Christian Osthold, Gastautor / 06.03.2020 / 14:00 / Foto: Pixabay / 33 / Seite ausdrucken

Der Einfluss der Islamverbände

Von Christian Osthold.

Seit dem 11. September 2001 wird in Deutschland kontrovers diskutiert, ob der Islam mit dem Modell des freiheitlich-säkularen Verfassungsstaats kompatibel sei. Wer eine Antwort sucht, sollte nicht nur die islamischen Quellen kennen, sondern auch die politischen Forderungen zur Kenntnis nehmen, die schariagebundene Muslime aus ihnen ableiten. Hierzu empfiehlt es sich, die „Islamische Charta des Zentralrats der Muslime in Deutschland e.V. (ZdM) heranzuziehen. Sie zeigt eindrücklich, wie Vertreter der Islamverbände versuchen, eine antisäkulare Werteordnung in Deutschland zu errichten.

Immer wieder ist in den Medien zu vernehmen, Juden- und Christentum verbinde mehr mit dem Islam, als es Trennendes zwischen ihnen gebe. Diese Aussage ist grundfalsch: Mit dem Koran beruft sich der Islam nämlich auf eine Quelle, die er als ewiges und unveränderliches Wort Gottes versteht. Dieser enthält nicht nur Vorschriften zur Erfüllung der Ritualpflichten, sondern auch eine Anleitung zum Aufbau von Staat und Gesellschaft sowie einen Aufruf zur militärischen Unterwerfung der Welt. All dies macht den Islam zu einer politisch-religiösen Heilslehre, die nach Weltherrschaft strebt.

Der Islam nimmt für sich in Anspruch, die vortrefflichste aller Religionen zu sein, deren Botschaft nicht in Zweifel zu ziehen ist. Demnach sei er makellos – und er müsse auch makellos sein, weil er von Allah stamme. Da Allah im Islam als allmächtige und allwissende Instanz gilt, die weder adäquat beschrieben noch verstanden werden könne, unterliege der Koran absoluter Gültigkeit, und zwar jenseits von Zeit und Raum. Aus diesem Grund hat der Koran für Muslime seit jeher einen normativen Charakter. Das bedeutet zunächst, dass er sämtliche Vorschriften zur adäquaten Praktizierung des Glaubens enthält.

Neben dem Koran nimmt auch das Hadith eine herausragende Stellung ein, etwa als Primärquelle des islamischen Rechts. Dabei handelt es sich um das normsetzende Sprechen und Handeln des Propheten, das zu dessen Lebzeiten – der Sunna – fixiert worden sei. Nach Mohammeds Tod im Jahr 632 wurde das Hadith zunächst mündlich tradiert, bevor man im frühen 8. Jahrhundert allmählich zu seiner Kodifizierung überging. Zweihundert Jahre später setzte schließlich eine systematische Kanonisierung ein, auf deren Grundlage in der Folge ein breites Schrifttum entstand, das in letzter Instanz zur Entstehung der heute bekannten Hadith-Sammlungen geführt hat. Insgesamt lässt sich sagen, dass diese Kompendien, die im Laufe der Zeit ebenso wie der koranische Text ausgiebig von islamischen Gelehrten interpretiert worden sind, zur Herausbildung der Scharia geführt haben, die seit dem 11. Jahrhundert als inhaltlich abgeschlossen gilt. Seither steht fest, dass die Scharia sämtliche Bereiche des menschlichen Lebens regelt und demnach sowohl die Privatsphäre als auch den Bereich staatlicher Verantwortlichkeit betrifft.

Unterwerfung ist zwingend nötig

Sowohl der Koran als auch das Hadith verpflichten die Muslime, die gesamte Welt dem Islam zu unterwerfen. Dieses Streben wird seit jeher auf Grundlage der Scharia verwirklicht, die den Muslimen als Richtschnur gilt, um den islamischen Heilsauftrag zu erfüllen. Im Gegensatz zu den wohlklingenden Bekundungen islamischer Funktionäre zielt diese Mission jedoch keineswegs darauf ab, Frieden in der Welt zu stiften, sondern bedeutet, sich selbst ohne Vorbehalte Allah auszuliefern und ihn als einzig souverän wirkende Kraft im Universum anzubeten. Diese Unterwerfung ist nach islamischem Verständnis zwingend nötig, weil Allah den gesamten Kosmos geschaffen habe, um von ihm angebetet zu werden. Die in der Scharia nach dem unfehlbaren Ratschluss Allahs enthaltene Rechtleitung darf dabei unter keinen Umständen durch rationale Schlussfolgerungen untergraben werden.

