Eigentlich wollte ich bereits zum Jahrestag des Attentats von Magdeburg am 20. Dezember etwas zum aktuellen Stand der Ermittlungen bezüglich der wundersamen Facharztwerdung des Attentäters Taleb al-Abdulmohsen geschrieben haben. Aber im Vorfeld, noch während meiner Recherchen und Überlegungen, kam es zum islamistischen Massaker am Bondi Beach von Sydney. Auch aufgrund einer besonderen Beziehung zu Australien ist mir dann in der vorweihnachtlichen Zeit schlicht die Lust vergangen, über irgendein Massaker oder Attentat zu schreiben.
Nach einer gewissen Karenzzeit hat sich meine Gemütslage nun wieder einigermaßen eingependelt, zumal es im Folgenden nicht um den bisherigen Ermittlungs- bzw. Prozessstand zur Magdeburger Tat selbst gehen soll, sondern um die Frage, wie es dem aus Saudiarabien stammenden Taleb A. gelang, in Deutschland überhaupt einen Facharzttitel – für Psychiatrie und Psychotherapie – zu erlangen. Und das ist mitnichten eine rein akademische Frage. Denn wäre ihm seinerzeit die Approbation nicht erteilt worden, was nie hätte erfolgen dürfen, wäre auch das rechtliche Terrain bereitet gewesen, ihn ausweisen zu können. Wobei natürlich niemand sagen kann, ob das auch tatsächlich vollzogen worden wäre. Aber, auf jeden Fall wären die Karten des Schicksals einmal kräftig durchmischt worden. Und ob Taleb A. dann im Februar 2016 überhaupt noch einen Asylantrag gestellt hätte, der fünf Monate später positiv beschieden wurde, steht in den Sternen.
Aber bei dem hier interessierenden Thema ist noch ein weiterer Aspekt von Bedeutung: Der Anteil von ausländischen und vielen anderen. auch nicht-europäischen Ärzten nimmt in unserem Land beständig zu. Patienten und Kollegen müssen sich darauf verlassen können, dass in Bezug auf Medizinstudium, Sprachkenntnisse, Approbation und ggf. auch fachärztliche Qualifikation bei dieser Gruppe alles mit rechten Dingen zugeht. Die beteiligten Ärztekammern und Gesundheitsministerien also ihren Job machen und sich keinesfalls in erster Linie als Gefälligkeitsagenturen verstehen. Aber genau das legt der Umgang mit Taleb A. nahe. Dazu passen letztlich auch die aus meinem privaten Umfeld in den letzten Jahren häufiger werdenden Klagen, im Krankenhaus auf Ärzte gestoßen zu sein, mit denen z.B. eine auch nur halbwegs normale Verständigung (auf Deutsch) nicht möglich war, obwohl das nach den einschlägigen Regularien eigentlich gar nicht sein kann.
Die beobachteten medizinisch-fachlichen Defizite des Dr. Google
Im Einzelnen geht um vier Problembereiche:
(a) Hat Taleb A. tatsächlich in Saudiarabien Medizin studiert und entspricht das dortige Studium im Wesentlichen dem hiesigen? (b) Verfügte er über die erforderlichen Sprachkenntnisse, um in Deutschland als Arzt arbeiten zu dürfen? (c) Dieser Aspekt ist von besonderer Wichtigkeit: Warum hat er die deutsche Approbation, also die Berufszulassung als Arzt erhalten, obwohl er gegenüber der beteiligten Behörde bzw. einer Mitarbeiterin mit einem Bombenanschlag – wie dem beim Boston Marathon – gedroht hat, sollte man seinem Begehren nicht unverzüglich nachkommen? Verlangt eine solche Drohung nicht zwingend die Feststellung, dass dieser Bewerber, wie es im entsprechenden Paragraphen heißt, unwürdig für die Ausübung des Arztberufes ist? (d) Warum wurde er zur Facharztprüfung zugelassen, obwohl er noch nicht einmal die Hälfte der dafür zwingend vorgeschriebenen Weiterbildungszeit absolviert hatte?
