Felix Perrefort / 19.08.2022 / 12:00 / Foto: achgut.com / 44 / Seite ausdrucken

75 Jahre Nürnberger Kodex: Freiwilligkeit – immer

Am morgigen Samstag wird eine Gedenkveranstaltung zu 75 Jahren Nürnberger Kodex ausgerichtet. Der Kodex verlangt absolute Freiwilligkeit und Aufgeklärtheit bei jedem medizinischen Eingriff, insbesondere bei Experimenten.

Wer „Nürnberger Kodex“ und „Corona-Politik“ in einem Atemzug sagt, gilt der zeitgemäßen Kleingeistigkeit als „Holocaust-Verharmloser“ oder – in den Worten der Gewerkschaft Verdi – als jemand, der die „Corona-Politik in die Nähe der NS-Zwangsmedizin rücken“ will. Unfreiwillig komisch und mit dem üblichen inhaltsleeren Schmähvokabular diffamiert Verdi die Initiativen „Ärzte für Aufklärung“ und „Ärzte stehen auf“, die am morgigen Samstag eine Gedenkveranstaltung zu 75 Jahren Nürnberger Kodex ausrichten. Diese wiederum schreiben: „Aus aktuellem Anlass und um grundsätzlich jedweder Unterwanderung durch rechts-extremistische Gedanken, faschistische Gruppierungen und Aktivisten von vornherein entschieden zu begegnen, veröffentlichen wir mit dem heutigen Tag diese gemeinsame Erklärung“. Anlässlich des historischen Jahrestages wollen sie „der weltweiten Opfer von Zwangsmedizin“ gedenken.

Sowohl den Gewerkschaftlern als auch der Bundesärztekammer müsste verständlich sein, dass der Nürnberger Kodex zwar eine Reaktion auf die Medizinverbrechen des Nationalsozialismus ist, sich aber keineswegs in dessen Kontext erschöpft, sondern die, wie es in ihm heißt, „Grundlage des Gesundheitssystems“ festlegt. Zwanglosigkeit und Aufgeklärtheit erklärt er zur legalisierenden Voraussetzung eines jeden medizinischen Eingriffs. Unmissverständlich hält er fest: 

„Die freiwillige und informierte Einwilligung des Patienten nach bestmöglicher Aufklärung (‚informed consent‘) ist eine prinzipielle Grundlage aller Behandlungen im Gesundheitswesen (!), aller Heilversuche und aller medizinischen Experimente am Menschen.“ 

Damit widerspricht der Nürnberger Kodex nicht erst einer jeden Impfpflicht, sondern schon der allgemeinen Mobilisierung, sofern sie auf sozialem Druck (und Fehlinformationen) beruht. Daran sollten die ungeimpften Mitarbeiter einer Regensburger Klinik denken, die jene kürzlich anbettelte, „die weiteren Entwicklungen und Entscheidungen abzuwarten und keine Maßnahmen zur eventuellen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses am UKR zu erwägen“, wie es in einem Schreiben heißt, dessen Echtheit sich die Berliner Zeitung bestätigen ließ. Weiter berichtet sie, dass die Deutsche Krankenhausgesellschaft inzwischen für die Aufhebung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht plädiert. Mit der Omikron-Variante sei diese nicht mehr sinnvoll, zu Zeiten von Delta soll sie dies aber gewesen sein. Unter dem Druck drohender Versorgungsengpässe durch ausfallende Klinikmitarbeiter lässt man also von der Impfpflicht ab, rechtfertigt jedoch rückblickend die eigens befürwortete Einführung derselben. 

Auch im Mainstream sprach man von „Versuchskaninchen“

So leicht darf man es ihnen nicht durchgehen lassen, denn kompliziert – also abhängig von Daten- und Studienlage – war es von Anfang an nicht. Es verbietet sich prinzipiell, Menschen unter Androhung von Jobverlust, mithin existenzieller Angst zu einer Injektion zu nötigen, selbst wenn die Corona-Impfstoffe nicht nur bedingt, sondern regulär zugelassen wären. Denn wie gesagt: Jede medizinische Behandlung setzt unbedingte Freiwilligkeit seitens des Patienten voraus.

