Sabine Drewes, Gastautorin / 12.05.2019 / 16:00 / Foto: Mary / 2 / Seite ausdrucken

70 Jahre Grundgesetz: Sieg der Freiheit

Die Nachkriegsgeschichte ist unglaublich spannend, berührend und tragisch, beinhaltet aber auch viele glückliche Momente. Doch die deutsche Geschichte nach 1945, die auch immer eine Geschichte des Ringens um Freiheit und Selbstbestimmung war, ist an vielen Schulen so gut wie nicht thematisiert worden. Völlig zu unrecht und nicht ohne Folgen. Denn mehr als einen „Verfassungspatriotismus“ wollen viele uns ja bis heute nicht zugestehen. Dabei ist und bietet die Epoche nach 1945 durchaus Anlass zu einem stillen Stolz auf das Erreichte, wenn auch keinen Anlass, sich auf den Lorbeeren auszuruhen. Eine einmal errungene Freiheit ist nicht für alle Zeiten gesichert, sie braucht die dauerhafte Bereitschaft zu ihrer Vereidigung.

Doch es muss und es darf gerade in diesem Monat einmal gesagt werden: Die Geschichte des westdeutschen Teilstaates, auch „Bonner Republik“ genannt, war eine einzigartige Erfolgsgeschichte. Die Geschichte des vereinten Deutschlands seit 1990 ist es auch, nein eigentlich erst recht. Denn nun galt die Freiheit endlich für alle Deutschen. Trotz aller Unzulänglichkeiten, Probleme, unschöner Begleiterscheinungen sowie völlig überflüssiger Mäkeleien gibt es keinen Grund, die letzten dreißig gemeinsamen Jahre kleinzureden. Die Nachkriegsgeborenen, das ist mein Eindruck, machen sich selten ein realistisches Bild von der Lage Deutschlands im Jahre 1949. Was im Nachhinein als logische Folge der Geschichte erscheint, war es von vornherein eben nicht. Ganz und gar nicht. Es hätte alles auch ganz anders kommen können.

Die Berliner Luftbrücke bleibt für mich bis heute ein eindrucksvolles Zeugnis des Freiheitswillens der Deutschen und der Verlässlichkeit der Amerikaner sowie ein starkes Zeichen ihres Vertrauens in uns. Doch 1949 war die Freiheit noch sehr fragil. Ohne den legendären Ernst Reuter (man glaubt es heute kaum noch: SPD!) und seinen eindringlichen Appell vom 9. September 1948 vor den Ruinen des Reichstagsgebäudes Heute ist der Tag, wo das Volk von Berlin seine Stimme erhebt. Dieses Volk von Berlin ruft heute die ganze Welt. [...] Ihr Völker der Welt, ihr Völker in Amerika, in England, in Frankreich, in Italien! Schaut auf diese Stadt und erkennt, daß ihr diese Stadt und dieses Volk nicht preisgeben dürft, nicht preisgeben könnt!“ wäre die Geschichte Berlins ebenso wie die der Bundesrepublik höchstwahrscheinlich anders verlaufen.

Der überdeutlich bekundete Freiheitswille der West-Berliner beeindruckte die Amerikaner, die die Hauptlast der Verantwortung für die Luftbrücke trugen. Eine entscheidende Rolle spielte General Lucius D. Clay, US-Militärgouverneur für Deutschland, dem der Widerstandswille der Berliner gegen die sowjetische Umklammerung der Stadt stark imponierte. Bereits am ersten Tag der Blockade, am 24. Juni 1948, warnte Clay seine Regierung in Washington: „Würde sich Amerika aus Berlin zurückziehen, dann würde das Krieg bedeuten.“ Der Entschlossenheit der drei Westmächte, allen voran der Amerikaner und Briten, ist es zu verdanken, dass es einer in Windeseile zusammengestellten, hochentwickelten Organisation unter der Leitung des amerikanischen Generalmajors William H. Tunner gelang, die Transportfähigkeit der sogenannten „Rosinenbomber“ von Monat zu Monat zu steigern und damit die Versorgung von ca. 2,2 Millionen Menschen mit den lebensnotwendigsten Gütern aus der Luft sicherzustellen und die West-Berliner unabhängig von den Sowjets zu machen.

