Busfahren harmlos, Theaterbesuch gefährlich

Es gibt eine zwar bekannte, aber meines Erachtens in ihren Auswirkungen deutlich unterschätzte Studie der Charité Research Organisation (CRO), wonach es keine erhöhte Infektionsgefahr im ÖPNV gibt.

Diese Studie wurde vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) in Auftrag gegeben und von mehreren Bundesländern mitfinanziert. Durchgeführt wurde sie im Gebiet des Rhein-Main-Verkehrsverbundes, welches als repräsentativ für die bundesweite ÖPNV-Nutzung gilt. Dabei sollte anhand der tatsächlichen Fahrten und nicht unter Laborbedingungen oder aufgrund von statistischen Berechnungen untersucht werden, ob die Nutzung des ÖPNV unter Infektionsgesichtspunkten gefährlicher ist als die Nutzung des privaten KFZ oder des Fahrrads. Die Studie begann im Februar 2021 und dauerte 5 Wochen, es fanden sich insgesamt 681 freiwillige Probanden.

Als Ergebnis stellte sich heraus, dass die Nutzung des ÖPNV unter Beachtung der Hygieneregeln nicht gefährlicher ist als die Nutzung privater Verkehrsmittel. Mehr Abstand durch erhöhte Kapazitäten, Lüften und Masken würden die Ansteckungsgefahr so weit reduzieren, dass sie der Nutzung eines PKW gleichkomme.

Gleiches gälte für Theater, Museen und Galerien

Dies ist ein höchst interessantes Ergebnis. Nutzer des ÖPNV wissen, dass Abstand in Bussen und Bahnen nicht immer eingehalten werden kann, auch wenn die Zahl der ÖPNV-Nutzer und das Vertrauen in die gesundheitliche Unbedenklichkeit abgenommen hat.

Bei weniger Nutzern und höheren Kapazitäten – letzteres wird in den Pressemitteilungen behauptet – ist naturgemäß die Ansteckungsgefahr im Verhältnis zur normalen Nutzung in „Vor-Corona-Zeiten“ ohnehin geringer. Dennoch lag aufgrund der grundsätzlich beengten Platzverhältnisse, der ständigen Bewegungen durch Ein- und Aussteigen und der Schwierigkeiten des Luftaustausches gerade in U-Bahnen das Ergebnis nicht auf der Hand, es ist eher überraschend.

Es ist aber von so grundlegender Bedeutung, dass es gravierende Konsequenzen haben muss. Denn wenn keine erhöhte Ansteckungsgefahr auf derart beengtem Raum mit zahlreichen, auch wechselnden Nutzern nachgewiesen werden konnte, dann kann die Ansteckungsgefahr erst recht nicht in Theatern, Konzertsälen, Museen, Galerien und ähnlichem bei Beachtung der Hygieneregeln vorhanden sein. Die grundlegende Situation der Ansammlung von Menschen auf begrenztem Raum unterscheidet sich in beiden Fällen nicht. Die Ansteckungsgefahr kann folglich nicht unterschiedlich hoch sein. Im Gegenteil ist der Raum, den einzelne Personen in kulturellen Einrichtungen für sich haben, in der Regel sogar deutlich großzügiger bemessen als in Bussen und Bahnen. Anders als im ÖPNV ist durch eingeschränkten Zugang sogar eine Steuerung und Kontrolle möglich.

Bisher erfolgte die Schließung und der schwerwiegende Eingriff in die Berufsfreiheit bis hin zur Existenzvernichtung aufgrund einer vermuteten potentiellen Gefahr. Nach den vorliegenden, nun bewiesenen Erkenntnissen ist aber nachweislich keine Gefahr vorhanden. Damit sind die Grundrechtseingriffe objektiv nicht erforderlich und umgehend aufzuheben.

„Grundrechte sind eine Selbstverständlichkeit“

Vergleichbar dürfte die Situation in der Gastronomie/Hotellerie sein. Dies gilt evident im Außenbereich, der ohnehin eine geringe Ansteckungsgefahr aufweist. Wenn es aber in engen Bussen und Bahnen nachweislich keine erhöhte Ansteckungsgefahr gibt, dann gilt dieses ebenso oder sogar erst recht in gastronomischen Einrichtungen. Auch diese haben in der Regel ein größeres Platzangebot als um Beispiel ein Bus.

Dabei ist zu beachten, dass Grundrechte unveräußerlich sind. Diese dürfen nur eingeschränkt werden, wenn und soweit es zwingend geboten ist und auch dann nur mit Maßnahmen, die geeignet, erforderlich und zumutbar, also verhältnismäßig sind. Sind diese Einschränkungen nicht mehr zu rechtfertigen, weil eine Studie neue Erkenntnisse über die reale Ansteckungsgefahr erbracht hat, sind diese umgehend zu beenden.

