Rainer Maurer, Gastautor / 15.10.2022 / 06:00 / Foto: Pixabay / 71 / Seite ausdrucken

Die „Große Transformation“ der Bildung

Von Rainer Maurer.

Der „Nationale Aktionsplan Bildung für nachhaltige Entwicklung“ möchte „eine umfassende und tief greifende gesellschaftliche Transformation anstoßen und umsetzen“. Und zwar vom Kindergarten bis zur Hochschule.

Der Versuch, das Wissenschaftssystem zu politisieren und in den Dienst bestimmter Weltanschauungen zu stellen, wird derzeit von vielen Seiten betrieben. In Deutschland sind insbesondere die Bildungsministerien auf Bundes- und Länderebene bemüht, das Bildungssystem zu einem Propagandisten der sogenannten „Großen Transformation“ zu machen. Was auf den ersten Blick nach Verschwörungstheorie klingt, lässt sich bei nähherem Hinsehen mit entsprechenden Publikationen dieser Ministerien und der von ihnen lancierten Gremien eindeutig belegen.

Im Zentrum steht dabei der „Nationale Aktionsplan Bildung für nachhaltige Entwicklung“ (BMBF, 2017, siehe hier), der federführend vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) in Zusammenarbeit mit der „Nationalen Plattform Bildung für nachhaltige Entwicklung“ formuliert wird. Die Mitglieder der Plattform werden von einem Staatssekretär des BMBF berufen. Der „Nationale Aktionsplan“ zielt allumfassend auf den gesamten Bildungsbereich ab, von der frühkindlichen Bildung bis zur Hochschulbildung. Er möchte eine „umfassende und tief greifende gesellschaftliche Transformation anstoßen und umsetzen“, mit der die „Sustainable Development Goals (Agenda 2030)“ verwirklicht werden sollen.

Die „Sustainable Developement Goals“ wurden von der UN-Generalversammlung im September 2015 als Resolution beschlossen. Sie umfassen einen Katalog von 17 sozial-, umwelt- und wirtschaftspolitischen Zielvorstellungen, zwischen denen Zielkonflikte bestehen können. Da keine Gewichtung der 17 Ziele festgelegt wurde, können durch die Wahl von Gewichten damit sehr unterschiedliche Kombinationen von Zielvorstellungen kreiert werden. Die Sustainable Developement Goals definieren also keine eindeutige politische Ideologie.

Darüber hinaus haben Resolutionen der UN-Generalversammlung lediglich empfehlenden Charakter. Sie sind nicht völkerrechtlich bindend. Ein völkerrechtlich bindender Beschluss der UN-Generalversammlung, der die Bürger der Mitgliedsländer zu einer bestimmten politischen Haltung verpflichtet, würde zumindest in den freiheitlich-demokratisch verfassten Mitgliedsländern der UN gegen individuelle Grundrechte, wie Bekenntnissfreiheit (Art. 4, GG) oder Meinungsfreiheit (Art. 5, GG), verstoßen.

„Tief greifende gesellschaftliche Transformation“

Die Sustainable Developement Goals sind also weder inhaltlich eindeutig determiniert noch sind sie für deutsche Bürger rechtlich bindend. Dieser ambivalente Status der Sustainable Developement Goals wird vom „Nationalen Aktionsplan“ vollständig ignoriert. Der gesamte Plan basiert auf der kontrafaktischen Annahme, dass sich aus den Sustainable Developement Goals eindeutige und verbindliche politische Zielvorstellungen ableiten lasssen, die durch eine „umfassende und tief greifende gesellschaftliche Transformation“ umgesetzt werden müssen. Von dieser falschen Annahme ausgehend, wird dann von einer „Wissenschaft in gesellschaftlicher Verantwortung“ gefordert, an den „Hochschulen das für gesellschaftliche Transformation notwendige Orientierungswissen bereit[zu]stellen“. 

Um diese Funktion der Wissenschaft zu implementieren, fordert der „Nationale Aktionsplan“, dass „Finanzierungs- und Anreizsysteme entwickelt und genutzt [werden], um den Wandel zu initiieren“. Konflikte, die dabei mit dem Grundsatz der Freiheit von Lehre und Forschung (Art 5 Abs 3 GG) auftreten können, werden nicht angesprochen. Unter „Handlungsfeld V“ fordert der „Nationale Aktionsplan“ die Hochschulen dann auf, „Narrative für BNE“ zu entwickeln, denn „die Relevanz von BNE muss auch 'emotional ankommen'. Kollektive gesellschaftliche Erzählungen [...] können dem Thema Nachhaltigkeit einen tieferen Sinn und Orientierungskraft verleihen sowie über schon vorhandene Handlungsoptionen zum Umdenken und Handeln bewegen“.

