Rainer Maurer, Gastautor / 15.10.2022 / 06:00 / Foto: Pixabay / 71 / Seite ausdrucken

Die „Große Transformation“ der Bildung

Von Rainer Maurer.

Der „Nationale Aktionsplan Bildung für nachhaltige Entwicklung“ möchte „eine umfassende und tief greifende gesellschaftliche Transformation anstoßen und umsetzen“. Und zwar vom Kindergarten bis zur Hochschule.

Der Versuch, das Wissenschaftssystem zu politisieren und in den Dienst bestimmter Weltanschauungen zu stellen, wird derzeit von vielen Seiten betrieben. In Deutschland sind insbesondere die Bildungsministerien auf Bundes- und Länderebene bemüht, das Bildungssystem zu einem Propagandisten der sogenannten „Großen Transformation“ zu machen. Was auf den ersten Blick nach Verschwörungstheorie klingt, lässt sich bei nähherem Hinsehen mit entsprechenden Publikationen dieser Ministerien und der von ihnen lancierten Gremien eindeutig belegen.

Im Zentrum steht dabei der „Nationale Aktionsplan Bildung für nachhaltige Entwicklung“ (BMBF, 2017, siehe hier), der federführend vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) in Zusammenarbeit mit der „Nationalen Plattform Bildung für nachhaltige Entwicklung“ formuliert wird. Die Mitglieder der Plattform werden von einem Staatssekretär des BMBF berufen. Der „Nationale Aktionsplan“ zielt allumfassend auf den gesamten Bildungsbereich ab, von der frühkindlichen Bildung bis zur Hochschulbildung. Er möchte eine „umfassende und tief greifende gesellschaftliche Transformation anstoßen und umsetzen“, mit der die „Sustainable Development Goals (Agenda 2030)“ verwirklicht werden sollen.

Die „Sustainable Developement Goals“ wurden von der UN-Generalversammlung im September 2015 als Resolution beschlossen. Sie umfassen einen Katalog von 17 sozial-, umwelt- und wirtschaftspolitischen Zielvorstellungen, zwischen denen Zielkonflikte bestehen können. Da keine Gewichtung der 17 Ziele festgelegt wurde, können durch die Wahl von Gewichten damit sehr unterschiedliche Kombinationen von Zielvorstellungen kreiert werden. Die Sustainable Developement Goals definieren also keine eindeutige politische Ideologie.

Darüber hinaus haben Resolutionen der UN-Generalversammlung lediglich empfehlenden Charakter. Sie sind nicht völkerrechtlich bindend. Ein völkerrechtlich bindender Beschluss der UN-Generalversammlung, der die Bürger der Mitgliedsländer zu einer bestimmten politischen Haltung verpflichtet, würde zumindest in den freiheitlich-demokratisch verfassten Mitgliedsländern der UN gegen individuelle Grundrechte, wie Bekenntnissfreiheit (Art. 4, GG) oder Meinungsfreiheit (Art. 5, GG), verstoßen.

„Tief greifende gesellschaftliche Transformation“

Die Sustainable Developement Goals sind also weder inhaltlich eindeutig determiniert noch sind sie für deutsche Bürger rechtlich bindend. Dieser ambivalente Status der Sustainable Developement Goals wird vom „Nationalen Aktionsplan“ vollständig ignoriert. Der gesamte Plan basiert auf der kontrafaktischen Annahme, dass sich aus den Sustainable Developement Goals eindeutige und verbindliche politische Zielvorstellungen ableiten lasssen, die durch eine „umfassende und tief greifende gesellschaftliche Transformation“ umgesetzt werden müssen. Von dieser falschen Annahme ausgehend, wird dann von einer „Wissenschaft in gesellschaftlicher Verantwortung“ gefordert, an den „Hochschulen das für gesellschaftliche Transformation notwendige Orientierungswissen bereit[zu]stellen“. 

