Felix Perrefort / 19.08.2022 / 12:00 / Foto: achgut.com / 44 / Seite ausdrucken

75 Jahre Nürnberger Kodex: Freiwilligkeit – immer

Am morgigen Samstag wird eine Gedenkveranstaltung zu 75 Jahren Nürnberger Kodex ausgerichtet. Der Kodex verlangt absolute Freiwilligkeit und Aufgeklärtheit bei jedem medizinischen Eingriff, insbesondere bei Experimenten.

Wer „Nürnberger Kodex“ und „Corona-Politik“ in einem Atemzug sagt, gilt der zeitgemäßen Kleingeistigkeit als „Holocaust-Verharmloser“ oder – in den Worten der Gewerkschaft Verdi – als jemand, der die „Corona-Politik in die Nähe der NS-Zwangsmedizin rücken“ will. Unfreiwillig komisch und mit dem üblichen inhaltsleeren Schmähvokabular diffamiert Verdi die Initiativen „Ärzte für Aufklärung“ und „Ärzte stehen auf“, die am morgigen Samstag eine Gedenkveranstaltung zu 75 Jahren Nürnberger Kodex ausrichten. Diese wiederum schreiben: „Aus aktuellem Anlass und um grundsätzlich jedweder Unterwanderung durch rechts-extremistische Gedanken, faschistische Gruppierungen und Aktivisten von vornherein entschieden zu begegnen, veröffentlichen wir mit dem heutigen Tag diese gemeinsame Erklärung“. Anlässlich des historischen Jahrestages wollen sie „der weltweiten Opfer von Zwangsmedizin“ gedenken.

Sowohl den Gewerkschaftlern als auch der Bundesärztekammer müsste verständlich sein, dass der Nürnberger Kodex zwar eine Reaktion auf die Medizinverbrechen des Nationalsozialismus ist, sich aber keineswegs in dessen Kontext erschöpft, sondern die, wie es in ihm heißt, „Grundlage des Gesundheitssystems“ festlegt. Zwanglosigkeit und Aufgeklärtheit erklärt er zur legalisierenden Voraussetzung eines jeden medizinischen Eingriffs. Unmissverständlich hält er fest: 

„Die freiwillige und informierte Einwilligung des Patienten nach bestmöglicher Aufklärung (‚informed consent‘) ist eine prinzipielle Grundlage aller Behandlungen im Gesundheitswesen (!), aller Heilversuche und aller medizinischen Experimente am Menschen.“ 

Damit widerspricht der Nürnberger Kodex nicht erst einer jeden Impfpflicht, sondern schon der allgemeinen Mobilisierung, sofern sie auf sozialem Druck (und Fehlinformationen) beruht. Daran sollten die ungeimpften Mitarbeiter einer Regensburger Klinik denken, die jene kürzlich anbettelte, „die weiteren Entwicklungen und Entscheidungen abzuwarten und keine Maßnahmen zur eventuellen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses am UKR zu erwägen“, wie es in einem Schreiben heißt, dessen Echtheit sich die Berliner Zeitung bestätigen ließ. Weiter berichtet sie, dass die Deutsche Krankenhausgesellschaft inzwischen für die Aufhebung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht plädiert. Mit der Omikron-Variante sei diese nicht mehr sinnvoll, zu Zeiten von Delta soll sie dies aber gewesen sein. Unter dem Druck drohender Versorgungsengpässe durch ausfallende Klinikmitarbeiter lässt man also von der Impfpflicht ab, rechtfertigt jedoch rückblickend die eigens befürwortete Einführung derselben. 

Auch im Mainstream sprach man von „Versuchskaninchen“

So leicht darf man es ihnen nicht durchgehen lassen, denn kompliziert – also abhängig von Daten- und Studienlage – war es von Anfang an nicht. Es verbietet sich prinzipiell, Menschen unter Androhung von Jobverlust, mithin existenzieller Angst zu einer Injektion zu nötigen, selbst wenn die Corona-Impfstoffe nicht nur bedingt, sondern regulär zugelassen wären. Denn wie gesagt: Jede medizinische Behandlung setzt unbedingte Freiwilligkeit seitens des Patienten voraus.

Erschwerend kommt hinzu, dass die Bedingtheit der Zulassung bedeutet, dass die Impflinge faktisch Probanden der noch laufenden Zulassungsstudien sind, und obendrein eine neuartige Biotechnologie zum Einsatz kommt, womit das gesamte Projekt der Sache nach (unabhängig von den Intentionen der Beteiligten) den Charakter eines großen Experiments annimmt. Diese Einsicht brach sich durch die Rede von „Versuchskaninchen“ häufiger auch auf offizieller Seite Bahn. 