An dieser Stelle wird klar, dass es dem „Nationalen Aktionsplan“ nicht um Bildung zur Befähigung zum wissenschaftlichen Arbeiten geht: dem Erwerb von Wissen über den Forschungsstand einer Disziplin und das Erlernen der methodischen Befähigung zur Anwendung oder Weiterentwicklung dieses Wissenstandes. Der „Nationale Aktionsplan“ zielt vor allem auf eine psychologisch-emotionale Beeinflussung, bei der das Einüben einer politisch erwünschten Haltung im Zentrum steht. Die Grundsätze des Beutelsbacher Konsenses (Indoktrinationsverbot, Kontroversitätsgebot, Individualorientierung) spielen im „Nationalen Aktionsplan“ offensichtlich keine Rolle mehr.

Hochschulspezifisches Nachhaltigkeitsverständnis

Eng verknüpft mit dem „Nationalen Aktionsplan“ ist das „Projekt HOCH-N“, das der Intention des BMBF folgend, den Hochschulen „valide und operationalisierbare Hinweise“ liefern soll, damit sie „in allen Bereichen – Forschung, Lehre, Betrieb, Governance – nachhaltiger werden können“. In der Präambel des „Nachhaltigkeitsverständnisses“ des Verbundprojektes HOCH-N heißt es dazu:

„Gesamtziel des Vorhabens Nachhaltigkeit an Hochschulen (HOCH-N) ist die Förderung nachhaltiger Entwicklung an Hochschulen in Deutschland sowie die Konzeption von hierfür geeigneten Maßnahmen und Leitfäden.“ Institutionelle Mitglieder des Projektes HOCH-N sind derzeit 24 staatliche Hochschulen, die das Projekt, nach einer Anschubfinanzierung durch das BMBF, auch finanzieren (Liste der institutionellen Mitglieder).

Im Zentrum der Bemühung steht dabei die Entwicklung eines gemeinsamen, hochschulspezifischen Nachhaltigkeitsverständnisses, denn:

„Bislang besteht jedoch kein hinreichender Konsens darüber, wie der aus gesellschaftlicher Verantwortung begründete Anspruch von Nachhaltigkeit im Kontext von Hochschulen verstanden, ausgestaltet und umgesetzt werden soll. Dies zeigt sich beispielsweise in der aktuellen Debatte um die Verhältnisbestimmung von Freiheit und nachhaltigkeitsbezogener Verantwortung der Wissenschaft. Auch aus diesem Grund hat es sich der Verbund HOCH-N zum Ziel gesetzt, ein gemeinsames, hochschulspezifisches Nachhaltigkeitsverständnis zu entwickeln, das eine gesellschaftliche Transformation unterstützen soll.“

Ein vielsagendes Sinnbild dieses Bemühens um eine Vereinheitlichung eines Nachhaltigkeitsverständnisses findet sich auf der Internetseite des Projektes HOCH-N.

Umfassende, vereinheitlichende Ideologie

Was Nachhaltigkeit ist, wird also von einem Kollektiv bestimmt und für die Ewigkeit in Stein gemeißelt. Die Tatsache, dass nach der deutschen Verfassung der einzelne Bürger Träger von Grundrechten ist und dass diese Verfassung keinen Zwang zur Vereinheitlichung der persönlichen Weltanschauung mit einer wie auch immer zusammengesetzten Gruppe kennt, spielt auch bei der Nachhaltigkeitskonzeption des Projekts HOCH-N keine Rolle.