Um diese Funktion der Wissenschaft zu implementieren, fordert der „Nationale Aktionsplan“, dass „Finanzierungs- und Anreizsysteme entwickelt und genutzt [werden], um den Wandel zu initiieren“. Konflikte, die dabei mit dem Grundsatz der Freiheit von Lehre und Forschung (Art 5 Abs 3 GG) auftreten können, werden nicht angesprochen. Unter „Handlungsfeld V“ fordert der „Nationale Aktionsplan“ die Hochschulen dann auf, „Narrative für BNE“ zu entwickeln, denn „die Relevanz von BNE muss auch 'emotional ankommen'. Kollektive gesellschaftliche Erzählungen [...] können dem Thema Nachhaltigkeit einen tieferen Sinn und Orientierungskraft verleihen sowie über schon vorhandene Handlungsoptionen zum Umdenken und Handeln bewegen“.

An dieser Stelle wird klar, dass es dem „Nationalen Aktionsplan“ nicht um Bildung zur Befähigung zum wissenschaftlichen Arbeiten geht: dem Erwerb von Wissen über den Forschungsstand einer Disziplin und das Erlernen der methodischen Befähigung zur Anwendung oder Weiterentwicklung dieses Wissenstandes. Der „Nationale Aktionsplan“ zielt vor allem auf eine psychologisch-emotionale Beeinflussung, bei der das Einüben einer politisch erwünschten Haltung im Zentrum steht. Die Grundsätze des Beutelsbacher Konsenses (Indoktrinationsverbot, Kontroversitätsgebot, Individualorientierung) spielen im „Nationalen Aktionsplan“ offensichtlich keine Rolle mehr.

Hochschulspezifisches Nachhaltigkeitsverständnis

Eng verknüpft mit dem „Nationalen Aktionsplan“ ist das „Projekt HOCH-N“, das der Intention des BMBF folgend, den Hochschulen „valide und operationalisierbare Hinweise“ liefern soll, damit sie „in allen Bereichen – Forschung, Lehre, Betrieb, Governance – nachhaltiger werden können“. In der Präambel des „Nachhaltigkeitsverständnisses“ des Verbundprojektes HOCH-N heißt es dazu:

„Gesamtziel des Vorhabens Nachhaltigkeit an Hochschulen (HOCH-N) ist die Förderung nachhaltiger Entwicklung an Hochschulen in Deutschland sowie die Konzeption von hierfür geeigneten Maßnahmen und Leitfäden.“ Institutionelle Mitglieder des Projektes HOCH-N sind derzeit 24 staatliche Hochschulen, die das Projekt, nach einer Anschubfinanzierung durch das BMBF, auch finanzieren (Liste der institutionellen Mitglieder).

Im Zentrum der Bemühung steht dabei die Entwicklung eines gemeinsamen, hochschulspezifischen Nachhaltigkeitsverständnisses, denn:

„Bislang besteht jedoch kein hinreichender Konsens darüber, wie der aus gesellschaftlicher Verantwortung begründete Anspruch von Nachhaltigkeit im Kontext von Hochschulen verstanden, ausgestaltet und umgesetzt werden soll. Dies zeigt sich beispielsweise in der aktuellen Debatte um die Verhältnisbestimmung von Freiheit und nachhaltigkeitsbezogener Verantwortung der Wissenschaft. Auch aus diesem Grund hat es sich der Verbund HOCH-N zum Ziel gesetzt, ein gemeinsames, hochschulspezifisches Nachhaltigkeitsverständnis zu entwickeln, das eine gesellschaftliche Transformation unterstützen soll.“

Ein vielsagendes Sinnbild dieses Bemühens um eine Vereinheitlichung eines Nachhaltigkeitsverständnisses findet sich auf der Internetseite des Projektes HOCH-N.

Umfassende, vereinheitlichende Ideologie

Was Nachhaltigkeit ist, wird also von einem Kollektiv bestimmt und für die Ewigkeit in Stein gemeißelt. Die Tatsache, dass nach der deutschen Verfassung der einzelne Bürger Träger von Grundrechten ist und dass diese Verfassung keinen Zwang zur Vereinheitlichung der persönlichen Weltanschauung mit einer wie auch immer zusammengesetzten Gruppe kennt, spielt auch bei der Nachhaltigkeitskonzeption des Projekts HOCH-N keine Rolle.

