Felix Perrefort / 19.04.2023 / 06:00 / Foto: Vaishal Dalal / 71 / Seite ausdrucken

Dunkelziffer-Leugner im Paul-Ehrlich-Institut?

Die hohen Meldezahlen in Sachen Impfnebenwirkungen werden vom Paul-Ehrlich-Institut heruntergespielt, was die Frage aufwirft, ob hier alles mit rechten Dingen zugeht. Sollten methodische Fehler bei der Arzneimittelsicherheit begangen werden, kommen zivile Haftungsansprüche gegen die Verantwortlichen in Betracht. Nun verschleiert das PEI sogar die Dunkelziffer. 

Zu den Aufgaben des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) gehört die Pharmakovigilanz, was bedeutet, Nebenwirkungen zu dokumentieren und Warnsignale aufzuspüren, um Arzneimittel gegebenenfalls vom Markt zu nehmen. Als solche galten traditionell keine letztgültig bewiesenen Nebenwirkungen oder Schäden, sondern bereits ein signifikant erhöhtes Meldeverhalten, das naturgemäß auf Verdachtsmomenten beruht. 

Es ist bekannt, dass die Melderaten bei den Corona-Injektionen deutlich höher ausfallen als bei traditionellen Impfstoffen (siehe etwa hier oder hier), was die Frage aufwirft, was das PEI denn als Risikosignal gelten lassen würde. Mit anderen Worten: Was müsste denn noch alles passieren? Arzneimittel sind schon wegen sehr viel weniger vom Markt genommen worden, als was nun offiziellen Zahlen zufolge im Raum steht. 

Die Initiative 7-Argumente, ein Zusammenschluss aus 81 Wissenschaftlern, veröffentlichte im Sommer 2022 einen Text, der die Erklärung für das Nichthandeln des PEI in einer methodisch falsch angewendeten Sicherheitsanalyse sieht. Demnach soll ein simpler, aber systematischer und fataler Rechenfehler vorliegen. Bei der angewendeten Observed-versus-Expected-Analyse versäume das PEI, die Verdachts-Todesfälle zu den tatsächlich eingetretenen Todesfällen zu addieren, womit sich Risikosignale erst dann ergäben, wenn genauso viele Menschen an der Impfung sterben wie an allen anderen Todesursachen zusammen (Genaueres hier).

Was zu unglaublich klingt, um wahr zu sein, wurde von einer PEI-Statistikerin vor Gericht bestätigt, folgt man Prof. Dr. Jörg Matysik von der Universität Leipzig, der von den Nachdenkseiten interviewt wurde. Auf die Frage, warum das Meldesystem des PEIs trotz vieler Hinweise auf eine mögliche Gefährlichkeit der Impfstoffe keinen Alarm schlage, antwortet er: „Kollege Christof Kuhbandner von der Universität Regensburg hatte vor dem Bundesverwaltungsgericht die Gelegenheit, die Oberstatistikerin des PEI zu befragen. Die Dame hat vor Gericht zugegeben, dass eine inzwischen sechsstellige Anzahl an Todesfällen nötig ist, um ein ‚Signal‘ auszulösen.“ 

Zivile Haftungsansprüche gegenüber dem PEI?

Demnach würde die gesetzliche Aufgabe der Arzneimittelsicherheit wissentlich nicht ordnungsgerecht erfüllt, weil offenkundige methodische Fehler begangen werden, die trotz begründeter und nachvollziehbarer Kritik weiterhin – gegen alle bislang anerkannten und tradierten Standards guter Praxis – reproduziert werden. Es liegt auf der Hand, dass auch für staatliche Behörden die allgemein anerkannten wissenschaftlichen Standards und Methoden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben Berücksichtigung finden müssen. 

Gesetzt den Fall, Mitarbeiter des PEI legten tatsächlich bei der Sicherheitsanalyse wissentlich methodisch unrichtige Maßstäbe an, dürfte es sich nicht nur um Pflichtverletzungen im inneren Dienst-, das heißt Beamtenrecht, handeln. Zur Aufgabe der Behördenleitung gehört die Organisationspflicht, ein mögliches derartiges Fehlverhalten, sobald es bekannt geworden ist, unverzüglich zu prüfen und nötigenfalls zu unterbinden. Neben den unmittelbar handelnden Bediensteten der Behörde wären in diesem Falle auch die jeweiligen Vorgesetzten allesamt von Geschädigten haftungsrechtlich verantwortlich zu machen. 