Zu a) und b): In der Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion an die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern (im Folgenden M-V) heißt es: „Außerdem wurde eine Bewertung (…) mit dem Ergebnis übernommen, dass mit den vorgelegten Zeugnissen der erfolgreiche Abschluss eines Medizinstudiums und ein einjähriges gelenktes Praktikum und damit die Berechtigung zur Ausübung des medizinischen Berufes in Saudi-Arabien nachgewiesen wurden. Alle ausbildungsrelevanten Unterlagen wurden von der Botschaft des Königreiches Saudi-Arabien in der Bundesrepublik Deutschland, Kulturbüro, beglaubigt und übersetzt. Die Sprachkenntnisse wurden durch eine Bescheinigung des Goethe-Instituts auf dem Niveau C1 nachgewiesen.“ Diese beiden Fragen scheinen also geklärt zu sein.
Zweifel bleiben allerdings, denn, wie z.B. die Mitteldeutsche Zeitung (hinter der Bezahlschranke) berichtete, hätten ehemalige Kollegen des Attentäters geäußert, dass er bei ihnen teils als „Dr. Google“ bezeichnet worden sei, da er „vor jeder gestellten Diagnose“ im Internet nachgeschaut habe. Und außerdem habe es immer wieder Missverständnisse bei Diagnosen gegeben, da A. nur schlecht Deutsch gesprochen habe. Insgesamt, so meine abschließende Beurteilung, ist offensichtlich ein Goethe-Institut auch nicht mehr das, was es (vielleicht) einmal war. Denn bei Deutschkenntnissen auf C1-Niveau sollte die entsprechende Person weitestgehend problemlos und für alle Beteiligten verständlich sowohl über medizinische als auch nicht-fachliche Themen flüssig und gut verständlich auf Deutsch parlieren können.
Die beobachteten medizinisch-fachlichen Defizite des Dr. Google dürften im Wesentlichen zwei Ursachen haben: Erstens, Taleb A. hat seit seiner Ankunft in Deutschland vergleichsweise wenig dazugelernt, da er, obwohl inzwischen „Facharzt“, nur einen kleinen Teil der eigentlich vorgeschriebenen Weiterbildungszeit (s.u.) absolviert hatte. Zweitens, an seinem letzten Arbeitsplatz, einer Klinik in der es um die Behandlung von verurteilten Straftätern mit einer Suchtproblematik geht, sind immer mal gewisse allgemeinmedizinische Kenntnisse und Fertigkeiten gefragt, über die Taleb A. eben nicht verfügte. Dazu sollte man wissen, dass aus verschiedenen Gründen kaum ein Mediziner freiwillig längerfristig in einer Klinik wie der in Bernburg arbeitet. Wohl deshalb lag dort die Schwelle hoch, sich von einem Underperformer und zudem psychisch auffälligen Kollegen zu trennen.
Zu c): Das Problem der Unwürdigkeit. Seit dem 10. November läuft der Prozess gegen Taleb A. Vorgeworfen wird ihm sechsfacher Mord und versuchter Mord in mehr als 300 Fällen, unter denen sich auch 39 schwerst- oder schwerverletzte Menschen befinden, von denen etliche ein Leben lang gezeichnet bleiben werden. Bereits seit April 2025 tagt ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss des Landtages von Sachsen-Anhalt, der sich vorrangig mit den Sicherheitsvorkehrungen auf dem Weihnachtsmarkt von Magdeburg beschäftigt, aber auch Aspekte der Arzt- bzw. Facharztwerdung des Attentäters beleuchtet.
In einer weiteren an die Landesregierung gerichteten Anfrage der AfD-Landtagsfraktion geht es auch um die bereits kurz nach dem Attentat von verschiedenen Medien berichtete Androhung eines Bombenanschlages von Taleb A. im Jahr 2013 gegenüber der Ärztekammer M-V, wegen Problemen mit der Anerkennung von bestimmten Prüfungsleistungen oder auch Weiterbildungszeiten. Gefragt wird, wieso diese Androhung keine Konsequenzen für die Facharztanerkennung und insbesondere auch die Erteilung der Approbation, also der Berufserlaubnis gehabt habe. Ergänzt sei hier, dass ein Jahr später Taleb A. noch eine weitere Bombendrohung aussprach, nämlich gegenüber einem Amt in Stralsund.
