Im vergangenen Jahr verlieh die Bürgerinitiative 1bis19 erstmals ihren Preis für den „kreativsten“ Umgang mit den Grundrechten. Er geht an eine Person oder Institution, die einen besonders fragwürdigen Umgang mit den Grundrechten gezeigt hat. Gewinner 2025 war das Bundesverfassungsgericht (achgut berichtete). Nun geht der Preis in die zweite Runde. Noch bis zum 15. Oktober können Vorschläge für den diesjährigen Preisträger eingereicht werden. Aus den Vorschlägen wählt eine Jury dann den Gewinner aus. Die Jury repräsentiert juristische, politische und mediale Kompetenzen und besteht aus
- Prof. Volker Boehme-Neßler
- Prof. Michael Esfeld
- RA Carlos A. Gebauer
- Prof. Michael Meyen
- RA Dirk Sattelmaier
- Cora Stephan
- Dr. Christian Zeller
- Vorstand und Redaktion von 1bis19
Achgut-Leser, die sich mit Vorschlägen beteiligen möchten, finden alle weiteren Informationen unter: https://1bis19.de/preis

Bei mir geht der Preis weder an eine bestimmte Person oder Institution, sondern an die Betreiber des aktuellen politischen Systems. Das sind die Parteien des (öko-) sozialistischen Einheitsparteienblocks, von manchen in Anlehnung an die DDR 1.0 auch „Nationale Front 2.0“ genannt. Dazu gehören alle Parteien ex AfD. Begründung: Der Umgang mit den Grundrechten von dieser Seite besteht nicht aus zusammenhanglosen Einzelfällen, sondern aus einem willkürlichen, weil totalitärem System.
Eine sehr gute Initiative!
Ich nominiere Adolfa Merkel aus allseits bekannten Gründen.