dienste die entsprechenden Befugnisse erteilt haben“, wie der Kommissions-Webseite zum DSA zu entnehmen ist.

„Begründungen für die Entfernung von Inhalten“

In ihren Daily News vom 2. März weist die EU-Kommission außerdem darauf hin, dass der delegierte Rechtsakt nun an das Europäische Parlament und den Rat weitergeleitet werde, die drei Monate Zeit haben, ihn zu prüfen. Auf ihren Antrag hin könne der Prüfungszeitraum um weitere drei Monate verlängert werden. Es ist aber davon auszugehen, dass es keine wesentlichen Einwände geben wird. Wer es genau wissen möchte: Der vollständige Text der delegierten Verordnung C(2023)1257 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2022/2065 ist auch in deutscher Sprache hier abrufbar. In der Begründung für die Verordnung heißt es darin:

„Insbesondere wird der Kommission mit dem Gesetz über digitale Dienste die ausschließliche Zuständigkeit dafür übertragen, Online-Plattformen und Online-Suchmaschinen als sehr große Online-Plattformen und sehr große Online-Suchmaschinen zu benennen, sie zu überwachen und die in Kapitel III Abschnitt 5 des Gesetzes über digitale Dienste festgelegten Verpflichtungen gegenüber diesen benannten Diensten durchzusetzen. Darüber hinaus erhält die Kommission die Hauptzuständigkeit für die Durchsetzung aller anderen Verpflichtungen aus dem Gesetz über digitale Dienste in Bezug auf diese benannten Dienste und für die Koordinierung und Entwicklung von Sachkenntnis und Kapazitäten auf europäischer Ebene in Bezug auf die Überwachung systemischer und neu aufkommender Probleme.

Darüber hinaus werden der Kommission zusätzliche Aufgaben übertragen, die sich auf den Umfang und die inhärent grenzüberschreitende und/oder EU-weite Reichweite dieser benannten Dienste beziehen, z. B. die Aufgabe, grenzüberschreitende Streitigkeiten zwischen den zuständigen nationalen Behörden über die Durchsetzung der Verpflichtungen aus dem Gesetz über digitale Dienste zu lösen, das Sekretariat des Europäischen Gremiums für digitale Dienste bereitzustellen und das System für den Informationsaustausch zwischen den nationalen Behörden, der Kommission und dem Gremium sowie die Datenbank mit Begründungen für die Entfernung von Inhalten gemäß Artikel 24 Absatz 5 des Gesetzes über digitale Dienste einzurichten und zu pflegen.“

„Krisenreaktionsmechanismus“

Die 102 Seiten umfassende Verordnung (EU) 2022/2065, auf die sich die delegierte Verordnung C(2023)1257 bezieht, ist wiederum hier einsehbar. In dem erwähnten Kapitel III Abschnitt 5 geht es um „zusätzliche Verpflichtungen in Bezug auf den Umgang mit systemischen Risiken für Anbieter von sehr großen Online-Plattformen und sehr großen Online-Suchmaschinen“, die „eine durchschnittliche monatliche Zahl von mindestens 45 Millionen aktiven Nutzern in der Union haben“. Unter anderem ist darin ein „Krisenreaktionsmechanismus“ angeführt, der es der Kommission ermöglicht, im Krisenfall einen Beschluss zu erlassen, in dem „ein oder mehrere Anbieter sehr großer Online-Plattformen oder sehr großer Online-Suchmaschinen“ aufgefordert werden, bestimmte Maßnahmen zu ergreifen.

Und unter „Datenzugang und Kontrolle“ wird festgehalten:

„Die Anbieter sehr großer Online-Plattformen oder sehr großer Online-Suchmaschinen gewähren dem Koordinator für digitale Dienste am Niederlassungsort oder der Kommission auf deren begründetes Verlangen innerhalb einer darin genannten angemessenen Frist Zugang zu den Daten, die für die Überwachung und Bewertung der Einhaltung dieser Verordnung erforderlich sind.“

Schließlich geht es um die „Aufsichtsgebühren“: Die Kommission werde berechtigt, von den Anbietern sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen eine jährliche Aufsichtsgebühr einzuziehen, deren Gesamtbetrag die geschätzten Kosten, die der Kommission im Zusammenhang mit ihren Aufsichtsaufgaben und etwa der Pflege und dem Betrieb der Datenbank entstehen, deckt. Mit anderen Worten: Die EU-Kommission lässt sich ihre eigenmächtige Überwachungstätigkeit von den Anbietern auch noch bezahlen.