Erschwerend kommt hinzu, dass die Bedingtheit der Zulassung bedeutet, dass die Impflinge faktisch Probanden der noch laufenden Zulassungsstudien sind, und obendrein eine neuartige Biotechnologie zum Einsatz kommt, womit das gesamte Projekt der Sache nach (unabhängig von den Intentionen der Beteiligten) den Charakter eines großen Experiments annimmt. Diese Einsicht brach sich durch die Rede von „Versuchskaninchen“ häufiger auch auf offizieller Seite Bahn. 

Der Kodex nun spezifisch zu medizinischen Versuchen: „Die freiwillige Einwilligung der Versuchsperson ist unbedingt erforderlich. Das heißt, dass der Betreffende die anerkannte Fähigkeit haben muss, seine Einwilligung zu geben. Er muss in der Lage sein, eine freie Entscheidung zu treffen, unbeeinflusst durch Gewalt, Betrug, List, Druck, Vortäuschung oder irgendeine andere Form der Beeinflussung oder des Zwangs.“ Kurze Erinnerung: Wolfgang Schäuble wollte den „sozialen Druck auf Impfverweigerer erhöhen“, damit sie „ein schlechtes Gewissen bekommen“; Lauterbach wollte vor Kneipen und in Ausgehmeilen, also alkoholisierte Menschen impfen; ohne Impfen keine Freiheit, verkündete Söder und in Baden Württemberg wollte die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Kinder mit einem Döner zur Impfung locken. Belassen wir es bei diesen Beispielen, die darauf hinauswollen: All dies schockiert nicht nur jeden denkenden Menschen, sondern widerspricht dem Geist des Nürnberger Kodex eklatant. 

Doch auch dort, wo es weniger offensichtlich ist, sollte man ihm Geltung verschaffen. Die amerikanische Gesundheitsbehörde CDC ließ jüngst eine Tatsachenbehauptung stillschweigend verschwinden, über die zwischen Befürwortern und Kritikern der Corona-Impfstoffe erbittert gestritten wird. Es geht um die Frage, ob das Spike-Protein kurz nach der Impfung verschwindet oder nicht. Es könnte sich überall im Körper verteilen, „schwurbeln“ die einen. Es löst sich schnell auf, „fact-checken“ die anderen. Nun ist folgendes passiert: Der Satz „The mRNA and the spike protein do not last long in the body“ (Die mRNA und das Spike-Protein bleiben nicht lange im Körper) befindet sich auf der aktuellen Seite des CDC nicht mehr, wohl aber in der archivierten, worauf tkp.at hinwies. Das spricht dafür, dass der US-Behörde inzwischen handfeste Erkenntnisse vorliegen, die die ursprüngliche Behauptung als nicht länger haltbar ausweisen. Wie auch immer es sich in dieser Frage rein faktisch verhält: Zentrale Sachverhalte standen und stehen zur wissenschaftlichen Debatte, nachdem man mit dem Impfen der Bevölkerungen begonnen hatte. Diesbezügliche Erkenntnisse werden im Verlauf der Massenimpfungen gewonnen, wobei von offiziellen Stellen aus Rückzieher gegenüber vorherigen Behauptungen gemacht werden. Unzählige junge Menschen wurden etwa mit Astrazeneca geimpft – mit welchen Folgen? –, bis man befand, es lieber nur noch den Älteren zu verabreichen. So etwas nimmt in Kauf, wer Arzneimittel vorschnell für die Bevölkerung freigibt. 

Irrwege verlassen? In Dänemark möglich 

Damit zu einem letzten Beispiel. Dänemark hat inzwischen damit aufgehört, Kindern die Covid-Impfstoffe zu verabreichen. Auf die Frage, ob die Kinderimpfungen ein Fehler gewesen seien, sagte der Direktor der dänischen Gesundheitsbehörde, Sören Broström, im dänischen Fernsehen: „Nach heutigem Kenntnisstand: ja. Mit dem, was wir damals wussten: nein.“ Nur konnte man freilich auch damals wissen, „dass die Impfstoffe nicht vor einer Ansteckung schützten“ und „schwere Verläufe bei Kindern nicht relevant seien“, wie Welt.de ihn zitiert. „Man habe gelernt, dass die Impfung von Kindern in Dänemark nicht zur Bekämpfung der Pandemie beigetragen habe.“