Genauer gesagt: Da das Universum und die in ihm enthaltene Schöpfung ihrem Wesen nach ausnahmslos islamisch sind, ist es dem Menschen versagt, die schariatischen Bestimmungen durch den Gebrauch des eigenen Verstandes infrage zu stellen. Die mit der Scharia verwirklichte Bereitstellung einer Anleitung zur von Allah gewünschten Lebensführung wird im Koran als Ausdruck größtmöglicher Barmherzigkeit (arabisch: ar-rahma) gewürdigt. Die im Koran offenbarte Daseinsordnung (arabisch: ad-din) geht wiederum davon aus, dass jeder Mensch bereits im Mutterleib von Allah geschaffen und folglich als Muslim geboren wird (Koran: Sure 30, Vers 30).

Diese originäre Affinität zum Islam (arab.: al-fitra) kann durch schädliche beziehungsweise nichtislamische Einflüsse lediglich geschwächt, nicht aber zerstört werden. Folglich verinnerlichen religionskundige Muslime die feste Überzeugung, dass der Mensch seinem ursprünglichen Wesen nach islamisch sei und mithilfe des ihm von Allah verliehenen Verstandes nicht zu erkennen umhin komme, dass es ihm verboten sei, eigenmächtig über den Sinn seines Lebens zu befinden. Folglich müsse er zwingend zu der Erkenntnis gelangen, dass die einzig logische Konsequenz aus seiner Befähigung zum Denken in der Einsicht bestehe, sich bedingungslos dem Willen Allahs zu unterwerfen.

Schon diese Tatsache allein erzeugt einen unauflöslichen Widerspruch zur Werteordnung des Grundgesetzes. Im Islam wird der Mensch nämlich als Geschöpf gesehen, das sich zu keinem Zeitpunkt seiner Existenz von Allah emanzipieren kann und demnach auch nicht zu einem selbstbestimmten Leben fähig ist. Nach islamischer Auffassung besteht der Sinn menschlicher Existenz vielmehr darin, Allah anzubeten und mit der Scharia den einzig legitimen Weg hin zur Erfüllung jenes Zwecks zu beschreiten, den Allah für ihn vorgesehen hat. Die unveräußerliche Menschenwürde (Art. 1 GG), die Anerkennung der Menschenrechte als universelle Güter (Art. 1 GG), das Recht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 GG) und die freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 GG), wie auch das Bekenntnis zur individuellen Freiheit des Menschen (Art. 2 GG) spielen im Islam nicht nur keine Rolle, sondern werden als „menschengemacht“ zurückgewiesen. Nicht zufällig finden diese Werte in keinem Staat der Welt Verwirklichung, dessen Verfassung sich auf die islamischen Quellen beruft. Stattdessen unterliegen sämtliche der von ihnen tangierten Lebensbereiche der Zuständigkeit der Scharia, die im Islam jede nur denkbare Lebens- und Geistesregung des Menschen den unfehlbaren Ausführungsbestimmungen Allahs unterwirft.

Das antisäkulare Religionsverständnis der Islamverbände

Angesichts dieser für die Bevölkerung freiheitlich-säkularer Verfassungsstaaten befremdlichen Implikationen ist wenig verwunderlich, dass die Wortführer der Islamverbände keine Gelegenheit auslassen, um der vom Grundgesetz aufgerichteten Werteordnung das Wort zu reden. Ein solches Bekenntnis hat auch der Zentralrat der Muslime in seiner „Islamischen Charta“ vom 20. Februar 2002 formuliert. In Paragraph 11 heißt es:

„Ob deutsche Staatsbürger oder nicht, bejahen die im Zentralrat vertretenen Muslime daher die vom Grundgesetz garantierte gewaltenteilige, rechtsstaatliche und demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland, einschließlich des Parteienpluralismus, des aktiven und passiven Wahlrechts der Frau sowie der Religionsfreiheit. Daher akzeptieren sie auch das Recht, die Religion zu wechseln, eine andere oder gar keine Religion zu haben. Der Koran untersagt jede Gewaltausübung und jeden Zwang in Angelegenheiten des Glaubens.“