Der Kodex nun spezifisch zu medizinischen Versuchen: „Die freiwillige Einwilligung der Versuchsperson ist unbedingt erforderlich. Das heißt, dass der Betreffende die anerkannte Fähigkeit haben muss, seine Einwilligung zu geben. Er muss in der Lage sein, eine freie Entscheidung zu treffen, unbeeinflusst durch Gewalt, Betrug, List, Druck, Vortäuschung oder irgendeine andere Form der Beeinflussung oder des Zwangs.“ Kurze Erinnerung: Wolfgang Schäuble wollte den „sozialen Druck auf Impfverweigerer erhöhen“, damit sie „ein schlechtes Gewissen bekommen“; Lauterbach wollte vor Kneipen und in Ausgehmeilen, also alkoholisierte Menschen impfen; ohne Impfen keine Freiheit, verkündete Söder und in Baden Württemberg wollte die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Kinder mit einem Döner zur Impfung locken. Belassen wir es bei diesen Beispielen, die darauf hinauswollen: All dies schockiert nicht nur jeden denkenden Menschen, sondern widerspricht dem Geist des Nürnberger Kodex eklatant. 

Doch auch dort, wo es weniger offensichtlich ist, sollte man ihm Geltung verschaffen. Die amerikanische Gesundheitsbehörde CDC ließ jüngst eine Tatsachenbehauptung stillschweigend verschwinden, über die zwischen Befürwortern und Kritikern der Corona-Impfstoffe erbittert gestritten wird. Es geht um die Frage, ob das Spike-Protein kurz nach der Impfung verschwindet oder nicht. Es könnte sich überall im Körper verteilen, „schwurbeln“ die einen. Es löst sich schnell auf, „fact-checken“ die anderen. Nun ist folgendes passiert: Der Satz „The mRNA and the spike protein do not last long in the body“ (Die mRNA und das Spike-Protein bleiben nicht lange im Körper) befindet sich auf der aktuellen Seite des CDC nicht mehr, wohl aber in der archivierten, worauf tkp.at hinwies. Das spricht dafür, dass der US-Behörde inzwischen handfeste Erkenntnisse vorliegen, die die ursprüngliche Behauptung als nicht länger haltbar ausweisen. Wie auch immer es sich in dieser Frage rein faktisch verhält: Zentrale Sachverhalte standen und stehen zur wissenschaftlichen Debatte, nachdem man mit dem Impfen der Bevölkerungen begonnen hatte. Diesbezügliche Erkenntnisse werden im Verlauf der Massenimpfungen gewonnen, wobei von offiziellen Stellen aus Rückzieher gegenüber vorherigen Behauptungen gemacht werden. Unzählige junge Menschen wurden etwa mit Astrazeneca geimpft – mit welchen Folgen? –, bis man befand, es lieber nur noch den Älteren zu verabreichen. So etwas nimmt in Kauf, wer Arzneimittel vorschnell für die Bevölkerung freigibt. 

Irrwege verlassen? In Dänemark möglich 

Damit zu einem letzten Beispiel. Dänemark hat inzwischen damit aufgehört, Kindern die Covid-Impfstoffe zu verabreichen. Auf die Frage, ob die Kinderimpfungen ein Fehler gewesen seien, sagte der Direktor der dänischen Gesundheitsbehörde, Sören Broström, im dänischen Fernsehen: „Nach heutigem Kenntnisstand: ja. Mit dem, was wir damals wussten: nein.“ Nur konnte man freilich auch damals wissen, „dass die Impfstoffe nicht vor einer Ansteckung schützten“ und „schwere Verläufe bei Kindern nicht relevant seien“, wie Welt.de ihn zitiert. „Man habe gelernt, dass die Impfung von Kindern in Dänemark nicht zur Bekämpfung der Pandemie beigetragen habe.“

Wie vielen Kindern wurde kurz-, mittel- oder sogar langfristig geschadet, um zu dieser banalen Einsicht zu gelangen? An Corona versterben weniger Kinder als bei Verkehrs- oder Badeunfällen, selbst Influenza ist für sie gefährlicher, wie die Deutsche Gesellschaft für pädiatrische Infektiologie im April 2021 konstatierte: Die „extreme Seltenheit eines schweren oder gar tödlichen Verlaufs von SARS-Cov-2 bei Kindern und Jugendlichen ist nicht geeignet, als Argument für Schul- oder Kita-Schließungen benutzt zu werden“ – und damit auch nicht für Covid-Impfungen. Allerdings sei angemerkt, dass Dänemark immerhin seinen Irrweg verlässt, wovon in Deutschland keine Rede sein kann.

