Millionen gesetzlich Versicherte müssen mit höheren Pflegebeiträgen rechnen. TK-Chef Jens Baas warnte am 26. August vor weiteren Erhöhungen und verbindet seine Warnung mit einem schweren Vorwurf an den Bund. Während der Corona-Maßnahmen mussten die Pflegekassen auf staatliche Anordnung Milliarden aus den Beiträgen ihrer Versicherten ausgeben. Rund sechs Milliarden Euro davon fehlen nach Angaben von Baas bis heute.
Mit rund 12 Millionen Versicherten ist die Techniker Deutschlands größte gesetzliche Krankenkasse. Wenn ihr Vorstandschef vor steigenden Pflegebeiträgen warnt, geht es um sehr viel Geld und sehr viele Beitragszahler. Während der Corona-Maßnahmen wurde aus den Pflegekassen längst nicht nur Pflege bezahlt. Der Gesetzgeber verpflichtete sie zu milliardenschweren Ausgaben, die mit dem eigentlichen Versicherungsfall Pflege wenig zu tun hatten.
Rund 7,3 Milliarden Euro flossen in den sogenannten Pflege-Rettungsschirm. Damit wurden zusätzliche Kosten und Einnahmeausfälle von Pflegeheimen und Pflegediensten ausgeglichen. Weitere rund 4,4 Milliarden Euro kosteten Corona-Tests für Bewohner, Beschäftigte und Besucher. Hinzu kamen rund 1,4 Milliarden Euro für Prämien und Pflegeboni. Macht allein 13,1 Milliarden Euro für Corona-Maßnahmen. Das Geld fand sich nicht zufällig hinter einem Heizkörper im Gesundheitsministerium. Es kam vor allem aus den Beiträgen der gesetzlich Pflegeversicherten. Der Bund zahlte zwar Zuschüsse. Trotzdem blieben Milliarden offen.
Gutachten: verfassungswidrige Zweckentfremdung
Ein Rechtsgutachten im Auftrag der DAK-Gesundheit kommt zu einem schweren Befund. Die Juristin Prof. Dagmar Felix von der Universität Hamburg untersuchte, ob die Pflegekassen überhaupt verpflichtet werden durften, die Kosten der Corona-Maßnahmen aus Beitragsgeldern zu finanzieren. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass den Pflegekassen Zahlungsverpflichtungen für gesamtgesellschaftliche Aufgaben auferlegt wurden. Sozialversicherungsbeiträge sind jedoch zweckgebunden. Die DAK spricht deshalb von einer verfassungswidrigen Zweckentfremdung von Beitragsgeldern.
Weitere rund 4,4 Milliarden Euro kosteten die Beschaffung und Durchführung von Corona-Tests in Pflegeeinrichtungen. Getestet wurden Bewohner, Beschäftigte und Besucher. Das Bundesgesundheitsministerium nennt diese Summe ausdrücklich im Achten Pflegebericht. Berlin ordnete die Maßnahmen an. Die Pflegekassen mussten bezahlen.
Die DAK forderte bereits 2024 rund 5,9 Milliarden Euro vom Bund zurück. Jens Baas spricht heute von rund sechs Milliarden Euro, die den Pflegekassen während der Corona-Maßnahmen entzogen worden seien. Inzwischen warnt auch AOK-Chefin Carola Reimann vor einem Loch von acht Milliarden Euro in der Pflegeversicherung. Selbst das Bundesdarlehen von 3,2 Milliarden Euro könnte nach ihrer Einschätzung nicht reichen. Ohne zusätzliches Geld aus dem Bundeshaushalt drohen weitere Beitragserhöhungen.
Und wieder wird der Beitragszahler gerupft
An großen Zahlen mangelt es dem Bund nicht. Für Infrastruktur und Klimaneutralität wurde ein Sondervermögen von 500 Milliarden Euro geschaffen. Für die militärische Unterstützung der Ukraine stehen allein im Bundeshaushalt 2026 rund 11,5 Milliarden Euro bereit. Bei den rund sechs Milliarden Euro für die Pflegekassen wird dagegen seit Jahren um die Rückzahlung gerungen. Darin liegt der eigentliche Skandal.
Die Versicherten haben die staatlich angeordneten Corona-Maßnahmen bereits über ihre Pflegebeiträge mitfinanziert. Nun verschärfen die nicht zurückgezahlten Milliarden die Finanznot der Pflegeversicherung. Steigen deshalb die Beiträge, wird derselbe Beitragszahler noch einmal gerupft. Erst wurde in seine Pflegekasse gegriffen. Nun soll er möglicherweise dafür bezahlen, dass dort Geld fehlt. Im deutschen Sozialstaat finden offene Rechnungen erstaunlich zuverlässig dieselbe Anschrift: den Beitragszahler. Für ihn heißt es dann wieder: weniger Netto vom Brutto.
Meinrad Müller ist ehemaliger Unternehmer und betrachtet das Zeitgeschehen gerne mit etwas Abstand.
So mancher formal nur seinem Gewissen unterworfene Gutachter eines Medizinischen Dienstes blendet inzwischen während der Begutachtung einer Pflegebedürftigkeit einfach die Relevanz der zuvor jeweils ärztlich gestellten Diagnose aus mit der Folge einer daraufhin angeblich nur verschwindend geringen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und Fähigkeiten. Mit den wirklichen Verhältnissen hat das zwar bei weitem nichts mehr zu tun. Aber selbst das Bundesamt für Soziale Sicherung als die darüber die Aufsicht führende Behörde findet nichts daran, dadurch völlig fiktiv bestenfalls den am wenigsten kostenträchtigen Pflegegrad 1 zu ermitteln. Es sollte daher die Kritik erlaubt sein, dass die soziale Pflegeversicherung damit längst entkoppelt ist vom realen Leben. Es nimmt dann nicht wunder, wenn mit den auf diese Weise zumindest rechnerisch frei werdenden Beitragsgeldern zuhauf fremde Zwecke finanziert werden zum äußersten Schaden vor allem der Schwächsten. Dass der Gedanke der Solidargemeinschaft sich am Ende bis zur Unkenntlichkeit entstellt sieht, ist aktuell sogar der von der Bundesregierung einberufenen FinanzKommission Gesundheit (FKG) dabei keinerlei Deut wert.
Die versicherten Beitragszahler sollten sich beim Wähler beschweren.
Rechts- und Verfassungsbruch ist doch bei den Kartellparteien zum Normalzustand geworden….
Und wenn alle Stricke reißen – bekommen die Staatsanwälte entsprechende Weisungen und Richter Hinweise auf die persönlichen Karrierechancen. Wobei ich die Standhaften und Rechtstreuen unter den Richtern explizit loben möchte.