Hegt ein Impfgeschädigter also den Verdacht, dass das PEI eine ihm nachteilige Behandlung durch frühzeitigere Warnungen hätte verhindern können, kommen sogenannte Amtshaftungsansprüche gegen die Verantwortlichen in Betracht, die nach geltendem deutschen Staatshaftungsrecht bei den Zivilgerichten eingeklagt werden können. Einschätzungen aus Anwaltskreisen zufolge sollten Geschädigte sich hier nicht auf Staatsanwaltschaften verlassen, die entsprechende Körperverletzungsdelikte strafrechtlich prüfen. Denn im Strafrecht gilt auch für Behördenmitarbeiter der Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“. 

Anders ist das im zivilrechtlichen Schadensersatzrecht. Dort gibt es Anscheinsbeweise, Beweiserleichterungen und Beweislastumkehrungen zugunsten von Opfern, die ihre Verletzung glaubhaft machen können. Vielleicht begleichen also Zivilgerichte hier demnächst ein wenig jene Schuld, die durch die zögerliche Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte in der Maßnahmen- und Impfkrise verursacht wurde.

„Limitierungen des Spontanberichtssystems“

Nicht nur eine falsch angewendete Observed-versus-Exptected-Analyse steht im Raum. Das Paul-Ehrlich-Institut geht gegen jede Vernunft davon aus, dass eine Dunkelziffer bei gemeldeten Impfnebenwirkungen keine Rolle spielt. Die Epoch Times stellte der Behörde Fragen und erhielt ausführliche Auskünfte. Frage: „Herr Lucenti [Sebastian Lucenti ist Rechtsanwalt, Anm. d. A.] schreibt, dass Sie keinen Anlass sehen, von einer Untererfassung unerwünschter Arzneimittel(neben)wirkungen beziehungsweise Todesfälle und damit von einer 'Dunkelziffer' auszugehen. Entspricht dies den Tatsachen?“

Das Paul-Ehrlich-Institut antwortet damit, dass es „aus zahlreichen Quellen und auf verschiedenen Wegen“ Meldungen erhalte und eine „gesetzliche Verpflichtung zur Meldung von Verdachtsfällen von Impfkomplikationen und damit auch von Verdachtsfällen auf Tod durch Impfung“ bestehe. Weiter wird argumentiert:

„Um ein potenzielles Underreporting zu Verdachtsfällen von Nebenwirkungen und Impfkomplikationen zu vermeiden, hat das Paul-Ehrlich-Institut bereits vor vielen Jahren die Möglichkeit geschaffen, dass auch Betroffene und deren Angehörige den Verdacht einer Nebenwirkung unkompliziert und ohne großen Zeitaufwand direkt über ein Meldeportal auf der Website des Paul-Ehrlich-Instituts melden können.“

Zudem basiere die Risikobewertung von Impfstoffprodukten „nicht allein auf der Erfassung und Bewertung von Verdachtsfallmeldungen, sondern wird ergänzt durch die Daten der in den Zulassungen festgelegten sogenannten PSURs (Periodic Safety Update Reports)“. Zuletzt verweist das PEI darauf, dass die Sicherheitsbewertung auch Experten anderer nationaler Arzneimittelbehörden miteinbeziehe, organisiert durch einen Ausschuss bei der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA). 

Anschließend fragt Epoch Times, von „welcher Dunkelziffer bezüglich Meldungen unerwünschter Arzneimittel(neben)wirkungen beziehungsweise Todesfälle“ das PEI ausgehe, und erhält als Antwort einen Verweis auf die vorgenannten Ausführungen. Damit ist klar: Die Behörde verschleiert die Existenz einer relevanten Dunkelziffer – und widerspricht damit eigenen früheren Verlautbarungen!

2017 heißt es im Bulletin zur Arzneimittelsicherheit (heute noch einsehbar): „Den Möglichkeiten von Analysen in der UAW-Datenbank stehen bekannte Limitierungen (!) des Spontanberichtssystems gegenüber. Nur etwa sechs Prozent aller UAW und fünf bis zehn Prozent (!) der schweren UAW werden Schätzungen zufolge gemeldet (underreporting).“ 

Das bei den Covid-„Impfstoffen“ genutzte Meldesystem ist ein solches Spontanberichtsystem, da die Patienten nicht aktiv gefragt werden, sondern auf Eigeninitiative hin gemeldet wird. In dem Bulletin bezog sich das PEI auf eine Arbeit, die Ärzte in Deutschland befragte, sowie eine internationale Meta-Studie. Im Jahr 2023 will das PEI uns nun weismachen, dass die 2017 noch angeführten „bekannten Limitationen“ keine Rolle mehr spielen, die vormals angeführte wissenschaftliche Literatur und Dunkelziffern jetzt irrelevant sind. Dem widersprechen obendrein zahlreiche Presseartikel und Meldungen.