Nachhaltigkeit wird als eine umfassende, vereinheitlichende Ideologie verstanden, die alle weiteren umwelt-, sozial- und wirtschaftspolitischen Diskurse erübrigt. Nach Ansicht des Projektes HOCH-N ist eine große gesellschaftliche Transformation auf jeden Fall unerlässlich:

„Nachhaltigkeit und gesellschaftliche Verantwortung dürfen keine abstrakten Begrifflichkeiten und Konzepte ohne klaren Handlungsbezug bleiben, die sich nach beliebigen Interessenlagen instrumentalisieren lassen. Daher soll das vorliegende Nachhaltigkeitsverständnis Gesprächs- und Kooperationsprozesse stärken. Darüber hinaus liefert es die Basis für eine langfristige und substantielle Umsetzung von Maßnahmen an Hochschulen, die für eine große gesellschaftliche Transformation (siehe auch hier, Anm. d. Autors) zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele unerlässlich sind.“

Das Grundrecht „Freiheit von Lehre und Forschung“ erfährt dabei eine ganz eigene Definition:

„Die Freiheit von Forschung und Lehre realisiert sich nur dann in verantwortlicher Weise, wenn die Hochschulen selber ihre Potenziale für eine Große Transformation der Gesellschaft reflektieren und ihre Erkenntnisse gesamtinstitutionell entsprechend umsetzen. [...] Dabei muss auf eine möglichst hohe Kohärenz Wert gelegt werden, um Missverständnisse abzuwenden und sich gegenseitig aufhebende Effekte von Nachhaltigkeitsstrategien zu vermeiden.“

Träger des Grundrechts der Freiheit von Forschung und Lehre ist demnach nicht das Individuum, sondern ein wie auch immer zusammengesetztes Hochschulkollektiv, welches das Grundrecht aber auch nur dann legitimerweise in Anspruch nehmen darf, wenn es sich damit in den Dienst der „Großen Transformation“ stellt.

„Offener Suchprozess mit vielfältigen Zielkomponenten“

Hier offenbart sich ein Rechtsverständnis jenseits der verfassungsgemäßen Ordnung. Grundrechtsträger ist nach dem deutschen Grundgesetz der Forscher und Hochschullehrer als Individuum. Hochschulgremien können als Vertreter von individuellen Grundrechtsträgern das Grundrecht der Freiheit von Forschung und Lehre gegenüber anderen staatlichen Institutionen geltend machen (siehe (1) und (2)), aber nicht ohne Weiteres gegenüber dem originären Grundrechtsträger, dem individuellen Forscher und Hochschullehrer.

Es stellt sich also die Frage, wie die Mitgliedshochschulen des Projektes „HOCH-N“ ihrer Selbstverpflichtung zu einer „substantielle[n] Umsetzung von Maßnahmen an Hochschulen, die für eine große gesellschaftliche Transformation (vgl. hier) zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele unerlässlich sind“ nachkommen wollen, ohne dabei die Grundrechte der originären Grundrechtsträger zu verletzen?

An einigen Stellen konzediert das „Nachhaltigkeitsverständnis des Verbundprojekts HOCH-N“ zwar, dass eine gewisse Offenheit des Nachhaltigkeitsverständnisses angemessen sein könnte:

„Ethisch-politisch ist nachhaltige Entwicklung kein von außen vorgegebenes und festgelegtes Ziel, sondern ein offener Suchprozess mit vielfältigen Zielkomponenten, der sich von daher plural und kulturvariabel gestaltet“ (HOCH-N, 2020, S.4, [3]). Aber nur, um zwei Sätze weiter dann wieder klarzustellen, dass dieser „offene Suchprozess“, dann aber doch auf jeden Fall in eine „umfassende gesellschaftliche Transformation“ münden muss.

Globale Gleichschaltung von Politik

Bei ihrer Selbstverpflichtung zu einer „substantielle[n] Umsetzung von Maßnahmen an Hochschulen, die für eine große gesellschaftliche Transformation zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele unerlässlich sind“ verweisen die Mitglieder des Verbundprojektes HOCH-N auf das vom „Wissenschaftlichen Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen“ (WBGU) vorgelegte Gutachten: „Welt im Wandel – Gesellschaftsvertrag für eine Große Transformation.“ Eine Distanzierung oder Relativierung der in diesem Gutachten vertretenen Positionen findet nicht statt, sodass man annehmen muss, dass die in diesem Gutachten vertretene Spezifizierung der Nachhaltigkeitskonzeption als einschlägig erachtet wird. 

