Felix Perrefort / 19.04.2023 / 06:00 / Foto: Vaishal Dalal / 71 / Seite ausdrucken

Dunkelziffer-Leugner im Paul-Ehrlich-Institut?

Die hohen Meldezahlen in Sachen Impfnebenwirkungen werden vom Paul-Ehrlich-Institut heruntergespielt, was die Frage aufwirft, ob hier alles mit rechten Dingen zugeht. Sollten methodische Fehler bei der Arzneimittelsicherheit begangen werden, kommen zivile Haftungsansprüche gegen die Verantwortlichen in Betracht. Nun verschleiert das PEI sogar die Dunkelziffer. 

Zu den Aufgaben des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) gehört die Pharmakovigilanz, was bedeutet, Nebenwirkungen zu dokumentieren und Warnsignale aufzuspüren, um Arzneimittel gegebenenfalls vom Markt zu nehmen. Als solche galten traditionell keine letztgültig bewiesenen Nebenwirkungen oder Schäden, sondern bereits ein signifikant erhöhtes Meldeverhalten, das naturgemäß auf Verdachtsmomenten beruht. 

Es ist bekannt, dass die Melderaten bei den Corona-Injektionen deutlich höher ausfallen als bei traditionellen Impfstoffen (siehe etwa hier oder hier), was die Frage aufwirft, was das PEI denn als Risikosignal gelten lassen würde. Mit anderen Worten: Was müsste denn noch alles passieren? Arzneimittel sind schon wegen sehr viel weniger vom Markt genommen worden, als was nun offiziellen Zahlen zufolge im Raum steht. 

Die Initiative 7-Argumente, ein Zusammenschluss aus 81 Wissenschaftlern, veröffentlichte im Sommer 2022 einen Text, der die Erklärung für das Nichthandeln des PEI in einer methodisch falsch angewendeten Sicherheitsanalyse sieht. Demnach soll ein simpler, aber systematischer und fataler Rechenfehler vorliegen. Bei der angewendeten Observed-versus-Expected-Analyse versäume das PEI, die Verdachts-Todesfälle zu den tatsächlich eingetretenen Todesfällen zu addieren, womit sich Risikosignale erst dann ergäben, wenn genauso viele Menschen an der Impfung sterben wie an allen anderen Todesursachen zusammen (Genaueres hier).

Was zu unglaublich klingt, um wahr zu sein, wurde von einer PEI-Statistikerin vor Gericht bestätigt, folgt man Prof. Dr. Jörg Matysik von der Universität Leipzig, der von den Nachdenkseiten interviewt wurde. Auf die Frage, warum das Meldesystem des PEIs trotz vieler Hinweise auf eine mögliche Gefährlichkeit der Impfstoffe keinen Alarm schlage, antwortet er: „Kollege Christof Kuhbandner von der Universität Regensburg hatte vor dem Bundesverwaltungsgericht die Gelegenheit, die Oberstatistikerin des PEI zu befragen. Die Dame hat vor Gericht zugegeben, dass eine inzwischen sechsstellige Anzahl an Todesfällen nötig ist, um ein ‚Signal‘ auszulösen.“ 

Zivile Haftungsansprüche gegenüber dem PEI?

Demnach würde die gesetzliche Aufgabe der Arzneimittelsicherheit wissentlich nicht ordnungsgerecht erfüllt, weil offenkundige methodische Fehler begangen werden, die trotz begründeter und nachvollziehbarer Kritik weiterhin – gegen alle bislang anerkannten und tradierten Standards guter Praxis – reproduziert werden. Es liegt auf der Hand, dass auch für staatliche Behörden die allgemein anerkannten wissenschaftlichen Standards und Methoden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben Berücksichtigung finden müssen. 