Nicht einmal Ärzteschaft bestreitet Dunkelziffer

Vor nicht einmal einem Monat sagte Wolf-Dieter Ludwig, Vorsitzender der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AKdÄ), im Zusammenhang mit Problemen beim Melden von Corona-Impfnebenwirkungen: „Relevanter (als ein zu bürokratisches Meldesystem, Anm. d. Aut.) dürfte sein, dass vielen Ärzten die Bedeutung des Spontanmeldesystems und die Meldewege nicht gut genug bekannt sind“ (Achgut berichtete). Abgesehen davon, dass damit rechtswidriges, auf Fahrlässigkeit beruhendes Verhalten bei einem erheblichen Teil der Ärzteschaft eingestanden wurde: Nicht einmal Vertreter der hiesigen Ärzteschaft bestreiten, dass es eine Dunkelziffer bezüglich Corona-Impfstoffen gibt! 

Nichtsdestotrotz wird sie von der wichtigsten Impf-Behörde Deutschlands schlichtweg geleugnet. Wie bei der im Raum stehenden falschen Sicherheitsanalyse dürfte auch hier ein behördliches Fehlverhalten im Raum stehen, bei dem Haftungsansprüche in Betracht kommen, denn es erscheint als politisch motivierte Willkür, wissenschaftlich nachgewiesene und auch in der Praxis evidente Dunkelziffern zu bestreiten – nur um keine Risikosignale registrieren zu müssen. Erinnert sei in diesem Zusammenhang auch daran, dass das Paul-Ehrlich-Institut seinen gesetzlichen Auftrag sabotierte, indem es die Krankenkassen-Daten nicht auswertete (siehe dazu Thomas Maul auf Achgut.com). 

Eigentlich müssten Staatsanwaltschaften schon längst tätig geworden sein. Da diese in Deutschland, anders als in anderen Ländern, weisungsgebunden sind, sollte man auf dieses rechtsstaatliche Korrektiv durch die Judikative jedoch nicht hoffen. Weist der Leitende Oberstaatsanwalt oder der Generalstaatsanwalt sie an, das PEI und das RKI in Ruhe zu lassen, folgen sie dem eben.

Im Zuge der Aufarbeitung der Corona-Politik sollten sich Juristen, Journalisten, Wissenschaftler und Bürger vernetzen, organisieren und den politischen und juristischen Druck auf die Institutionen und die Politik erhöhen. Im Raum steht ein fatales Behördenversagen als Folge einer verantwortungslos-kriminellen Politik mit fürchterlichen Folgen für die Gesundheit der Bevölkerung. 

 

Felix Perrefort ist Redakteur und Autor bei der Achse des Guten. 

 

Gunter Franks neues Enthüllungsbuch „Das Staatsverbrechen“

Am 23. März ist das Buch erschienen, in dem Gunter Frank erklärt, warum die Corona-Krise erst dann endet, wenn die Verantwortlichen vor Gericht stehen. Ein schockierender Krimi über systematisches Verbrechen, größenwahnsinnige Forscher, Regierungsversagen, Medizinkorruption, Psychoterror und Millionen unschuldige Opfer. Das Problem: Es ist die Realität. Sie können das Buch jetzt bestellen.

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Leserpost

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Wolfgang Richter / 19.04.2023

@ Isabella Martini - “Bis heute fehlt mir eine vernünftige Erklärung, warum so viele Menschen vollkommen unkritisch und instinktlos all das mit sich machen ließen?” Ist doch ganz einfach - “Öffi”- Tagesschau-Gläubigkeit, Ablehnung alternativer Meinungen, weil als Hetze und Querdenkerei / Schwurblerei verkündet, gepaart mit Staatsgläubigkeit und abnickend angefangen beim Seehoferschen Panik-Papier bis hin zu den Dauerschleifen der hofberichterstattenden “Qualitätsmedien” mit den (fehl interpretierten/ bewußt belogenen) Bildern von Bergamo oder den Massen von “Quarantäne-Anzügen” in China. Funktioniert im übrigen beim Thema “Ukraine” ähnlich, indem zB. der US-organisierte / finanzierte Maidan-Putsch als direkter Auslöser des aktuellen Dramas ausgeblendet wird. Und “Nordstream” ist entsprechend ausgeblendet kein Thema. Oder das aktuell mögliche Ende des Krieges im Jemen (ca. 400 000 Tote) wird gleichfalls nicht thematisiert, oder war vermeldet, daß es gerade einen Austausch von ca. 900 Gefangenen gab? Ist klar, haben ja nicht die “Bärgeissens” des Westens vermittelt, sondern die zu ächtenden Chinesen.

