Busfahren harmlos, Theaterbesuch gefährlich

Es gibt eine zwar bekannte, aber meines Erachtens in ihren Auswirkungen deutlich unterschätzte Studie der Charité Research Organisation (CRO), wonach es keine erhöhte Infektionsgefahr im ÖPNV gibt.

Diese Studie wurde vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) in Auftrag gegeben und von mehreren Bundesländern mitfinanziert. Durchgeführt wurde sie im Gebiet des Rhein-Main-Verkehrsverbundes, welches als repräsentativ für die bundesweite ÖPNV-Nutzung gilt. Dabei sollte anhand der tatsächlichen Fahrten und nicht unter Laborbedingungen oder aufgrund von statistischen Berechnungen untersucht werden, ob die Nutzung des ÖPNV unter Infektionsgesichtspunkten gefährlicher ist als die Nutzung des privaten KFZ oder des Fahrrads. Die Studie begann im Februar 2021 und dauerte 5 Wochen, es fanden sich insgesamt 681 freiwillige Probanden.

Als Ergebnis stellte sich heraus, dass die Nutzung des ÖPNV unter Beachtung der Hygieneregeln nicht gefährlicher ist als die Nutzung privater Verkehrsmittel. Mehr Abstand durch erhöhte Kapazitäten, Lüften und Masken würden die Ansteckungsgefahr so weit reduzieren, dass sie der Nutzung eines PKW gleichkomme.

Gleiches gälte für Theater, Museen und Galerien

Dies ist ein höchst interessantes Ergebnis. Nutzer des ÖPNV wissen, dass Abstand in Bussen und Bahnen nicht immer eingehalten werden kann, auch wenn die Zahl der ÖPNV-Nutzer und das Vertrauen in die gesundheitliche Unbedenklichkeit abgenommen hat.

Bei weniger Nutzern und höheren Kapazitäten – letzteres wird in den Pressemitteilungen behauptet – ist naturgemäß die Ansteckungsgefahr im Verhältnis zur normalen Nutzung in „Vor-Corona-Zeiten“ ohnehin geringer. Dennoch lag aufgrund der grundsätzlich beengten Platzverhältnisse, der ständigen Bewegungen durch Ein- und Aussteigen und der Schwierigkeiten des Luftaustausches gerade in U-Bahnen das Ergebnis nicht auf der Hand, es ist eher überraschend.

Es ist aber von so grundlegender Bedeutung, dass es gravierende Konsequenzen haben muss. Denn wenn keine erhöhte Ansteckungsgefahr auf derart beengtem Raum mit zahlreichen, auch wechselnden Nutzern nachgewiesen werden konnte, dann kann die Ansteckungsgefahr erst recht nicht in Theatern, Konzertsälen, Museen, Galerien und ähnlichem bei Beachtung der Hygieneregeln vorhanden sein. Die grundlegende Situation der Ansammlung von Menschen auf begrenztem Raum unterscheidet sich in beiden Fällen nicht. Die Ansteckungsgefahr kann folglich nicht unterschiedlich hoch sein. Im Gegenteil ist der Raum, den einzelne Personen in kulturellen Einrichtungen für sich haben, in der Regel sogar deutlich großzügiger bemessen als in Bussen und Bahnen. Anders als im ÖPNV ist durch eingeschränkten Zugang sogar eine Steuerung und Kontrolle möglich.

Bisher erfolgte die Schließung und der schwerwiegende Eingriff in die Berufsfreiheit bis hin zur Existenzvernichtung aufgrund einer vermuteten potentiellen Gefahr. Nach den vorliegenden, nun bewiesenen Erkenntnissen ist aber nachweislich keine Gefahr vorhanden. Damit sind die Grundrechtseingriffe objektiv nicht erforderlich und umgehend aufzuheben.

„Grundrechte sind eine Selbstverständlichkeit“

Vergleichbar dürfte die Situation in der Gastronomie/Hotellerie sein. Dies gilt evident im Außenbereich, der ohnehin eine geringe Ansteckungsgefahr aufweist. Wenn es aber in engen Bussen und Bahnen nachweislich keine erhöhte Ansteckungsgefahr gibt, dann gilt dieses ebenso oder sogar erst recht in gastronomischen Einrichtungen. Auch diese haben in der Regel ein größeres Platzangebot als um Beispiel ein Bus.