Der WBGU verfolgt mit seinem Gutachten das Ziel, „einen neuen Weltgesellschaftsvertrag für eine klimaverträgliche und nachhaltige Weltwirtschaftsordnung“ zu initiieren, „dessen zentrale Idee ist, dass Individuen und die Zivilgesellschaften, die Staaten und die Staatengemeinschaft sowie die Wirtschaft und die Wissenschaft kollektive Verantwortung für die Vermeidung gefährlichen Klimawandels und für die Abwendung anderer Gefährdungen der Menschheit als Teil des Erdsystems übernehmen“.

Es geht dem WBGU also um eine weltweite bis auf die Individualebene reichende Vereinheitlichung einer Nachhaltigkeitskonzeption. Wie diese globale Gleichschaltung von Politik erfolgen soll und wie zu verfahren ist, wenn nicht alle Länder oder Bürger sich einem Konsens unterordnen wollen, bleibt dabei unklar.

Man muss aber davon ausgehen, dass der WBGU seinen Entwurf von Nachhaltigkeit tatsächlich für global maßgeblich hält. Viele Aspekte seiner Nachhaltigkeitskonzeption dürften aber schon auf internationaler Ebene umstritten sein. Insbesondere die technologischen Einschränkungen, denen der WBGU seine Nachhaltigkeitskonzeption unterwirft, dürften nicht notwendigerweise auf allgemeine Zustimmung stoßen. Das betrifft zum Beispiel die Ablehnung der Kernenergie, die vor allem mit Verweis auf „das atomare Desaster in Fukushima“ erfolgt.

Eine technische Analyse, die nachweisen würde, dass die Probleme, die zur Havarie der Reaktoren in Fukushima geführt haben, auch bei anderen Kernkraftwerken auftreten können, findet sich nicht in der Publikation. Ein anderer Grund für die Ablehnung der Kernenergie durch den WBGU ist die Endlagerproblematik. Die Potenziale neuer Reaktortypen des Generation IV Typs, wie etwa Flüssigsalzreaktoren, bei denen zum einen das Risiko einer Kernschmelze stark reduziert werden kann und zum anderen die Endlagerproblematik durch einen verbleibenden Brennstoffabfall mit sehr niedriger Radiotoxizität entschärft wird, werden nicht diskutiert.

Die Lebensstile der Bürger ändern

Nach Einschätzung des WBGU ist „anspruchsvoller globaler Klimaschutz auch ohne Kernenergie möglich, wie die Analysen des WBGU in diesem Gutachten zeigen“. Einen Satz weiter schränkt der WBGU dann jedoch wiederum ein:

„Die Energiewende zur Nachhaltigkeit kann jedoch nur dann gelingen, wenn zugleich die gewaltigen Potenziale zur Effizienzsteigerung ausgeschöpft werden und die nicht nachhaltigen Lebensstile, insbesondere in den Industrie- und Schwellenländern, gesellschaftlich problematisiert werden.“ Etwas einfacher formuliert: Der WBGU kommt also zu dem Ergebnis, dass es ohne Kernenergie nur geht, wenn der Energieverbrauch durch eine Änderung der Lebensstile gesenkt wird.

Die Idee, dass die Lebensstile der Bürger geändert werden müssen, durchzieht das Gutachten wie ein roter Faden. Sie findet sich an über 30 Stellen in immer wieder neuen Formulierungsvarianten. Es ist klar, dass der WBGU sich damit weit von einer rein wissenschaftlichen Beschreibung der Probleme entfernt und sich tief in den Bereich der Gesellschaftspolitik begibt. Dass derartig weitgehende gesellschaftspolitische Ansprüche zur Grundlage eines „gemeinsamen Nachhaltigkeitsverständnis“ von Hochschulen gemacht werden können, ohne dabei gegen den Grundsatz der Freiheit von Lehre und Forschung zu verstoßen, ist nicht vorstellbar. 

Eindeutig totalitärer Charakter

Betrachtet man konkrete Nachhaltigkeitsprobleme, wie etwa die Verfügbarkeit erschöpfbarer Rohstoffvorkommen oder die Belastbarkeit natürlicher Ökosysteme, so zeigt sich, dass sowohl aus der empirischen Problemanalyse als auch aus der Bewertung des daraus folgenden Handlungsbedarfs keine einheitliche allgemeingültige Doktrin ableiten lässt. Eine analytische Beschreibung der empirischen und normativen Komponenten von Nachhaltigkeitspositionen findet sich hier.