Nachhaltigkeit wird als eine umfassende, vereinheitlichende Ideologie verstanden, die alle weiteren umwelt-, sozial- und wirtschaftspolitischen Diskurse erübrigt. Nach Ansicht des Projektes HOCH-N ist eine große gesellschaftliche Transformation auf jeden Fall unerlässlich:

„Nachhaltigkeit und gesellschaftliche Verantwortung dürfen keine abstrakten Begrifflichkeiten und Konzepte ohne klaren Handlungsbezug bleiben, die sich nach beliebigen Interessenlagen instrumentalisieren lassen. Daher soll das vorliegende Nachhaltigkeitsverständnis Gesprächs- und Kooperationsprozesse stärken. Darüber hinaus liefert es die Basis für eine langfristige und substantielle Umsetzung von Maßnahmen an Hochschulen, die für eine große gesellschaftliche Transformation (siehe auch hier, Anm. d. Autors) zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele unerlässlich sind.“

Das Grundrecht „Freiheit von Lehre und Forschung“ erfährt dabei eine ganz eigene Definition:

„Die Freiheit von Forschung und Lehre realisiert sich nur dann in verantwortlicher Weise, wenn die Hochschulen selber ihre Potenziale für eine Große Transformation der Gesellschaft reflektieren und ihre Erkenntnisse gesamtinstitutionell entsprechend umsetzen. [...] Dabei muss auf eine möglichst hohe Kohärenz Wert gelegt werden, um Missverständnisse abzuwenden und sich gegenseitig aufhebende Effekte von Nachhaltigkeitsstrategien zu vermeiden.“

Träger des Grundrechts der Freiheit von Forschung und Lehre ist demnach nicht das Individuum, sondern ein wie auch immer zusammengesetztes Hochschulkollektiv, welches das Grundrecht aber auch nur dann legitimerweise in Anspruch nehmen darf, wenn es sich damit in den Dienst der „Großen Transformation“ stellt.

„Offener Suchprozess mit vielfältigen Zielkomponenten“

Hier offenbart sich ein Rechtsverständnis jenseits der verfassungsgemäßen Ordnung. Grundrechtsträger ist nach dem deutschen Grundgesetz der Forscher und Hochschullehrer als Individuum. Hochschulgremien können als Vertreter von individuellen Grundrechtsträgern das Grundrecht der Freiheit von Forschung und Lehre gegenüber anderen staatlichen Institutionen geltend machen (siehe (1) und (2)), aber nicht ohne Weiteres gegenüber dem originären Grundrechtsträger, dem individuellen Forscher und Hochschullehrer.

Es stellt sich also die Frage, wie die Mitgliedshochschulen des Projektes „HOCH-N“ ihrer Selbstverpflichtung zu einer „substantielle[n] Umsetzung von Maßnahmen an Hochschulen, die für eine große gesellschaftliche Transformation (vgl. hier) zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele unerlässlich sind“ nachkommen wollen, ohne dabei die Grundrechte der originären Grundrechtsträger zu verletzen?

An einigen Stellen konzediert das „Nachhaltigkeitsverständnis des Verbundprojekts HOCH-N“ zwar, dass eine gewisse Offenheit des Nachhaltigkeitsverständnisses angemessen sein könnte:

„Ethisch-politisch ist nachhaltige Entwicklung kein von außen vorgegebenes und festgelegtes Ziel, sondern ein offener Suchprozess mit vielfältigen Zielkomponenten, der sich von daher plural und kulturvariabel gestaltet“ (HOCH-N, 2020, S.4, [3]). Aber nur, um zwei Sätze weiter dann wieder klarzustellen, dass dieser „offene Suchprozess“, dann aber doch auf jeden Fall in eine „umfassende gesellschaftliche Transformation“ münden muss.

Globale Gleichschaltung von Politik

Bei ihrer Selbstverpflichtung zu einer „substantielle[n] Umsetzung von Maßnahmen an Hochschulen, die für eine große gesellschaftliche Transformation zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele unerlässlich sind“ verweisen die Mitglieder des Verbundprojektes HOCH-N auf das vom „Wissenschaftlichen Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen“ (WBGU) vorgelegte Gutachten: „Welt im Wandel – Gesellschaftsvertrag für eine Große Transformation.“ Eine Distanzierung oder Relativierung der in diesem Gutachten vertretenen Positionen findet nicht statt, sodass man annehmen muss, dass die in diesem Gutachten vertretene Spezifizierung der Nachhaltigkeitskonzeption als einschlägig erachtet wird. 

Der WBGU verfolgt mit seinem Gutachten das Ziel, „einen neuen Weltgesellschaftsvertrag für eine klimaverträgliche und nachhaltige Weltwirtschaftsordnung“ zu initiieren, „dessen zentrale Idee ist, dass Individuen und die Zivilgesellschaften, die Staaten und die Staatengemeinschaft sowie die Wirtschaft und die Wissenschaft kollektive Verantwortung für die Vermeidung gefährlichen Klimawandels und für die Abwendung anderer Gefährdungen der Menschheit als Teil des Erdsystems übernehmen“.