Dabei ist zu beachten, dass Grundrechte unveräußerlich sind. Diese dürfen nur eingeschränkt werden, wenn und soweit es zwingend geboten ist und auch dann nur mit Maßnahmen, die geeignet, erforderlich und zumutbar, also verhältnismäßig sind. Sind diese Einschränkungen nicht mehr zu rechtfertigen, weil eine Studie neue Erkenntnisse über die reale Ansteckungsgefahr erbracht hat, sind diese umgehend zu beenden.

Oder wie Prof. Arnd Diringer in einem Welt-Beitrag (hinter der Bezahlschranke) zutreffend ausführt:

„Der Staat kann keine Grundrechte zurückgeben, weil er sie erst gar nicht wegnehmen kann. Auch nicht in einer Krisensituation. Er darf lediglich in Grundrechte eingreifen, und das nur, wenn, soweit und solange das gerechtfertigt ist. Deshalb ist es entgegen einer häufig gebrauchten Formulierung auch kein „Privileg“, wenn Einschränkungen beendet werden, die nicht mehr zu rechtfertigen sind. Es ist eine Selbstverständlichkeit.“

Auch von einer Testpflicht ist dann Abstand zu nehmen. Denn wenn im ÖPNV keine vorgeschrieben ist und nunmehr nachweislich auch nicht notwendig, dann kann diese auch in vergleichbaren Situationen nicht gefordert werden.

Ein Weg, der höchst gefährlich ist

Zwar lässt sich einwenden, dass es sich bei der Forderung nach Vorlage negativer Corona-Tests um einen geringfügigen Eingriff handelt und man besser „safe than sorry“ sein möchte. Dieses ist ein im Prinzip nachvollziehbares Argument. Es führt aber dazu, dass die Ausübung von Grundrechten konditioniert wird, das heißt an Bedingungen geknüpft. Grundrechte sind aber unveräußerlich, sie gelten bedingungslos. Die Testpflichten führen zu einer Art Umkehr der Beweislast: Der Bürger muss nachweisen, gesund zu sein, um ein gewisses Maß an Menschenrechten wieder ausüben zu können.

Damit ist er plötzlich beweispflichtig, was grundsätzlich eine Umkehr der Prinzipien unserer Rechtsordnung, übrigens auch des Infektionsschutzgesetzes, gleichkommt. Es muss auch keiner, der einer Straftat verdächtig wird, seine Unschuld nachweisen. Sämtliche staatliche Maßnahmen, die auf eine Beschränkung von Grundrechten hinauslaufen, müssen aufgrund von Beweisen oder zumindest einem sogenannten hinreichenden Tatverdacht erfolgen. Dieses komplette System, welches auf dem Denkmodell der Unverletzlichkeit der Menschenrechte in einem freien, demokratischen Rechtsstaat beruht, ist derzeit in sein Gegenteil verkehrt.

Das ist ein Weg, der höchst gefährlich ist. Eine Testpflicht mag sicherlich dort angebracht sein, wo eine ernsthafte und hohe Ansteckungsgefahr mit erheblichen Risiken vorhanden ist. Dies gilt zum Beispiel bei engem Kontakt mit vulnerablen, nicht geimpften/genesenen Personen.

Keine erhöhte Gefahr für Leben und Gesundheit vorhanden

Wenn aber in gewissen, oben beschriebenen Situationen nachweislich keine erhöhte Ansteckungsgefahr besteht, gibt es überhaupt keinen, geschweige denn einen derart schwerwiegenden Grund, die Ausübung von Grundrechten von Bedingungen abhängig zu machen. Insoweit kommt es nicht darauf an, als wie schwerwiegend der Eingriff durch eine Testpflicht angesehen wird. Dieser Aspekt würde nur im Rahmen einer Abwägung von Grundrechten relevant werden, das heißt wenn auf der einen Seite Lebensgefahr bestünde, auf der anderen Seite eine geringe Beeinträchtigung.

Das aber ist nicht der Fall. Die Personengruppen, für die Corona eine ernsthafte, über das allgemeine Infektionsrisiko deutlich hinaus gehende Gefahr darstellt, sind mittlerweile geimpft beziehungsweise hatten ein Impfangebot. Und wenn es keine erhöhte Ansteckungsgefahr in Menschenansammlung bei Beachtung der Hygieneregeln gibt, was ausweislich der Studie der Charité der Fall ist, dann ist keine erhöhte Gefahr für Leben und Gesundheit vorhanden.