Der Nürnberger Kodex ist eine ethische Richtlinie, die unmittelbar keine Rechtskraft besitzt, aber in Medizinrecht übersetzt wurde. Nach geltendem Recht nicht nur in Deutschland stellt die informierte Einwilligung (oder auch: das informierte Einverständnis) eine Bedingung für medizinische Eingriffe dar, ohne die es sich bei ihnen um strafbare Körperverletzungen handeln würde. Thomas Maul spitzte dies auf Achgut.com einmal zu: „In einer bürgerlichen Gesellschaft muss man als Arzt kein Wiedergänger Mengeles sein, um mehr oder minder schwere Verbrechen begehen zu können.“ Dies sei allen ins Stammbuch geschrieben, die den Nürnberger Kodex reflexartig beiseiteschieben, wenn es um die Corona-Impfungen geht, von deren gesundheitlichen Folgen überdies noch sehr viel zu reden sein wird. 

Foto: achgut.com

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M.-A. Schneider / 19.08.2022

Wieder ein hervorragender Beitrag zu der unseligen und nicht enden wollenden Corona-Thematik. Äußerst bedauernswert ist allerdings, dass kaum jemand in der Bevölkerung und auch längst nicht alle, die es von ihrer Funktion her besonders anginge, auch nur ansatzweise etwas mit dem Begriff “Nürnberger Kodex” und seiner Geschichte weiß. Die Reaktionen aus gewissen Kreisen auf diesen Gedenktag am 20. August war vorauszusehen. Hat man für diese Veranstaltung schon Polizei aus anderen Bundesländern zum Einsatz angefordert?

Xaver Huber / 19.08.2022

Den “Deutschen” in Ost und West mögen Walter Lippmanns historisches Diktum zuzuschreiben sein: Der Sieg über ein Land ist erst dann vollständig, wenn die Kriegspropaganda der Sieger Eingang in die Schulbücher des besiegten Landes gefunden hat und sie von den nachfolgenden Generationen als unbestreitbare Wahrheit geglaubt wird.“ Una salus: Es ist das Heil der Besiegten, auf keine Rettung zu hoffen

Chris Groll / 19.08.2022

Es geht nicht nur um die Eingriffe in den Körper durch die Corona Spikungen, es geht um alle Arten von Zwangsmedizin/Zwangseingriffen. Das Bundesverfassungsgericht von Merkels Gnaden hat jetzt sogar die Impfpflicht für Masern in Kitas und Schulen gebilligt. Am 19. August 1947 verkündeten Richter des amerikanischen Militärtribunals in Nürnberg ihr Urteil gegen medizinische Zwangsexperimente an Menschen. Es lautete „Nie wieder Zwangsmedizin!“ Aber 75 Jahre sind eine Lange Zeit, da interessiert das diese heutigen Kurpfuscher nicht mehr.

Olaf Hüffner / 19.08.2022

Interessant ist, dass die Wahrscheinlichkeit eines Todesfalls bei einer Impfung nicht mehr in den korrekten Größenordnungen dargestellt wird. Bei einer freiwilligen Impfung, sagen wir mal gegen Masern, besteht bsplsw. eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass von 10.000 geimpften Personen eine Person als Folge der Impfung stirbt - das Warum muss dann ein Pathologe klären. Für die betroffenen Angehörigen ein bedauerlicher Trauerfall, für die Bevölkerung eher uninteressant. Wenn aber 10 Millionen Personen geimpft werden? Die Wahrscheinlichkeit bleibt gleich, da sie unabhängig von der Zahl der Impfungen ist. Dann ist mit 1.000 Todesfällen im Zusammenhang mit der Impfung zu rechnen. Für alle Impfungen, sei es gegen Masern, Röteln, Windpocken, Polio, Tetanus, Hepatitis etc. existieren Wahrscheinlichkeitsbetrachtungen von geringen Impfschäden bis hin zum Todesfall - ich gehe davon aus, dass die Impfstoffe bzw. die Imfmedikamente ohne Schadensrisikoanalyse keine Zulassung hätten. Merkwürdig ist, dass die von der Regierung beauftragten “Datenmodellierer” hierzu keine Aussagen publizieren, obwohl sie doch sonst der Bevölkerung medienwirksam das Vorgehen des BMG verkaufen. Hoffe niemand auf die Richter, denn “judex non kalkulat”.

