Bodo Strehlow: Flucht, Stasi-Knast, Neuanfang

Mit der Erinnerung an die Opfer der SED-Diktatur lassen sich keine Blumentöpfe gewinnen. Das Verharmlosen und Verschweigen dieser Schicksale aber hilft niemandem so sehr wie der Linkspartei und Leuten wie Gregor Gysi. Nicht nur in Politik und Medien, auch in Schulen wurden und werden die Repressionen unter Hammer, Zirkel und Ährenkranz kaum je thematisiert, ebensowenig die brutale Realität entlang der mörderischen Grenzsperranlagen mitten durch Deutschland und Berlin. Vor diesem Hintergrund sind die bis heute andauernden Verklärungen des Sozialismus kaum verwunderlich.

Dabei ist es eigentlich die einfachste Frage politischer Hygiene, einen jeden Unrechtsstaat als Unrechtsstaat darzustellen und ihren Opfern ein ehrendes Andenken zu bewahren. Das sollte selbstverständlich auch für die Opfer der SED-Diktatur gelten. Derer gab es viele; unzählige ihrer Namen sind vergessen. Diejenigen, die versuchten, den Repressionen durch eine Überwindung der todbringenden Grenzsperranlagen oder über die Ostsee zu entkommen, setzten dabei stets ihr Leben aufs Spiel. Hier waren keine „Abenteurer“ unterwegs, wie manche abschätzig behaupteten, sondern in aller Regel war es die pure Verzweiflung, die diese Menschen zum Äußersten trieb.

So auch Bodo Strehlow. 1957 in Magdeburg in ein politisches System hineingeboren, das er nicht anders kannte und zunächst auch nicht schlecht fand, zumal es der Familie an nichts mangelte, da sein Vater ein Teil der Nomenklatura war. Der Sohn wurde erst Mitglied er FDJ und schließlich der SED. Ohne diese Mitgliedschaften wäre er in Magdeburg nicht zum Abitur und Studium zugelassen worden. Als Abiturient kam er zum ersten Mal mit dem Regime in Konflikt. Seinem Wunsch, in Moskau Atomphysik zu studieren, wurde nicht stattgegeben wegen seiner Westverwandtschaft. Um wenigstens die Zulassung zu einem Physik- und Kybernetik-Studium in der „DDR“ zu erhalten, musste er sich zu einem längeren Militärdienst als üblich bereit erklären. Er verpflichtete sich zu weiteren vier Jahren Dienst; im November 1975 wurde er zur Volksmarine einberufen. So gelangte er zur „Brigade Küste“ der Grenztruppen und an Bord des Minensuch- und Räumschiffs „Graal-Müritz“.

„Solche Leute darf man nicht studieren lassen“

Dort wurde Strehlow bald klar, dass er sich mit diesem Dienst „für die Flüchtlingsjagden auf der Ostsee“ missbrauchen ließ. Das persönliche Erlebnis einer solcherart brutalen und entwürdigenden Jagd veranlasste ihn, die Maschine so zu präparieren, dass er sie mit einem Handgriff lahmlegen konnte und sie erst nach längerer Reparaturzeit wieder betriebsbereit sein würde. Auch legte er sein Amt als FDJ-Sekretär des Schiffs nieder. Weiter stieß Strehlow sauer auf, dass der Leiter der Politabteilung der „Brigade Küste“ die SED-Mitglieder dazu aufforderte, wieder Stalins Werke zu lesen. Er kündigte deswegen sogar seinen Parteiaustritt an, sollte er sich wieder mit stalinistischen Lehren befassen müssen.