Die Berliner Luftbrücke, das darf man wohl ohne jede Übertreibung sagen, begründete nur vier Jahre nach dem Krieg die deutsch-amerikanische Freundschaft. In Anerkennung ihres unbeugsamen Freiheitswillens und Durchhaltevermögens schenkten die Amerikaner auf Initiative General Clays in einem feierlichen Akt am 24. Oktober 1950 den Berlinern die der Liberty Bell in Philadelphia nachempfundene Freiheitsglocke im Schöneberger Rathaus, die in englischer Sprache folgende Inschrift trägt: „Möge diese Welt mit Gottes Hilfe eine Wiedergeburt der Freiheit erleben.“ Zusammen mit der Unterschrift von 16 Millionen Amerikanern ist im Turm des Rathauses ein Dokument mit folgenden Worten hinterlegt:

Ich glaube an die Unantastbarkeit und an die Würde des einzelnen Menschen. Ich glaube, dass allen Menschen von Gott das gleiche Recht auf Freiheit gegeben wurde. Ich schwöre, der Aggression und der Tyrannei Widerstand zu leisten, wo immer sie auf Erden auftreten werden.

Es kommt auf den Einzelnen an

Am 12. Mai 1949 wurde die Berliner Luftbrücke offiziell aufgehoben, doch noch bis zum 6. Oktober 1949 (einen Tag vor der Gründung der eben nicht Deutschen Demokratischen Republik) wurden die West-Berliner aus der Luft versorgt, erst dann funktionierten wieder alle Land- und Wasserwege. Die Luftbrücke war eine logistische Meisterleistung, ganz ohne „Kollege Computer“, der heute alles auf die Sekunde vorausberechnet. Mal mit mehr, mal mit weniger Erfolg. Siehe die Deutsche Bahn. Mit dem Fahrplan der Bahn wäre die Luftbrücke nicht weit gekommen, fürchte ich. Ein bisschen Ehrfurcht, ein bisschen Demut, ja, doch: ein bisschen Dankbarkeit gegenüber jenen, die die Luftbrücke in einer Zeit, in der vieles am seidenen Faden hing, zu einem Erfolg machten, also gegenüber den Amerikanern, Briten, Franzosen und auch den Deutschen selber, die ja mit daran beteiligt waren, wäre schon angebracht. Ohne ihre Aufopferung für die Freiheit des westlichen Berlins hätte die West-Berliner das gleiche Schicksal ereilt wie die Ost-Berliner. Dass ihnen dann die Mauer erspart geblieben wäre, ist ja wohl kaum ein Trost. Gerade die Geschichte der Luftbrücke lehrt, wie sehr es auf einzelne Personen der Geschichte ankommt, wie sehr einzelne Personen die Geschichte eines Landes positiv zu beeinflussen vermögen. Es stimmt eben nicht, dass jeder Mensch austauschbar sei.

Im gleichen Jahr und im gleichen Monat, am 8. Mai 1949, wurde vom Parlamentarischen Rat das Grundgesetz beschlossen, ihm folgte am 23. Mai 1949 die Gründung der Bundesrepublik Deutschland. Das Grundgesetz wurde notwendig, um im westlichen Teil Deutschlands den Besatzungsstatus zu beenden und dem dortigen Leben eine rechtliche Grundlage zu geben. Doch weder das Grundgesetz noch die Bundesrepublik standen für die Zementierung der Teilung Deutschlands. Im Gegenteil – die Deutsche Frage wurde in der Präambel des Grundgesetzes ausdrücklich offengehalten:

Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, seine nationale und staatliche Einheit zu wahren und als gleichberechtigtes Glied im einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat das Deutsche Volk in den Ländern Baden, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern, um dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben, kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beschlossen. Es hat auch für jene Deutschen gehandelt, denen mitzuwirken versagt war. Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden.