Es sollte niemanden erstaunen: Es gibt keine Nachhaltigkeitskonzeption, die einen allgemeingültigen politischen Geltungsanspruch erheben könnte. Es ist vielmehr so, wie es in offenen Gesellschaften immer schon war: Man kann in all diesen sozial-, umwelt- und wirtschaftspolitischen Fragen mit guten Gründen unterschiedlicher Meinung sein. Die Idee des „Nationalen Aktionsplans“, einen Schlussstrich unter all diese politischen Debatten zu ziehen und im Namen einer „Wissenschaft in gesellschaftlicher Verantwortung“ von den Hochschulen zu verlangen, „das für gesellschaftliche Transformation notwendige Orientierungswissen bereit[zu]stellen“, hat eindeutig totalitären Charakter. Eine derartige Instrumentalisierung des Bildungssystems im Dienste der „Großen Transformation“ steht im Widerspruch zu einer ganzen Reihe von Grundrechten, die von der deutschen Verfassung garantiert werden. 

Das wirft die Frage auf, welchen rechtlichen Geltungsanspruch der „Nationale Aktionsplan Bildung für nachhaltige Entwicklung“ überhaupt besitzt? Auf Anfrage teilt das „BNE-Team im BMBF“ mit:

„Der Nationale Aktionsplan BNE (NAP BNE) ist eine Handlungsempfehlung. (...) Der NAP ist kein Gesetz oder Regierungsvorschlag. Die zum Zeitpunkt der Verabschiedung des NAPs amtierende Bundesregierung unterstützte aber die Umsetzung durch konkrete Maßnahmen (siehe BNE-Bericht Legislaturperiode 2017-2021). Und auch die jetzige Bundesregierung bekennt sich im Koalitionsvertrag zur Verankerung des NAPs in allen Bildungsbereichen (S. 98). Auch zukünftig wird der NAP der Referenzrahmen bleiben, anhand derer die strukturelle Verankerung von BNE gelingen soll. 2019 gab es einen Zwischenbericht zum Umsetzungsstand der Ziele. Die UNESCO hat 2020 das Nachfolgeprogramm „Education for Sustainable Development: Learn for our planet. Act for sustainability“ (BNE 2030) verabschiedet, zu dem sich Deutschland ebenso bekannt hat. Der NAP behält somit weiterhin seine Gültigkeit und die Umsetzung wird kontinuierlich weiterverfolgt.“

Welche Art von „Gültigkeit“ dies sein kann, wenn es sich weder um ein Gesetz noch um eine Regierungsverordnung handelt, bleibt unklar. Auch in diesem Punkt scheint der „Nationale Aktionsplan Bildung für nachhaltige Entwicklung“ ein Eigenleben jenseits der von der Verfassung gesteckten Grenzen zu führen.

 

Prof. Dr. Rainer Maurer, geb. 1963, unterrichtet Volkswirtschaftslehre mit dem Schwerpunkt makroökonomische Wirtschaftspolitik an der Hochschule Pforzheim. Sein Forschungsschwerpunkt bildet derzeit die empirische Analyse von Problemen der Europäischen Währungsunion. Mehr Informationen zu seiner Person finden Sie hier.

 

Weitere Quellen

(1) Jarass/Pieroth, „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland – Kommentar“, C.H. Beck, München

(2) Gröpl/Windhorst/von Coelln (2013), „Studienkommentar GG“, C.H. Beck, München

Foto: Pixabay

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T. Merkens / 15.10.2022

Hallo Herr Uwe Wilken, ergänzend zu Ihren Beispielen für “Wiesel-Worte” fällt mir auf, dass solche wie die im Artikel zitierten Auftragsschwätzer sehr häufig und vollkommen unnötig Plural verwenden - erfundenes Beispiel: “die Synergismen zwischenmenschlicher Aktivitäten würden somit durch Überwindung überkommener Strukturen klärende Erkenntnisprozesse auslösen, welche die Entativitäten geeigneter sozialer Gruppierungen bei der Generierung zukünftiger Gesellschaftsmodelle als homogene Gebilde konträr zu bestehenden, meist durch individuelle Abgrenzungen geprägten bürgerlichen Kommunen evident werden ließen.” Bei Anhäufung derartig bekloppter Sätze möchte ich noch einmal die Seite “blablameter” empfehlen, dann macht auch dieser bösartige Quatsch wenigstens noch ein wenig Spaß.