Gesetzt den Fall, Mitarbeiter des PEI legten tatsächlich bei der Sicherheitsanalyse wissentlich methodisch unrichtige Maßstäbe an, dürfte es sich nicht nur um Pflichtverletzungen im inneren Dienst-, das heißt Beamtenrecht, handeln. Zur Aufgabe der Behördenleitung gehört die Organisationspflicht, ein mögliches derartiges Fehlverhalten, sobald es bekannt geworden ist, unverzüglich zu prüfen und nötigenfalls zu unterbinden. Neben den unmittelbar handelnden Bediensteten der Behörde wären in diesem Falle auch die jeweiligen Vorgesetzten allesamt von Geschädigten haftungsrechtlich verantwortlich zu machen. 

Hegt ein Impfgeschädigter also den Verdacht, dass das PEI eine ihm nachteilige Behandlung durch frühzeitigere Warnungen hätte verhindern können, kommen sogenannte Amtshaftungsansprüche gegen die Verantwortlichen in Betracht, die nach geltendem deutschen Staatshaftungsrecht bei den Zivilgerichten eingeklagt werden können. Einschätzungen aus Anwaltskreisen zufolge sollten Geschädigte sich hier nicht auf Staatsanwaltschaften verlassen, die entsprechende Körperverletzungsdelikte strafrechtlich prüfen. Denn im Strafrecht gilt auch für Behördenmitarbeiter der Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“. 

Anders ist das im zivilrechtlichen Schadensersatzrecht. Dort gibt es Anscheinsbeweise, Beweiserleichterungen und Beweislastumkehrungen zugunsten von Opfern, die ihre Verletzung glaubhaft machen können. Vielleicht begleichen also Zivilgerichte hier demnächst ein wenig jene Schuld, die durch die zögerliche Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte in der Maßnahmen- und Impfkrise verursacht wurde.

„Limitierungen des Spontanberichtssystems“

Nicht nur eine falsch angewendete Observed-versus-Exptected-Analyse steht im Raum. Das Paul-Ehrlich-Institut geht gegen jede Vernunft davon aus, dass eine Dunkelziffer bei gemeldeten Impfnebenwirkungen keine Rolle spielt. Die Epoch Times stellte der Behörde Fragen und erhielt ausführliche Auskünfte. Frage: „Herr Lucenti [Sebastian Lucenti ist Rechtsanwalt, Anm. d. A.] schreibt, dass Sie keinen Anlass sehen, von einer Untererfassung unerwünschter Arzneimittel(neben)wirkungen beziehungsweise Todesfälle und damit von einer 'Dunkelziffer' auszugehen. Entspricht dies den Tatsachen?“

Das Paul-Ehrlich-Institut antwortet damit, dass es „aus zahlreichen Quellen und auf verschiedenen Wegen“ Meldungen erhalte und eine „gesetzliche Verpflichtung zur Meldung von Verdachtsfällen von Impfkomplikationen und damit auch von Verdachtsfällen auf Tod durch Impfung“ bestehe. Weiter wird argumentiert:

„Um ein potenzielles Underreporting zu Verdachtsfällen von Nebenwirkungen und Impfkomplikationen zu vermeiden, hat das Paul-Ehrlich-Institut bereits vor vielen Jahren die Möglichkeit geschaffen, dass auch Betroffene und deren Angehörige den Verdacht einer Nebenwirkung unkompliziert und ohne großen Zeitaufwand direkt über ein Meldeportal auf der Website des Paul-Ehrlich-Instituts melden können.“

Zudem basiere die Risikobewertung von Impfstoffprodukten „nicht allein auf der Erfassung und Bewertung von Verdachtsfallmeldungen, sondern wird ergänzt durch die Daten der in den Zulassungen festgelegten sogenannten PSURs (Periodic Safety Update Reports)“. Zuletzt verweist das PEI darauf, dass die Sicherheitsbewertung auch Experten anderer nationaler Arzneimittelbehörden miteinbeziehe, organisiert durch einen Ausschuss bei der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA). 

