Bis 2030 sollen die EU-Mitgliedstaaten auf mindestens 20 Prozent der Landflächen und 20 Prozent der Meeresgebiete der EU „Wiederherstellungsmaßnahmen“ durchführen. Konkret bedeutet dies beispielsweise, dass trockengelegte Moore wieder vernässt, Wälder aufgeforstet, Flüsse naturnäher gestaltet und Städte begrünt werden müssen.
Im Juli dieses Jahres hatten wir über die von der EU-Kommission vorgeschlagene Verordnung zur Wiederherstellung der Natur berichtet, die auch als EU-Renaturierungsgesetz bezeichnet wird. In der Nacht zu vergangenem Freitag haben sich Parlament und Rat nun auf einen Kompromiss für den finalen Gesetzestext geeinigt.
Bis 2030 sollen die EU-Mitgliedstaaten auf mindestens 20 Prozent der Landflächen und 20 Prozent der Meeresgebiete der EU „Wiederherstellungsmaßnahmen“ durchführen. Bis 2050 sollen solche Maßnahmen für alle Ökosysteme, die eine Wiederherstellung benötigen, erfolgen. Konkret bedeutet dies beispielsweise, dass trockengelegte Moore wieder vernässt, Wälder aufgeforstet, Flüsse naturnäher gestaltet und Städte begrünt werden müssen.
Für Landwirte und private Landbesitzer jedoch bleibt etwa die Wiedervernässung von Moorgebieten freiwillig. Das Europäische Parlament und der Rat müssen die neue Verordnung nun förmlich annehmen. Sobald dies geschehen ist, wird sie 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten. Die Mitgliedstaaten müssen dann innerhalb von zwei Jahren ihren ersten Plan zur Wiederherstellung der Natur bei der EU-Kommission einreichen.
Link zur Pressemeldung des EU-Parlaments
Martina Binnig lebt in Köln und arbeitet unter anderem als Musikwissenschaftlerin (Historische Musikwissenschaft). Außerdem ist sie als freie Journalistin tätig.