99 Prozent für Deutschland! Nachdem wir eher zufällig erfahren hatten, dass gegen die Achse aufgrund des Paragraphen 86a des Strafgesetzbuches („Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen“) ermittelt wird, fragten wir beim Bayerischen Landeskriminalamt nach, was an der Sache dran wäre und baten um Aufklärung. Daraufhin bekamen wir eine ziemlich auskunftsarme Antwort, worauf wir unsere Bitte wiederholten.
Diesmal fiel die Antwort ausführlicher aus. Aber Quantität bedeutet nicht automatisch Qualität, und so wissen wir nun, dass es tatsächlich einen Vorgang gibt, der mit uns zu tun hat – und wie bayerische Polizei- und Justizbehörden in solchen Fällen miteinander kooperieren. Das Bayerische Landeskriminalamt „identifiziert“ den zuständigen örtlichen Polizeiverband, in diesem Fall das Polizeipräsidium Schwaben-Nord; dort wird der Sachverhalt nach erfolgter Prüfung an die zuständige Staatsanwaltschaft weitergegeben.
Diese „Herrin des Ermittlungsverfahrens“ prüft ihrerseits, ob ein Anfangsverdacht vorliegt. Im nächsten Schritt wird geprüft, ob ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, fortgeführt oder eingestellt wird. Das Ganze klingt furchtbar kompliziert, und das ist es auch. Aber so will es nun mal das Gesetz. Und wenn dadurch verhindert wird, dass eine Behörde sich mehr erlaubt, als sie leisten kann, dann ist es gut so.
Was uns freilich verwundert, ist, dass es bis jetzt offenbar nicht einmal ein Aktenzeichen gibt. Was mehr als seltsam ist. Wie wird der „Sachverhalt“ dann von einer Behörde zur anderen weitergegeben? Wir brauchen das Aktenzeichen, damit unser Rechtsbeistand Akteneinsicht beantragen kann. Im Gegenzug würden wir uns verpflichten, nie wieder die alte SPD-Parole „Alles für Deutschland!“ zu zitieren. „99 Prozent für Deutschland!“ hört sich auch gut an. Mal schauen, ob das für einen „Anfangsverdacht“ reicht.
Aus dem mittlerweile umfangreichen Fundus unserer Korrespondenz mit den zuständigen Stellen hier der Stand vom 7. April:
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Von: Achgut Media GmbH <media@achgut.com>
Gesendet: Dienstag, 7. April 2026 12:31
An: BLKA Präsidialbüro Presse
Betreff: Re: Presseanfrage an Bayerisches LKA
Sehr geehrter Herr (…), sehr geehrte Damen und Herren,
wir nehmen Bezug auf Ihre Antwort vom 25.03.2026. Wir haben uns daraufhin an die StA Augsburg gewandt, die uns am 31.03.2026 folgendes mitgeteilt hat: „das Verfahren ist derzeit noch nicht bei der Staatsanwaltschaft Augsburg erfasst“.
1. Wie ist diese Auskunft der StA Augsburg (= derzeit kein Verfahren registriert) mit Ihrer Auskunft zu vereinbaren, dass beim BLKA kein Verfahren in eigener Zuständigkeit geführt werde und die StA Augsburg „Herrin des Ermittlungsverfahrens“ sei?
2. Wie ist diese Auskunft der StA Augsburg (= derzeit kein Verfahren registriert) mit dem Umstand zu vereinbaren, dass seitens des BLKA bereits Maßnahmen in diesem Verfahren durchgeführt worden sind? Auf welcher Rechtsgrundlage hat das BLKA diese Maßnahmen durchgeführt, wenn einerseits das BLKA kein Verfahren in eigener Zuständigkeit führt und andererseits die StA Augsburg mangels Registrierung noch keinen Auftrag für irgendwelche Maßnahmen erteilt haben kann?
3. Wann wurde das Verfahren an die StA Augsburg übergeben?
Wir bitten Sie um Antwort bis 10.04. 2026 um 12 Uhr.