Anschließend fragt Epoch Times, von „welcher Dunkelziffer bezüglich Meldungen unerwünschter Arzneimittel(neben)wirkungen beziehungsweise Todesfälle“ das PEI ausgehe, und erhält als Antwort einen Verweis auf die vorgenannten Ausführungen. Damit ist klar: Die Behörde verschleiert die Existenz einer relevanten Dunkelziffer – und widerspricht damit eigenen früheren Verlautbarungen!

2017 heißt es im Bulletin zur Arzneimittelsicherheit (heute noch einsehbar): „Den Möglichkeiten von Analysen in der UAW-Datenbank stehen bekannte Limitierungen (!) des Spontanberichtssystems gegenüber. Nur etwa sechs Prozent aller UAW und fünf bis zehn Prozent (!) der schweren UAW werden Schätzungen zufolge gemeldet (underreporting).“ 

Das bei den Covid-„Impfstoffen“ genutzte Meldesystem ist ein solches Spontanberichtsystem, da die Patienten nicht aktiv gefragt werden, sondern auf Eigeninitiative hin gemeldet wird. In dem Bulletin bezog sich das PEI auf eine Arbeit, die Ärzte in Deutschland befragte, sowie eine internationale Meta-Studie. Im Jahr 2023 will das PEI uns nun weismachen, dass die 2017 noch angeführten „bekannten Limitationen“ keine Rolle mehr spielen, die vormals angeführte wissenschaftliche Literatur und Dunkelziffern jetzt irrelevant sind. Dem widersprechen obendrein zahlreiche Presseartikel und Meldungen.

Nicht einmal Ärzteschaft bestreitet Dunkelziffer

Vor nicht einmal einem Monat sagte Wolf-Dieter Ludwig, Vorsitzender der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AKdÄ), im Zusammenhang mit Problemen beim Melden von Corona-Impfnebenwirkungen: „Relevanter (als ein zu bürokratisches Meldesystem, Anm. d. Aut.) dürfte sein, dass vielen Ärzten die Bedeutung des Spontanmeldesystems und die Meldewege nicht gut genug bekannt sind“ (Achgut berichtete). Abgesehen davon, dass damit rechtswidriges, auf Fahrlässigkeit beruhendes Verhalten bei einem erheblichen Teil der Ärzteschaft eingestanden wurde: Nicht einmal Vertreter der hiesigen Ärzteschaft bestreiten, dass es eine Dunkelziffer bezüglich Corona-Impfstoffen gibt! 

Nichtsdestotrotz wird sie von der wichtigsten Impf-Behörde Deutschlands schlichtweg geleugnet. Wie bei der im Raum stehenden falschen Sicherheitsanalyse dürfte auch hier ein behördliches Fehlverhalten im Raum stehen, bei dem Haftungsansprüche in Betracht kommen, denn es erscheint als politisch motivierte Willkür, wissenschaftlich nachgewiesene und auch in der Praxis evidente Dunkelziffern zu bestreiten – nur um keine Risikosignale registrieren zu müssen. Erinnert sei in diesem Zusammenhang auch daran, dass das Paul-Ehrlich-Institut seinen gesetzlichen Auftrag sabotierte, indem es die Krankenkassen-Daten nicht auswertete (siehe dazu Thomas Maul auf Achgut.com). 

Eigentlich müssten Staatsanwaltschaften schon längst tätig geworden sein. Da diese in Deutschland, anders als in anderen Ländern, weisungsgebunden sind, sollte man auf dieses rechtsstaatliche Korrektiv durch die Judikative jedoch nicht hoffen. Weist der Leitende Oberstaatsanwalt oder der Generalstaatsanwalt sie an, das PEI und das RKI in Ruhe zu lassen, folgen sie dem eben.

Im Zuge der Aufarbeitung der Corona-Politik sollten sich Juristen, Journalisten, Wissenschaftler und Bürger vernetzen, organisieren und den politischen und juristischen Druck auf die Institutionen und die Politik erhöhen. Im Raum steht ein fatales Behördenversagen als Folge einer verantwortungslos-kriminellen Politik mit fürchterlichen Folgen für die Gesundheit der Bevölkerung. 

