Die Bundesinnenministerium von Alexander Dobrindt prüft aktuell ein Modell, nach dem Syrer eine Prämie in Höhe von 8.000 Euro erhalten sollen, wenn sie freiwillig in ihre Heimat zurückkehren würden. Die Begründung: „Eine Einmalzahlung könnte am Ende billiger sein als jahrelange Sozialleistungen, Unterbringungskosten und Verwaltungsaufwand“.
Vielleicht wäre es deshalb an der Zeit, sich an das Thema Rückkehrberatung zu erinnern. Rückkehrberatung umfasst mehrere Förderprogramme der Bundesregierung, die nicht nur umfangreiche finanzielle und Sachleistungen vorsehen, sondern ein riesiges Servicepacket inklusive kompletter Organisation einer Rückkehr oder „Weiterwanderung in ein anderes Land“, Hilfe bei der Beschaffung von Reisedokumenten, medizinische Leistungen sowie eine sogenannte Reintegration vor Ort im Heimatland. Der Gesamtumfang der Leistungen hängt vom Heimatland ab, doch selten beträgt die Summe weniger als einige tausend Euro zzgl. unterschiedlicher Sachleistungen.
Nach welchen Programmen Unterstützung möglich ist, hängt ebenfalls vom Heimatland oder dem Land ab, in das ein Rückkehrer weiterwandern möchte. In der Regel gibt es für ein Land mehrere Programme. Für Syrien existieren gleich fünf solcher Programme. Schauen wir sie etwas genauer an:
Das Programm REAG/GARP unterstützt „finanziell und organisatorisch bei der freiwilligen Rückkehr in das Herkunftsland oder bei der Weiterwanderung in einen aufnahmebereiten Drittstaat. Dabei können Reisekosten übernommen werden und man erhält eine Reisebeihilfe. Abhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit ist außerdem eine finanzielle Starthilfe möglich. Auch medizinische Unterstützung kann bei Bedarf bereitgestellt werden.“
Ein rechnerisches Maximum für eine Einzelperson liegt bei etwa 3.700 Euro:
- Reisebeihilfe: 200 Euro
- Medizinische Unterstützung: bis 2.000 Euro
- Starthilfe: bis 1.000 Euro
- Sonderbetrag bei frühzeitiger Ausreise: 500 Euro
Hinzu kommen noch Flug- oder Busticket sowie Transferkosten zum Flughafen oder zum Bahnhof. Bei Familien kann die Summe deutlich höher ausfallen, da allein die Starthilfe 4.000 Euro betragen kann.
„Post Arrival Package“ und „Post Return Package“
Das zweite Programm – European Reintegration Programme (EURP) – „bietet individuelle Reintegrationshilfen für Rückkehrende in ihre Herkunftsländer.“
Die Idee einer Reintegration ist, dass ein Rückkehrer nach einigen Jahren im Ausland eine Unterstützung braucht, um im Heimatland wieder zurechtzukommen, eine Wohnung zu finden, medizinische Leistungen zu erhalten und Arbeit zu finden. Klingt absurd? Nur für den gesunden Menschenverstand. In der Praxis sehen die Hilfen folgendermaßen aus:
Kurzzeit-Unterstützung („Post Arrival Package“, maximal 14 Tage nach der Ausreise):
- 630 Euro und/oder Flughafenabholung,
- Weitertransport zum Zielort,
- vorübergehende Unterkunft,
- sofortige medizinische Unterstützung nach der Ankunft.
Die Langzeit-Unterstützung („Post Return Package“, bis zu 12 Monate nach der Ausreise) umfasst folgende Sachleistungen, deren Gegenwert knapp 3.000 Euro betragen kann:
- „Wohnungsunterstützung
- Medizinischer Bedarf bei schweren Erkrankungen
- Schulische und berufliche Bildungsmaßnahmen
- Beratung zu Arbeitsmöglichkeiten und Hilfestellung bei der Suche nach einem Arbeitsplatz
- Unterstützung bei der Gründung eines (eigenen) Geschäftes
- Familienzusammenführung
- Rechtliche Beratung und administrative Unterstützung
- Psychosoziale Unterstützung.“
Alternativ können Rückkehrer statt am EURP-Programm am Nationalen Reintegrationsprogramm Syrien teilnehmen, das „individuelle Reintegrationshilfen für Rückkehrende in das Herkunftsland“ vorsieht und ähnliche Services wie das EURP-Programm vorsieht.