Mit freundlichen Grüßen
Achgut.com/ Die Herausgeber
Henryk M. Broder
Dirk Maxeiner
Fabian Nicolay
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Bayerisches Landeskriminalamt
Präsidialbüro / Pressestelle
Sehr geehrte Damen und Herren,
hinsichtlich Ihrer Fragestellungen zu Frage 1 und 2 darf ich auf meine Ausführungen (E-Mail vom 25. März 2026) verweisen. In dieser und ebenso in der Antwort des BKA wird Ihnen der automatisierte ZMI-Prozess ausführlich erläutert.
In Bayern ist Empfänger dieser automatisierter Übermittlungsmethoden (digitale Einlaufstelle) grundsätzlich das Bayerische Landeskriminalamt (BLKA), welches im Rahmen dieses Prozesses eine örtliche Zuständigkeit eines Polizeiverbandes in Bayern prüft. Auch dies wurde Ihnen zu Frage 2 (E-Mail vom 25. März 2026) erläutert. Nach Identifizierung eines zuständigen örtlichen Polizeiverbandes, wird der Vorgang an diesen abgegeben (hier: Polizeipräsidium Schwaben-Nord). Von dort erfolgt sodann standardisiert die Prüfung des Sachverhalts und Weitergabe an die zuständige Staatsanwaltschaft. Von Seiten des Bayerischen Landeskriminalamtes erfolgte lediglich die automatisierte Erfassung des Vorgangs. Weder wurde der Vorgang einer sachbearbeitenden Dienststelle im Bayerischen Landeskriminalamt zur Bearbeitung zugeteilt, noch eigene Maßnahmen veranlasst. Es erfolgte lediglich eine Weiterleitung in digitaler Form aufgrund örtlicher Zuständigkeit an ein bayerisches Polizeipräsidium.
Gerne erläutern wir den grundsätzlich rechtlichen Hintergrund (der möglicherweise bei Ihrer bisherigen unter anderem auch öffentlichen Berichterstattung nur bedingt Berücksichtigung gefunden hat):
Die Entscheidung über die strafrechtliche Relevanz eines Sachverhalts – also darüber, ob ein Verhalten strafwürdig ist und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, fortgeführt oder eingestellt wird – obliegt in Deutschland ausschließlich der Staatsanwaltschaft.
Dies ergibt sich aus der gesetzlich festgelegten Aufgabenverteilung im Strafverfahren: Die Polizei ist für die Gefahrenabwehr sowie die Erforschung von Sachverhalten zuständig. Sie nimmt Hinweise entgegen, führt erste Ermittlungen durch und sichert Beweise. Eine rechtliche Bewertung im Sinne einer verbindlichen Entscheidung über die Strafbarkeit erfolgt jedoch nicht durch die Polizei.
Diese Kompetenz liegt allein bei der Staatsanwaltschaft als sogenannte „Herrin des Ermittlungsverfahrens“ (Ableitung über §§ 152 Abs. 2, 160 Abs. 1, 163 StPO). Sie ist gemäß den Vorschriften der Strafprozessordnung dazu berufen, den Sachverhalt rechtlich zu würdigen, das Vorliegen eines Anfangsverdachts zu prüfen und über die Einleitung sowie den Fortgang eines Ermittlungsverfahrens zu entscheiden. Hierzu gehört insbesondere die Bewertung, ob ein Verhalten nach den geltenden Strafgesetzen strafbar ist.
Die Trennung dieser Zuständigkeiten dient der rechtsstaatlichen Kontrolle und stellt sicher, dass Ermittlungen und rechtliche Bewertung institutionell voneinander getrennt erfolgen.
Zu Frage 3:
Dies kann von Seiten des Bayerischen Landeskriminalamtes nicht beantwortet werden. Wir bitten die Frage an das zuständige Polizeipräsidium Schwaben-Nord zu richten.
Sollten Sie darüber hinaus Fragen zu dem Prozess per se haben, stehe ich gerne auch telefonisch zur Verfügung um ggf. Missverständnissen vorzubeugen.