In der Folge wurde ein Parteiausschlussverfahren gegen Strehlow eingeleitet. Aber nicht nur das: Auch die Studienerlaubnis für das Fach Physik wurde ihm wieder entzogen. Der Politoffizier soll nach einem Bericht Strehlows gesagt haben: „Solche Leute wie Strehlow darf man nicht studieren lassen, die wachsen einem über den Kopf.“ Das war der Moment, in dem der 22-jährige Obermaat nicht länger über eine Flucht in den Westen nur nachdenken, sondern sie in die Tat umsetzen wollte. Noch am 4. August 1979 musste Bodo Strehlow erneut eine Jagd auf Flüchtlinge in einem Motorboot miterleben. Der Gedanke, dass diese Menschen durch seine Mitschuld ins Gefängnis kommen würden, belastete ihn schwer. Er wollte gerade die Maschine außer Kraft setzten, als die „Graal-Müritz“ abdrehen musste, da das Wasser für eine weitere Verfolgung zu seicht wurde. Die Flüchtlinge wurden durch ein anderes Wachboot eingefangen und festgenommen.

In der kommenden Nacht vom 4. auf den 5. August 1979 setzte er seine Fluchtgedanken schließlich in die Tat um. Er hatte vorher schon alles akribisch geplant, kannte die Begebenheiten an Bord genau. Nach seinem Plan sollte niemand zu Schaden kommen, sondern die Besatzung sollte nach seiner Flucht selbst entscheiden können, ob sie im Westen bleiben oder zurückkehren wollte. Er hatte mit allem gerechnet, nur nicht mit jener Brutalität, die seinen Fluchtversuch vereiteln würde. Seine nächtliche Wache bot ihm die Gelegenheit, die schlafende Mannschaft mitsamt Offizieren an Bord einzusperren und sechs diensthabende Matrosen mit vorgehaltener Pistole unter Deck wegzusperren. Etwa 2 ½ Seemeilen nordwestlich von Kühlungsborn nahm er den Anker auf und startete mit Höchstgeschwindigkeit Richtung Seegebiet der Bundesrepublik Deutschland. Als Orientierungspunkt diente ihm dabei der gut sichtbare Leuchtturm Dahmeshöved in der Lübecker Bucht. Sein Plan bestand darin, an ein BGS-Boot heranzufahren und überzusteigen oder vor ihm ins Wasser zu springen. Es gelang ihm, mit dem gekidnappten Kriegsschiff der Volksmarine in den etwa 35 Minuten Fahrt bundesdeutsches Hoheitsgewässer zu erreichen.

Durch das Aufheulen des Motors wurde der Kommandant des Schiffes, Jürgen Herrmann, aufgeweckt. Er fand sich eingeschlossen, konnte aber seine Offiziere und die Matrosen unter Deck aufwecken und sprengte mit einer Handgranate eine der von Strehlow verriegelten Deckluken auf. Er schoss auf den auf der Brücke stehenden Bodo Strehlow; dieser schoss zurück, zielte aber bewusst daneben. Schließlich wurden die Soldaten vom Kapitän angewiesen, Handgranaten auf die Brücke zu werfen. Eine dieser Granaten explodierte nur zwei Meter vor Strehlow. Normalerweise gilt ein solcher Angriff als tödlich. Blutüberströmt stürzte er zu Boden. So blieb er an Ort und Stelle sieben Stunden lang hilflos liegen.

Bereits im Lazarett erste Verhöre

Als Strehlow nach einer kurzen Ohnmacht wieder zu sich kam, vernahm er noch die Worte des Kapitäns: „Laßt den Mann liegen. Der liegt da gut. Der wird sowieso nicht mehr.“ Das klang nicht nur nach einem Todesurteil, es war auch so gemeint. Später erhielt der Kapitän den „Kampforden für Verdienste um Volk und Vaterland“ von der SED-Führung. Strehlow wurde erst in das Lazarett des Marinestützpunkts Warnemünde eingeliefert. Sein Körper war mit Splittern übersät, Arme und Beine zertrümmert, das linke Auge und beide Trommelfelle zerstört, dadurch war sein Hörvermögen stark beeinträchtigt. Trotzdem begannen bereits im Lazarett die ersten Verhöre durch die Staatssicherheit. Auch seine Angehörigen in Magdeburg wurden stundenlangen Verhören ausgesetzt, selbst seine Verwandten im Westen wurden von der Stasi beschattet.

