Aus psychologischer Sicht nehmen die Folgen des Lockdowns inzwischen dramatische Ausmaße an. Wie aus einer Anhörung des Tourismusauschusses im Bundestag am Mittwoch hervorgeht, habe man „bereits Suizide in der Branche“. Auch im Ausland: „Verzweifelte Crews: Suizide auf festsitzenden Kreuzfahrtschiffen häufen sich.“ Die Vorsitzende des Verbandes unabhängiger selbstständiger Reisebüros sagte: „Wir brauchen Geld, das eint uns alle. Kommt das in den nächsten zwei Wochen nicht, dann gnade Ihnen Gott.“ (!) Reisebüros seien per Gesetz verpflichtet, über Monate unentgeltlich zu arbeiten – vor allem, um Stornierungen abzuarbeiten.
Der Präsident des Internationalen Bustouristik-Verbandes spricht von einer „bitterernsten Notstandslage“, und der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Schaustellerbundes beklagte sich über „eine kränkende Ansage aus dem Bundesgesundheitsministerium“: Jahrmärkte und Volksfeste seien wieder zugelassen, die seien aber am ehesten verzichtbar. Das sei ein „Zeichen der Missachtung für eine Branche, die auf eine 1.200-jährige Tradition zurückblicke“.
Mehr als 100.000 Arbeitsplätze sind auch im Ausstellungs- und Messesektor „akut gefährdet“. Die zwölf Milliarden an Einbußen beruhten auf „politisch unterlassener Hilfeleistung“. „Die Politik habe wertvolle Wochen vertrödelt.“ Das Jugendherbergswerk meldete einen Finanzbedarf von 1,1 Milliarden Euro an. Gleichzeitig rechnet übrigens die Bundesagentur für Arbeit allein für das laufende Jahr mit einem Defizit von 30,5 Milliarden Euro.
Durch Schutzmaßnahmen in die Isolation gedrängt
Wie lapidar mit den psychologischen Folgen des Lockdowns umgegangen wird, bezeugt auch die Ablehnung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Bundesverfassungsgericht: Geklagt hatte ein psychisch erkrankter Mann, der an einer schweren Depression leidet. Seine Therapie werde auch über Videosprechstunden durchgeführt.
„Er trägt vor, er werde durch die Gesamtbelastung der auf die angegriffenen Vorschriften gestützten Schutzmaßnahmen in die soziale Isolation gedrängt; sein Zustand habe sich bereits merklich verschlechtert. Seine Depression verschlimmere sich, wenn er keine physischen Kontakte zu anderen Menschen pflegen könne. Digitale Angebote seien nicht geeignet, insbesondere physisch stattfindende Treffen von Selbsthilfegruppen oder therapeutische Gespräche adäquat zu ersetzen.“
Verständlich, auch aus fachlicher Sicht. Eine Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus untersage nämlich „physische Zusammenkünfte in Vereinen“. „Beratungen, darunter auch im psychosozialen Bereich, sollen möglichst ohne direkten physischen Kontakt erfolgen.“ Abgesehen von den Einlassungen des Bundesverfassungsgerichts zum Verfahrensweg entschied das höchste Gericht vorerst über den Antrag im Wege einer Folgenabwägung mit folgender Begründung:
„Würden die zahlreichen vom Antragsteller angegriffenen Beschränkungsmaßnahmen ausgesetzt, ist im Rahmen der Folgenabwägung davon auszugehen, dass es entsprechend der Einschätzung des Verordnungsgebers mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einem erneuten gegebenenfalls exponentiellen Anstieg der Ausbreitungszahlen des Corona-Virus kommen könnte, der schlimmstenfalls zu einer Überlastung des Gesundheitssystems mit entsprechenden gesundheitlichen und auch zum Tod führenden Folgen für eine sehr große Zahl von Personen führen könnte. Demgegenüber ist zwar nicht in Abrede zu stellen, dass psychisch Erkrankte von den in den angegriffenen Corona-Eindämmungsmaßnahmen verankerten Grundrechtsbeschränkungen besonders hart getroffen werden.“