 

Felix Perrefort ist Redakteur und Autor bei der Achse des Guten. 

 

Gunter Franks neues Enthüllungsbuch „Das Staatsverbrechen“

Am 23. März ist das Buch erschienen, in dem Gunter Frank erklärt, warum die Corona-Krise erst dann endet, wenn die Verantwortlichen vor Gericht stehen. Ein schockierender Krimi über systematisches Verbrechen, größenwahnsinnige Forscher, Regierungsversagen, Medizinkorruption, Psychoterror und Millionen unschuldige Opfer. Das Problem: Es ist die Realität. Sie können das Buch jetzt bestellen.

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Andreas Mertens / 19.04.2023

Quis custodiet ipsos custodes?  Wenn die Wächter erst zu Mittätern, später dann zu Vertuschern der von ihnen gutgeheißenen Taten werden ist es an der Zeit den Augiasstall auszumisten. Alle entlassen und der Staatsanwaltschaft erlauben die juristischen Daumenschrauben auszupacken. Leider Wunschdenken. Die Justiz ist schon lange gleichgeschaltet und fest im Fesselgriff der Politik. Und die Politik (+ ihre hörigen Medien-Claqueure) stehen allesamt auf der auf der Gehaltsliste ... des Meistbietenden

Michael Hinz / 19.04.2023

@Dr. Joachim Lucas: #Bei Corona handelte sich anfangs um ein rein medizinisches Problem.# Vielleicht sogar um ein rein musikalisches Problem. Sie hatten bei Adorno promoviert, habe ich das richtig in Erinnerung?

Michael Hinz / 19.04.2023

@Patrick Meiser - #Ich bleibe dabei, daß Corona der ultimative Intelligenz- und Gehorsamstest war und die meisten eben gnadenlos durchgefallen sind - haben eben Pech gehabt.# Vor allem beim Denken: ‘Erst hatte ich keinen Verstand, dann kam die Dummheit dazu.’

Dietmar Herrmann / 19.04.2023

Wie war das noch gleich? Bei der traditionellen Impfung, die in den Hirnen der Menschen seit Kaisers Zeiten positiv konnotiert ist , werden 2 tödliche Impfzwischenfälle auf 10 Millionen Impfungen gerade noch akzeptiert. Dementsprecchend hätte nach zwei Dutzend Toten, spätestens nach den 85 Todesfällen mit offensichtlichem Impfzusammenhang Schluß sein müssen. Da hätte sich das Institut noch so sehr gegen die Entgegennahme von Schadensmeldungen wehren können, beispielsweisw durch einen Ersatz einer formlosen Meldung im Schadensportal durch ein einstündiges Onlinemachwerk in der Hoffnung , daß die meisten Ärzte nach einem langen Arbeitstag hiervor kapitulieren, die Fakten waren zu offensictlich, wurden aber kriminell ignoriert.  Um das Schurkenstück richtig sturmfest zu machen , hat man den Erfassungsalgorythmus so eingestellt , daß überhaupt erst bei HUNDERTTAUSEND TOTEN ein Warnlämpchen aufleuchtet, Das entspricht gerechnet in Menschenleben den ukrainischen Kriegsverlusten und den türkischen Verlusten durch das Jahrhundertbeben zusammen. Man kann nur noch darüber mit den Ohren schlackern, zu wieviel Bosheit Menschen fähig sind.

Hermann Sattler / 19.04.2023

Dr,Stieckenrath-Der Beweis für Ihre Ansicht ist aktenkundig: Die BuKa hat zu Beginn der C-Zwangsmaßnahmen erklärt.” Dies ist eine politische Entscheidung” bedeutet: fern fachlicher medizinischer Zwänge. Unbeeindruckt der verzweifelten Einlassungen qualifizierter Wissenschaftler,  die massiv gewarnt haben.