Eine glatte Lüge der Regierung
Die Regierung antwortete der AfD-Fraktion, dass seinerzeit eine „umfassende Sachverhaltsaufklärung“ erfolgt sei, aber dass für weitere Maßnahmen seitens der beteiligten Behörden keine rechtliche Grundlage vorgelegen habe. Interessant! Bei ihrer Argumentation, warum der spätere Attentäter trotz dieser Bombendrohung die Approbation – sozusagen zwingend – habe erhalten müssen, bedient sich die Landesregierung einer glatten Lüge. Sie stellt zunächst zwar wahrheitsgemäß fest, dass damals lediglich „eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 10,00 Euro verhängt wurde“ und dass diese (geringe) Geldstrafe nicht in das Führungszeugnis aufgenommen worden sei. Wenn sie daraus folgert, dass deshalb diese Strafe auch nicht geeignet gewesen sei, die Approbation zu verweigern, verlässt sie allerdings den Boden der Wahrheit. Denn für den Entzug oder die Verweigerung der ärztlichen Approbation ist es letztlich nicht entscheidend, ob eine Strafe zu einem Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis führt oder nicht.
Entscheidend ist allein die medizinrechtliche Beurteilung, ob eine Straftat geeignet ist, die Unwürdigkeit der betroffenen Person zur Ausübung des ärztlichen Berufs zu belegen. Also, um z.B. der Definition des Bundesverwaltungsgerichts zu folgen: „wenn der Arzt oder die Ärztin durch sein oder ihr Verhalten nicht mehr das Vertrauen besitzt, das für die Ausübung seines Berufes unabdingbar ist.“ Es gibt keine eindeutige Schwelle nach unten, etwa in Form eines Eintrages ins Führungszeugnis. Die Landesregierung gaukelt mit ihrer Antwort zudem vor, dass es seinerzeit bei Taleb A. gar keine rechtliche Abwägung in puncto „Unwürdigkeit“ gegeben habe, weil ja angeblich nicht notwendig. Das wiederum nährt den Verdacht, dass die damals hochwahrscheinlich durchaus erfolgte Abwägung aus heutiger Sicht so grotesk daneben lag, dass man sie lieber unter Verschluss halten möchte.
Zu d): Zulassung zur Facharztprüfung; Die AfD-Fraktion fragte die Landesregierung auch, „welche Dokumente und Nachweise Taleb A. für seine Berufserlaubnis und spätere Approbation vorgelegt“ hat. In ihrer Antwort verschweigt die Landesregierung, dass Zeugnisse über (angeblich) abgeleistete Weiterbildungszeiten teils, wahrscheinlich überwiegend, gefälscht waren. Die zuständige Behörde erkannte dies ganz offensichtlich nicht bzw. prüfte nicht gewissenhaft die Echtheit der Dokumente, z.B. durch Rückfragen bei den entsprechenden Kliniken oder Chefärzten. So wurde Taleb A. Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, obwohl er statt der Mindestzeit von fünf Jahren lediglich 20 Monate in einschlägigen Kliniken als Weiterbildungsassistent tätig war. Gerne würde ich mir auch mal das Protokoll der Facharztprüfung 2014 anschauen, die er im Übrigen, was rechtlich ein absolutes Unding ist, bereits ein Jahr vor seiner Approbation absolvierte.
Besonders frappierend an der Angelegenheit Taleb A. ist aus ärztlicher oder auch standesrechtlicher Sicht die Art und Weise, mit der die verfasste Ärzteschaft und ihre Publikationsorgane damit bisher umgegangen sind, nämlich ohne jedes erkennbare Interesse, hier möglichst viel Licht ins Dunkel zu bringen. Deutlich wird das z.B. durch das völlige Schweigen in den Ärzteblättern der beiden in erster Linie beteiligten Ärztekammern Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt. Das Deutsche Ärzteblatt berichtet zwar hin und wieder über den Stand der Ermittlungen – z.B. hier und hier –, aber immer ausgesprochen knapp und ohne erkennbares Eigeninteresse an einer möglichst vollumfänglichen Aufklärung.