„StartHope@Home“ und „Remote Reintegration Counselling“
Beim vierten Programm „StartHope@Home“ – Creating New Perspectives der Social Impact GmbH handelt es sich eher um so etwas wie eine Rückkehrberatung Premium mit Coaching-Modulen. Denn im Rahmen dieses Programms erhalten Rückkehrer Unterstützung rund um die berufliche Reintegration im Heimatland – von Kompetenzanalysen bis hin zu Einzelcoachings:
„Die Beratung stärkt die unternehmerische Kompetenz der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, um sie besser auf eine Existenzgründung nach der Rückkehr in ihr Herkunftsland vorzubereiten. Es können aber auch weitere individuelle Anliegen mit Blick auf ihre berufliche Reintegration behandelt werden. Die Teilnehmenden werden von mehrsprachigen Trainerinnen und Trainern gecoacht und sozialpädagogisch begleitet.“
Zusätzlich zu all diesen Programmen gibt es noch Remote Reintegration Counselling – ETTC Syrien. Im Rahmen dieses Programms erhalten Rückkehrer umfangreiche Beratung zum Arbeitsmarkt, Wohnungsmarkt, zu medizinischer Versorgung, Schulen, Sicherheitslage und zur beruflichen Reintegration in Syrien.
Wenn man die verschiedenen Rückkehr- und Reintegrationsprogramme für Syrien zusammennimmt, existiert inzwischen ein erstaunlich umfassendes System aus finanziellen Hilfen, Sachleistungen, medizinischer Unterstützung und beruflicher Reintegration. Allein über die Programme REAG/GARP und EURP kann eine Einzelperson maximal direkte Leistungen von rund 7.270 Euro erhalten. Rechnet man noch all die Sachleistungen grob in ein finanzielles Äquivalent um, könnte der Gesamtaufwand pro Einzelperson je nach Fall schnell im Bereich von 10.000 bis 15.000 Euro liegen.
Anschließend noch über unser Land lachen
Und wenn Herr Dobrindt zusätzlich noch 8.000 Euro Rückkehrprämie anbietet, dann können sich die Rückkehrer zurücklehnen und weiterhin Sozialleistungen erhalten, während hier in Deutschland ihre Rückreise vorbereitet wird – und anschließend noch über unser Land lachen, wenn sie dann vor Ort in ihrem Heimatland Einzelcoachings zu ihrer beruflichen Reintegration erhalten.
Doch selbst all diese Programme scheinen Menschen nicht attraktiv genug zu sein. Denn laut Statistik kehren über solche Programme jährlich nur zwischen 10.000 und 16.000 Menschen zurück. Zum Vergleich: 2024 haben in Deutschland insgesamt 250.945 Neuankömmlinge Asyl beantragt, in 2025: 168.543.
Herr Dobrindt kann seine Rückkehrprämie also noch verdoppeln oder verdreifachen, eine freiwillige Rückkehr ins Heimatland dürfte dennoch deutlich unattraktiver bleiben als das System Deutschland.
Ekaterina Quehl, geboren in St. Petersburg und seit mehr als 20 Jahren in Deutschland, ist Journalistin, Redakteurin und Grafikdesignerin. Sie leitete jahrelang die Redaktion eines großen kritischen journalistischen Portals und schreibt heute auf ihrem eigenen Blog, wo dieser Beitrag zuerst erschien.
Ich habe so etwas schon oft gelesen und gehört. Immer wieder. Auf dem Papier sieht das ja alles schön aus. Aber funktioniert das auch in der Praxis? Bisher nicht. Nicht im Ansatz. Alles heiße Luft bisher. Ich glaube erst dran, wenn sich da wirklich was bewegt und man unterschriebene rechtswirksame Resultate in den Händen hält, ohne dass sich wieder irgendwer oder irgendwas dazwischen schiebt oder irgendwer kurz vor Abschluss wieder einfach unerwartet nein sagt, der eigentlich ja sagen sollte…
Mit dem einen Namen ausreisen, mit einem anderen Namen wieder einreisen – gegen deutsches Graubraun, solange es noch die BAS-SPD und die Sozialdemokraten von CDU und CSU gibt.
Nach dem ursprünglichen GG der Alliierten konnten Menschen die Politisch verfolgt und an Leib und Leben bedroht waren Zuflucht hier finden ohne besondere Ansprüche zu haben, bis auf die nach dem 2. Weltkrieg Heimat Vertriebenen . Allein den politisch linksrotgrünen Schmierfinken im GG ist es zu verdanken, dass unser GG derart entstellt und verwässert wurde. Da war von Remigration auch die Rede. Brüssel hat unsere Souveränität und Rechtsgrundlagen an sich gerissen und auch Dobrindt tanzt nach deren Pfeife. Kein anderes Land würde sich derart auf den Nase rumtanze lassen und Verweigerern der Integration und Gegenleistung diesen besonderen Schutzstatus mit Belohnung gewähren.