Hermann Sattler / 19.04.2023

Patrick Meiser/Robert Korn-Ihre Einlassungen sind prinzipiell richtig. Wenn die Klagen jedoch massenweise kommen, sieht das schon anders aus. Die Krankheits-und Todes-Einschläge aus den C-Maßnahmen treffen inzwischen-und potenziell ansteigend- auch Justiz-MSM-und die Berliner Mischpoke. Das könnte massiv die Blickwinkel verändern. Wie schon oft trompetet: Die wichtigste Versicherung im besten D aller Zeiten ist eine “RECHTSSCHUTZ-VERSICHERUNG”. Daneben gibt es für Minderbemittelte auch die Staatliche Prozeßkosten-Beihilfe, das hat jeder RA im Griff. M.E. trifft auf > 50 % der Eingespritzten trotz Unterschrift der Begriff “Wollende” nicht zu. Fehlende ärztliche ausführlich Risikoberatung (Mit Arzt-Haftung) und massiver politischer Druck (siehe “Ich war dabei) halten, wen die Massenklagen kommen,  m.E. nicht stand. Es ist sicher ein Unterschied ob die bei den Instituten Verantwortlichen schwurbeln oder vor Gericht zu Eidesstattlichen Aussagen gezwungen werden. Immer auch den Blick über den Teich nicht versäumen. Dort gärt es gewaltig, hier bei MSM natürlich nicht bekannt.

Andrea Nöth / 19.04.2023

Wenn man es nach dem 2. Weltkrieg den Deutschen überlassen hätte die Nazi-Führungsriege und KZ-Verbrecher zu verfolgen, hätte es vermutlich keinen einzigen Prozess gegeben. Die Amis haben es betrieben aber nicht ganz durchgezogen - Gründe sind ja bekannt – so dass sich die alten Nazi-Funktionärs-Seilschaften, besonders in der Richterschaft noch Jahrzehnte gehalten haben. Ich habe Verwandtschaft , da hieß es 1977 noch: “KZs gibts nicht - das sei Amipropaganda und der ‘Führer’ habe davon nichts gewusst”. Da halfen keine Filme, keine Bücher und kein Diskutieren. An Aufklärung waren die nicht interessiert. Ich bin sicher, dass heute zum Corona-Verbrechen genauso wenig Wille zur Klärung besteht - weil wir keinen externen Ankläger haben, der sie zwingen kann.

Thomin Weller / 19.04.2023

Ganz in althergebrachter Beamtentradition, der Unterntan soll gefälligs keine Fragen stellen, der Impfstoff ist sicher. Egal über welchen staatlich-behördlichen Bereich die Lupe gehalten wird, es zeigt sich nur noch Lügen, Betrug, Filz und Korruption. Selbst die Anzahl der Falschparker müssen angezweifelt werden, die jährliche Stromabrechnung ist pure Esoterik geworden. Zivile Haftungsansprüche werden vermutlich wie die Hinterbliebenden des Eschede Unfalls behandelt. Gezielt wurden Haftungsansprüche in den USA verhindert und Verfahren eingestellt. Entschädigung wurden meines Wissen nach dem alten Truppentransportgesetz aus der Zeit als europaweit Zwangsarbeiter für die Kriegsindustrie nach Deutschland verbracht wurden, abgegolten. “„Bis heute hat sich die Bahn nicht entschuldigt“, sagte der Hinterbliebenen-Sprecher Heinrich Löwen.” Es wäre interessant wie die NATO und das Militär den Betrug und die Biowaffe betrachten. Mit Organisationsverschulden ist es eindeutig nicht getan, es wurde ganz gezielt sämtliche Erfassungen, Ebenen, auch durch die Büchner Justiz behindert. Eine unfassbare Gleichschaltung die aus dem Hitler Faschismus bekannt war. Mode und Methode wiederholte sich.

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