Die flüchtlingsbezogenen Gesamtbelastungen des Bundes werden sich im Jahr 2019 voraussichtlich auf eine Größenordnung von rund 21 Milliarden Euro belaufen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung vom 13.03.2019 auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag hervor.
Das Dokument zeigt außerdem, in welchem Umfang die Bundesregierung künftig Gelder aus der sogenannten „Flüchtlingsrücklage“ entnehmen will. Die Flüchtlingsrücklage wurde 2015 vom damaligen Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) geschaffen, „um die zusätzlichen Leistungen zur Unterbringung und Integration der Flüchtlinge zu finanzieren“. Bis 2018 hat die Bundesregierung diesen Sondertopf jedoch noch nicht einmal angetastet. Er ist mittlerweile von ursprünglich gut 12 Milliarden Euro auf rund 35 Milliarden Euro angewachsen, was laut Angaben der FDP-Bundestagsfraktion etwa 10 Prozent des aktuellen Bundeshaushalts entspricht.
Anfang 2018 bezeichnete der FDP-Haushaltsexperte Otto Fricke die Flüchtlingsrücklage als „Schattenhaushalt“ und „Kriegskasse von Schwarz-Rot“. Auch die Bundesbank hat die Zweckentfremdung der Flüchtlingsrücklage moniert und sich dafür ausgesprochen, das Geld zur Tilgung der Schulden des Bundes zu nutzen. Im Bundeshaushalt 2019 ist nun erstmals eine Mittelentnahme in Höhe von 5,5 Milliarden Euro geplant. Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion zeigt, dass von 2020 bis 2023 insgesamt weitere 17,3 Milliarden Euro der Rücklage entnommen werden sollen, um die Kosten der Flüchtlingskrise zu bewältigen.