Mit freundlichen Grüßen
(…)
Erster Kriminalhauptkommissar
Bayerisches Landeskriminalamt
Präsidialbüro / Pressestelle
Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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„digitale Einlaufstelle“ – Der „Digitale Einlauf“ ist ein Phänomen unserer Zeit!
Dieselben Leute, die sich HEUTE als Frauenrechtlerinnen gerieren; sie haben die letzte Jahre und Jahrzehnte – bis etwa 2018 – jedes Jahr im Mai „DIE BEFREIUUNG“ laut gefeiert. Kritische Stimmen störten. Kritische Fragen störten. Alles Nazis und Revanchisten. Verdrängt, verschwiegen und vergessen gewissermaßen als zu vernachlässigender Kollateralschaden der „Befreiung“: das Leid, das Schicksal und oft genug die spätere Einsamkeit von ca. 2 Millionen VERGEWALTIGTER Frauen (nur im „Osten“)! Das waren wahrscheinlich AUCH natürlich alles „Nazis“, selber schuld also; wir mußten ja auch unter Schmerzen lernen: „Dresden (und Hamburg, und Lübeck, und Kassel und Magdeburg und …) war KEINE UNSCHULDIGE Stadt!“. (Politisch) dieselben Leute, die mehrere Jahrzehnte ein Tabu und ein Lügengebäude aus Schweigen und Verrat errichtet und die betroffenen Frauen verhöhnt und ignoriert haben – dieselben Gestalten führen uns heute als Opfer vor: Frauen (und Kinder) in Gaza, im Libanon, im Iran (während die Frauen in Somalia, im Kongo, in Nigeria, Tigray, Sudan und Haiti weiter vergessen sind). Jetzt wo man wie im Fall Fernandez aus dem Thema „Gewalt gegen Frauen“ meint politisches Kapital schlagen zu können, sind aktivistische Hyänen plötzlich auf der Straße. Zugleich bleiben die Opfer von Messer- und Migranten-Gewalt namenlos und ohne Stimme und Lobby. Apropos Frauen und der Werte-Westen: Googeln Sie mal nach „horizontale Kolloboration Frankreich“ und drücken dann auf „Bilder“! MIR ist schlecht geworden! Diesem System sind Doppel-Moral und Heuchelei zur zweiten Natur geworden.
Vielleicht liegt das auch an meinem Asperger Syndrom. Ich finde diese Inquisition um dieses alles oder nichts für Arschland so zum Kotzen dumm, daß Ich drauf dalben, pissen und scheißen möchte. Warum kann man nicht Wie Bomber Harris Bomben drauf kippen ….alles auf Deutschland. Das ist Belästigung mit Bullshit.
Egal wie viel für Deutschland: Bei der Regierung und den Parteien ist sowieso alles für die Katz. Deshalb gehen ja auch immer mehr dazu über, lieber gar nichts mehr für und auf dieses Land zu geben. Insofern kann man sich das Verbot auch sparen und man kann neidlos feststellen, dass Habeck in dem Punkt tatsächlich geradezu avantgardistisch war, als er bekannte, dass er mit Deutschland nichts anfangen kann. Spätestens seit seiner Regierungsbeteiligung können immer mehr Bürger dieser Ansicht folgen. Und so bekämpft auch diese Regierung die letzten patriotischen Reste. Nur konequent, auch typische sozialdemokratische Parolen zu verbieten. Und wenn sie den letzten deutschen Staats-Bürger unter Strafe gestellt haben, dann können wir nur hoffen, dass irgendwer aus dem Ausland das Werk vollendet und die Welt noch von den übrigen deutschen Staats-Politikern und Staats-Bütteln befreit. Das wäre doch wunderbar. Denn das sind ja die schlimmsten Deutschen. Habeck wird es auch freuen.
„Fast alles…“ sollte eigentlich auch ok sein.
50% für Deutschland müsste eigentlich reichen. Der Rest sollte bei den Bürgern bleiben.
Da gab es dochmal vor langer Zeit einen Song : „ Für Deutschland tue ich Alles “ ? Kleiner Dreher im Text …. Sorry ! ^_^