Und dem Ganzen noch die Krone aufzusetzen: Eine Prüfung der Unterlagen zur Erlaubnis, den Beruf als Arzt auszuüben, dauert MINDESTENS 12 Monate und kostet ca. 1500 Euro.
Meine Nachbarin ist mit einer Blauen Karte (hochqualifizierte Bewerber) als Ärztin nach DE gekommen. Nach zwei Jahren Assistenzärztin wartet sie nun (inzwischen arbeitslos, weil die zwei jahre nicht verlängert werden dürfen) auf die Zulassung.
@Lutz Herrmann, „Produkte und Dienstleistungen werden nur durch Wettbewerb gut und günstig.“ —
Gilt nicht nur im Bildungsbereich. Auch die Infrastruktur (Beispiel Bahn) ist durch Privatisierung unschlagbar gut und günstig geworden. Pharma wäre ein weiteres Beispiel. Nur im Pflegebereich, da hapert’s ein wenig. Das Angebot ist zwar riesig, die Kosten sind niedrig, nur die exorbitanten Gehälter der eingesetzten Pflegekräfte sind dann doch etwas übertrieben.
@Emil.Meins, „Man erinnere sich zuerst an den Postboten Gerd Postel, der als Dr. Dr. Clemens Bartholdy Karriere machte“ —
Nicht so gern erinnert man sich, dass es der Flensburger Gesundheitsamtsleiter Dr. Wolfgang Wodarg war, der Dr. Dr. Clemens Bartholdy eingestellt hat. Wodarg hatte auch später einen guten Riecher (Covid ist nur eine leichte Grippe; im Mai ist alles vorbei) und wurde folgerichtig zur Bundestagswahl 2021 als Spitzenkandidat aufgestellt. Fast wäre er Bundesgesundheitsminister geworden, unter Bundeskanzler Reiner Füllmich, es fehlten nur wenige Prozent. Die Freundschaft zwischen Wodarg und Füllmich ist allerdings aus anderen Gründen gescheitert, es soll da so einen hohen sechsstelligen Spendengeld-Betrag gegeben haben, der plötzlich „weg“ war.
Wir haben inzwischen ein Zweiklassensystem:
A) Deutsche ohne Migrationshintergrund („Biodeutsche“)
B) Deutsche mit Migrationshintergrund bzw. Migranten.
Bei der Gruppe A werden Gesetze, Regelungen, Verordnungen in der Regel mit aller Härte durchgesetzt, bei Gruppe B hingegen wird oft Nachsicht geübt, weil man sich entweder nicht in Gefahr begeben will als „rassistisch“ bezeichnet zu werden (was oft karrieretechnisch eine Katastrophe darstellt) oder man glaubt, dass die Ungleichbehandlung gerechtfertigt ist.
Und das erlebt man querbeet.
Der wurde von allen einfach durchgewunken. Alle entscheidenden Funktionsstellen entscheiden inzwischen weitestgehend verantwortungsfrei, vertuschen ihre Verantwortungslosigkeit hinter Datenschutz, Nicht-Zuständigkeit usw. usf. Hinzu kommt vollständige Konsequenzfreiheit. Das geht schon sehr lange so. Keine sog. „Krise“, die insbesondere Deutschland sich nicht selbst geschaffen hat. Ein Land voller Weicheier. Rückhaltlos. Geil auf Unterwerfung.
Manche kämpfen ehrlich darum, ihren Titel zu erwerben durch Fleiß, andere wie Dr. Google eben nicht. Da bleibt die Frage, wer hat ihm das Prüfungsthema gesteckt, dass er sich durch Dr. Google vorbereiten konnte und auch die Frage, wie viel ist gut, um per PC Dinge vorgesagt zu bekommen ohne zu lernen? Taleb A ist ein ausgezeichneter Blender und jetzt versucht er sich über Unzurechnungsfähigkeit zu retten.
Ich habe beide Seiten kennengelernt, solche Strolche wie Taleb A., aber auch Migranten die höflich sind und wirklich Wissen erwerben wollen, um anderen Menschen zu helfen.