Oder wie Prof. Arnd Diringer in einem Welt-Beitrag (hinter der Bezahlschranke) zutreffend ausführt:

„Der Staat kann keine Grundrechte zurückgeben, weil er sie erst gar nicht wegnehmen kann. Auch nicht in einer Krisensituation. Er darf lediglich in Grundrechte eingreifen, und das nur, wenn, soweit und solange das gerechtfertigt ist. Deshalb ist es entgegen einer häufig gebrauchten Formulierung auch kein „Privileg“, wenn Einschränkungen beendet werden, die nicht mehr zu rechtfertigen sind. Es ist eine Selbstverständlichkeit.“

Auch von einer Testpflicht ist dann Abstand zu nehmen. Denn wenn im ÖPNV keine vorgeschrieben ist und nunmehr nachweislich auch nicht notwendig, dann kann diese auch in vergleichbaren Situationen nicht gefordert werden.

Ein Weg, der höchst gefährlich ist

Zwar lässt sich einwenden, dass es sich bei der Forderung nach Vorlage negativer Corona-Tests um einen geringfügigen Eingriff handelt und man besser „safe than sorry“ sein möchte. Dieses ist ein im Prinzip nachvollziehbares Argument. Es führt aber dazu, dass die Ausübung von Grundrechten konditioniert wird, das heißt an Bedingungen geknüpft. Grundrechte sind aber unveräußerlich, sie gelten bedingungslos. Die Testpflichten führen zu einer Art Umkehr der Beweislast: Der Bürger muss nachweisen, gesund zu sein, um ein gewisses Maß an Menschenrechten wieder ausüben zu können.

Damit ist er plötzlich beweispflichtig, was grundsätzlich eine Umkehr der Prinzipien unserer Rechtsordnung, übrigens auch des Infektionsschutzgesetzes, gleichkommt. Es muss auch keiner, der einer Straftat verdächtig wird, seine Unschuld nachweisen. Sämtliche staatliche Maßnahmen, die auf eine Beschränkung von Grundrechten hinauslaufen, müssen aufgrund von Beweisen oder zumindest einem sogenannten hinreichenden Tatverdacht erfolgen. Dieses komplette System, welches auf dem Denkmodell der Unverletzlichkeit der Menschenrechte in einem freien, demokratischen Rechtsstaat beruht, ist derzeit in sein Gegenteil verkehrt.

Das ist ein Weg, der höchst gefährlich ist. Eine Testpflicht mag sicherlich dort angebracht sein, wo eine ernsthafte und hohe Ansteckungsgefahr mit erheblichen Risiken vorhanden ist. Dies gilt zum Beispiel bei engem Kontakt mit vulnerablen, nicht geimpften/genesenen Personen.

Keine erhöhte Gefahr für Leben und Gesundheit vorhanden

Wenn aber in gewissen, oben beschriebenen Situationen nachweislich keine erhöhte Ansteckungsgefahr besteht, gibt es überhaupt keinen, geschweige denn einen derart schwerwiegenden Grund, die Ausübung von Grundrechten von Bedingungen abhängig zu machen. Insoweit kommt es nicht darauf an, als wie schwerwiegend der Eingriff durch eine Testpflicht angesehen wird. Dieser Aspekt würde nur im Rahmen einer Abwägung von Grundrechten relevant werden, das heißt wenn auf der einen Seite Lebensgefahr bestünde, auf der anderen Seite eine geringe Beeinträchtigung.

Das aber ist nicht der Fall. Die Personengruppen, für die Corona eine ernsthafte, über das allgemeine Infektionsrisiko deutlich hinaus gehende Gefahr darstellt, sind mittlerweile geimpft beziehungsweise hatten ein Impfangebot. Und wenn es keine erhöhte Ansteckungsgefahr in Menschenansammlung bei Beachtung der Hygieneregeln gibt, was ausweislich der Studie der Charité der Fall ist, dann ist keine erhöhte Gefahr für Leben und Gesundheit vorhanden.

Die zweifellos überraschenden Ergebnisse der Studie der CRO über die Ansteckungsgefahr im ÖPNV müssen mithin weitreichende Konsequenzen haben. Überall dort, wo vergleichbare oder sogar bessere Platzverhältnisse herrschen, sind die Grundrechtseinschränkungen aufzuheben, weil ihnen die wissenschaftliche Basis und damit die juristische Rechtfertigung fehlt.