Alle Verhöre und Hausdurchsuchungen aber konnten jene Verschwörung nicht nachweisen, die Strehlow angeblich mit dem BND und einem Westverwandten geplant haben sollte. Die Anklage vor dem Militärobergericht Neubrandenburg erfolgte am 21. April 1980 in einem Geheimprozess. Er wurde zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt wegen „Terror und Spionage im besonders schweren Fall, mehrfach versuchten Mordes und Fahnenflucht im schweren Fall“. Von der ursprünglich angesetzten Todesstrafe wurde wegen seines jungen Alters schließlich doch abgesehen. Für die Aussetzung der Todesstrafe mussten seine Eltern mehr als 2.000 Mark zahlen, das zweieinhalbfache eines durchschnittlichen Monatsgehalts. In der Urteilsbegründung hieß es, die Schwere der Tat gebiete, den „Straftäter für dauernd von der sozialistischen Gesellschaft zu entfernen“.

Neben Strehlow wurden weitere Menschen aus seinem Umkreis verurteilt. Der Pumpengast an Bord, Andreas Möller, wusste von Strehlows Plänen und wollte anfangs sogar mit ihm flüchten. Doch dann ließ er sich am Tag des Fluchtversuchs mit der Mannschaft unter Deck einsperren. „Unterlassene Anzeige und versuchte Fahnenflucht“ brachten ihn für sechs Jahre ins Gefängnis. Ein Schulfreund Strehlows in Magdeburg wurde zu drei Jahren Haft verurteilt, weil er regimekritische Äußerungen des Freundes nicht sofort gemeldet hatte.

Mordversuch im Gefängnis?

Das unverhältnismäßig harte Urteil sollte um jeden Preis und vor aller Welt geheimgehalten werden. Deshalb wurde Bodo Strehlow zum am schärfsten bewachten Häftling in Bautzen II. Er lebte in der extra abgeriegelten „Verbotenen Zone“ in einer sechs Quadratmeter kleinen Zelle in absoluter Isolationshaft, die ihn vollständig von der Außenwelt abschirmte. Das in unerreichbarer Höhe angebrachte winzige Fenster war mit Farbe übermalt, so dass kein Sonnenlicht hereindringen konnte. Es war vergittert und mit einer Alarmanlage gesichert.

Es gibt einen begründeten Verdacht dafür, dass während der Haft versucht wurde, Bodo Strehlow mit einem vergifteten Grapefruitsaft umzubringen. Zwei Wochen schwebte er in Lebensgefahr. Ein Versuch, den er am Ende überlebte, am dem aber weitere Mithäftlinge starben. Die einzigen Besucher, die Strehlow empfangen durfte, waren seine Eltern. Sechsmal im Jahr durften sie ihren Sohn sehen und unter Aufsicht mit ihm über reine Belanglosigkeiten sprechen. Der Staatssicherheitsdienst bedrängte seine Eltern, sich von ihrem Sohn loszusagen. Dass sie genau dies nicht taten, hielt Strehlow am Leben.

Der gescheiterte Fluchtversuch wurde in der Bundesrepublik Deutschland erst 1987 bekannt, als von einem ehemaligen Mithäftling aus dem Zuchthaus Bautzen II ein Kassiber in Form von drei doppelseitig beschriebenen Blättchen Zigarettenpapier durch die strengsten Kontrollen des Gefängnisses herausgeschmuggelt werden konnten. Es war an den bayrischen Ministerpräsidenten und CSU-Vorsitzenden Franz Josef Strauß gerichtet:

Ich versichere, daß ich kein Terrorist bin und niemals versucht hätte, gewaltsam zu flüchten, wenn ich nicht im Lauf meiner Dienstzeit bei der Marine Augenzeuge geworden wäre, wie Flüchtlinge auf hoher See unter Drohung von Schußwaffen an der Flucht gehindert und verhaftet wurden. Diese Erlebnisse haben mich politisch geprägt. Obwohl ich die Hoffnung noch nicht aufgegeben habe, eines Tages frei zu sein und endlich auch einmal die schönen Seiten des Lebens kennenzulernen, ist meine Lage hier zum Verzweifeln.