„Alle einschlägigen Informationen übermitteln“

Wie auch immer etwa konkrete Maßnahmen im Krisenfall aussehen würden: Klar ersichtlich ist, dass die EU-Kommission durch das Gesetz über digitale Dienste einen immensen Einfluss auf Online-Plattformen und Suchmaschinen erhält. Doch der DSA kommt nicht allein. Neben dem Gesetz über digitale Dienste ist ein Gesetz über digitale Märkte (englisch: Digital Markets Act, kurz: DMA) auf den Weg gebracht worden. Im DMA, der am 12. Oktober 2022 veröffentlicht worden ist, geht es vor allem um die „Angleichung unterschiedlich gestalteter nationaler Rechtsvorschriften“ und den Anspruch der Kommission, Unternehmen, die zentrale Plattformdienste bereitstellen, als sogenannte „Gatekeeper“ zu benennen und einen Verhaltenskodex für sie aufzustellen. Auf der Webseite der EU-Kommission ist zu lesen:

„Das Gesetz über digitale Märkte ist ab Anfang Mai 2023 anwendbar. Unternehmen, die zentrale Plattformdienste anbieten, müssen das der Kommission binnen zwei Monaten melden und alle einschlägigen Informationen übermitteln. Die Kommission hat dann zwei Monate Zeit, um einen Beschluss zur Benennung eines bestimmten Gatekeepers zu fassen. Die benannten Gatekeeper sorgen spätestens sechs Monate ab Beschluss der Kommission dafür, dass den im Gesetz über digitale Märkte vorgesehenen Verpflichtungen nachgekommen wird.“

Als Ziele der beiden Gesetze gibt die EU-Kommission an:

„1. Schaffung eines sichereren digitalen Raums, in dem die Grundrechte aller Nutzer digitaler Dienste geschützt sind; 2. Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen zur Förderung von Innovation, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit sowohl im europäischen Binnenmarkt als auch weltweit.“

DSA und DMA seien notwendig, um dem Handel und dem Austausch illegaler Waren, Dienstleistungen und Online-Inhalten vorzubeugen. Außerdem dienten die neuen Vorschriften der Rückverfolgbarkeit gewerblicher Nutzer auf Online-Marktplätzen, um Verkäufer illegaler Waren leichter aufspüren zu können. Darüber hinaus wird als Maßnahme aufgeführt:

„Verbot bestimmter Arten gezielter Werbung auf Online-Plattformen (wenn sie auf Kinder abzielen oder besondere personenbezogene Daten wie ethnische Zugehörigkeit, politische Ansichten, sexuelle Ausrichtung nutzen).“

Außerdem soll ein „Zugriff für die Forschung auf die Kerndaten größerer Plattformen und Suchmaschinen, um das Fortschreiten von Online-Risiken nachvollziehen zu können“, ermöglicht werden. Und schließlich gehe es um eine „Beaufsichtigungsstruktur, die der Komplexität des Online-Raums gerecht wird: Die Hauptrolle kommt den Mitgliedstaaten zu – sie werden dabei von einem neuen Europäischen Gremium für digitale Dienste unterstützt. Bei sehr großen Plattformen übernimmt die Kommission die Überwachung und Durchsetzung“.

Wer definiert, was illegale Inhalte sind?

Auf der Webseite der Bundesregierung klingt das so: „Mit dem Gesetz über digitale Dienste können illegale Inhalte schneller entfernt werden. Auch die Grundrechte von Nutzerinnen und Nutzern im Internet werden umfassender geschützt.“ Doch wer definiert, was illegale Inhalte sind? Das gilt erst recht für den Begriff „Hassrede“, der in diesem Zusammenhang fällt. Wenn die EU-Kommission einen Inhalt als „Hassrede“ definiert, sind Plattform-Betreiber zukünftig also gesetzlich verpflichtet, diesen Inhalt zu löschen?

Damit immer noch nicht genug: Mit dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2730), mit dem der Bundestag die EU-Richtlinie 2021/514 umgesetzt hat, wurde zudem eine Meldepflicht für Betreiber digitaler Plattformen und der grenzüberschreitende, automatische Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden der EU-Mitgliedstaaten eingeführt, wodurch unter Umständen die Steuer-ID von Nutzern an das Bundes­zentral­amt für Steuern gemeldet werden kann. Ebenfalls im Dezember 2022 wurde im Jahressteuergesetz durch Hinzufügungen in § 139 festgesetzt, dass aus der Steuer-ID eine Bürgeridentifikationsnummer werden kann, wobei künftig die Bankverbindungsdaten mit der Steuer-ID verknüpft werden könnten.

