Rund 60 Prozent der staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren wurden 2024 eingestellt.
Der Bestand an offenen Verfahren bei den Staatsanwaltschaften in Deutschland hat sich im Jahr 2024 um 3,0 Prozent oder rund 27.400 erhöht, berichtet das Statistische Bundesamt (Destatis). Demnach seien bei den Staatsanwaltschaften im Jahr 2024 rund 5.491.700 neue Ermittlungsverfahren in Strafsachen eingegangen und damit 1,4 Prozent weniger als im Vorjahr. Die Zahl erledigter Verfahren sank um 0,7 Prozent auf rund 5.464.300. Damit habe sich der Bestand an noch offenen Verfahren von 923.500 am Jahresende 2023 auf 950.900 am Jahresende 2024 vergrößert. 2020 gab es zum Jahresende lediglich 709.400 nicht erledigte Verfahren. Bis zum Jahresende 2024 habe sich dieser Bestand damit um 34 Prozent erhöht.
Die im Jahr 2024 erledigten staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren wurden – wie in den Jahren zuvor – überwiegend von Polizeidienststellen eingeleitet (rund 83 Prozent). Die übrigen Verfahren wurden von Staatsanwaltschaften selbst, von Steuer- beziehungsweise Zollfahndungsstellen oder von Verwaltungsbehörden eingeleitet.
Wie in den Vorjahren seien die meisten Ermittlungsverfahren – rund 60 Prozent – im Jahr 2024 eingestellt worden. Zu einer Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft oder zu einem Antrag auf ein besonderes Verfahren sei es in rund 7 Prozent aller Ermittlungsverfahren gekommen. In weiteren rund 10 Prozent der Ermittlungsverfahren habe die Staatsanwaltschaft beim zuständigen Gericht einen Antrag auf Erlass eines Strafbefehls gestellt.
Die übrigen rund 24 Prozent der Ermittlungsverfahren seien auf andere Art erledigt worden. Dazu zählten unter anderem die Verbindung mit einer anderen Strafsache, die Abgabe der Strafsache an eine andere zuständige Staatsanwaltschaft oder die Abgabe als Ordnungswidrigkeit an zuständige Verwaltungsbehörden.
Im Jahr 2024 seien rund 28 Prozent aller erledigten Ermittlungsverfahren (rund 1.547.000 und damit 3 Prozent weniger als im Vorjahr) auf Eigentums- und Vermögensdelikte entfallen. Weitere 17 Prozent aller erledigten Ermittlungsverfahren (923.000 und damit 2 Prozent mehr als im Vorjahr) hätten Straßenverkehrsdelikte betroffen. Straftaten gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit hatten rund 524.000, also 10 Prozent aller Verfahren, als Verfahrensschwerpunkt. Das seien 4 Prozent mehr gewesen als im Vorjahr.
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