Dieses Bekenntnis zu Säkularismus und Demokratie stellt aus Sicht politischer Parteien und gesellschaftlicher Institutionen einen unumstößlichen Beweis für den demokratischen Geist des Zentralrats der Muslime dar, der zudem auch durch Paragraph 12 bekräftigt wird: „Wir zielen nicht auf Herstellung eines klerikalen Gottesstaates' ab. Vielmehr begrüßen wir das System der Bundesrepublik Deutschland, in dem Staat und Religion harmonisch aufeinander bezogen sind.“

So wohlklingend diese Zeilen auch sein mögen, sind sie doch Teil jener Strategie vorsätzlicher Täuschung, die den islamischen Interessenverbänden dazu dient, die schariatischen Bestimmungen möglichst diskret durchzusetzen. Dieser Befund stützt sich insbesondere auf Paragraph 3 der „Islamischen Charta“, welcher alle anderen konterkariert. Er lautet:

„Die Muslime glauben, dass sich Gott über Propheten wiederholt geoffenbart hat, zuletzt im 7. Jahrhundert westlicher Zeitrechnung gegenüber Muhammad, dem Siegel der Propheten'. Diese Offenbarung findet sich als unverfälschtes Wort Gottes im Koran (Qur´an), welcher von Muhammad erläutert wurde. Seine Aussagen und Verhaltensweisen sind in der sogenannten Sunna überliefert. Beide zusammen bilden die Grundlage des islamischen Glaubens, des islamischen Rechts und der islamischen Lebensweise.“

Eine islamische Ordnung für Deutschland

Es ist verwunderlich, dass bislang noch keine der staatstragenden Parteien, deren Politik ja auf einer Partnerschaft mit den islamischen Interessenverbänden basiert, diesen offenkundigen Widerspruch zum Anlass für folgende Frage genommen hat: Wie können sich islamische Organisationen glaubhaft zu Säkularismus, Demokratie und Parteienpluralismus bekennen, wenn ihre Lebensweise und ihr Glaubensfundament doch auf der in Koran und Sunna verankerten Scharia basieren? Zieht man die islamischen Quellen heran, wird klar, dass diese eine solche Akzeptanz nicht vorsehen. Dazu passt auch, dass die politischen Forderungen der Interessenverbände eindeutig auf die Errichtung einer islamischen Werteordnung in Deutschland abzielen. So skizziert Paragraph 20 der Islamischen Charta des Zentralrats der Muslime, was man dort im Einzelnen vom säkularen Gemeinwesen erwartet:

„Darüber hinaus sieht der Zentralrat seine Aufgabe darin, den in Deutschland lebenden Muslimen in Kooperation mit allen anderen islamischen Institutionen eine würdige muslimische Lebensweise im Rahmen des Grundgesetzes und des geltenden Rechts zu ermöglichen. Dazu gehören unter anderem:

  • Einführung eines deutschsprachigen islamischen Religionsunterrichts;
     
  • Einrichtung von Lehrstühlen zur akademischen Ausbildung islamischer Religionslehrer und Vorbeter (Imame);
     
  • Genehmigung des Baus innerstädtischer Moscheen;
     
  • Erlaubnis des lautsprechverstärkten Gebetsrufs, Respektierung islamischer Bekleidungsvorschriften in Schulen und Behörden;
     
  • Beteiligung von Muslimen an den Aufsichtsgremien der Medien;
     
  • Vollzug des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Schächten;
     
  • Beschäftigung muslimischer Militärbetreuer;
     
  • Muslimische Betreuung in medizinischen und sozialen Einrichtungen;
     
  • Staatlicher Schutz der beiden islamischen Feiertage;
     
  • Einrichtung muslimischer Friedhöfe und Grabfelder.“

Aber auch andere Islamverbände, wie zum Beispiel die SCHURA Hamburg, die am 13. November 2012 durch einen Staatsvertrag zur offiziellen Partnerin der Hansestadt geworden ist, macht in ihrem Grundsatzpapier vom 18. April 2004 deutlich, was sie unter Religionsfreiheit versteht. Nach der Feststellung, dass vor allem der Glaube an Gott und die Befolgung seiner Gebote im Lebensmittelpunkt ihrer Mitglieder stünden, fordert sie:

  • den Bau von Moscheen inklusive dazugehöriger Sozial- und Bildungseinrichtungen im innerstädtischen Bereich beziehungsweise in Wohngebieten mit hohem muslimischem Bevölkerungsanteil;
     