S.Busche / 19.04.2023

Deutschland finanziert maßgeblich die WHO. Der ganze Laden ist schlicht kriminell. PharMafia ist niedlich ausgedrückt. Jede weitere Aktion dieser Mächte schreit nach aktivem Widerstand. Es muss Schluss sein damit.

Brian Ostroga / 19.04.2023

Wenn es eine sechsstellige Anzahl von Todesfällen geben muss, um überhaupt ein ‘Signal’ auszulösen, dann könnte ich es auch umdrehen und sagen “Eine Krankheit gilt erst dann als gefährlich, wenn in ihrem Zusammenhang wenigstens 100 000 Menschen/ Jahr sterben”? Im Zusammenhang mit/an Corona gab in 3 Jahren 170 000 Tote in Deutschland, keine 60 000 pro Jahr, nach obiger Definition, nicht genug für ein “Signal”.

Sam Lowry / 19.04.2023

Ich komme mir in diesem Land mittlerweile vor wie Steven Kovak in “Cable Guy”. Nur das der Kabelmann in meinem Film der Staat ist…

Karl Emagne / 19.04.2023

Der mit der Coronazeit einhergehende Vertrauensverlust in die Authentizität offizieller Statistiken wird sich in Jahrzehnten nicht wiederherstellen lassen. Und Politiker müssen von allen guten Geistern verlassen gewesen sein, als sie Parallelen zwischen überzogenen Infektionsschutzgesetzen und vergangenen diktatorischen Entgleisungen unter Verweis auf ihre demokratische Gesinnung als völlig unzutreffenden zurückwiesen, sich aber nicht von Kollegen und “Experten” distanzierten, die Ungeimpfe mit Nazi-Vokabeln wie “Schädlinge” belegten oder es als Höhepunkt der “Rationalität” empfanden, diese nicht mehr zu behandeln, gleichgültig offenbar von der Art der Erkrankung. Wie soll ich beispielsweise eine Leopoldina, zu deren Mitgliedschaft weiterhin ein Prof. Dr. Armin Falk zählt, jemals wieder als seriöse Institution der deutschen Wissenschaft wahrnehmen? Oder was Sinn und Sicherheit von Schutzimpfungen anbelangt, käme ich nie auf die Idee, mir Informationen des PEI zu besorgen oder diesen ohne Heranziehung neutraler Quellen zu trauen. Als Unternehmer hätte ich keine Zuversicht, dass mir die Politik nicht erneute Geschäftsschließungen auferlegen wird. Alles, was ich sehe, sind unbeglichene Rechnungen, die nun offenbar verjähren sollen.

T. Merkens / 19.04.2023

Den etwas defätistischen Kommentatoren möchte ich entgegenhalten: wenn sich zahlreiche Bürger auch mit mäßiger Aussicht auf Erfolg auf dem Rechtsweg wehren, besteht m. E. zunehmend eine Chance, dass ein Richter oder Staatsanwalt in den Schriftsätzen Ausführungen findet, die er ggf. auf persönliche Erlebnisse übertragen kann: “ach, DAS ist ja interessant: DARUM also könnte meine Nichte mit ihren 14 Jahren morgens nicht mehr aufgewacht/plötzlich schwerbehindert sein?” Ratten bemerken es zwar schneller, aber auch ein deutscher Staatsanwalt/Richter könnte plötzlich & unerwartet zu neuen Einsichten gelangen. Außerdem zu Herrn Steffen Lindner: die juristische Aufarbeitung des “3. Reichs” verlief keinesfalls angemessen streng, siehe z. B. “Furchtbare Juristen” - diesesmal haben die Verbrecher allerdings gegen alle Menschen gehandelt, nicht gegen abgrenzbare Bevölkerungsgruppen; Und damit haben sie potentiell auch alle Menschen gegen sich. Und zu Herrn Patrick Meiser “dem Wollenden geschieht kein Unrecht”: oh doch, und zwar, wenn Sie z. B. schriftlich verlangen, in einem Ritual massakriert zu werden. In meinen Augen war dieser gesamte Corona-Mist sittenwidrig! Bitte um Nachsicht mit dem blauäugigen Geschwätz eines juristischen Laien und wünsche trotzdem noch einen schönen Abend allerseits.

Silke Bachlin / 19.04.2023

Weiter so Herr Perrefort! Ich komme auf Achgut mittlerweile wegen Ihrer und Gunther Franks Artikel.

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