Wie vielen Kindern wurde kurz-, mittel- oder sogar langfristig geschadet, um zu dieser banalen Einsicht zu gelangen? An Corona versterben weniger Kinder als bei Verkehrs- oder Badeunfällen, selbst Influenza ist für sie gefährlicher, wie die Deutsche Gesellschaft für pädiatrische Infektiologie im April 2021 konstatierte: Die „extreme Seltenheit eines schweren oder gar tödlichen Verlaufs von SARS-Cov-2 bei Kindern und Jugendlichen ist nicht geeignet, als Argument für Schul- oder Kita-Schließungen benutzt zu werden“ – und damit auch nicht für Covid-Impfungen. Allerdings sei angemerkt, dass Dänemark immerhin seinen Irrweg verlässt, wovon in Deutschland keine Rede sein kann.

Der Nürnberger Kodex ist eine ethische Richtlinie, die unmittelbar keine Rechtskraft besitzt, aber in Medizinrecht übersetzt wurde. Nach geltendem Recht nicht nur in Deutschland stellt die informierte Einwilligung (oder auch: das informierte Einverständnis) eine Bedingung für medizinische Eingriffe dar, ohne die es sich bei ihnen um strafbare Körperverletzungen handeln würde. Thomas Maul spitzte dies auf Achgut.com einmal zu: „In einer bürgerlichen Gesellschaft muss man als Arzt kein Wiedergänger Mengeles sein, um mehr oder minder schwere Verbrechen begehen zu können.“ Dies sei allen ins Stammbuch geschrieben, die den Nürnberger Kodex reflexartig beiseiteschieben, wenn es um die Corona-Impfungen geht, von deren gesundheitlichen Folgen überdies noch sehr viel zu reden sein wird. 

Foto: achgut.com

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Leserpost

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Boris Kotchoubey / 19.08.2022

Klasse Artikel! Danke! Leider meinen sogar viele Impfpflichtgegner, es sei die Datenlage (Wirksamkeit, Nebenwirkungen usw. usf.), auf deren Basis wir pro oder contra Impfpflicht entscheiden sollen. Das ist vollkommen fasch. Das Recht eines Menschen auf seinen eigenen Körper ist unbedingt und absolut und von den medizinischen Daten vollkommen unabhängig. Jede Verletzung dieses Rechts, ob als direkte Impfpflicht oder indirekten Druck, ist ein Verbrechen gegen die Menschheit, Punkt. Jeder Impfarzt ist ein potentieller Mörder.

Marco Schulz / 19.08.2022

Wenn man Freiwilligkeit als Bedingung für medizinische Eingriffe fordert, in der Materie steckt, dann kann einem doch das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichtes nicht entgangen sein! Auch die klassischen, “bewährten” Impfungen gehören alle auf den Prüfstand. Die gleichen Fragen, wie viele schwere Erkrankungen gibt es wirklich? Welche Studien gibt es, wie ist deren Qualität? Ist dann die Ungeheuerlichkeit des Medizinbetriebes offenbar, kommt man zu dem Schluss, dass nur bedingungslose Freiheit, ohne Abwägungen anderer, dem Menschen ein sorgenfreies Leben ermöglicht. Unmittelbar vor Corona, auch in Übersee, wurde eine massive Kampagne zur Masernimpfpflicht gefahren. Jetzt, wo das Vertrauen in die Medizin erschüttert ist, kommt man mit diesem Urteil um die Ecke. Ich erlebe im Umfeld, was in Familien los ist.

Olaf Dietrich / 19.08.2022

Es ist schön, dass Sie uns das noch mal in Erinnerung rufen. Aber ist ein Verstoß strafbar??? Da passiert nichts. Meiner Meinung müssten da so einige ins Gefängnis. Für Lange Zeit!!

St. Marek / 19.08.2022

Anmerkung: Ulli Schneeweiß ist ein Gewerkschaftssekretär im ver.di Bezirk Mittelfranken. Er ist ein Angestellter dieser Gewerkschaft, in seiner Position etwa vergleichbar einem Beamten des höheren Dienstes, tätig auf lokaler Ebene. Mehr nicht. Er hat kein Wahlamt, er bestimmt nicht die politische Position der Gewerkschaft ver.di.

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