  • die Erlaubnis zum rituellen Schlachten (Schächten) zur ausreichenden Versorgung der Muslime mit geschächtetem Fleisch sowie zur Ermöglichung des Schächtens am Opferfest;
     
  • Frauen müssen das Recht haben, sich nach islamischen Vorschriften zu kleiden, auch am Arbeitsplatz und auch im öffentlichen Dienst;
     
  • die Bestattung der Toten auf muslimischen Friedhöfen oder Gräberfeldern nach islamischen Regeln;
     
  • die unterrichtliche Behandlung des Islam in allen in Frage kommenden Fächern an den Schulen auch durch muslimische Lehrkräfte, die vor allem auch an deutschen Universitäten auszubilden sind mittels dafür zu schaffender Lehrstühle für islamische Theologie;
     
  • den Schutz der zentralen islamischen Feiertage; den gleichberechtigten Zugang von Muslimen zu öffentlich-rechtlichen Medien;
     
  • das Verbot jeder Art von Diskriminierung aus religiösen Gründen.

Die Dogmen des Islam sind nicht verhandelbar

Daran, dass nahezu alle islamischen Interessenverbände gegenüber dem säkularen Gemeinwesen entsprechende politische Forderungen erheben, kann man erkennen, dass sie die in Artikel 4 GG verankerte Religionsfreiheit zur Errichtung einer islamischen Werteordnung instrumentieren. Die staatstragenden Parteien, die wiederum dem Erhalt des freiheitlich-säkularen Rechtstaates verpflichtet sind, müssten eigentlich darauf abzielen, dieses Kalkül zu vereiteln. Dass dies bislang nicht passiert, liegt daran, dass sie die Tatsache zurückweisen, wonach die Dogmen des Islam für schariagebundene Muslime inner- und außerhalb der Islamverbände nicht zur Disposition stehen und folglich immer den Vorrang gegenüber weltlichen Gesetzen genießen. Für die Gültigkeit dieses Grundsatzes ist letztlich unerheblich, ob sich Muslime in einem islamischen Land aufhalten oder nicht; umso beunruhigender ist daher, dass nicht nur Hamburg, sondern auch Bremen bereits 2012 beziehungsweise 2013 Staatsverträge mit ausgewählten Islamverbänden geschlossen haben, wodurch ihnen die Verwirklichung ihrer Forderungen nun gesetzlich garantiert wird.

Um die Öffentlichkeit über ihre Präferenz für die Scharia im Unklaren zu lassen, versuchen die islamischen Interessenverbände, jegliche Zweifel an ihrer demokratischen Weltanschauung zu zerstreuen. Paragraph 13 der „Islamischen Charta“ legt Zeugnis davon ab: „Muslime dürfen sich in jedem beliebigen Land aufhalten, solange sie ihren religiösen Hauptpflichten nachkommen können. Das islamische Recht verpflichtet Muslime in der Diaspora, sich grundsätzlich an die lokale Rechtsordnung zu halten. In diesem Sinne gelten Visumserteilung, Aufenthaltsgenehmigung und Einbürgerung als Verträge, die von der muslimischen Minderheit einzuhalten sind.“ 

Es ist offensichtlich, dass diese Zeilen Skeptiker beruhigen sollen, suggerieren sie doch, der Islam halte Muslime dazu an, sich in säkularen Gesellschaften gesetzeskonform zu verhalten. Gleichwohl werfen sie die Frage auf, ob sich schariagebundene Muslime auch daran hielten, wenn sie nicht mehr in der Minderheit wären. Während diese Frage für Deutschland zunächst noch der Spekulation anheimgestellt bleibt, lässt sich bereits heute mit Gewissheit sagen, was der Koran in einem solchen Fall von ihnen erwartet. Demnach ermahnt Allah die Muslime in Sure 47, Vers 35, die eigene Überlegenheit stets zum Sieg über die Ungläubigen zu nutzen: „So werdet nicht schwach und ruft (nicht) zum Frieden, wo ihr doch die Oberhand haben werdet, denn Allah ist mit euch, und Er wird euch nicht um eure Werke bringen.“