Es geht dem WBGU also um eine weltweite bis auf die Individualebene reichende Vereinheitlichung einer Nachhaltigkeitskonzeption. Wie diese globale Gleichschaltung von Politik erfolgen soll und wie zu verfahren ist, wenn nicht alle Länder oder Bürger sich einem Konsens unterordnen wollen, bleibt dabei unklar.

Man muss aber davon ausgehen, dass der WBGU seinen Entwurf von Nachhaltigkeit tatsächlich für global maßgeblich hält. Viele Aspekte seiner Nachhaltigkeitskonzeption dürften aber schon auf internationaler Ebene umstritten sein. Insbesondere die technologischen Einschränkungen, denen der WBGU seine Nachhaltigkeitskonzeption unterwirft, dürften nicht notwendigerweise auf allgemeine Zustimmung stoßen. Das betrifft zum Beispiel die Ablehnung der Kernenergie, die vor allem mit Verweis auf „das atomare Desaster in Fukushima“ erfolgt.

Eine technische Analyse, die nachweisen würde, dass die Probleme, die zur Havarie der Reaktoren in Fukushima geführt haben, auch bei anderen Kernkraftwerken auftreten können, findet sich nicht in der Publikation. Ein anderer Grund für die Ablehnung der Kernenergie durch den WBGU ist die Endlagerproblematik. Die Potenziale neuer Reaktortypen des Generation IV Typs, wie etwa Flüssigsalzreaktoren, bei denen zum einen das Risiko einer Kernschmelze stark reduziert werden kann und zum anderen die Endlagerproblematik durch einen verbleibenden Brennstoffabfall mit sehr niedriger Radiotoxizität entschärft wird, werden nicht diskutiert.

Die Lebensstile der Bürger ändern

Nach Einschätzung des WBGU ist „anspruchsvoller globaler Klimaschutz auch ohne Kernenergie möglich, wie die Analysen des WBGU in diesem Gutachten zeigen“. Einen Satz weiter schränkt der WBGU dann jedoch wiederum ein:

„Die Energiewende zur Nachhaltigkeit kann jedoch nur dann gelingen, wenn zugleich die gewaltigen Potenziale zur Effizienzsteigerung ausgeschöpft werden und die nicht nachhaltigen Lebensstile, insbesondere in den Industrie- und Schwellenländern, gesellschaftlich problematisiert werden.“ Etwas einfacher formuliert: Der WBGU kommt also zu dem Ergebnis, dass es ohne Kernenergie nur geht, wenn der Energieverbrauch durch eine Änderung der Lebensstile gesenkt wird.

Die Idee, dass die Lebensstile der Bürger geändert werden müssen, durchzieht das Gutachten wie ein roter Faden. Sie findet sich an über 30 Stellen in immer wieder neuen Formulierungsvarianten. Es ist klar, dass der WBGU sich damit weit von einer rein wissenschaftlichen Beschreibung der Probleme entfernt und sich tief in den Bereich der Gesellschaftspolitik begibt. Dass derartig weitgehende gesellschaftspolitische Ansprüche zur Grundlage eines „gemeinsamen Nachhaltigkeitsverständnis“ von Hochschulen gemacht werden können, ohne dabei gegen den Grundsatz der Freiheit von Lehre und Forschung zu verstoßen, ist nicht vorstellbar. 

Eindeutig totalitärer Charakter

Betrachtet man konkrete Nachhaltigkeitsprobleme, wie etwa die Verfügbarkeit erschöpfbarer Rohstoffvorkommen oder die Belastbarkeit natürlicher Ökosysteme, so zeigt sich, dass sowohl aus der empirischen Problemanalyse als auch aus der Bewertung des daraus folgenden Handlungsbedarfs keine einheitliche allgemeingültige Doktrin ableiten lässt. Eine analytische Beschreibung der empirischen und normativen Komponenten von Nachhaltigkeitspositionen findet sich hier.