Die zweifellos überraschenden Ergebnisse der Studie der CRO über die Ansteckungsgefahr im ÖPNV müssen mithin weitreichende Konsequenzen haben. Überall dort, wo vergleichbare oder sogar bessere Platzverhältnisse herrschen, sind die Grundrechtseinschränkungen aufzuheben, weil ihnen die wissenschaftliche Basis und damit die juristische Rechtfertigung fehlt.

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Leserpost

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Eberhardt Feldhahn / 18.05.2021

Sie wollen in der Politik dieser Kranken aus der Uckermark aber keine Logik suchen, oder??

Herwig Mankovsky / 18.05.2021

681 Probanden - oder waren es gar 681, 54? So eine pseudoexakte Studie, von Interessen zu dem gewünschten Ergebnis geleitet, wie halt meist, ist lächerlich. Taugt aber immerhin, um aufzuzeigen, wie manipuliert wird.

Rainer Niersberger / 18.05.2021

Es ist aller Ehren Wert, die verschiedenen Massnahmen des Regimes unter anderem auf ihre Logik zu untersuchen. Diese Unlogik begann nebenbei bemerkt bereits Maerz 2020, wurde aber damals noch mit den ueblichen Erklärungen und dem bekannten, uebergrossen deutschen Verständnis fuer Machthaber begruendet. Das hat ja auch eine gewisse Zeit angehalten. Nun gibt es die “neue” “Erklärung der Dummheit des Regimes, die aber dann soweit gehen muss (logischerweise), dass die Machthaber auch nicht lesen koennen oder gewisse Ergebnisse von (alternativen) Forschern nicht verstehen. Richtig ist, dass es dem Regime nie um die Rettung von wem oder was auch immer ging und geht, sondern um die Auswahl dessen, was soziopolitisch/ideologisch erwuenscht ist oder nicht.  Das wird bei Klima uebrigens aehnlich sein. Die Nutzung oeffentl Verkehrsmittel gehoert nun zu den erwünschten Verhaltensweisen, denn ansonsten bliebe nur die Nutzung des sehr unbeliebten Autos fuer den Weg zum Job. Das Treffen in Gasthäusern und in anderen (kulturellen) Einrichtungen wurde nicht wegen der Ansteckungsgedahr verboten, wie ein Blick z. B. in die Verordnung von BW zeigt.  Da gibt es zugelassene Treffen und verbotene, allesamt virologisch oder epidemiologisch gleich oder, was die verbotenen betrifft, sogar noch ungefährlicher. Ganz offenbar gibt es Treffen, bei denen man (angebliche) Ansteckung und Lebensgefahr dem jeweiligen Zweck unterordnet. Diesen Zweck kann man teilen, muss man aber nicht. Entscheidend ist, dass es hier nicht um die Logik der Infektionsgefahr und deren Vermeidung geht. Man kann unterstellen, dass selbst diese Regimes immer noch wissen, was sie warum tun.  Man spürt sie Absicht….. Tatsaechlich ist es muessig, die einzelnen ungeeignetenund unlogischen Massnahmen zu sezieren. Man sollte sich mit den Taetern und ihren (eigentlichen) Zielen befassen. Dann wird Alles sofort logisch und sogar verständlich, aus Sicht der Taeter natuerlich nur. Entspannung ist nicht, sagt Herr Seibert.

Michael Palusch / 18.05.2021

Dem Fazit des Artikels ist uneingeschränkt zuzustimmen, aber nicht dieser Pseudodiskussionen! “Als Ergebnis stellte sich heraus, dass die Nutzung des ÖPNV unter Beachtung der Hygieneregeln nicht gefährlicher ist als die Nutzung privater Verkehrsmittel.” Und schon schnappt die Falle zu. “Gefährlicher”, diesen Begriff nutzt man nur dann, wenn man überzeugt ist, jeder Kontakt mit einem “Infizierten” bringt einen direkt ins KH. Zudem würde mich interessieren wie eine solche “Studie” erstellt wird. Wir sprechen ja nicht über eine Erhebung darüber, ob Fußball oder Halma spielen ein höheres Verletzungsrisiko birgt. Hatten die Probanden denn keine weiteren sozialen Kontakte? Wurden diese Leute aus ihrem Quarantänedomizil mit Vollschutz abgeholt, dann in den Bus oder die Bahn gesetzt, an der Endhaltestelle wieder ins dekontaminierte Fahrzeug geladen und wieder zurück gebracht? Tut mir leid, dazu fehlt mir einfach die Phantasie. Zudem braucht es für mich keine “Studie”, mir genügt da ein Blick in Supermärkte und Drogerien, durchgehend geöffnet, erhöhtes “Infektionsgeschehen ?”: Fehlanzeige. Vor Monaten hatte ich mal von einer Studie gelesen, welche den Sinn von Eindämmungsmaßnahmen auf die Infektionsverbreitung nachweisen sollte, durchgeführt bei einer Spezialeinheit der US-Navy, ständig Maske, keine Kontakte, praktisch Einzelhaft. Und, man ahnt es schon, keinerlei Wirkung feststellbar! “...die Ansteckungsgefahr so weit reduzieren, dass sie der Nutzung eines PKW gleichkomme.” Herrlich, die Ansteckungsgefahr wird also soweit reduziert, dass diese gleich der Ansteckungsgefahr im privaten PKW bei sich selbst ist! “Und wenn es keine erhöhte Ansteckungsgefahr in Menschenansammlung bei Beachtung der Hygieneregeln gibt…” Soweit mir bekannt, ist der Nutzen der Hygieneregeln (Abstand, Maske etc.) mindestens umstritten. Denn erstaunlicher Weise stehen Länder und Regionen ohne Maskenzwang nicht schlechter, vielfach sogar besser da, als Länder und Regionen mit strengen “AHA-Regeln”.