„Erich rein, Bodo raus!“

Fortan bemühte sich Strauß besonders um den Freikauf des Häftlings Bodo Strehlow, wurde bei Honecker persönlich vorstellig – vergeblich. Erst der Zusammenbruch des SED-Regimes im Herbst 1989 brachte ihm die Freiheit. Am 4. Dezember vernahm er Sprechchöre vor den Gefängnismauern: „Erich rein, Bodo raus!“ Es kam zu einer Häftlingsrevolte, die Strehlow leitete. Am 6. Dezember gibt es unter Ministerpräsident Modrow eine erste Amnestie für einige politische Gefangene. Der Durchbruch für Strehlow gelingt aber erst nach einem entscheidenden Gespräch zwischen Bundeskanzler Kohl und der Modrow-Regierung. Im Dezember wurde Strehlow freigekauft. Am 21. Dezember 1989 verlässt Strehlow als letzter politischer Häftling Bautzen II und ist endlich ein freier Mann. Er hatte nur einen Wunsch: auf schnellstem Wege in die Bundesrepublik Deutschland zu kommen und dort Physik zu studieren. Er studierte in Heidelberg, fand dort sein persönliches Glück und gründete ein Unternehmen. Das Urteil gegen ihn wurde nach seinen Bemühungen um Rehabilitierung am 7. Oktober 1992 aufgehoben; er wurde in allen Anklagepunkten freigesprochen. Ursprünglich hatte das Heidelberger Landratsamt ihm die Anerkennung als politischen Häftling verweigert.

Friedrich Karl Fromme hatte zu diesem Fall in der FAZ geschrieben: „Auch diejenigen, die sich für eine Freilassung Strehlows bemüht haben, verkennen nicht, dass seine Tat strafwürdig war. Allerdings kann unter rechtsstaatlichen Begriffen, unter Berücksichtigung der Notwehrsituation (Versuch, die vorenthaltene Freizügigkeit zu verwirklichen, wenn auch mit unzulänglichen Mitteln), die lebenslange Freiheitsstrafe nicht als angemessen angesehen werden. Bei Strehlow ergibt sich die Zuordnung zum Begriff des politischen Gefangenen aus der Eigenart des Gerichtsverfahrens, aus dem Übermaß der Bestrafung und aus der Besonderheit des Strafvollzugs.

Festgehalten werden muss: Ohne die Friedliche Revolution vor dreißig Jahren hätte nicht nur Bodo Strehlow, sondern hätten mit ihm unzählige weitere aus politischen Gründen Inhaftierte die Torturen eines unmenschlichen Regimes weiterhin erdulden müssen. Etliche von ihnen hätten sie nicht überlebt, wäre die SED-Diktatur im Herbst 1989 nicht gestürzt worden. Diesen Menschen sollte man gerade in diesem Jahr eine Stimme geben. Und nicht Leuten wie Gregor Gysi.

 

Quellen:

1) Jürgen Aretz, Wolfgang Stock: Die vergessenen Opfer der DDR. Bastei Lübbe, 1997. Seite 78- 83.

2) Gerhard Löwenthal, Helmut Kamphausen, Claus P. Clausen: Hilferufen von drüben. Eine Dokumentation wider das Vergessen. Hänssler, 2002. Seite 261 – 265.

3) Christine und Bodo Müller: Über die Ostsee in die Freiheit. Delius Klasing, 2003. Seite 151 – 160.

4) Wege nach Bautzen II, Heft 8, abrufbar unter: https://www.stsg.de/cms/sites/default/files/upload/dokumente/pdf/ll_heft_8.pdf, Seite 131 – 143

Foto: Förderverein Gedenkstätte Bautzen

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J.G.R. Benthien / 05.08.2019

Was ist eigentlich nach der Wende mit den Verantwortlichen gemacht worden? Laufen die noch frei rum? Übrigens ist auch Merkel in dem Willkür-Regime aufgewachsen und gehörte dem Regime an, sonst hätte sie nie studieren dürfen. Und so etwas mit dem entsprechenden Charakter ist seit Jahren an der Spitze Deutschlands — unfassbar.

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