Kritik am Islam ist unerwünscht

An dieser Stelle wird oft der Einwand erhoben, ein religiöser Text aus dem spätantiken 7. Jahrhundert dürfe nicht zur Erklärung moderner Phänomene herangezogen werden. So sei es unredlich, Koranverse auf die heutige Zeit zu beziehen, da diese einst in einem völlig anderen Kontext entstanden seien. Diese Position ist legitim, solange man den Koran in seinem historischen Kontext liest und ihn damit als Protokoll der Entwicklung der frühen islamischen Gemeinschaft sowie als Zeugnis der Lebens- und Gedankenwelt Mohammeds in seiner Rolle als Religions- und Staatsoberhaupt versteht. Faktisch jedoch interpretieren islamische Gelehrte den Koran bis heute als zeitloses Werk, weshalb seine Lehre – auf der ja die Scharia basiert – vehement ins 21. Jahrhundert drängt, wo sie größtmögliche Legitimität für sich in Anspruch nimmt.

Wie weit es mit der von den Islamverbänden beschworenen Friedensmission des Koran her ist, kann man etwa anhand von Sure 9 sehen, die als historisch letzte gilt, weshalb sie Hamed Abdel-Samad einst als „Manifest im Manifest“ bezeichnet hat. In ihr werden nicht nur sämtliche Friedensverträge mit Nichtmuslimen aufgekündigt (Vers 1), sondern wird auch Juden und Christen der Krieg erklärt (Vers 30) und allen Ungläubigen ewige Höllenqualen verheißen (Vers 68). Solche Verse wären unproblematisch, würde man sie historisch kontextualisieren. Da die Mehrheit der islamischen Gelehrten ein solches Vorgehen jedoch seit jeher ablehnt und spätere Koranverse die älteren grundsätzlich abrogieren, sind religiöse Minderheiten in weiten Teilen der islamischen Welt bis zum heutigen Tage immer wieder systematischer Entrechtung, Verfolgung und Gewalt anheimgefallen. Da diese Diskriminierung zweifelsohne religiösen Ursprungs ist, nimmt sie drastische Ausprägungen an, wo der Einfluss islamischer Kräfte auf die Politik besonders groß ist, während sie abgemildert wird, wo säkuläre Einflüsse wirken.

Angesichts solcher Erfahrungen gibt es keinen Grund anzunehmen, dass sich islamisch geartete Herrschaftsverhältnisse in Europa künftig anders darstellen werden als im Nahen Osten oder in anderen muslimischen Regionen der Welt. Dies gilt umso mehr, als die Islamverbände in Deutschland eine Theologie propagieren, deren Werteordnung auf der Scharia basiert. So nimmt es nicht wunder, dass ihre Wortführer sämtliche Stimmen, die öffentlich eine kritische Auseinandersetzung mit dem Koran fordern, vehement als „islamophob“ oder „rassistisch“ bekämpfen. Diese Verunglimpfung hat längst auch in deutsche Universitäten Einzug gehalten und soll all jene einschüchtern, die es wagen, ihre Stimme zu erheben.

Trotz allem wäre es falsch zu präjudizieren, Muslime seien per se unfähig, die vom Grundgesetz aufgerichtete Werteordnung mit ihren religiösen Vorstellungen zu versöhnen. Dass das Bundesamt für Verfassungsschutz in seinem aktuellen Bericht für 2018 insgesamt 11.300 Salafisten zählt, mag beunruhigend sein, zeigt aber, dass das Gros der ungefähr 5 Millionen Muslime in Deutschland das eigene Leben nicht an den islamischen Quellen ausrichtet, sondern Religion als Teil ihrer persönlichen Tradition versteht. Gegen diese Form der privaten Glaubenspflege ist aus Sicht eines freiheitlich-säkularen Verfassungsstaates nicht das Geringste einzuwenden, weshalb Artikel 4 GG die Religionsfreiheit in diesem Fall zu recht unter seinen Schutz stellt.

Der Islam als Faktor politischer Macht

Mit den islamischen Interessensverbänden verhält es sich hingegen grundlegend anders: Im Gegensatz zur Mehrheit der Muslime treten sie vorsätzlich aus der Sphäre des Privaten heraus und instrumentieren den Islam als Faktor politischer Macht. Dabei machen sie deutlich, dass sie die Scharia als einzig legitime Maßgabe zur Gestaltung von Staat und Gesellschaft verstehen. Aus diesem Grund ist der freiheitlich-säkulare Verfassungsstaat aufgerufen, sämtliche Versuche zur Unterminierung der vom Grundgesetz aufgerichteten Werteordnung konsequent zu unterbinden. In diesem Zusammenhang erweist sich auch der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Januar 2020 als unverzichtbar, wonach das Tragen des islamischen Kopftuchs im Rechtsreferendariat unzulässig ist.