Und am 9. Februar dieses Jahres stimmten die EU-Parlamentarier des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (ITRE) Plänen zur Einführung einer EU-weiten digitalen Brieftasche als digitaler Identität für den Zugang zu öffentlichen Diensten zu. Dadurch würde es möglich werden, persönliche soziale, finanzielle, medizinische und berufliche Daten bis hin zu Kontakten in einer einzigen digitalen ID zu speichern.

Fazit: Nimmt man all diese Entwicklungen zusammen, drängt sich der Eindruck auf, dass die EU-Bürger durch Bündelung und Weitergabe persönlicher Daten einerseits sowie durch Regulierungen von Online-Plattformen andererseits zukünftig in einem weit höheren Maß kontrolliert und gesteuert werden könnten, als bislang denkbar war.

 

Martina Binnig lebt in Köln und arbeitet als Musikerin, Musikpädagogin und Musikwissenschaftlerin. Außerdem war sie als freie Journalistin tätig, darunter fünfzehn Jahre lang für die Neue Osnabrücker Zeitung.

Foto: Helodrgt via Wikimedia Commons

Sie lesen gern Achgut.com?
Zeigen Sie Ihre Wertschätzung!

via Paypal via Direktüberweisung
Leserpost

netiquette:

Magdalena Hofmeister / 15.03.2023

Tja, mit der Erhebung von “Hass” zu einem Kriterium, das ein Vergehen difiniert, das abgestraft werden kann, hat man sich ein perfektes Instrument der Willkür der Macht geschaffen. Man hat dabei die Festlegung von “Vergehen” von der objektiven Ebene auf die subjektive verschoben. Statt klar definierter “Tatbestände” wie Beleidigung (durch von allen leicht erkennbare Schimpfwörter), Verleumdung mit einhergehender Rufschädigung o. Vorspiegelung falscher, klar definierter Tatsachen (nicht Behauptungen o. Thesen) bestimmt die subjektive Interpretationsebene/das Gefühl des Betroffenen u. Anklägers, was die “Verletzung” (gefühlter Hass) ist und somit wurden nebenbei noch die Unschuldsvermutung augehebelt u. die Beweislast umgekehrt. Erschreckend ist, dass diese Sichtweise inzwischen bei der Justiz Eingang gefunden hat u. von einem Großteil der Bevölkerung ängstlich akzeptiert wird, weil sie durch Androhung desselben Hassvorwurfs in die Enge getrieben wird, denn wer sich gegen die Kategorie “Hass” als Kriterium eines Vergehens u. Straftatbestands auflehnt, dem droht Ungemach durch denselben Vorwurf. Ein weiteres Instrument, dessen sich schon immer Ideologen an den Schalthebeln der Macht bedienten, ist, dass sie sich das Rechtssystem selbst zunutze machen:  Wo kein Kläger, da kein Angeklagter und Richter. Sie wissen, dass der kleine Mann, selbst bei guten Chancen, kaum wagen wird, sich gerichtlich gegen den Apparat zu wehren, da sich jede Klage so lange hinziehen wird, dass ihm die Ressourcen ausgehen. Und selbst wenn es Einzelne wagen, so wissen die Herrschenden genau, dass man die Gesellschaft nur mit immer neuen Vorschriften blitzkriegmäßig bombardieren muss: die sich wehren, werden immer in der Deffensive sein, da die sie nicht die Agierenden sind, sondern Reagierenden, und der Rückstand zum Agierenden u. damit die eigenen Möglichkeiten, mit jedem Tag größer wird.

Leo Hohensee / 15.03.2023

Abgesehen von der Übergriffigkeit bezüglich demokratischer Freiheiten und bezüglich unternehmerischer Freiheiten ist das wieder ein Dokument dafür wie dieser Apparat EU sich aufbläht. Er erteilt sich selber die Berechtigung und die Zuständigkeit, final zu bestimmen was gut und richtig ist. Das ganze mutet an wie ein Myzel, das sich im Untergrund ausbreitet und nur ab und an an seinen Fruchtkörpern (ha ha) zu erkennen ist. Giftpilze! Außerdem wette ich darauf, dass von den EU-Parlamentariern nicht ein Zehntel dazu in der Lage ist, die Texte solcher „delegierter Verordnung DSA“ und was nicht alles zu durchdringen. Will sagen, dem Hang zum Aufblähen stellt sich KEINER entgegen: „wachsen ohne Widerstand“.