Zunahme von psychischen Erkrankungen
Für Betroffene sei aber in Bezug auf psychosoziale Beratung die Formulierung in der Corona-Verordnung „hinreichend offen auch im Hinblick auf eine Durchführung persönlicher Beratungsgespräche unter Beachtung der Hygiene-Empfehlungen des Robert Koch-Instituts“. „Insoweit sind die Zumutungen der Beschränkungen auch im Hinblick auf Personen in der Lage des Antragstellers im Rahmen einer Folgenabwägung eher hinzunehmen als die Folgen für die Bevölkerung insgesamt, wenn die Beschränkungen in dem vom Antragsteller begehrten Ausmaß aufgehoben würden.“
Aus der Mitteilung des Gerichts geht nicht hervor, ob für diese Entscheidungsfindung eine psychologische Fachexpertise eingeholt wurde oder ob sich die Richter neuerdings selbst für kompetent genug halten, intrapsychische Notlagen mit teils weitreichenden Folgen für die individuelle Zukunft und das Umfeld Betroffener einzuschätzen. Was jedenfalls nicht bedacht wurde: Selbst wenn die Formulierung in der Verordnung „hinreichend offen“ ist, muss man nicht zuletzt wegen juristischer Unwägbarkeiten erfahrungsgemäß eher von übereifriger Befolgung der Verordnungen ausgehen.
Bis vor den neuesten Lockerungen im Mai jedenfalls konnten Erkrankte vielfach nicht die für sie existenziell wichtigen Gruppen besuchen, wie bei NAKOS zu lesen ist: „Selbsthilfekontaktstellen waren geschlossen und nur telefonisch oder per E-Mail erreichbar. Gruppentreffen und der vertraute persönliche Austausch konnten nicht stattfinden.“ Zum Thema brachte übrigens die FDP gerade einen Antrag in den Bundestag ein. Darin heißt es unter anderem: „Es ist davon auszugehen, dass die aktuellen Belastungsfaktoren zu einer Zunahme der Inzidenz und Rezidivierung von psychischen Erkrankungen führen wird.“ Was nun?
Siehe auch: „Schwerer Eingriff in die Lebenswelt“ – Das Deutsche Kinderhilfswerk warnt vor gravierenden Spätfolgen für Kinder und Jugendliche angesichts von Schul- und Kitaschließungen. „Es fordert die schnelle Öffnung von Kindergärten und Schulen."
Dieser Beitrag erschien zuerst auf Susanne Baumstarks Blog Luftwurzel.
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Ich bin mal so frech und sage: Es hätte ja alle nicht gehorsam sein müssen - waren sie aber - und dann geht das halt aus wie die zwei Weltkriege. Soziale Konventionen ändern, die Familien aufräumen und mündiger werden, dann klappt es auch mit dem Nachbarn.
Wenn nicht mal mehr das Bundesverfassungsgericht kritisch hinterfragt, ist der Freifahrtschein für die Regierung gegeben. Das ist aus medizinischer Sicht nicht haltbar und aus psychisch-sozialer Sicht sowieso nicht mehr. Aber das Volk macht munter mit mit seinen selbstgenähten Blümchen- und Pünktchenmasken, die am Kinn hängen oder ihren selbstgemalten Regenbogenbildern „Wir bleiben zu Hause“. Was das alles jedoch für abertausende Menschen bedeutet und für Menschenleben kosten wird, interessiert die Masse offensichtlich nicht, obwohl es mittlerweile genug Expertenstimmen gibt, die sich sachlich anhand von Zahlen und fachlicher Expertise geäußert haben. Aber das RKI hat gesprochen, das ist alles, was zählt. Schon klar....