Es sollte niemanden erstaunen: Es gibt keine Nachhaltigkeitskonzeption, die einen allgemeingültigen politischen Geltungsanspruch erheben könnte. Es ist vielmehr so, wie es in offenen Gesellschaften immer schon war: Man kann in all diesen sozial-, umwelt- und wirtschaftspolitischen Fragen mit guten Gründen unterschiedlicher Meinung sein. Die Idee des „Nationalen Aktionsplans“, einen Schlussstrich unter all diese politischen Debatten zu ziehen und im Namen einer „Wissenschaft in gesellschaftlicher Verantwortung“ von den Hochschulen zu verlangen, „das für gesellschaftliche Transformation notwendige Orientierungswissen bereit[zu]stellen“, hat eindeutig totalitären Charakter. Eine derartige Instrumentalisierung des Bildungssystems im Dienste der „Großen Transformation“ steht im Widerspruch zu einer ganzen Reihe von Grundrechten, die von der deutschen Verfassung garantiert werden. 

Das wirft die Frage auf, welchen rechtlichen Geltungsanspruch der „Nationale Aktionsplan Bildung für nachhaltige Entwicklung“ überhaupt besitzt? Auf Anfrage teilt das „BNE-Team im BMBF“ mit:

„Der Nationale Aktionsplan BNE (NAP BNE) ist eine Handlungsempfehlung. (...) Der NAP ist kein Gesetz oder Regierungsvorschlag. Die zum Zeitpunkt der Verabschiedung des NAPs amtierende Bundesregierung unterstützte aber die Umsetzung durch konkrete Maßnahmen (siehe BNE-Bericht Legislaturperiode 2017-2021). Und auch die jetzige Bundesregierung bekennt sich im Koalitionsvertrag zur Verankerung des NAPs in allen Bildungsbereichen (S. 98). Auch zukünftig wird der NAP der Referenzrahmen bleiben, anhand derer die strukturelle Verankerung von BNE gelingen soll. 2019 gab es einen Zwischenbericht zum Umsetzungsstand der Ziele. Die UNESCO hat 2020 das Nachfolgeprogramm „Education for Sustainable Development: Learn for our planet. Act for sustainability“ (BNE 2030) verabschiedet, zu dem sich Deutschland ebenso bekannt hat. Der NAP behält somit weiterhin seine Gültigkeit und die Umsetzung wird kontinuierlich weiterverfolgt.“

Welche Art von „Gültigkeit“ dies sein kann, wenn es sich weder um ein Gesetz noch um eine Regierungsverordnung handelt, bleibt unklar. Auch in diesem Punkt scheint der „Nationale Aktionsplan Bildung für nachhaltige Entwicklung“ ein Eigenleben jenseits der von der Verfassung gesteckten Grenzen zu führen.

 

Prof. Dr. Rainer Maurer, geb. 1963, unterrichtet Volkswirtschaftslehre mit dem Schwerpunkt makroökonomische Wirtschaftspolitik an der Hochschule Pforzheim. Sein Forschungsschwerpunkt bildet derzeit die empirische Analyse von Problemen der Europäischen Währungsunion. Mehr Informationen zu seiner Person finden Sie hier.

 

Weitere Quellen

(1) Jarass/Pieroth, „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland – Kommentar“, C.H. Beck, München

(2) Gröpl/Windhorst/von Coelln (2013), „Studienkommentar GG“, C.H. Beck, München

Foto: Pixabay

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Leserpost

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Arthur Sonnenschein / 15.10.2022

Die Universitäten und Schulen existieren überhaupt nur um die Masse der Studenten möglichst lange von gesellschaftlich zentralen Prozessen und einträglichen Positionen auszuschliessen. Das hat die Generation der zwischen 40 und 65 Geborenen zum eigenen Vorteil eingerichtet und dem Nachwuchs unter dem Label Bildung angedreht. Der Ansatz ist spätestens mit dem Ganztagsknast auch auf Schulen übergegangen und ist jetzt Teil der gesellschaftlichen Pathologie, die ihre Neurosen durch Diskussionen über Quoten und die finale Vertreibung jeglicher objektiver Leistungskriterien aus den Lernbetrieben auslebt. Wir sollten jetzt nicht so tun, als ob die Art der geschilderten Kampagnen nicht bereits seit 50 Jahren existiert und ein als „Bildung“ deklariertes social credit System unterstützen, das ihren Erfindern den Verbleib an der gesellschaftlichen Spitze garantieren soll. Wer das beenden möchte, muss die dahinter stehenden Strukturen zerschlagen, die Geldströme abstellen und die Verantwortlichen verbannen, vertreiben oder sonstwie aus ihren Positionen entfernen. Allen Strom und Heizung abzustellen ist schon mal ein guter Anfang.