Die Theorie der zwei deutschen Nationen

Ich erinnere mich sehr gut daran, dass im Schulunterricht zwar über das Grundgesetz und die als „FDGO“ verhohnepiepelte freiheitlich-demokratische Grundordnung gesprochen wurde, über die Präambel jedoch kein einziges Mal. Es wurde nicht geredet über den provisorischen Charakter des Grundgesetzes bis zu dem Tag, an dem das gesamte Deutsche Volk in freier Selbstbestimmung eine neue Verfassung beschließt. Dafür wurde der Artikel 146 geschaffen: „Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die vom dem deutschen Volke in freier Selbstbestimmung beschlossen worden ist.“ 

Später, nach der Wiedervereinigung, ist oft bemängelt worden, dass genau dieser Schritt unterblieb. Dabei wird allerdings außer acht gelassen, dass die Vertreter der ersten und letzten, einzigen frei gewählten Volkskammer sich für den Beitritt nach Artikel 23 entschieden, in dem ursprünglich stand: „Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.“ 

Man muss den Westdeutschen zugutehalten, dass ihre Gründungsväter jenen Deutschen, die an der Verabschiedung des Grundgesetzes nicht mitwirken konnten, wirklich alle Türen offengehalten haben, ihren freien Willen in dem Moment zu bekunden, wo die Geschichte ihnen diese Möglichkeit dazu geben sollte. Im Grundgesetz wurde über den Artikel 116 auch geregelt, dass die deutsche Staatsangehörigkeit sich nicht auf die Westdeutschen beschränkt. Man kann das selbstverständlich finden – oder eben auch nicht. Der ostdeutsche Schriftsteller Günter de Bruyn jedenfalls fand es nicht selbstverständlich, und weil das, was er am Tag der Verkündigung des Grundgesetzes, am 23. Mai 1999, in einem Beitrag für die WELT am SONNTAG mit dem Titel „Heuchelei sah ich auf beiden Seiten“ schrieb, dieser Tage ganz bestimmt nicht zitiert wird, möchte ich es hier auszugsweise tun, denn seine Worte bleiben bemerkenswert:

Wenn ich mich an mein Reagieren auf die Entstehung der Bundesrepublik erinnere, fällt mir zuerst das Gespaltensein meiner damaligen Empfindungen ein. Bei den der Staatsgründung vorausgehenden und ihr folgenden Reden und Diskussionen, die ich als Zweiundzwanzigjähriger an alten Radios hörte, […] berührte mich wohltuend, daß bei Feierlichkeiten zivile, relativ unaufwendige Formen vorherrschend waren, sich widersprüchliche Meinungen artikulierten und die bei solchen Anlässen notwendige Pathetik gedämpfter und weniger selbstbewußt tönte als dort, wo ich zu Hause war. […] da ich schon gelernt hatte, daß nur Gewaltenteilung und demokratische Freiheiten neue Diktaturen verhindern können, fand die Neugründung meine Zustimmung.“ De Bruyn gestand, damals für ein freies, geeintes, aber neutrales Deutschland gewesen zu sein, fügte aber hinzu: „Es träumt sich gut in jungen Jahren, wenn man, da noch nicht mit Verantwortung beladen, Realitäten mißachten kann.

Zur der neuen Realität, die dann im Mauerbau und der Theorie von den zwei deutschen Nationen gipfelte, schrieb de Bruyn, „Zwar hatten auch hier die Forderungen nach Einheit sich gegen Widerspruch zu behaupten, aber die Tür blieb offen – was nicht nur eine freundliche Geste, sondern für die Millionen von Flüchtlingen aus dem Osten, die um die Staatsbürgerschaft nicht zu betteln brauchten, eine praktische Hilfe und für die in der östlichen Heimat Verbliebenen ein Anlaß zur Zuversicht war.“ Er beendete seinen Beitrag mit einem Dank: „Das Beharren der Bundesrepublik auf der gemeinsamen Staatsbürgerschaft für alle Deutschen hätte es nach dem Ende der Teilung eigentlich verdient, durch eine öffentliche Danksagung aus dem Osten gewürdigt zu werden. Da ich aber von einer solchen niemals gehört habe, möchte ich sie bei dieser Gelegenheit nachholen – wie ich annehme, nicht nur für mich allein.