Ist es nicht schon ein Trauerspiel mitten in D., wie verfeindete Gruppen zur Auseinandersetzung mit Gewalt aufrufen? Mag es die Clan Kriminalität sein, mag es Klassenkampfgeschrei sein, anstatt sich mit den Ursachen der Konflikte sachlich auseinander zu setzen? Wenn jeder sich so verhalten würde, das er nur mit dem Faustrecht agiert, dann könnte kein Bürger annähernd friedlich leben. Auch wenn ich verletzt worden bin auf üble Art und Weise, dann erinnere ich mich an das Luther Zitat: „Und die Faust bleibe in der Tasche!.“ Anstatt an der Spirale der Gewalt zu schrauben, gibt es teilweise bessere Möglichkeiten sich mit den Tatsachen auseinander zu setzten, es sei denn es handelt sich um Notwehr in einer Gefahrenlage. Wer nicht gerade mit geistigem Esprit gesegnet ist um mit bessren Argumenten in der Politik gegen zu halten, sondern zu Gewalt aufruft, ist der Politik für Bürger nicht würdig.
Wir haben es mittlerweile mit einer Asylindustrie zu tun, die mehr einem Kuraufenthalt in Bad Liebspringe mit Wassertreten, Ayurveda-Packung und Massagen ähnelt?
Die Schamgrenzen werden nicht nur von der SPD reichlich übertreten, auch die vermeintlich politisch Verfolgten scheinen keine zu haben?
Die Mildtätigkeit wird ja nicht aus der Parteikasse finanziert, sondern von den arbeitenden Ureinwohnern.
Das ist ein unverschämtes Vollversorgungsprogramm, was die Parteien hier eingerichtet haben, flankiert mit böser Hetze derer, die das alles stemmen sollen, und die nun in einer zerrütteten, rechtlosen, friedlosen und ewig brodelnden Gesellschaft leben müssen.
Arrest .. Artenschutz .. „Asylrecht: Nach Art. 16 II 2 GG genießen “politisch„ Verfolgte Asyl. .. “Politische„ Verfolgung ist eine vom Staat ausgehende oder ihm zuzurechnende Verfolgung, die dem Einzelnen in Anknüpfung an seine “politische Überzeugung„, seine “religiöse Grundentscheidung„ oder an für ihn unverfügbare Merkmale, die sein Anderssein prägen, gezielt Rechtsverletzungen zufügt, die ihn ihrer Intensität nach aus der übergreifenden Friedensordnung der staatlichen Einheit ausgrenzen (BVerfG v. 10.07.1989)“
Das schreibt mein Rechtslexikon zum „Asyl“. Liest man langsam, versteht man das Bürokratendeutsch, das eben Wert drauf legt, besonders scharf abzugrenzen.
Die Syrer, die hier angelandet sind, werden also politisch verfolgt? Welcher Art der Verfolgung ist denn das?
Wir kriegen nur Einzelfälle vorgestellt, wo der Chef einen Asylanten unbedingt halten will, weil sonst das Pflegesystem zusammenbricht; dabei dürfen die gar nicht arbeiten?
„Die Aufenthaltsgestattung kann räumlich beschränkt u. mit Auflagen versehen werden, in einer bestimmten Gemeinde oder in einer bestimmten Unterkunft zu wohnen.“
„Der Anspruch von Asylbewerbern auf Sozialhilfe ist auf Hilfe zum Lebensunterhalt beschränkt; diese soll möglichst als “Sachleistung„, sie kann auch durch Aushändigung von “Wertgutscheinen„ gewährt und auf das zum Lebensunterhalt “Unerläßliche„ reduziert werden (§ 129 II BSHG)“
Weder steht das was vom Anspruch auf einen Personalausweis, eine Wohnung, Famileinnachzug, Ansiedelung, einen Arbeitsplatz? Und von Geschenken, damit sie nach überwundener Gefahr ausreisen, steht da auch nichts?
Wie kann der Dobrindt nur den Syrern so viel Geld für die Rückkehr in ihre Heimat schenken,
und unsere Heidi im Tränenmeer ertränken, sie wollt diesen doch ganz ihre Liebe schenken,
als Sozialarbeiterin ihrer neuen Kinderschar die Mutter ersetzen, nun tut doch der Dobrindt sie verpetzen, ihren Liebreiz mit klangvoll kräftiger Stimme unterschätzen, voll Hingabe und Kampfeslust, so schreit sie so fürchterlich, wer denkt dann bloß an mich, wenn die Wähler ihr entfliehen und ihre Schützlinge weiter mit unserem Geld in ihre Heimat ziehen.
Peng, da schallt es doch aus dem Radio „Rote Lippen soll man küssen“, ach Heidi, deine Lippen küsse ich lieber nicht, sonst habe ich die Faust der A.. im Gesicht. Satire aus.
Aber keine Angst Heidi, Merzens Truppe liebäugelt schon mit dir oder etwa nicht? .