HERMANN NEUBURG / 18.05.2021

Der Phantasie der Corona-Hysteriker sind keine Grenzen gesetzt. Sie werden einwenden: “Aber man hält sich in Theatern, Museen etc. viel länger auf, als in Bussen und Bahnen. Daher ist das Infektionsrisiko dort viel höher. Deshalb Testpflicht und die Schließungen.”  Es geht schon längst nicht mehr um Argumente, sondern um Glauben. Zu viele glauben an die Maßnahmen.

Heiko Stadler / 18.05.2021

Ich schlage vor, dass Künstler in Zukunft ihre Auftritte in den beengten Verhältnissen der ÖPNV-Bussen absolvieren. Da ist zwar das Infektionsrisiko höher, aber es ist erlaubt. Auch Gastronomen, Friseure und Fußpfleger könnten in den Bussen ihren Service anbieten. Hotels könnten ihre Betten in Busse verfrachten und dann in der Nacht im Kreisverkehr ihre Runden drehen. Man muss nur die richtigen Ideen haben, dann lässt es sich im Sozialismus gut und gerne leben.

Fritz kolb / 18.05.2021

Wieder ein klasse Beitrag, Frau Heinisch. Mir fällt dazu gerade der Bayerische Tribun, der Möchtegern-Kanzler Öder ein. Von „wieder gewähren“ über „Zügel anziehen“ und „wieder lockern“, gar von „Privilegien“ ist von ihm zu hören. Es wundert mich, wenn sein Volk das alles klaglos hinnimmt. Oder die nehmen ihn einfach nicht mehr ernst, wie es weiland auch dem „Sonnenkönig“ mit seinem Volk ergangen ist. Dann ist allerdings größte Vorsicht für ihn angesagt, wir kennen alle die Ereignisse zum Ende des Königs.

A. Ostrovsky / 18.05.2021

Ich MEIDE den ÖPNV. Nicht wegen einer eingebildeten Infektionsgefahr, jedenfalls nicht der wegen Corona, eher wegen Beulenpest und Malaria und anderen Desinfektionsmängeln. Mein Problem ist es, dass ich wenigstens zehn Jahre lang gegen jeden guten Rat und gegen jede Erkenntnis doch gehofft hatte, dass es irgendwie und irgendwann doch einmal besser wird, wenigstens erträglich. Leider wurde es in der Zeit immer schlimmer und ich bin an der Stelle jetzt so wund, dass ich es auch nicht wieder versuchen werde. Mir ist der ÖPNV schnurtz! Und alle durchgeknallten Politiker von SPD und vor allem den Grünen, haben zehn Jahre lang nur dummgeschwätzt, aber nichts vernünftiges getan. Der SPD-Mehdorn, Busenfreund des Gasprom-Kanzlers hat die bescheiertsten neoliberal-gelben Dummheiten verzapft, neoliberaler und dümmer, als es die Gelben selbst je gekonnt hätten und die Grünen blöken dumm herum, die Pendler wären die wohlsituierten, die es sich leisten können, im Grünen zu wohnen und der schwarzlackierte Rotfunker SÖDER wäre der letzte, dem ich die Transporte meines Körpers anvertraue. Allesamt mit Narrenkappe, wenn auch verschiedenfarbigen. Danke, ich werde schon bedient!

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