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Anna Kirsch / 18.05.2021

@Michael Schauberger zur Abstandsregelung im ÖPNV. Richtig ist, dass wohl eine minutenlange Unterhaltung mit völlig fremden Personen eher unüblich ist, aber wenn Sie in der BRD häufig im ÖPNV unterwegs wären, wüssten Sie, dass es nicht wenige Fahrgäste gibt, die bis in ihre Heimatorte schreien, weil Sie vergessen haben, dass das Übertragungsmedium ihr Handy ist. Oder auch beliebt ist das lautstarke, ununterbrochene Dozieren oder Sichdarstellen am Handy, wobei manchmal der Eindruck entsteht, dass es event. am anderen Ende garkeinen Teilnehmer gibt. Auch Lachsalven haben wohl ähnliche Effekte wie 15minütige Unterhaltungen mit seinem Gegenüber. Nicht umsonst sind, nicht nur zu Coronazeiten, die Ruhebereiche in ICE’s mit am schnellsten ausgebucht.

P. Giebler / 18.05.2021

“Diese Studie wurde vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) in Auftrag gegeben und von mehreren Bundesländern mitfinanziert.” ... hm ... an wen erinnert mich das? Ich hab’s! “Hallo Echo!” ... “Hallo Otto!”  ...  “Amerikanische Wissenschaftler haben fest gestgestellt, daß Rauchen doch nicht gesundheitsschädlich ist. gez. Dr. Marlboro”

Bernd Naumann / 18.05.2021

Sehr geehrte Frau Heinisch, es gibt ein seit langem etabliertes Verfahren in Industrie und Gewerbe, es nennt sich Gefährdungsbeurteilung. D.h. man beurteilt einen Arbeitsplatz bezüglich der für den Arbeitnehmer bestehenden Gefährdungen und abstrahiert dann diese auf vergleichbare Arbeitsplätze oder Tätigkeiten. Angewendet auf den Coronawahn könnte man z.B. Daten erheben, in welchem Ausmaß Zahnärzte höhere Erkrankungen, worunter ich nicht positive Tests verstehe, erleiden, als der Durchschnitt der Bevölkerung. Sollte diese Rate bei Zahnärzten trotz deren extremen Exposition nicht wesentlich höher sein, gäbe es keine Grundlage, andere körpernahe Dienstleistungen zu untersagen, da alle anderen entsprechenden Tätigkeiten weniger exponiert sind. Analog wäre zu verfahren bei dem ebenfalls extrem exponierten Personal in Supermärkten um die Gefährdung grundsätzlich im Einzelhandel zu beurteilen. Weitere Beurteilungskollektive wären z.B Tanzschulen mit definierten Teilnehmern, es wäre kein Problem belastbare Daten zu erhalten. Anstatt diese logischen, schlüssigen Verfahren zu verwenden, stützen sich die Politiker auf rechnergestützte Prognosen, deren Datengrundlagen keiner kennt. Weshalb?

Fritz Schneider / 18.05.2021

Die Autorin übersieht hier m. E. einen wichtigen Punkt: In modernen Bussen und vor allem Bahnen wird alle paar Minuten die Luft per Klimaanlage komplett ausgetauscht -> keine Aerosolansammlung. In Gastwirtschaften ist das anders: Wenn ich im Winter als Brillenträger den Raum betrete, beschlägt sich durch die von den Gästen ausgeatmete Feuchtigkeit die Brille sofort. — Im Zug ist das nicht so, selbst wenn er rappelvoll ist. Das kann ich nach vielen hundert Zugfahrten (im Nahverkehr) aus eigener Erfahrung bestätigen.

g.schilling / 18.05.2021

Neuerdings soll sich jetzt auch Supermarktpersonal bevorzugt impfen lassen. 16 Monate hat sich um diese Leute kein Schw…n gekümmert. Während alle möglichen Branchen stillgelegt wurden, durften diese armen Tröpfe immer schön durchmalochen. Woher kommt jetzt diese plötzliche Aufmerksamkeit??

Rainer Nicolaisen / 18.05.2021

“Beachtung der Hygieneregeln”? Über das, was Sie als solche akzeptieren(!), grunz ich nur. Ich meide, meide, meide. Ich will mein Risiko als Mensch und nicht Maske. Mit Maske im Zug, mit Maske ins Konzert etc. ?—Ich bin doch nicht plem-plem und mach mich verrückt wegen der nun wahrlich geringen Gefahr, die vom Wuhan-Virus und der Chinagrippe ausgeht.

Bernd Meyer / 18.05.2021

Auf die besten Worte sollten Taten folgen.

Rolf Mainz / 18.05.2021

“...Studie wurde vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) in Auftrag gegeben.” Alles klar, geliefert wie bestellt.

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