Karla Lehmann / 15.10.2022

Bildung war und ist schon immer nachhaltig, denn sie bereitet auf Lebensbewältigung vor und begleitet jeden lebenslang.  Dazu braucht es keine neuen Aktionspläne.

Ch. Winkler / 15.10.2022

Das einzig Nachhaltige an der Politik der letzten Jahrzehnte ist die gigantische Verschuldung des Staates im Rahmen des weltweit bestehenden FIAT-Geldsystems.  Um „die Welt zu retten“ würde es ausreichen, dieses System vom Kopf wieder auf die Beine zu stellen, sprich ein sozialistisches Geldsystem wieder in ein marktwirtschaftliches System zu überführen, d.h. die Währungen mit Sachwerten zu decken.  Das unwiderlegte wissenschaftliche Gerüst für diese notwendige und „nachhaltige“ Systemänderung findet sich bei von Mises, von Hayek, etc in der Österreichischen Schule der Nationalökonomie.

Ralf Pöhling / 15.10.2022

Wer seine Kinder zu unfruchtbaren Transgenderkrüppeln und unselbstständigen und wehrlosen Schneeflocken erzieht, während er die Tür für Zuwanderer öffnet, die nicht dieser physischen und psychischen Tortur ausgesetzt werden, der setzt die Axt an die Wurzeln seiner eigenen Gesellschaft. Hier läuft ein gesellschaftlicher Selbstmord ab. Zugunsten feindlich gesinnter anderer Gesellschaften, die diesen Wahnsinn natürlich in Erwartung der einfachen Platznahme und Übernahme mit forcieren. Was soll das? Das ist nicht progressiv, das ist grenzwertig dumm. Wer sich selbst unbedingt umbringen will, der soll das tun. Wer aber die gesamte Gesellschaft umbringen will, der gehört nicht in die Politik, sondern ins Gefängnis. Denn das stinkt auffällig nach geplantem Genozid.

Thomin Weller / 15.10.2022

2006 20. DGfE-Kongreß, Ingrid Lohmann, Die »gute Regierung« des Bildungswesens: Bertelsmann Stiftung. Auszug—>“1. Weltweit findet derzeit eine Privatisierung des Politischen statt, die die Grenzen zwischen dem Ökonomischen und dem Politischen verwischt. Das Problematische daran ist nicht der Vorgang der Privatisierung an sich, sondern daß in ihm Reiche und Superreiche extrem bevorzugt und zu privilegierten politischen Subjekten ermächtigt werden – weit über das Normalmaß bürgerlicher individueller Handlungsfreiheit hinaus.—Dieser Vorgang wird strategisch begleitet von der planmäßigen finanziellen Austrocknung des öffentlichen Sektors, wie sie OECD, IWF, Weltbank und andere transnationale Akteure seit langem propagieren. – Bereits 1970 fordert der renommierte Publizist Günter Gaus in einem Artikel in Der Spiegel die bundesdeutschen Politiker auf, der Privatisierung des Politischen mit gesetzgeberischen Mitteln Einhalt zu gebieten:.....”<—Die braune Bertelsmann SPD ist weit aus dem Staatswesen und Grundgesetz heraus getreten. Ganz, ganz weit, Bertelsmann will Krieg mit Russland und okkupiert inzwischen Kanada.

Uwe Wilken / 15.10.2022

Es gibt bestimmte “Wiesel-Worte” wie “nachhaltig”, “schönen Tag noch”, “klimaschonend”, “sozial gerecht” usw. Wenn ich die höre / lese, dann schalte ich auf Durchzug.

Gerhard Schweickhardt / 15.10.2022

Danke Herr Dr Maurer. “eindeutig totalitäre Gedanke”, Nicht nur sonder totalitärer Anspruch. Das Schreiben stammt der Merkel Zeit. Somit ist es dieser Zeitgeist der die Machtergreifung will. Traurig dass sich die Bürger nicht wehren! Die Unverbindlichkeit ist der Schlüssel dazu. Es gibt keine Mehrheit oder wirtschaftliche oder umweltschützende Notwendigkeit zur Transformation.

George Samsonis / 15.10.2022

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