Werner Geiselhart / 15.03.2023

Wie hoch war das Beratungshonorar für den chinesischen Geheimdienstchef?

Georges Danton / 15.03.2023

Man wundert sich schon. Eigentlich wird auf der Achse sehr deutlich angesprochen, welche Fehlentwicklungen in Deutschland und Europa derzeit vollzogen werden. Auch scheint den Achse-Autoren weitgehend klar zu sein, dass das totalitäre, teilweise offen faschistische Staatsstreiche sind, die gewisse Gruppen vorantreiben, die allesamt zum Ziel haben, die freiheitlich-demokratische Grundordnung abzuschaffen. Doch sobald es in die Außenpolitik geht, glaubt man bereitwillig jede Lüge, die von der US-Propaganda gestreut wird. Die Überlegenheit des Westens, die große Freiheit, alle anderen sind blutrünstige Kriegsverbrecher und abscheuliche Barbaren und bla, bla, bla. Komisch. Die anderen erzählen das gleiche über den sogenannten Wertewesten. Der Wertewesten, der seine eigene Bevölkerung an die kurze Leine nimmt, Menschen grundlos kriminalisiert, einsperrt, Existenzen vernichtet und im Ausland wahllos gegen jedes Völkerrecht Regierungen wegbombt, Terroristen bewaffnet und finanziert und Marionettenregime installiert. Ein Wertewesten, in dem sich sogar die eigenen Verbündeten gegenseitig ausspionieren und sabotieren, in dem Mächte wie die USA sogar ungehindert feindselige Akte gegen ihre angeblichen Verbündeten begehen. Das ganze System ist kaputt. Es wäre dringend nötig, die rosarote Brille abzunehmen und die Dinge beim Namen zu nennen. Solange es noch geht. Viel Zeit ist nicht mehr, wie die letzten drei Jahre deutlich gemacht haben. Doch wer jetzt zur Fahne zurückrennt, weil er einen nationalen Hau weghat, der macht sich zum Büttel des Regimes.

Thomin Weller / 15.03.2023

Das großdeutsche China finanziert durch tausende Impftote die digitale Aufrüstung. Zum totlachen wie unwissenschaftlich “Very Large Online Search Engines”. Konrad Zuse erster Rechner Z1 ist “Very Large” und wohl damit gemeint. Der Eikonal Doppelagent Steinspalter steht wohl an vorderster Front der Überwachung und ist von CIA Gnaden. Was nicht erwähnt wird, die EU will die Totalüberwachung sämtlicher öffentlicher Räume und ein KI gestütztes auffälliges Verhalten aller Menschen im öffentlichen Raum umsetzen. Dazu werden und sind sämtliche Fahrzeuge mit einer Technik ausgestattet, die das Schnüffeln, Spionieren in anderen Privatbereichen ermöglichen. Wie extrem, kann man erkennen das Tesla Fahrzeuge trotz ausgeschaltetem Motor generell Videoaufnahmen, den Polizeiparkplatz nicht nutzen durften. Aber da intervenierte die CIA und schon dürfen sie dort parken. Die Polizei ein CIA Bettvorleger, ein Pfurz auf Gesetze. Deutschland, ein durchweg korruptes Land, ein Unrechtsstaat. Die meisten Videokameras sind inzwischen IoT Geräte und zählen zum Internet. Der EU müssen Grenzen gesetzt werden, ein Dexit wäre dringend nötig. C19 zeigte wie totalitär und ungebildet-unwissenschaftlich willkürlich Europa ist. Aus den Gräbern klatscht Hitler, aus dem ehemaligen Königreich Mussolini und der spanische Franco ebenso. Das heilige Reich ist da, der Papst und seine heiligen Krieger freuen sich. Rette sich wer noch kann. Eine Nachbarin erzählte mir das ihre Handy Covid APP am Montag in Hamburg Alarm schlug. Die Wanze ist also noch aktiv. Mit 5G wird es noch schlimmer.

Roland Stolla-Besta / 15.03.2023

Die EU-Bürokratie ist auf dem besten Weg, den einstigen Absolutismus an Machtvollkommenheit noch zu übertreffen. Bevor es für uns Untertanen zu spät sein wird: MACHEN WIR DER EIN ENDE!

Andrea Nöth / 15.03.2023

@Munich; in Notation und Inhalt prompt meine Analyse bestätigt und sogar das Wort ‚missionieren‘ haben Sie ergänzt :-).