Jürgen Fischer / 15.10.2022

Toller Widerspruch: erst soll alles „Nationale“ zugunsten des zentralistischen „Über-Staates“ EU abgeschafft werden, und dann kommen sie mit einem „Nationalen Aktionsplan“ daher? Das alte Lied: sie drehen sich alles so, wie sie es gerade brauchen.

Wilfried Cremer / 15.10.2022

Lieber Herr Professor Maurer, das Schwurbelwort “Sustainability” fungiert als Tempelvorhang für das unbefleckte Klima.

Thomas Hunger / 15.10.2022

Ersetzen wir “Große Transformation“ mit “der Weg“ und die seligmachende “Nachhaltigkeit“ durch “Kommunismus“ haben wir hier ein Grundsatzpapier, welches genauso aus dem Ministerium von Margot stammen könnte. Hatten wir hier schon vor mehr als dreißig Jahren… Will zumindest ich NIE wieder haben. Was hier passiert, ist das schleichende Aushöhlen der Demokratie, bis nur noch eine leere Hülle verbleibt (die übrigens permanent gegen die Feinde von rechts verteidigt werden muss). Das nennt sich demokratische Republik in Deutschland. Moment, so etwas Ähnliches gab es auch schon: die Warnungen der Geschichte werden nicht gehört und verstanden, geschweige denn, gelehrt.

Gerald Schwetlik / 15.10.2022

Wenn man das liest, ist man dankbar dafür, in einer sehr geilen Zeit relativ frei und in Wohlstand gelebt zu haben. Die nächsten 70 Jahren werden grausam und ich befürchte auch darüber hinaus. Freiheit und Toleranz sind Werte, die zwar von vielen wie Flaggen vor sich her getragen werden, aber das ist eben nur Window dressing. Ideologie, Besserwisserei und Machtwahn sind viel stärker in uns Menschen. Das Imperium übernimmt gerade. Möge die Macht mit uns sein.

Karsten Dörre / 15.10.2022

Nachhaltigkeit ist ein Kunstwort, welches suggeriert, dass eine Tätigkeit, eine Arbeit, eine Herstellung, ein Gedanke, ein geschriebener oder gesprochener Satz bleibend sinnvoll ist. Spinnt man diesen Faden konsequent weiter, steht die Vielfalt der Natur und der Gefühle zur Disposition. Derzeit z.B. anhand des Tierschutzes sichtbar. Man schützt wie bekloppt “seltene” Tiere und vernachlässigt absichtlich Tiere, die als Ungeziefer oder nicht nachhaltig (Rind) eingestuft werden und faselt nebenher vom Schutz des Gleichgewichts der Natur. Desweiteren wird dem Individuum latent und subtil die solidarisch gemeinschaftliche Gefühlswelt eingeimpft. Frohsinn, Humor, Satire, Alltagssprache, freie Rede werden mehr und mehr in gutmenschelnde Sachzwänge gedrängt. So verortet man z.B. Rassismus in der eigenen Familie, wenn man aus geschmacklichen Gründen auf bestimmte Speisen aus anderen Kulturen verzichtet. Widersprüchlich erscheint hier die Kritik an kultureller Aneignung. Doch in der Evolution des Wahn- und Blödsinns schüttelt sich das über die nächsten Jahrzehnte zurecht oder wird in blutigen Rechthabereikämpfen der verschiedenen revolutionären Strömungen in der Endphase der Revolution (Transformation, Zeitenwende) ausgefochten.  Grundsätzlich geht die Entwicklung des Menschen dahin, dass Individualität in Kollektivismus eingezwängt wird. Das kann man Sozialismus, Kommunismus, Faschismus, Diktatur oder völlig anders nennen. Inhaltlich bleibt es dasselbe: die Gleichschaltung einer Gemeinschaft, um einfacher den Alltag zu händeln. Deshalb ist beim Individuum die Sehnsucht nach Gesellschaften mit vollständiger Fremdbestimmung so attraktiv.

Holger Sulz / 15.10.2022

Oder kurz und bündig mit den Worten Jacob Rothschilds ausgedrückt: Wahrheit spielt keine Rolle mehr.

Thomas Schöffel / 15.10.2022

Daß erwachsene und gebildete Menschen die dieser Entwicklung innewohnenden Gefahr nicht erkennen, macht mich fassungslos. Wie blöd können Akademiker sein?

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