Freiheit und Verantwortung gehören zusammen

Ich habe nie verstanden, warum die Deutschen sich so oft auf das Trennende berufen, anstatt sich gegenseitig der Zusammengehörigkeit und der Dankbarkeit für das gute Ende einer bösen Geschichte zu versichern. Es kann so einfach sein, wenn man nur will. Wie es gehen kann, zeigte de Bruyn vor zwanzig Jahren. Heute sage ich, die ich nie bereit gewesen wäre, die gemeinsame Staatsbürgerschaft aufzugeben, von meiner Seite aus Richtung de Bruyn: Danke für diese berührende Geste!

Man kann bedauern, dass es keine gemeinsam ausgearbeitete gesamtdeutsche Verfassung gibt. Man sollte allerdings auch die Vorzüge des Grundgesetzes sehen, das sich in den ersten vierzig Jahren sehr wohl bewährt hatte, und das aufzugeben nicht ohne Risiko gewesen wäre, zumal das Zeitfenster für eine Wiedervereinigung nur für denkbar kurze Zeit offenstand. Kaum bezweifelt werden kann allerdings, dass das Grundgesetz längst Verfassungsrang einnimmt – und, was nur wenigen bewusst sein dürfte, es ist inzwischen eine der ältesten Verfassungen innerhalb Europas. Obwohl das Grundgesetz sich bewährt hat, kann es letztlich einen freiheitlich-demokratischen Staat dauerhaft nur gewährleisten, solange sich Staat wie Bürger ihrer Verantwortung bewusst sind, die sie für die Bewahrung der freiheitlichen Demokratie haben. Freiheit und Verantwortung gehören zusammen. Eine Gefahr besteht immer dann, wenn der Rechtsstaat erodiert und die Bürger das Vertrauen in den Staat verlieren, wie das heute vielfach der Fall ist. Die Bürger selbst stehen ebenfalls in der Verantwortung, extremen Tendenzen zu widerstehen, die allesamt in die Unfreiheit münden, ganz gleich, welchen Namen sie auch tragen mögen.

Noch vor wenigen Jahren hätte ich mir nicht vorstellen können, einen Punkt extra zu erwähnen, weil er für mich als Kind des Westens relativ selbstverständlich war, nämlich Artikel 5, der jedem das Recht zugesteht, „seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“ Zwar war es schon immer etwas teurer, eine eigenen Meinung zu haben, wie Achgut.com hier sehr richtig feststellte, doch es darf nicht sein, dass viele Menschen heute wieder Angst haben, ihre Meinung offen zu äußern. Der „Geburtstag“ des Grundgesetzes ist da ein guter Anlass, jenen danke zu sagen, die sich heute unbeirrt für die Meinungsfreiheit einsetzen. 

 

Lesen Sie hier den Folgetext: 30 Jahre Wiedervereinigung: Mut und Vertrauen

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Bärbel Schneider / 12.05.2019

De Bruyn und Sie haben vollkommen Recht. Ihr Text ist umso wichtiger, als die deutschen Eliten nach dem alten Prinzip Divide et impera versuchen, uns wieder in “demokratieunfähige, rückständige” Ossis und “moderne, weltoffene” Wessis aufzuteilen und ein Zusammenwachsen bewußt zu verhindern. Das ist schon deshalb kompletter,  weil es den “reinblütigen” Wessi bzw. Ossi, anders als bis zur Wende, kaum noch gibt, weil sich die wenigsten Deutschen, besonders nicht die jungen, ihr Leben lang nur in West- oder Ostdeutschland aufhalten und alle Deutschen Zugang zu denselben Informationen haben können, wenn sie wollen.

Lutz Herzer / 12.05.2019

“Bemerkenswert ist, dass die westdeutschen Gründungsväter den Ostdeutschen alle Türen offen gehalten haben.”  Im Falle einer Ostdeutschen aus der Uckermark war es ein verhängnisvoller Fehler, ihr die Türe offenzuhalten. Denn die hält seit bald vier Jahren dem Rest der Welt alle Türen offen, ohne die Deutschen danach zu fragen. Da braucht’s dann auch kein Grundgesetz und keine 70-Jahr-Feier mehr.

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