Sabine Schönfeld / 15.03.2023

Es ist längst überfällig, das aktuelle dystopische EU-Konstrukt einfach aufzulösen. Wer nicht wirklich demokratisch gewählt ist und in so abgehoben-totalitärer Weise über sämtliche EU-Bürger entscheiden will - von Korruption unübersehbaren Ausmaßes ganz zu schweigen - gehört einfach aus den Ämtern entfernt. Zu überlegen ist die Rückkehr zu einem losen Staatenverbund wie in der EWG. Oder man schafft ein demokratisch legitimiertes Neukonstrukt, in dem jede Wählerstimme gleich viel zählt und die Organe aus dem Parlament gewählt werden. Während man parallel die Korruption sehr streng bestraft! Aktuell erhebt sich jedoch ein offensichtlicher demokratischer Witz zum totalitären Herrscher, das kann man nicht dulden.

Weitere anzeigen Leserbrief schreiben:

Leserbrief schreiben

Leserbriefe können nur am Erscheinungstag des Artikel eingereicht werden. Die Zahl der veröffentlichten Leserzuschriften ist auf 50 pro Artikel begrenzt. An Wochenenden kann es zu Verzögerungen beim Erscheinen von Leserbriefen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Verwandte Themen
Martina Binnig, Gastautorin / 25.03.2024 / 16:00 / 11

EU-Gipfel: Krieg und Kasse

Die Ukraine wird weiterhin unterstützt, die UNRWA trotz Verstrickung mit der Hamas weiter finanziert und Beitrittsverhandlungen mit Bosnien und Herzegowina sollen aufgenommen werden. Am 21.…/ mehr

Martina Binnig, Gastautorin / 15.03.2024 / 06:00 / 30

EU fördert ihr genehme Journalisten

Die EU-Kommission mischt sich mit Hilfe von Förderprogrammen derzeit bereits zum vierten Mal aktiv in den Journalismus ein. Schauen wir uns die deutschen Förderkandidaten einmal…/ mehr

Martina Binnig, Gastautorin / 12.03.2024 / 06:00 / 37

Vom Green-Deal zur EU-Rüstungswirtschaft?

Bislang hatten die EU-Staaten ihr Militär eigenständig mit Ausrüstung, Waffen und Munition versorgt. Jetzt will sich die EU um mehr "gemeinsame Beschaffung" kümmern. Für Beteiligte…/ mehr

Martina Binnig, Gastautorin / 27.02.2024 / 06:00 / 53

Unternehmer-Rebellion gegen die EU-Politik?

70 Unternehmer, die zusammen 7,8 Millionen Beschäftigte in Europa repräsentieren, fordern in der Antwerpen-Deklaration eine industriefreundlichere EU-Politik. Es läuft nicht mehr ganz rund für Ursula…/ mehr

Martina Binnig, Gastautorin / 26.02.2024 / 14:00 / 20

Niveau-Limbo im Bundestag

Die Debatten über den WHO-Pandemievertrag und über Meinungsfreiheit hinterlassen beim Bürger einen durchaus verstörenden Eindruck. Inhaltlich und in der Form war das eines Parlaments nicht würdig.…/ mehr

Martina Binnig, Gastautorin / 22.02.2024 / 06:00 / 66

Goodbye Bargeld? Scheindebatte um den digitalen Euro

Offenbar ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis das digitale Zentralbankgeld in der EU eingeführt wird und damit die Möglichkeit totaler Kontrolle. Ein Bericht über…/ mehr

Martina Binnig, Gastautorin / 20.02.2024 / 06:15 / 41

Deutschland sitzt im Wirtschaftsloch –  EU gräbt weiter

Die EU gibt in ihrer Winterprognose zu: Die Wirtschaft schrumpft. Vor allem in Deutschland. Mit ihrem Green Deal, der mitverantwortlich für den Niedergang ist, will…/ mehr

Martina Binnig, Gastautorin / 19.02.2024 / 12:00 / 51

Die Heusgen-Blase

Bei der Münchner Sicherheitskonferenz bestimmten Christoph Heusgen, António Guterres & Friends den Ton – in dem sie sich schon öfter vergriffen haben. Von Frieden über…/ mehr

Unsere Liste der Guten

Ob als Klimaleugner, Klugscheißer oder Betonköpfe tituliert, die Autoren der Achse des Guten lassen sich nicht darin beirren, mit unabhängigem Denken dem Mainstream der Angepassten etwas entgegenzusetzen. Wer macht mit? Hier
Autoren

Unerhört!

Warum senken so viele Menschen die Stimme, wenn sie ihre Meinung sagen? Wo darf in unserer bunten Republik noch bunt gedacht werden? Hier
Achgut.com