Wer das offenkundige Streben der Islamverbände, auf Grundlage der Scharia eine antisäkulare Werteordnung in Deutschland zu errichten, für eine Schimäre hält, kann neben ihrer politischen Agenda auch zahlreiche prominente muslimische Ideengeber konsultieren. Dazu zählt etwa der einflussreiche pakistanische Gelehrte Abū l-Aʿlā Maudūdī (1903–1979), der den heutigen islamischen Diskurs maßgeblich geprägt hat und für folgende Aussage bekannt ist: „Der Islam ist keine normale Religion wie die anderen Religionen der Welt […] Der Islam ist ein revolutionärer Glaube, der antritt, jede von Menschen geschaffene Staatsform zu zerstören.“

 

Christian Osthold ist Historiker und als Experte für Tschetschenien und den Islamismus tätig. Darüber hinaus befasst er sich mit islamisch geprägter Migration sowie dem Verhältnis der Politik zum institutionalisierten Islam in Deutschland.

Foto: Pixabay

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Sabine Lotus / 06.03.2020

Und es immer derselbe Kreislauf: Ein beliebiger Author (im diesem Fall der Herr Osthold) schreibt einen gut recherchierten Artikel zu diesem leidigen Thema. Der Mainstream schweigt es tot, die LinksGrünen und Islamverbände schreien Diskriminierung (und haben die Mohamedkritik tatsächlich bereits zu kriminalisieren geschafft), der Author begibt sich in Gefahr und der Mainstream verlächerlicht die Gefahr. (Warum dann eigentlich der Personenschutz, wenn die Gefahr so lächerlich ist) und am Ende landet der Text auf der Achse und trägt Eulen nach Athen. Den Kooperierenden fehlt was im Kopf. Und sei es nur die schwache Erkenntnis, daß es anderorts Gläubige geben könnte, die den Mohamedschwachsinn wortgenau nehmen. Die glauben nix und können sich auch nix vorstellen. Ganz traurige Gestalten, die ihre eigene Existenz damit rechtfertigen, uns alle in eine Riesengefahr zu manövrieren und sich dafür zu feiern und gegenseitig zu behängen. Abschließend kann ich nur vermerken: Mohamedaneraussagen sind erst dann wieder ernstzunehmen, wenn die ihre Version vom ‘Leben des Brian’ abgeliefert haben. Ansonsten können die einfach ihr Taqqiyaschnüsschen halten.

Rolf Mainz / 06.03.2020

Der Islam ist keine(!) Religion. Er nutzt lediglich die Vorteile, welche eine Religion für sich beanspruchen darf - ganz ähnlich wie etwa Scientology sich gern als “Kirche” gibt, aus gleichen Gründen. Der Islam ist eine totalitäre, rückwärtsgewandte, fortschrittsfeindliche und zutiefst undemokratische Ideologie, die bewusst auf die Trennung zwischen Staat und “Kirche” verzichtet: weltlicher und geistlicher Führer (männlich, selbstverständlich) sind ein und dieselbe Person. Es gibt weder gleichberechtigte Sicht auf andere Glaubens- und Staatsformen (bestenfalls deren nachrangige Duldung) noch gar die Toleranz von Atheismus, Frauen- oder Homosexuellenrechten. Europäische Träumereien eines “aufgeklärten” (quasi gezähmten) Islam entbehren jeder Grundlage, sind auch zutiefst unerwünscht seitens “rechtgläubiger” Muslime, welche weltweit auf dem Vormarsch sind - verständlich, entzöge man(!) sich doch über “Aufklärung” selbst die Basis. Und das berüchtigte Erdogan-Zitat kennen wir sicher alle, ich erspare es uns hier. Genau diesem Geiste ist das Wirken der “Islam-Verbände” zu sehen: Wölfe im Schafspelz, derzeit noch unterwegs im “Zug der Demokratie”, den sie bei Zielerreichung, d.h. der Errichtung islamisch dominierter Gesellschaften in Westeuropa, flugs verlassen werden.

Sebastian Weber / 06.03.2020

Der Islam ist die Religion der Liebe und des Friedens. Und die Welt ist eine Scheibe.

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