Gunter Hesse / 19.08.2022

Danke für den hervorragenden Artikel, Herr Perrefort. Danke Boris Kotchoubey, für die ergänzende Klarstellung zum absoluten Recht jedes Menschen auf körperliche Unversehrtheit. Danke auch für einige andere Zuschriften. Herr Gustav, Sie sollten nicht mehr lange über ver.di bzw. Ihre Mitgliedschaft grübeln. Herr Marek hat recht, wenn er sinngemäß bestätigt, dass ver.di rotgrün, seit Bsirske dunkelgrün, unterwandert ist, dem Mainstream verfallen ist, und m. E.  schon lange keine Arbeitnehmerinteressen mehr vertritt, sichtbar insbesondere in Corona-Zeiten. Wo und wann hat ver.di sich für die Interessen ungeimpfter Arbeitnehmer engagiert? Haben Gewerkschaften jemals gegen die “einrichtungsbezogene” Impfpflicht protestiert oder gar demonstriert? ver.di .. kann weg, nein muss weg. Nicht die Gewerkschaft als Arbeitnehmervertretung, aber die gesamte Führungsschicht. Das gilt im Übrigen nicht nur für ver.di. Ich selbst habe mich schon von ver.di verabschiedet, nachdem die “Lampedusas” in Hamburg ver.di Mietgliedsrechte bzw.- Vergünstigungen erhielten. Moralisch und per Kirchenasyl wurde diese Gruppe (mind. 30, evtl. auch bis zu 200 Männer) auch von der evangelischen Kirche unterstützt, insbesondere von einem in HH bekannten Pastor. Aus der Kirche konnte ich damals nicht mehr austreten, weil schon vorher vollzogen (anderes Thema). Sehr persönliche Anmerkung: Einer der bereits vor 2015 “Geflüchteten” und von Italien an Deutschland weitergereichten “Gäste” ist dann Jahre später als “Ein Mann” spektakulär in HH in Erscheinung getreten, als er seine Ex-Freundin und das gemeinsame Kleinkind in aller Öffentlichkeit, am hellichten Tage, “gemessert” hat. Mit Todesfolge. Allen damals beteiligten “guten” Menschen, insbesondere dem bereits erwähnten Altonaer Kirchenmann, die natürlich alle persönlich völlig unschuldig geblieben sind (?), wünsche ich -mindestens gelegentlich- schlaflose Nächte. MfG. G.H.

H.Milde / 19.08.2022

Interessant zu sehen und zu hören:  Interview M.Preradovic und Prof. Andreas Sönnichsen, auch zu den kommenden Medizinern aus den nmM. gleichgeschalteten Unis…...

Ludwig Luhmann / 19.08.2022

Das Holocaustleugnungsverbot hat vieles dessen Möglich gemacht, was wir heute staatlicher- und gesellschaftlicherseits als repressiv erleben. Es bedurfte damals keiner Hellseherei, das schon wenigtens zu erahnen.

dina weis / 19.08.2022

Ich kann es immer noch nicht fassen, dass in unserer Gesellschaft Derartiges (wieder) möglich ist, dass mit Zwang und Druck eine Substanz verabreicht werden kann, dass Leute wegen einer Substanz ausgegrenzt werden können, nicht arbeiten dürfen und stigmatisiert werden. Dass das Ganze auch noch unter den Tisch gekehrt wird, wenn es um Impfschäden geht schlägt dem Fass den Boden aus. Selbst wenn man mich zwingen würde ein Gummibärchen zu schlucken, was ich nicht will, wäre es schon Körperverletzung. Was passiert hier, warum lassen sich Menschen darauf ein und finden kein Unrechtsbewußtsein. Mein Körper gehört mir und ICH entscheide über diesen. Auch die Organspende von vorneherein zu ermöglichen bzw. erst nach Widerspruch wie in der Schweiz jetzt erfolgt, ist völlig daneben. Der Körper als Ersatzteillager wird praktisch zum Staatseigentum erklärt, wenn ich nicht widerspreche. Die Entmündigung schreitet immer weiter voran, ohne dass Gegenwehr erfolgt. Gehts eigentlich noch.

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