Bezüglich der Jugendherbergen und Hotels fällt denen bestimmt ganz bald eine 'Sicherer Hafen' Lösung ein. Alternativlos mit Ansage.
Ich sehe ja ein, daß mancher psychisch Kranke mit Video-Sitzungen nicht so zufrieden ist wie mit persönlichen Therapiegesprächen. Aber deswegen sind doch nicht alle Beschränkungen für alle gefährlich. Der menschlich verständliche einzelne Fall wird benutzt, um grundsätzlich gegen die Maßnahmen vorzugehen. Selbstverständlich darf und soll man auf juristischem Weg grundsätzlich gegen Maßnahmen vorgehen, zum Beispiel wenn sie Grundrechte berühren oder verletzen. Aber dann offen deswegen, nicht indem man Kranke vorschiebt. Es gibt auch Personen, für die ist ein Sicherheitsgurt nicht zumutbar. Das bedeutet aber nicht, daß die Gurtpflicht im Auto abgeschafft gehört. Also sollte ein psychisch Kranker ebenfalls eine Ausnahme erwirken können, falls sich ein Therapeut für persönliche Sitzungen findet. Und daß Verbände und Lobbyisten ihre Schützlinge untergehen sehen, wenn nicht umgehend Geld kommt, ist nichts neues. Das ist ständige Übung, zum Beispiel wegen der "Klimakatastrophe". Der Schlußsatz gab mir den Rest. Das "Deutsche Kinderhilfswerk" warnt "gravierenden Spätfolgen" von Schul- und Kitaschließungen. Als ob Fremdbetreuung ab dem Babyalter im Sinne der Kinder wäre, und nicht zur Entfremdung und Erziehung der Kinder im Sinne des übergriffigen Staates oder der Gender-Klima-Buntheits-Ideologie. Und für die finanziellen Interessen der Betreuungsindustrie, die solche Lobbyisten vertreten, versteht sich.
Eine der sattsam bekannten juristischen "Meisterleistungen" des Merkelgerichts, wobei die Begründung schon seit langem wenig mit Recht, aber viel mit Politik oder der politisch geforderten Assistenz der Merkelpolitik zu tun haben. Da werden "Befuerchtungen" a la Drosten ohne oder gegen hinreichende Fakten, eine höchstens sehr abstrakte Risikolage mit sehr konkreten, massiven Gefahren fuer konkrete Betroffene scheinbar "abgewogen", was kategorial schon falsch ist, und dann eine quantitative Befuerchtung der nachweisbaren, konkreten Gefahr vorgesetzt. Auch verfassungsrechtlich eine "interessante" Abwägung, aber voll auf der Linie eines ueber die Nominierung der passenden Personen entsprechend gesteuerten Gerichts, interessant auch deshalb, weil diese allenfalls abstrakte Gefahrenlage, zweite bis fuenfte Welle, die nächsten Jahre herhalten kann, um die Grundrechte Einzelner oder Mehrerer auszusetzen. Diese Vorgehensform ist bereits politisch falsch und verwerflich, fuer ein Verfassungsgericht unertraeglich. Der Richterspruch haette so auch von Merkel oder Soeder kommen koennen. Die Elite von Politik, Medien und Justiz hält wasserdicht gegen Grundrechte der Buerger zusammen. So muss es sein.
Vielleicht reicht das Erinnerungsvermögen bzw das Zu erwartende Elend vieler Bürger noch bis zum nächsten Herbst, wenn sich die Raute mit ihren Helfern wieder zur Wahl stellen wird. Ich fürchte aber ....
Die Deutschen bekommen genau die Politik, die sie wählen. Ich habe gerade zwei ältere Herren von einem PDS-Infostand gefragt, wie viele Leute sie denn noch holen wollen. Ihre Antwort war: "wir sind ein humanitärer Staat", "wir holen die nicht, sondern die kommen" sowie "die Frage beantworte ich nicht" (diese Antworten hört man von allen anderen Parteien auch). Geliefert wie bestellt.