Auch nach Ende der Abgabefrist fehlen weiterhin Millionen an Grundsteuererklärungen. Nur in Bayern wurde die Frist noch einmal verlängert.
Die Quote der eingegangenen Grundsteuererklärungen bei Fristende liegt bei 74,54 Prozent, wie das Bundesfinanzministerium laut Bericht des "Handelsblatts" (Donnerstagausgabe) mitteilte. Über die elektronische Steuer-Plattform Elster seien bis zum 31. Januar bundesweit 64,72 Prozent aller erwarteten Steuererklärungen übermittelt worden, zudem seien bundesweit geschätzt etwa 9,82 Prozent aller erwarteten Erklärungen auf einem Papiervordruck eingegangen. Durch die im Jahr 2019 beschlossene Grundsteuerreform werden die Grundsteuern ab 2025 nach einer neuen Methode berechnet. Fast 36 Millionen Grundstücke und Immobilien müssen deshalb jetzt neu bewertet werden. Wegen des schleppenden Rücklaufs hatten die Finanzminister der Bundesländer die Abgabefrist im Vorjahr bereits um drei Monate bis zum gestrigen 31. Januar 2023 verlängert.
Bayern hat gestern als einziges Bundesland eine weitere Fristverlängerung um drei Monate beschlossen. In Hessen sollen säumige Eigentümer bis Ostern ein Erinnerungsschreiben für die Abgabe der Grundsteuererklärung bekommen, wie Hessens Finanzminister Michael Boddenberg (CDU) dem Radiosender HR-Info sagte. Die Frist zur regulären Abgabe der Daten werde Hessen, im Gegensatz zu Bayern, nicht verlängern. Wer auch weiterhin keine Angaben einreiche, müsse damit rechnen, dass das Finanzamt den betreffenden Grundstückswert schätze. Auch in den anderen Bundesländern gab es keine Bereitschaft, eine weitere Fristverlängerung zu beschließen. (Quelle: dts Nachrichtenagentur)